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Luti 4934 England hat sich überzeugen lassen Keine MWW WWWWm gegen MWH Erfolgreicher Abschluß der Londoner Transfer-Verhandlungen Artikel S. Was die übrigen mittel- und langfristigen Schulden angeht, so sollen die Bestimmungen und Bedingungen des Angebotes der ReichSbank, wie es in -er Berlantbarung der Berliner Transferkonferenz vom LS. Mai 1984 nieder gelegt wurde, gelten. Artikel 4 definiert den Begriff „Britische Inhaber" im Sinne dieses Abkommens. Zwischen der deutschen Regierung und der englischen Regierung ist gestern ein Abkommen geschlossen worden, in dem es heißt: Beide Regiernngea erstreben eine Zusammen arbeit, um praktische Mittel zur Beseitigung aller zwischen beiden Ländern etwa entstehenden finanzielle« nnt wirtschaftliche« Schwierigkeiten z« finden, mit besonderer Rückficht auf die gegen- wärtige« Transferschwierigkeite« Dentschlands. Die Regierung des Bereinigte« Königreiches erkennt an, daß eine vorübergehende Erleichte rung der äußere« Schaldealast Devtschlands da zu helfen soll, -ea Devisenbestand Deutschlands zu stärken. Beide Regierungen erkennen den allgemeinen Grundsatz an, daß ein Schnldnerland seine äuße ren Berbindliö^eiten nur mittels einer aktiven Bilanz von Waren und Dienste« gegenüber an deren Länder« erfüllen kann. Die Handelsbilanz zwischen Deutschland und dem Vereinigte« Königreich ist für Devtschland ständig günstig gewesen. Es ist -er ernste Wnnsch beider Regierungen, die Handels- und Finanz- bezichungen zwischen beiden Länder« freund schaftlichst und ans der Grundlage der Gleich behandlung fortzusetze« und de« Umfang des beiderseitige« Handels anfrechtzverhalte« «nd so bald wie möglich z« steigern. Infolgedessen haben die hierzu von -er deutsche» Regierung und der Regierung des Bereinigten Königreiches gebührend bevollmächtigte» Unterzeichnete« vereinbart. Artikel 1. Diese Vereinbarung läßt das deutsche Kredit abkommen 1984 und das deutsche Kreditabkom men für öffentliche Schuldner 1934 unberührt. Artikel L. Die deutsche Regierung wird der Bank von England die Pfund-Sterling-Beträge zur Ver fügung stellen, aus denen für Rechnung der deut schen Regierung alle zwischen dem 1. Jnli 1934 und dem 31. Dezember 1934 fällig werdenden Auch mit der Schweiz werden wir einig werden Aus Bern wird gemeldet, -aß in den -eutsch- schn>eizerischen TransferverHandlungen «ine Teileinigung erzielt worden sei. Darnach wird -er fthwcizerisch-deutsche Zah lungsverkehr durch ein vertraglich zu verein barendes Verrechnungssystem über die beiden Notenbanken geregelt werden. Dieses Versah rcn erfordert allerdings noch größere und schwierige Vorberettungsarbeiten. Außerdem sind z. Z. noch einige materielle Differenz punkte zu lösen. Da vorgesehen ist, daß -er Verrechnungs- vertrag rückwirkend ab 1. Juli 1984 Geltung haben soll, hat das BolkSwirtschafts-epart«- ment in Bern im Einvernehmen mit »er deut- scheu Regierung verfügt, daß neu« Einfuhr bewilligungen für deutsche Waren an die Be dingung geknüpft werden, -aß der Gegenwert vorlLusig nicht bezahlt, sondern zur Berfüg«ng -er Verrechnung-Lasse gehalten wird. Zinsscheine -er 7 prozentige« Deutschen äußere« Anleihen von 1924 uud -er prozentige« An leihe des Deutschen Reiches 1939 an ihrem Fälligkeitstage oder unmittelbar danach bei der Einreichung gekauft werde« solle«. Die- gilt «ar für die Zi»sschei«e von Stücke», für die der Bank »on England der Nachweis erbracht worden ist, daß sie am 18. Juni 1934 britische« Inhaber« z« Eigentum oder Nutznießung ge hörten. Der Kaufpreis soll 190 Prozent -eS Nennwertes jedes Zinsscheines betragen. Artikel 8. Die Regierung des Vereinigten Königreiches wir- während der Dauer des Abkommens von de« 1ha darch die „Debts Clearing Offices and Import Restrietions Act" gegebene« Bollmach te« Deatschla»- gegenüber keine» Gebrauch mache». Artikel 8. Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1934 in Kraft und gilt für die Dauer von sechs Monaten. Was haben wir erreicht? Zu dem deutsch-englischen Transfer abkommen, das gestern nachmittag unter zeichnet wurde, wird von maßgebender deutscher Seite folgendes ausgeführt: Vom deutschen Standpunkt ist die Schließung der Vereinbarung insofern besonders begrüßenswert, als sie im Zuge der vom Deutschen Reich seit der für Deutschland erfolglos verlaufenen Welt ¬ wirtschaftskonferenz verfolgten Politik liegt. Für die deutschen Unterhändler war es überaus wichtig, eine Einigung darüber zu erzielen, wie vermieden werden könne, daß ntchtenglische Personen oder Gesell schaften aus den in dem Vertrag festgeleg ten Vorteilen Nutzen ziehen. In Arti kel 4 ist die begriffliche Bestimmung all Das englische Königspaar betet für die Arbeitslosen Am Sonntag besuchten das englische KönigSpaar und Prinzessin Elisabeth die Westminster- Kathedrale und wohnten dem MorgenaottcSoienst bei, -er als Bittgottesdienst für di« von -er Arbeitslosigkeit besonders stark betroffenen Gebiete abaehalteu wurde. — Unser Bild zeigt da» englische Königspaar bet« Verlasse» -er Westminster - Abbey. derer, die aus dem Vertrag Nutzen zu zie- hen berechtigt sind, scharf umrisfen. Ma« ist sich veutscherseits vurchaus darüber im klaren, daß die Ueber- wachnng der Durchführung dieser Vertragsbestimmungen einen kom plizierte« Apparat «otweudig macht. So z. B. wird eine Registrierung aller Stücke unumgänglich sei«. Der Artikel 3 enthält eine Regelung über die sogenannten Nichtreichsforderun gen, eine Frage, die bei den Berliner Ver- lxmdlungen offen blieb. Jetzt ist festge legt worden, -aß die Berliner Regelung auch auf die britischen Gläubiger Anwen dung findet. Wenn aber -ie britischen Gläubiger meinen, -aß etwaige Sonder abkommen mit den Gläubigern anderer Länder -en Kreditoren bessere Bedingun gen einräumen, dann steht es den briti schen Eignern offen, eine entsprechende Behandlung zu verlangen. Die Entschei dung darüber, ob einem solchen Anspruch als berechtigt stattgegeben werden soll oder nicht, muß in Uebereinftimmung zwi schen der deutschen und der englischen Re gierung getroffen werden. I« -er Präambel kommt der erste Wunsch -er beiden Regierungen zum Ausbruck, daß -ie Haudels- nnb finan- zielten Beziehungen zwischen beide« Lauber« auf freundschaftlicher Grund lage fortgesetzt «nd der Umfang des Handels aufrecht erhalte« «nd soweit wie möglich vergrößert werden soll. Ueber -en Gang der Verhandlungen ist zu berichten, daß die deutsche Abordnung von ihrem Standpunkt nicht abgewichen ist, daß -ie Transferfrage nur auf dem Wege über zusätzliche Aussuhrmöglichkei- ten gelöst werden könne, sie hat alle ande ren Vorschläge, die englifcherseits in die sem Zusammenhang vorgebracht wurden, als nicht durchführbar zurückweisen müssen. Handelspolitische Fragen, die die eng- lisc^n Vertreter verschiedentlich anzu schneiden versuchten, sind im Rahmen der Verhandlungen nicht besprochen ivorden. Bon deutscher Seite wurde indessen die Bereitwilligkeit zu derartigen Unterhand lungen in anderem Rahmen betont. * Befriedigung in England Schahkanzler Chamberlain gab in der Sit zung des Unterhauses die Bestimmungen des deutsch-englischen Transferabkommens zur Kenntnis. Am Schlüsse seiner Ausführungen erklärte er, er glaube, mit dem Parlament in der Ansicht einig zu gehen, daß mit diesem Ab kommen eine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sei. Das siamesische Königspaar beim Reichspräsidenten Der König un» -ie Königin von Siam sind am Mittwoch kurz vor Mitternacht mit kleinem Gesolge in zwei Salonwagen, -ie in -en fahr planmäßigen Zug eingestellt waren, nach Neu deck abgeretst, um einen Besuch beim Reichs präsidenten abzustatten. Heute, Donnerstag, gegen Mitternacht, trifft -aS KöntgSpaar wieder in Berlin ein. Auf der Rückfahrt von Neudeck wird auch -ie Marienburg besichtigt.