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MlsnHerZayeblatt Fernsprecher 18. Tel.«Adr.: Tageblatt Pulsnitz Postscheck-Konto Dresden 2138. Giro-Konto 14« —<»Io*44 Bank, Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Commerz« und Privat bank, Zweigstelle Pulsnitz - — — «rschet«t a» tedsm Werktag — — — Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streit oder sonstiger irgend welcher Störung deS Betriebes der Zeitung oder der BeförderungSetnrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Anzeigen-Grundzablen in A/: Die 41 mm breite Zeile (Mosse'S Zeilenmesser 14) 1 mm Höhe 10 H«/, in der Amtshauptmannschast Kamenz 8 H/; amtlich 1 mm 30 O/ und 24 SH/; Reklame 25 SH/. Tabellarischer Satz 50°/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebührcn durch Klage oder in KonkursfLllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis '/,10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Ausnahme Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der GemeinderSte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptvlatt und älteste Zeitung in den Ortschaften deS Pulsnitzer AmtSgerichtSbeztrkS: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, HauSwalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtrnau, FriederSdorf, Thiemendorf, Mittelbach Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albertstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E L. F örft e r « E r b en (Inh. I. W Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz Nummer 178 Mittwoch, den 1 August 1928 8». Jahrgang Amtlicher Teil Bekanntmachung 'n Wlesenbefitzer, die beim Wässern betroffen werden und ein Recht hierzu schriftlich nicht Nachweisen können, werden, sofern nicht die Strafbestimmungen des Waflergesetzes oder des Reichsstrasgesetzbuches Hörters Strafen oorsehen, aus Grund von 8 168 des Wassergesetzes mit einer Ordnungsstrafe von 8 bis 500 Mark bestraft. Ferner wird darauf hingewies.n, daß in den Fällen, in denen ein bereits vor dem Jahre 1909 entstandenes Wiesenbewäfferungsrecht besteht, die Wksendewüflerung im allgemeinen nur zweimal vor der Heuernte und zweimal vor der Grummeternte und zwar jedesmal nur am Sonnabend mittag 12 Uhr bis zum darauffolgenden Sonntag mittag 12 Uhr erfolgen darf und daß der Berechtigte den Unterliegen rechtzeitig vor der Ausübung des Bewäfferungsrechtea Mitteilung zu machen hat. Irsolge der Wasserknovpheit wird für alle diejenigen Fälle, in denen auf Grund eines bestehenden Rechts da» Bewäfserungsrecht seit der Heuernte 1928 bereits zweimal ausgeübt worden ist, jede weitere Bewässerung der Wiesen für dieses Jahr unter Androhung einer Ord nungsstrafe von 100 Mark litt jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten. Amtsha«ptma«nschaft Kamenz, am 30 Juli 1928 Obstoerfteigerungen an Staatsstraßen Die Staatlichen Obstnutzungen sollen wie folgt versteigert werden: Amtsstraßenmeige- reien Kamenz und Königsbrück am S. Angnft, oorm. 10 Uhr, im Fremdenhof „Stadt Dresden« in Kamenz, Amtsstraßenmeistereien Bautzen-Süd, und -Nord am 8. August, vorm. 10 Uhr, im „Bürgergarten« in Bautzen. Amtsstraßenmeisterei Bischofswerda am «. Auguft, vorm. 11 Uhr, im Hotel „Goldene Sonne« in Bischofswerda. Zu den Versteigerungen werden nur Käufer (Privatpersonen und Gemeinden) zugelassen, die sichere Gewähr für sachgemäße und pflegliche Behandlung, sowie für ausreichende Bewachung der Bäume bieten. Pachtstrecken wie sräher. Auskunft durch die zuständigen Bezirksamtsftraßenmeifter ooer Straßenwarte. Staatl. Straße»- and Wafferbavamt Bekanntmachung Mit Rücksicht aus die herrschende Wasserknapphei t in allen Flüssen und Bächen wird hierdurch ausdrücklich daraus hingewiesen, daß ave» Bewässern der Wiese», sofern hierzu nicht ein besonderes Recht verliehen ist, verboten ist. über de« Pauschsatz für die nicht aus Ste«erlaste» bestehend. Grundstückslaste« Auf Grund des § 36 Abs 2 der Durchführungsbestimmungen zum Reichsbewertungs« gesetz für d'e zweite Feststellung der Elnheitswerte und zum Becmögenssteuergesetz für die Ver anlagung 1928 vom 9. Juni 1928 (Reichsgesetzdlatt I S. 174) bestimmen wir für die Bezirke der Landesfinonzämter Leipzig und Dresden im Benehmen mit der Landesregierung folgendes: § 1 ... .. Ermittlung des Reinertrages der bebauten, nicht zwangsbewirtschasteten Grund« oben genannten Durchführungsbestimmungen können für die nicht aus Steuerlasten bestehenden Grundstückslasten (Nebenleistungen, Jnftandhaltungskosten und sonstige GruAstückslasten) sowie für Abnutzung 28 vom Hundert des jährlich im Durchschnitt nachhalti gen Rohertrags von diesem ohne Nachweis abgezogen werden. 8 2 Die vorstehenden Bestimmungen finden Anwendung auf die Hauptfeststellung der Ein heitswerte nach dem Stande vom 1. Januar 1928 und aus Neu- und Nachsestftellungen, die auf einen Feststellungszeitpunkt oorzunehmrn sind, der in den mit dem 1. Januar 1928 beginnenden Hauptseststellungszeltraum fällt. Dresden, den 14 Juli 1928 Die Präsidenten der Landesfinanzämter Dresden und Leipzig Seitliche und sächsische Angelegenheiten — (Aus den Sächsischen Gesetzblättern.) Das Verordnungsblatt des sächsischen Ministeriums für Volksbildung enthält folgende Bekanntmachungen: Verfas- sungsfeicr 1928; Feststellung des Bedarfs an Abdrucken der Reichsverfassung, ihre Verwendung und Aushändigung in Schulen; Erhöhung des Schulgeldes an höheren Schulen; Unterstützung der Arbeit der praktisch pädagogischen Seminare durch die Schulkommissionen und höheren Lehranstalten; Be freiung der vorübergehend in der Landwirtschaft beschäftigten Jugendlichen nichtsächsischer Staatsangehörigkeit vom Besuche der Berufsschule; Einsendung der Steuerkarten für die Volls-, Beru^- und Hilfsschullchrer auf das Kalenderjahr 1928 an das Ahaltsamt durch die Gehaltsrechner; Einreichung ver- über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für durch die Schulbezirke. - Aus den Mstteünngen tst hervorzuhebcn: Vom 7. bis 9. September Schulaufsichtsbehörden und Lehrer aller Schularten ein Lehrgang zur Fortbildung für Turnlehrkräfte an höheren schulen- Die nächsten Prüfungen für Musik lehrer und Musiklehrerinnen sollen im November 1928 in Dresden abgehalten werden. — (Winke für ehrliche Finder.) Wer etwas findet und den Besitzer kennt, hat es diesem sofort anzuzei gen, im anderen Falle der Polizei zu melden, aber nur, wenn der Fund mehr als 3 Mark wert ist. Wer den Fund nicht der Polizei übergibt, muß ihn trotzdem melden und aufbe wahren. Meldet sich der Besitzer, so hat er dem Finder außer den Auslagen und Aufwendungen einen Finderlohn von 5 v H. bis zum Werte von 300 Mark, von l v. H. für die darüber hinausgehende Summe, bei Tieren stets nur 1 v. H. zu zahlen. Nach einjähriger Frist ist der Finder Eigentümer. Funde aus Räumen der Straßen- oder Eisen bahnen sowie öffentlichen Gebäuden sind der betreffenden Behörde abzuliefern und bringen kein Fundgeld. — Was ist landwirtschaftlicheBeschäfti- gung) Der Begriff der Beschäftigung in der Landwirtschaft im Sinne der Sozialversicherung wird soeben durch einen Bescheid des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsver mittlung und Arbeitslosenversicherung festgelegt. Der Bescheid Das Wichtigste Wie das ArbcitsMinisterium bekannt gibt, betrug in Großbritannien die Zahl der Arbeitslosen in der am 23. Juli zu Ende gegangenen Woche 1282 900 Personen, was gegenüber der Borwoche eine Stei gerung von 35 468 Personen bedeutet. In Moskau ist ein deutscher Arzt von der G. P. u. verhaftet worden. -Ein Bombenanschlag gegen ein italienisches Marineflugzeug wurde in Frankreich entdeckt. Der Ozeanfliegcr Freiherr v. Hünefild hat sich in einem Berliner Sanatorium einer Bl'nddarmoperaiion unterziehen müssen. England und China Chamberlain zu Verhandlungen mit der Nanking-Regierung bereit? Schweres Eisenbahnunglück in Bayern London. Die Ausführungen Chamberlains über Eng- lands Politik im fernen Osten waren von außerordentlicher Wichtigkeit. Es gelang ihm, die Abgeordneten aus allen Seiten des Hauses mehr oder weniger zu befriedigen. Wäh rend Lloyd George hervorgehoben hat, daß England den Anschluß der Mandschurei an Groß-Lhina befürwortet, stellt der konservative „Daily Telegraph" mit Ge nugtuung fest, daß Sir Austen mit Nanking erst zu verhandeln gedenke, wenn der Nankinger Zwischen fall erledigt ist und die Regierung zu Nankiug ihre Sta bilität und Autorität genügend gefestigt haben wird. Wan« dies sein wird, ist nicht gesagt. England hält sein Vertragsrevisionsprogramm selbst verständlich aufrecht, wie es in dem China-Manifest von achtzehn Monaten bereits umrissen war, und das gewiß noch herangezogen werden kann, wenn die Nationalisten in Nan king ungeduldig werden könnten. Im englischen Unterhause hatte Chamber lain ausgeführt, daß Amerika die südchmefische Regierung anerkannt habe. In bezug darauf betonte er, daß er, Cham- berlain, keinen besonderen Wert darauf lege, anderen zu vorzukommen und beim Wiederaufbau der ostasiatischen i Politik die Führung zu übernehmen. Im übrigen glaubte Chamberlain der Hoffnung Ausdruck geben zu können, daß I die Nanking-Re-nerung mit dem ihr „freundlich gesinnten" England eine eb^cso freundliche Regelung treffen werde, wie sie es bereits mit der amerikanischen Regierung getan habe. Danach ging Chambertain aus die Abrüstungsfrage ein. Zweifellos sei die Unterzeichnung des Kellogg-Ber- ttages ein neuer Faktor, dem man Beachtung schenken müsse. Er möchte aber die Abrüstungsfrage lieber geson dert von dem Kellogg-Plane erörtern; denn die europäischen Staaten hätten sich um die Förderung der Rüstungsein schränkungen bemühen müssen, auch wenn der Kellogg-Dor- schlag nicht gemacht worden wäre. Zwischen England und der französischen Regierung hätten Be sprechungen stattgefunden, um die bestehenden Meinungs verschiedenheiten zu mindern. Die englisch-französischen Be sprechungen seien erfolgreich gewesen, und England werde den Seemächten bald dieses Kompromiß mitteilen. Im Verlaufe der Debatte im englischen Unterhaus sprach Lloyd George über die Rheinlandbesetzung. Alle Verträge seien sehr schön und gut; aber auf den Locarno-Vertrag sei keine Räumung des Rheinlandes gefolgt. Immer noch hielten fran- zösische Truppen, zehn Jahre nach dem Friedensschluß, deut sches Gebiet besetzt. Es wäre niemals beabsichtigt worden, daß dies der Fall sein sollte. Fünfzehn Jahre wäre nur als Höchstgrenze bezeichnet, und es wäre in Versailles vorgesehen worden, daß im Falle der Erfüllung der Bedingungen des Friedensver trages die Räumung schon vor Ablauf der Frist erfolgen sollte. Er wüßte nicht, welche Bedingung des Frie densvertrages verletzt wäre. So lange fremde Truppen deutsches Gebiet besetzt hielten, sei es zwecklos, solche Pakte zu haben. * Aus London meldet man, daß im englischen Kabinett eine akute Krise eingetreten sei. Der Kolonialminister Amery habe seinen Rücktritt eingereicht. Die Stellung des Ministers des Innern Joynson Hicks sei Zweifel- Haft. Seitens der Arbeiterpartei wird die Politik der Re gierung in der Frage des Jndustrieschutzes beanstandet werben. Ein neues schweres Eisenbahnunglück in Bayern. 14 Tote und 20 Verletzte. Augsburg. In Dinkelscherben in Schwaben ereignete sich am Dienstag ein schweres Eisenbahnunglück. Der beschleunigte Personenzug 911 fuhr auf den Durchgangsgüterzug 7535 in der Station Dinkelscherben auf. Hilfszüge wurden aus Augs burg und Neu-Ulm angefordert und bereits abgesandt. Der Präsident und die Dezernenten der Reichsbahndirektion Augs burg sind an die Unglücksstelle abgefahren, lieber die Zahl der Toten und Verletzten ist noch nichts näheres bekannt. Un verbürgte Meldungen spreche« von 4—7 Toten. Nach nichtamtlicher Meldung — die amtliche Berichter stattung scheint wiederum zu versagen — soll es bei dem Eisenbahnunglück bei Dinkelscherben gegen zwölf Tote und 35 Verletzte gegeben haben. Es handelt sich um den Beschleu- nigten Personenzug 911, Ler von der Pfalz kommend in München 17.42 Uhr eintreffen sollte. mru München. Nach den letzten Meldungen hat das Eisen bahnunglück bei Dinkelscherben 14 Todesopfer ge fordert, 20 Personen sind verletzt. Das Unglück ist darauf zuriickzuführen, daß der beschleunigte Personenzug infolge falscher Weichenstellung auf den auf dem Ueberholungsgleis stehenden Güterzug aufgestoßen ist. Der bayerische Landtagspräsident hat im Namen des Bayerischen Landtags der Preffeverwaltung Bayern der Deutschen Reichsbahngesellschaft sein Beileid ausgesprochen. Der amtliche Bericht über die Ursache» des Eisenbahnunglücks Ueber die Ursachen des Eisenbahnunglücks in Dinkel scherben teilt die Reichsbahndirektion Augsburg mit, es steht zweifelsfrei fest, daß der Personenzug 911 infolge falscher