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Der Bote vom Geising und Müglitztal-Zeitung Dienstag, den 1. Oktober 1829 64. Jahrg Nr. 115 Das neue Republikschutzgesetz Der Inhalt des Entwurfes i. 2. »eutsche» ab, ist auch diesen Fall richt ohne Errichtung der Reichsminister des Innern zuständig. Für ist Beschwerde an das Reichsoerwaltungsge- aufschiebende Wirkung vorgesehen. Bis zur des Reichsoerwallungsgerichts tritt ein ganz - stiegen u Sport rügt, sie sverwal- hmlicheL Zögern ctsierung hen Aw ad- au- .Sozius- fährt i« i junge» r Braut die Beteiligung an Verbindungen oder Verabre dungen, die Verbrechen wider das Leben einer Person wegen ihrer politischen Betätigung beab sichtigen; die Unterlassung einer Mitteilung an die Behörde oder die bedrohte Person, sosern jemand von dem Bestehen der unter 1 genannten Verbindung oder Verabredung Kenntnis erlangt hat; die Begehung eines Angriffs aut Leib und Leben gegen eine Person wegen ihrer Stellung im poli tischen Leben oder eine Verabredung mit einem anderen zum gleichen Zweck; öffentlich trägt. Eine periodische Druckschrift kann, wenn sie durch den Inhalt die Strafbarkeit einer der in dem Gesetz bezeich neten Handlungen begründet, für eine bestimmte Dauer verboten werden. Sieht die oberste Landesbehörde auf Ersuchen des Reichsinnenminijters von dem Verbot ab, so kann der Reichsinnenminister die Druckschrift verbieten. Gegen das Verbot ist Beschwerde an das Reichsverwal- tungsgericht ohne ausschiebende Wirkung zulässig. Wichtig ist, daß das Verbot einer Druckschrift auch jede angeblich neue Druckschrift umfaßt. die sich sachlich als die alte dar- stellt. Mit Strafe bedroht wird auch derjenige, der eine verbotene periodische Druckschrift herausgibt, verlegt, druckt oder verbreitet. 4. die Belohnung oder Begünstigung des Täters der gcnannten Gewalttätigkeiten; 5. die Teilnahme »der Unterstützung einer geheimen oder staatsfeindlichen Verbindung, die den Zweck verfolgt, die republikanische Staatsform des Reiches oder eines Landes zu untergraben; 6. der Anschluß an eine geheime oder staatsfeindliche Verbindung, die selbst oder deren Mitglieder un befugt Waffen besitzen; 7. die Beschimpfung oder durch Bekundung der Miß achtung absichtliche Herabsetzung der republikani schen Staatsform sowie die Beschimpfung oder Verleumdung des Reichspräsidenten oder eines Mitgliedes der Reichs- und Landesregierung; 8. die Beschimpfung oder durch Bekundung der Miß achtung absichtliche Herabsetzung der Reichs- und Landesfarben; 9. die Beschimpfung oder Verleumdung einer Person, Die Reichsrcgierung wird sich in der nächsten Zei^ mit dem Entwurf des neuen Republikichutzgesetzes beschäf tigen. Der Entwurf ift in Verbindung mit dem Reichs- justizminijterium vom Reichsinnenministerium ausgestellt worden. Er sieht eine Reihe von Änderungen gegenüber dem Gesetz vom 21. Juli 1922 vor, insbeiondere ist eine juristisch einwandfreiere Formulierung geschaffen worden. Der neue Entwurf geht insofern weiter als das alte Gesetz, weil nach dem neuen Entwurf alle im politischen Leben stehenden Personen geschützt werden. Andererseits verzichtet der vorliegende Entwurf auf alle verfassungs- änderndrn Bestimmungen. Wie der „Demokratische Zeitungsdienst" mitteilt, stellt der jetzige Entwurf unter Strafe: bestimmter Senat des Reichsgerichts an seine Stelle. Im Falle der Auflösung eines Vereins kann sein j Vermögen zugunsten des Reiches oder des betreffenden Landes beschlagnahmt und einzezsgen werden. Die Bc- - teiligung an einem solchen aufgelösten Verein sowie seine Untersetzung, oder der Versuch zum weiteren organisato rischen Zusammenhalt ist ebenfalls strafbar. Dasselbe gilt für den, der Abzeichen eines solchen aufgelösten Vereins Heimat, Vaterland stehen möge. Aus dem vom stelloertr. ! Schriftführer Kaufmann Unger - Schneeberg erstatteten Tätigkeitsbericht geht hervor, daß das erste Zahl im zweiten Halbjahrhundert im Zeichen erfolgreicher Arbeit stand. Die Zweigvereine Schönheide, Johanngeorgenstadt, Kirchberg und Olbernhau konnten rm letzten Halbjahr die Feier des 50jährigen Bestehens begehen. Wichtige Punkte im Vereinsleben waren die Beteiligung an der in diesen Tagen geschlossenen 8. Iahresschau „Reisen und Wandern", sowie der im Rahmen dieser Ausstellung stattgefundene und glänzend verlaufene „Tag der Erz gebirgler" in Dresden. Durch Reugründung des Z.B. Cainsdorf und Wiederbelebung der Z.-V. Elterlein, Jöh stadt und Auerbach i. Erzgeb. ist die Zahl der Z -B. auf 158 mit gegen 2800 Mitgliedern gestiegen. Recht bei fällig ausgenommen wurde, daß Herr Nentwig, Glauchau aus Dankbarkeit für die ihm infolge schwerer Kriegsver letzung in den Kriegsjahren im Fichtelberghause zuteil gewordene Hilfe und liebevolle Pflege dem Verein eine silberne Base als Geschenk überreichte. Der gedruckt vor liegende Kassenbericht wurde genehmigt und dem Schatz meister, Ratsoberförster Heßmann-Schneeberg, auf Antrag der Rechnungsprüfer einstimmig Entlastung erteilt, wie auch der Haushaltplan aus 1930 ohne Aussprache De- die wegen ihrer politischen Betätigung gelötet worden ist; 10. die Aufforderung zu Gewalttätigkeiten gegen Per sonen des politischen Lebens oder Billigung oder Verherrlichung solcher Gewalttätigkeiten sowie eines Hochverrats, der sich gegen die republikanische Staatsform gewendet hat. Neben Gefängnis-, in schweren Fällen Zuchthaus strafen, kann im Falle einer Verurteilung vegen Hochver rats oder einer unter 1) bezeichneten Handlung ein Zwangsausenthalt in bestimmten Teilen oder an bestimm ten Orten des Reiches angewiesen werden. Ferner ist bei diesen Verurteilungen der Verlust der aus öffentlichen Wahlen hervorgegangenen Rechte und bei Beamten und Soldaten der Verlust des Gehalts bezw. des Ruhegehalts von Rechts wegen die Folge. Versammlungen, in denen Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Republikschutzgesetzes vorkommen und geduldet werden, können durch die Polizei aufgelöst werden. Läuft der Zweck eines Vereins den Strafbe stimmungen des neuen Gesetzes zuwider, so können die Landesbehörden den Verein auslösen; sehen sie hiervon WgeorOnele»- unä Hauptversammlung Oer krrgevirgrverem in klaucdau. Glauchau, die betriebsame und aufstrebende Industrie» stadt am Fuße des Erzgebirges war als Tagungsort sür die diesjährige Abgeordneten- und Hauptversammlung ües Lrzgeb.-Dereins ausersehen. Prächtiger Herbstsonncn- ichein und reicher Flaggenschmuck grüßten die aus über 100 Zweigvereinen erschienenen Vertreter. Nach vorbe reitenden Sitzungen des Vorstandes und Gesamtvorstandes am Vormittag sand nachmittags im großen Saale des Stadttheaters die Hauptversammlung statt, der neben dem Ehrenvorsitzenden Pfarrer Löscher-Zwönitz und dem Ehren beisitzer und Senior des Vereins, dem 83 jährigen Seminar- oberlehier i. R. Lorenz-Schneeberg als Ehrengäste Direktor v. Zanthier von der Landesausnahme Sachsen der Reichs anstalt sür Landesausnahme und Oberlehrer Brechens- dauer-Teplitz als Vertreter der sudetendeutschen Gebirgs- und Wandervereine teilnahmen, die vom Vorsitzenden Oberstud. Direktor Grundmann Eibenstock herzlich begrüßt wurden Oberlehrer Richter entbot den Willkommensgruß als Vorsitzender des Tagungs-Zweigvereins mit dem Wunsche, daß die Tagung unter dem Leitstern, Natur, Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag. Donnerstag und Sonnabend mittags. Wöchentliche Beilage: „Neue Illustrierte". Monatsbeilage: .Rund um den Geiimgbcrg". Bezirksanzeiger sür Altenberg, Geising, Lauenstein, Bärenstein und Umgegend. In diesem Blatte erscheinen die amtlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte Altenberg und Lauenstein, sowie der Stadtdehörden Altenberg, Geising, Lauenstein und Bürenstein. Druck und Verlag: F. A Kuntzsch, Altenberg. — Für die Schriftleitung verantwortlich: Flora Kuntzsch, Altenberg. — Fernspr. Lauenstein 427. — Postscheck Dresden 11811. — Kemeindegirotonto Altenberg 11 Venizelos in Berlin. Der griechische Minister präsident Venizelos ist am Sonntag in Berlin ein getroffen. Zu seinem Empfang waren Vertreter des Auswärtigen Amtes, der griechische Gesandte Canellopoulos sowie Mit glieder der griechischen Gesandtschaft und der griechischen Kolonie erschienen. Der Ministerpräsident begab sich nach seinem Hotel und später zu einem Abendessen im intimen Kreis in der griechischen Gesandtschaft. Sachsen »nd die Reichsbahn. Der Sächsische Ber- kchrsverband hat in feiner Gesamtvorstandssitzung am 25. September im Rathaus zu Dresden einstimmig bei folgende Resolution gefaßt: Der Sächsische Verkehrsverband, der Spitzenverband der sächsischen Derkehrsorganisationen hat mit Befremden davon Kenntnis genommen, daß nach dem Ausscheiden des Herrn Kreishauptmann Buck kein Mitglied von Sachsen im Berwaltungsrat der Reichsbahn- Gesellschaft vertreten ist. Bei der Bedeutung, die das Land Sachsen infolge seiner dichten Besiedlung und des hohen Standes seiner Industrie für den Reichsbahnver kehr hat, hält es der Sächsische Verkehrsverband für un- bedingt notwendig, daß umgehend ein Vertreter Sachsens in den Verwaltungsrat der Reichsbahngesellschaft berufen wird. Diese Forderung ist den zuständigen Stellen in Berlin vorgelegt worden. Das volksbegetzre» eingereicht. Dem Reichs- innenminifterium ist am 28. September der Zulassungs antrag für das deutsche Volksbegehren zugeleilet worden, Bezugspreis für den Monat 1^5 RM. mit Zutraoen. Anzeigen: Die t qespakene 65 mm breite Korpus zeile oder deren Raum 20 Pi., die 86 mm breite Reklame- u. Lingesandlzeile od. der. Raum 40 Pf. nehmigung fand Die Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf 94 000 RM. Der Bericht des Jugendobmannes Oberlehrer Richter- Dresden läßt einen erfreulichen Aufstieg der Jugendarbeit erkennen; in z. Z. 11 Jugendabteilungen sind über 600 Jugendliche beiderlei Geschlechts vereinigt. Im Fichtelberg haus konnte eine Reihe vorgesehener und dringender Er weiterungsbauten und sonstiger Anlagen mangels verfüg barer Mittel bis jetzt nicht vorgenommen werden, nur die notwendigsten Instandsetzungsarbeiten wurden ausgeführt. Das Schwartenberghaus, das als Haus des Ostens einen steigenden Besuch aufzuweisen Hal, wird für die nächste Zeit jährlich einen beträchtlichen Zuschuß aus der Haupt kasse erfordern. Ein gut ausgestalteter Begrüßungsabend im „Linden- Hof" vereinte die Teilnehmer mit den Mitgliedern des gastgebenden Zweigvereins, bei dem Oberbürgermeister Dr. Schimmel in seiner Begrüßungsansprache unter Würdi gung der bedeutungsvollen Heimatarb.it des Erzgebirgs oereins seiner Freude darüber Ausdruck verlieh, daß der Erzgedirgsverein nach 41 jähriger Pause wieder einmal Einkehr in Glauchau halte. Beim Eintritt in die Beratungen am Sonntag, denen eine eindrucksvolle Morgenfeier in den Gründelanlagen vorausging, überbrachte der Vertreter der sudetendeutschen Wanderoereine die Grüße unserer Wanderbrüder jenseits der Grenze, die sich mit der erzgebirgischen Heimat ver bunden fühlen. Angenommen wurde ein Sotzungs- änderungsantrag des Vorstandes, der die Aufnahme Jugendlicher betrifft und ein Antrag der Gruppe 3 (Zwickau) auf Wiedereinführung der sogenannten Hütten steuer (5 .H/) in den Berggasthäusern. Unter Punkt „Werbetätigkeit" wurde mit Befriedigung davon Kennt nis genommen, daß das gut ausgestattete Verkehrs- und Werbebuch des Lrzgebirgsvereins „Das schöne Erzgebirge" auch dieses Jahr wieder in allen Teilen des Reiches reichen Anklang gefunden hat, von dem Erscheinen im kommenden Jahre aber voraussichtlich Abstand genommen werden wird. Dann hielt Oberstudienrat Dr. Fröbe-Schwarzenberg »inen Vortrag über „das erzgebirgische Schrifttum und wir". In geistreicher Weise wurde dargetan, daß nur das erzgebirgische Schrifttum in der Lage sei, eine große lebensfähige Heimatüberlieserung zu schaffen und daß der Verein darum das rechte Schrifttum aller Wegen stützen und fördern müsse. Dem Redner wurde am Schluß seiner 3/4 stündigen Ausführungen aus der Versammlung heraus und vom Vorstand ein tiefer Eindruck bestätigt. Als Tagungsort für die nächstjährige Abgeordneten- und Hauptversammlung wurde Buchholz gewählt, besten Zweig- Verein 1930 das 50-jährige Bestehen feiert.