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Geschäftsstelle: Pulsnitz, Ulbertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. Förster? Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 203 Donnerstag, de« S«. August 1828 8V. Jahrgang Amtlicher Teil Das Finanzamt Vordrucke vom Finanzamt anzufordern. Kamenz, den 30 August 1928 Anzsigen-Grundzablen in FA/: Die 41 mm breite Zeile (Moffe's Zeilenmeffer 14) 1 mm Höhe 10 in der Amtshauptmannschast Kamenz 8 amtlich 1 mm 30 und 24 Reklame 25 O/. Tabellarischer Satz 50°/, Ausschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis i/s16 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme Farvige Franzosen in der Pfalz! Kaiserslautern. Die Ermittlungen über die Mißhandlung einer deutschen Radfahrerin durch einen fran zösischen Soldaten am 31. Juli haben ergeben, daß der Täter -in farbiger Franzose, und zwar ein Algerier war. Auf Sem Fuhrwerk, das der französische farbige Soldat lenkte und mit dem er so rasch fuhr, daß das mißhandelte Mädchen rom Rad absprang, um nicht überfahren zu werden, befand sich außer vier weißen Franzosen ein zweiter Algerier. , M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niederstem«, Weißbach, Ober« und , Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-DittmannSdorf Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Bekanntlich behaupten die Franzosen, daß farbige Be satzungstruppen im besetzten Gebiet nicht mehr verwandt würden. Diese Behauptung kann sich demnach nur auf das stichtvorhandensein geschloffener farbiger Lruppenformatio- nen beziehen, während an dem Vorhandensein farbiger Franzosen im besetzten Gebiet nicht zu zweifeln ist. An- läßlich des genannten Zwischenfalles wurde festgestellt, daß in Kaiserslautern, dem Sitz des 32. französischen Armeekorps, über 300 Mann anamitischer Ko- lonialtruppen und etwa 20 bis 25 Algerier liegen. Auch in Landau befinden sich farbige Franzosen in Garnison. Keine Einigung über die Kontrolle der Rüstungs industrie. Ueber die grundlegende Frage der Kontrolle und Offen legung der gesamten Produktion der staatlichen und der pri vaten Rüstungsindustrien in dem Sonderausschuß des Völ kerbundes zur Ausarbeitung einer Konvention konnte keine Einigung erzielt werden. Graf Bernstorff schlug vor, dem Völkerbundrat über die weiter bestehenden Meinungs verschiedenheiten unter Schilderung des gegenwärtigen Standes der ganzen Angelegenheit Bericht ru erstatten. Kir Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für die Herbstveranlagung 1928. Die Steuererklärungen sär die Einkommensteuer, Körperschaststeuer und Umsatzsteuer sind von den Steuerpflichtigen, deren Wirtschaftsjahr zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 1928 geendet hat, in der Zeit vom 1. bis 15. September 1928 unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke abzugeben. Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet stad, erhalten vom Finanzamt einen Vordruck zugesandt. Die durch das Einkommensteuer Körperschaft- steuergesetz und Umsatzsteuergesetz begründete DerpfliLtung, eine Steuererklärung abzugebcn, auch wenn ein Vordruck nicht übersandt ist, bleibt unberührt, erforderlichenfalls Haden die Pflichtigen Berlin. Ueber die Unterredung, die der Außenminister vr. Stresemann mit Poincare gehabt hat, werden in der deutschen und französischen Presse allerlei Kombinationen an gestellt. In Berlin liegt ein Bericht des Außenministers über seine Unterredung mit Poincare auch jetzt noch nicht vor, da der Außenminister den Staatssekretär von Schubert in Baden-Baden persönlich unterrichtet. Der Reichskanzler wird erst durch einen Beauftragten des Außenministers unterrichtet werden. Außerdem wird der Reichskanzler am Sonntag per sönlich mit dem Außenminister in Baden-Baden sich unter halten. Trotzdem glaubt man in Berlin von großen Aussichten der kommenden Räumungsverhandlungen in Genf sprechen zu können. Es heißt, daß Poincare sich zu einer früheren Räumung der besetzten Gebiete grundsätzlich bereiterklärt habe, dafür aber gewisse Bedingungen aufgestellt habe. Diese Behauptung soll angeblich nur in der Verquickung der vorzeitigen Räumung der dritten Zone mit dem Reparationsproblem und des interalliierten Schuldenproblems bestehen. Dann wird in den Meldungen gesagt, daß Poincare auch noch be stimmte Bedingungen für eine ständige militärische Kontrolle am Rhein und wahrscheinlich auch für den Anschluß Oesterreichs gestellt habe. Es wird nur angedeutet, daß noch einige „puristische Probleme" eine Rolle spielen würden. Außerdem wird behauptet, daß Poincare bereit sei, unter gewissen Bedingungen die zweite Zone vorzeitig zu räumen, und es wird angedeutet, daß Poincare ebenfalls Sie Bedingung stellte, daß Deutschland die Verquickung der vorzeitigen Räumung der dritten Zone mit dem Reparations- und Schuldenproblem anerkenne. Das Wichtigste Berliner Blätter wollen wissen, daß Poincaree zu Räumungsver- Handlungen bereit sei. Am 17. September wird Hindenburg Schlesien besuchen. Der Führer der Krediibriessälscherbande Marchefini hat ein Ge ständnis abgelegt. , , Aus dem Bromberger Flugplatz verunglückte wiederum ein Militär- flugzeug im Augenblick der Landung und wurde vollständig zertrümmert. Die beiden Flieger wurden lebensgefährlich verletzt. In Schanghai nahm die chinesische Polizei Haussuchungen bei etwa 240 Personen unter persönlicher Leitung des Polizei Kommissars vor. Es wurden 80 Personen verhaftet, bei denen kommunistische Literatur vorgesunden wurde. In 16 Häusern fand die Polizei Waffen vor, die beschlagnahmt wurden. Hauptblatt und älteste Zeitung in Len Ortschaften des Pulsnitzer UmtSgerichtSbezirkS: Pulsnitz, Pulsnitz Niederlichtenau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Pulsnitz erFayeb latt Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Tageblatt Pulsnitz Hk N HZ I H Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsmtz und stostscheck-Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 -vkITZ-KTLSßtzHAkVLT. V «F VT »AI» Commerz- und Pnvat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Nachdem am 24 August 1928 bei einem herrenlosen Hund (männlicher deutscher Schäferhund Bastard, hellbraun, Rücken etwas schwarz gewölkt, vord-re Seite des Halses und der Brust und die Pfotenspitzen weiß, etwa 1'/- Jahr alt, 47 cm Schulterhöhe, Lederhalsband ohne Steuermarke) der in der Ortsflur Kuckau erschaffen wurde und sich auch in Oitro und Panschwitz ausgehalten bat, der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut sestgestelltworden ist, wird aus Grund von § 40 des Reichsoiehseuchengesetzes und §8 114 flg. der dazu erlassenen«» Bundesratsvorschriften angeordnet: Es wird bis auf weiteres ein Sperrbezirk, der die Städte Kamenz und Elstra, sowie die Gemeinden Auschkowitz, Bernbruch, Bischheim, Bocka, Cannewitz, Caseritz, Crostwitz, Cunnewitz, Deutschbaselitz, Döbra, Därrwicknitz, Gelenau, Gersdorf, Glaubnitz, Gödlau. Gränze, Hauswalde, Hennersdorf. Höflein, Horka, Jauer, Jesau, Iiedlitz, Koschwitz, Kindisch, Kl-inhän- wen, Kriepitz. Kuckau, Laske, Lehndors, Lückersdors, Milstrich, Miltitz, Möhrsdorf, Naußlitz, Nebelschütz, Neustädtel, Niedersteina, Nucknitz, Obersteina, Ohorn, Ostco, Panschwitz, Piskowitz, Prietitz, Räckelwitz, Ralbltz, Rauschwitz, Rosenthal, Sauritz, Schiedel, SLmeckwitz, Schmerle, Schönau, Schweinerden, Siebitz, Tschaschwitz, Wsndischbaselitz, Wieso, Wahla, Zerna und Zschornau umfaßt, mit folgender Wirkung gebildet: 1. Sämtliche Hunde, auch wenn sie erst nach Anordnung dcr Sperre in den Sperrbezirk eingebracht werden, find festzulegen (anzuketten oder einzusrerren). Der Festlegung ist das Füh ren der mit einem sicheren Maulkorb versehenen Hunde an der Leine gleichzuachten. Hunde, die einen ungenügenden Maulkorb tragen, find wie Hunde ohne Maulkorb zu behandeln. Die angeketteten oder eingesperrten Hunde find so abzusondern, daß fremde Hunde mit ihnen nicht in Berührung kommen können. Hofhunde find jedenfalls bei Nacht in einem ver schlossenen, gegen das Eindringen fremder Hunde gesicherten Raum unterzubringen oder in einem Zwinger oder dergl. so kurz sesizulegen, daß sie nicht bis zur Einfriedigung gelangen können. , 2. Die Benutzung von Hunden zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie "naeiaürrt und Mil einem sicheren Maulkorb versehen find. Die Verwendung von Hirten- ir?'" Begleitung von Herden und von Jagdhunden bei der Jagd ohne Maulkorb und Lewe ist nur mit besonderer Genehmigung der Amtshauptmannschast gestattet. Außer der Zeit der Verwendung hierzu unterliegen auch diese Hunde den Sperrvorschristen. Von den Sperrvorschristen find befreit die im Dienste der Polizei und der Heeresver waltung verwendeten Hunde, soweit dienstliche Gründe dies erfordern, und die zur Führung von Blinden verwendeten Hunde während ihres Fährerdienkes. 3 Zufolge Anordnung des Wirtichaftsministeriums haben Hundehändler sowie die Leiter von Hundeasylen und ähnlichen Anstalten über die vorhandenen Hunde sowie über alle Än. und Abgänge Buch zu führen; dabei find dis Hunde genau nach Rasse usw. zu bezeichnen und Name Wohnort und Wohnung der Besitzer (Vor- und Nachbefitzer) einzutragen. Anzeigeer- stattuna hierüber an die Ortspolizeibehöcde oder die Amtshauptmannschast vorzuschreiben, bleibt Vorbehalten. Die Bücher find dem Polizeibeamten aus Verlangen zur Einsicht vorzulegen. 4 Die Polizübeamien find beauftragt, frei umherlausende Hunde adzuichietzen. Hierüber wird noch aus folgende gesetzliche Bestimmungen und besonders zu beachtende Verhaliungsoarschristen hingcwi sen: ») Bricht bei einem Hunds die Tollwut au« oder zeigen sich verdächtig« Erscheinungen, die den Ausbruch der Tollwut befürchten lasten (verändertes Benehmen, Angriffslust veränderte Stimme, Drang zum Entweichen, mangelnde Freßlust, Neigung zum B-nagen und Verichlucken unverdaulicher Gegenstände), so hat der Besitzer ober sein Vertreter unverzüglich hiervon N an die Ortspolizeibekö.de oder an den Bezirkstierarzt zu erstatten. Hunde, Katzen und sonstige Haustiere find von dem Besitzer Behältrüs^inzchperren ° "der dis zum polizeilichen Einschreiten in einem sicheren Ist ein Mensch von einem tollwutosrdächtigen Hund oder von einer der Seuche ver dächtigen Katze gebissen worden, so ist das Tier, wenn dies ohne Gefahr geschehen Kami, nicht zu töten, sondern bis zur bezirkstierärztlichen Untersuchung einzusperren. c) Vor polizeilichem Einschreiten dürfen bei wulkranken oder der Tollwut verdächtigen Tieren keinerlei Heilvrrsuche angestellt werden. ä) Das Schlachten wutkranker oder der Seuche verdächtiger Tiere und jeder Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten. e) Die Kadaver getöteter oder verendeter wuikcanker oder wutoerdächtiger Hunde und Katzen find bis zur brzirksiierärzlichen Untersuchung sicher und vor Witterungseinflüstsn geschützt aufzubewohren. Die Kadaver anderer gefallener oder getöteter wutkranker oder der Seuche ver dächtiger Tiere find sofort unschädlich zu beseitigen. Das Adhäuten solcher Kadaver ist verboten. k) Die Ausfuhr von Hunden aus dem Sperrbezirk ist nur mit ortspolizeilicher Geneh- wigung nach vorheriger tierärztlicher Untersuchung gestattet. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn ein tatsächliches Bedürfnis zur Ausfuhr nachgewiesen ist, Reisende mit Hunden nach Sla- tionen außerhalb des Sperrbezirkes haben beim Lösen der Fahrkarte und beim Betreten des Bahnsteiges die polizeiliche Ausfuhrgenehmigung oorzuzelgen. Tierärztliche Gesundheitszeugnisse find nur bis zum Schlüsse des auf deu Tag der Untersuchung folgenden zweiten Tages gültig. Als Ausfuhr im Sinne dieser Vorschrift gilt nicht dis vorübergehende Entfernung von Hunden aus dem Sperrbezirke bei Spaziergängen, Ausflügen und ähnlichen Gelegenheiten. Dis Hunde find jedoch außerhalb des Sperrbezirks mit einem sicheren Maulkorb zu versehen und an der Leine zu führen. e) Dor der Aufnahme herrenloser Hunde wird dringend gewarnt. Gegebenenfalls ist hiervon unverzüglich die Ortspolizeibehörde zu benachrichtigen. K) Alle Bißoerletzungen von Menschen und Tieren durch Hunde und Katzen find sofort der Ortspolizeibehörde zu melden. j) Jeder, der von einem tollwutkcanken oder -verdächtigen Tiere gebissen worden ist, sollt« sich unverzüglich der Wutschutzimpfung unterziehen. Diese wird in der Staatlichen Lympü- anstatt in Dresden A, Bremer Straße 16, auSgesührt. Zuwiderhandlungen gegen die unter 1—3 getroffenen Anordnungen und die unter s-k wiedergegedenen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen den Strafvorschristen der 74 flg. des Viehseuchengesetzes. Die Amtshauptmannschast «-m-n,, «-N A-E IW De^StadtiM Hier Kriegsächtung - dort Knegsalarm. Von, Oberstleutnant a. D. A. Draudt. Der «uz einer Idee Briands und der Initiative des amemrantschen Staatssekretärs Kellogg entstandene und sei nen Ramen tragende Kclloggpakt ist nun durch die Vertrags- staaten unterschrieben worden. Zunächst nur zwischen Ame- rika und den Locarnomächten bestimmt, gelang es der klug berechnenden Poutik Frankreichs, seine Vasallenstaaten Polen und die Tschechoslowakei, England, seine Dominions, zur Mitunterzeichnung heranzuziehen. Dadurch wurde die Macht- basis beider Staaten wesentlich erweitert, ihre Interessen mit denen ihrer politischen -Trabanten weiterhin fest verankert. Sowjetrußland soll sich spater trotz Nichtanerkennung durch Amerika, wie übrigens auch andere Staaten, dem Vertrag anschließen können. Wir sind nun die letzten, die diesem Kriegsächtunqspakt unehrliche Absichten unterschieben möch ten, aber wir sind heute mißtrauisch geworden. Nur ein kurzer Ueberblick über die derzeitigen militärischen Rüstun gen der Länder, die den Kelloggpakt unterzeichneten, läßt .unsere Skepsis berechtigt erscheinen. Wohin wir sehen —- — — Erscheint a« t«de« Werktag — — — Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung d»S Betriebes der Zeitung oder der Bcförderungsetnrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück- zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.6b RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend WMM U WllMllMWlMW NM Aber anr gegen Erfüllung gewisser Bedingungen