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pulsmherZayeblatt Anzeigen-Grundzahlen in M: Die 41 mm breite Zeile (Mosse's Zeilenmefler 14) ! mm Höhe 10 H/, in der Amtshauptmannschaft Kamenz 8 -M'; amtlich 1 «w 30 und 24 LH/; Reklame 23 Tabellarischer Satz 50°/« Aufschlag. — Bei zwangsweiser Eo-ziehung de: Anzcigcngcbllhren durch Klage oder in Konkursfällcn gelanat der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung Bis r/zIO Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme - — — Erscheint an jedem Werktag — — — Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Srreit oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zeitung oder der Beförderungseinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück zahlung des Bezugspreises. - Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend Bank »Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und rs TDD Bt AU V AGU A» Commerz» und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Tageblatt Pulsnitz Postscheck-Konto Dresden 2138. Giro.Konto 146 OLgklkKTSHHHAbvALT Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hruptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer AmtsgerichtsbeztrkS: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Breinig, Hauswald-, Ohorn, Obsrsteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Llchlenberg, Klein-Dittmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Alberrstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. F ö r st e r « E r b e n (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in PulSnitz Nummer 81 Mittwoch, den 4. April 1928 8«. Jahrgang Lommkrr- unü privkt-ksnk HklisnLSLsilsckstt ikier-ZonnsbenS gerMorren KiMäviMlÄse XsneimWI l vilr ?ul8niirer ksnk s. 6. m. b. i-i. - ?u1snLt2 und OLtorn Amtlicher Teil. Sonntagsrshe im Handelsgemerbe Für den Bezirk der Stadt Pulsnitz werden sär das Jahr 1928 gemäß 8 105b Abs. 2 der Gewerbeordnung folgende Sonn und Festtage zum Geschäftsverkehr freigegeben: der 2. Pfingstfeiertag, die 2 Jahrmarktssonntage, die letzten 3 Sonntage nor Weihnachten (2, 3. und 4 Advent). An vorstehend genannten Sonn und Festtagen können sämtliche Verkaufsstelle von vormittags 11 Uhr bis nachmIttags-S Uhr offen gehalten werden bezw. die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen stattfinden. Pulsnitz, den 3. April 1928. Der Stadtrat. Gewerbeamt. Sonntagsruhe im Barbier-, Friseur- und Haarformergewerbe Aui Grund der Verordnung der Kreishauptmannschaft Bautzen vom 12. 4. 1927 kann im Jahre 1928 die Beschäftigung non Gehilfen und Lehrlingen im Barbier-, Friseur» und Haarformergewerbe an Sonn- und Festtagen in folgendem Umfange erfolgen: 1 höchstens 3 Stunden außerhalb des Betriebs oder der Wohnung des Unter nehmers mit Frisieren der Damen bei Hochzeiten, sowie zur Bedienung von Darstellern an Theaterausführungen; 2. von 8-12 Uhr vormittags am 1. von 2, sowie am L. »»d 8. vo« 3 hinter einanderfolgende« Sonn- und Festtagen; 3. von 8—12 Uhr vormittags an den 2 Jahrmarktssonntage», von 1— 5 Uhr nachmittags am Christmarktsonntag, von 8—12 Uhr vormittags am 4. Adventssonntag (23. Dezember). Pulsnitz, den 3 April 1928. Dev Stadtrat. Gewerbeamt. Das Wichtigste Der Reichspräsident begab sich am Dienstag nachmittag nach dem Stöchener Friedhof, wo seine Gattin die letzte Ruhestätte gefunden hat, und verweilte dort längere Zeit. Im Zusammenhang mit den Unregelmäßigkeiten beim Eisenbahn Zentralamt wurde ein zweier Direktor seines Amies enthoben. Mussolini hat die sür den 24 Mai angesagte »Siegesfeier'' in Bozen,verschoben'. , LHj Der Pariser »Matin" veröffentlicht die Pläne zur Neureglung der interalliierten Schuldenregelung und Revision des Dawes- plans. MW md sächsische AMltWheitrn Pulsnitz. (Zum Kirchenkonzert) am Karfrei tag sind noch Karten in den bekannt gegebenen Verkaufs stellen in allen Preislagen zu haben. -— (Aus dem Finanzministerialblatt.) Das Finanzministerialblatt für den Freistaat Sachsen Nr 7 ent hält u. a. folgende Veröffentlichungen: Vorsichtsmaßnahmen bei der Unterhaltung der Baumpflanzungen an den Staats straßen, Holzhauerlohntarif, Anforderungen von Polizei- und Gendarmeriebcamten zum Forst- und Jagdschutz, Bezirks- büchereicn, Kalken der Bäume auf den-öffentlichen Wegen der Staatsforstrevicre u. a. — (Aus dem Ministerialblatte für die Sächsische Innere Verwaltung.) Das Ministerial blatt für die Sächsische Innere Verwaltung Nr. 7 vom 2. April enthält Bekanntmachungen über die Vernehmung von Kindern und Jugendlichen durch die Polizei, über die LupuözähUarten, über die Grnnderwcrbssteuer, über die Nach weisungen über den Stand der Nechtsmittelerledigung bei der Gewerbesteuer, über Steuerermäßigungen nach 8 15 Abs. 2 und 3 des Aufwertungsstcuergesetzes und über An ordnungen und Ausführung des Gesetzes über einen Gebiets austausch mit dem Lande Thüringen vom 20. Februar 19^8. — lSpitzenlei st ungen bciGeschüftsste- nographenprüfungen) Das bei der Handelskammer zu Zittau bestehende Pcüfungsamt für Kurzschrift hat am 25. März 1928 eine Geschäftsstenographenprüfung abgehalten. Diese Prpfung fällt insofern ans dem üblichen Rahmen her aus als bei ihr eine Höchstleistung stenographischer Fertig keit festgestellt werden konnte. Herr Arthur Schöne in Zittau hat die Geschäftsstenographenprüfung in der Geschwindigkeit von 300 Silben in der Minute mit Erfolg abgelegt. Es stellt dies die höchste Leistung dar, die bisher bei den von den sächsischen Handelskammern veranstalteten Geschäftsste- nographcnprüfungen erreicht worden ist. Die Diktatdauer beträgt bei diesen Prüfungen 2 mal 5 Minuten mit 1 Mi- nute Pause, und das Diktat ist innerhalb einer satzungsge maß festgelegten Frist vollständig in Maschinenschrift zu SWMkWW M MMS All» Das Ergebnis der angeblich bereits gepflogenen Vorbesprechungen Neuregelung der gewerblichen Sonntagsruhe — Krise in der Kommunistischen Panel Frankreichs Botschaftsbencht über die Donezgefangenen Paris. Die von der französischen Presse anfänglich nur wenig beachtete Anspielung Poincarös auf die Möglichkeit einer Unterbringung der deutschen Eisenkahn-- und Industrie» obligationen zur Gesamtregelung des Nepamtions- und Schuldenproblems rückt immer stärker in den Vordergrund der politischen Erörterung. Das Pariser Blatt „Matin" gibt die überaus interessanten und überraschend genauen Infor mationen wieder, die der Pariser Korrespondent der „New Jork Times" über die angeblich bereits schwebenden Vorbe sprechungen zwischen den interessierten Regierungen und Finanzgruopen erhalten haben soll. Die Sachverständigen, die sich mit der Ausarbeitung dieses umfassenden internatio nalen Schulüenregulierun-gsplan-es befaßten, meint der Kor respondent des amerikanischen Blattes, hätten schließlich folgende prinzipielle Lösungsmöglichkeit gefunden: Die Gesamtsumme Ler deutschen Reparationsverpflich tungen, die theoretisch noch immer 132 Milliarden Goldmark betragen, solle endgültig auf 32 Milliarden Goldmark fest gesetzt werden. Diese Schuld werde durch Lie Ausgabe deut scher Bonds nunmehr in gleicher Höhe gedeckt. Die Hälfte dieses Betrages, also 16 Milliarden, stellen sich durch die im Dawesplan geschaffenen 11 Milliarden Eisenbahn- und 5 Milliarden Jndustrieobligation-en dar, deren Zinsen- und Amortisationsdienst ausreichend gesichert sei. Die andere Hälfte der deutschen GesamtschuIL solle zu Laste n des deutschen Budgets gehen. Ein Vergleich mit den Dawesannuitäten ergebe bei Lieser Regelung einen Nachlaß der Daweslastsn von 40 Prozent für das Reich. Der aus der Unterbringung der deutschen Eisenbahn- und Jndustrieobligation-en sich ergebende Betrag soll zur Begleichung der interalliierten Schulden dienen, wäh rend die restlichen 16 Milliarden zum großen Teil wie bisher in Naturallieferungen alsbald dem Kriegsschädenkontv Frank reichs und Belgiens gutgebracht würden. „Natürlich," schreibt Ler Korrespondent, „könnte die Ausgabe eines so großen Obligaticmsbet»ages nur in Ab schnitten erfolgen. Ueberdies könnten die Eisenbahnobliga-, tioneu-, die nur 5 Prozent Zinsen einbringen, bestenfalls zu' einen! Kurs von 80 Prozent verkauft werden. Das gäbe schätzungsweise schon eine Summe von 3 Milliarden Dollar. Nun aber wird allgemein zugegeben, daß der Gegenwert der für die Löschung aller interalliierten Schulden an Amerika vorgesehenen Zahlungen nicht über 4 Milliarden Dollar hin ausgeht. Es ist aber anzunehmen, daß die Bereinigten Staaten einen beträchtlichen Nachlaß bewilligen, wenn die Zahlungen mit Hilfe der deutschen Bonds in wenigen Jah ren erfolgen, anstatt sich auf 62' Jahre zu erstrecken." Amerika von dem Plan wenig begeistert. New Park. Die Beurteilung der Vorschläge zur Schul» denregelung sind in Amerika geteilt. Je nach der Einstellung der einzelnen Blätter für oder gegen Frankreich werden die Pläne begrüßt oder abgelehnt. Der „Herald", der immer gern seine Freundschaft für Frankreich beweist, lobt die in der Poincare-Rede angedeutete Revision der Schuldenregelung. Andere Blätter hingegen, die rein vom geschäftlichen Ge sichtspunkt die Schuldenregelungspläne betrachten, weisen aufs schärfste die Meldungen zurück, daß die amtlichen Kreise in Washington sich auf Verhandlungen über Verbindung der Reparationen mit den Kriegsschulden einließen. Oie NeuregsLuNg öer gewerblichen Sonntagsruhe. Die Vorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses des Reichswirts chaftsrats. Das dritte Teilgutachten des Sozialpolitischen Aus- schuffes des Reichswirtschaftsrats zum Arbeitsschutz-Gesetz um faßt die Abschnitte Sonntagsruhe und Ladenschluß. Don der Sonntagsruhe sollen gemeinnützige Arbeiten, deren Aufschub aus Gründen des Gemeinwohls nicht angängig ist, ausgenom men werden. Für das Friseurgewerbe sollen in Städten mit weniger als 5000 Einwohnern Ausnahmen auf längstens vier Vor mittagsstunden an den Sonntagen, für Städte mit mehr als 5000 Einwohnern nur für die ersten Tage der hohen Feste und auf längstens vier Vormittagsstunden zulässig sein.- Der Verkauf von Frischmilch in offenen Verkaufsstellen soll nur an zwei Stunden zugelassen werden. Für die Bahnhofsverkaufsstellen wurde folgende neue Be stimmung geschaffen: Für Verkaufsstellen auf den Bahnhöfen Ler Eisenbahnen innerhalb der Sperre dürfen Verkaufszeiten an Sonn- und Festtagen nur für unmittelbaren Reisebedarf zugelassen werden. Verkaufsstellen außerhalb der Sperre unterliegen den für die örtlichen offenen Verkaufsstellen gel tenden Bestimmungen. In Bäckereien und Kondi toreien soll an Soun- und Festtagen wie bisher jede ge werbliche Beschäftigung verboten sein. Das Sonntags- Beschäftigungsverbot für Jugendliche wurde auf Arbeitnehmer bis zum 18. Lebensjahre ausgedehnt. Die an Werktagen nach Schluß der Verkaufszeit zuge lassene Dedienungszeit für anwesende Kunden wurde von 20 auf 30 Minuten erhöht. Lebensmittel dürfen erst von sechs Uhr morgens an verkauft werden; offene Verkaufsstellen, in denen auch Bäcker- und Konditorwaren verkauft werden, sollen jedoch nicht vor sieden Uhr morgens geöffnet sein.