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Voigtländifcher Anzeiger. Z4. Stück. Sonnabends den 26. August 1829. Gesetzgebung. Von Sr. Majestät dem Könige von Sach sen ist mittelst Mandats cle äaro Frankfurt!) am Mayn den 24. Iulius 1809 eine unter dem Dato Dresden den 24. Map und Leipzig den 2;. May mit Sr. Maj. dem Könige von West fale» errichtete Convention über die wechselsei tige Auslieferung der Deserteurs und der zu Kriegsdienste» conscribirten oder sonst verpflich teten Unlerlhanen, bekannt gemacht worden, wornach beiderseitige Behörden und Untercha- nen verpflichtet sind, alle Militärpersonen, wo zu auch die bei der Artillerie und dem Fuhrwe sen angestcllten Knechte, ingleichen, auf Recla- walion, die Officiersbedienlen, nebst Dienst- pferdcn, Armatur- Montirungs-und Equipa gestücken auszuliefern. Diejenigen, welche ei nen Deserteur verheelen oder ihm forthelscn, haben harte Strafe zu gewarten, sowie die von solchen gekauften Pferde, Montirungs- Armalur- und Equipagestücke unentgcldlich zurückgegeben oder deren Werth nach in Geld erstattet wer den müssen. Dagegen erhalt derjenige, wel cher einen Deserteur einliefert vier Thaler und vom Tage der Arretirung an bis zur Aus lieferung für jeden Mann 2 Groschen, und für das Pscrd 6 Pfund Hafer, 8 Pfund Heu und Z Pfund Stroh, täglich vergütet u. s. w. Schöne Handlung des Königs von Westfalen In einem Briefe eines königl. westfalischen Garde du Corps an seinen Vater in Magdeburg liest man folgende Stelle: „In Grimma, wo wir auf unserm Marsche von Leipzig nach Dresden Nachtquartier hatten, zeigte sich die seltne Güte uusers Königs gegen sein Militär bei folgender Gelegenheit. Es wurden nämlich unsere Pferde in die Schwemme geritten, und zwar in die Mulda, welche dicht am Schlosse vorbeifließt. Mehrere Gardisten, welche sich aus Unkunde dieses Flusses zu lief hinein ge wagt halten, wurden von der Heftigkeit des Stromes sorrgerissen und gerielhen, da ihre Pferde sich theils bäumten, theils im Wasstr niederfielen, in Gefahr zu ertrinken. Der Kö nig, welcher ihr Geschrei um Hülfe Hörre und ihre Gefahr ans seinem Fenster sah, lief schnell, nebst zwei Kammerherren, herunter, sprang in einen Kahn, ergriff das Ruder, führte (er ist ein geübter Seemann) mit außerordentlicher Ge- schicklich«