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pulsmtzerMcbendlatt ms Zeitung 'Mit „Illustriertem DonntaglsNatt", „Aus der LandwirtsM/t", „Hof- Narten« und Hcwswirt- schäft" und,.Mode für Alle" mege-NSr.: wMeMtt WsW Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 1V Uhr auszugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis 13 Pf. Reklame 35 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. smiMüEM. u Wrbs-ünseigec -Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Alnnnemeut: MovatlkH LS Ps., vierteljährlich M WWW «WIMS MS Ses SWMes B MW Rr amraillattt^nn LkM Nlilanik Ukchassend die Ortschaften : Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- fllNövluUls!, ll" vStl Rulid" "utll"ly steiua, Weißbach, Oker- u.Niedsrlichtenau, Friedersdors-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und D rlag «NnE. L. Märsters Lrveu (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz« Nr. M5 Sonnabend, 2. Dezember 1916. 68. Jahrgang. Amtlicher Teil. Futtermittel-Verteilung. Es Lammen ÄsmnächÄ folgende Futtermittel zur Verteilung: Mslassefütter für Rinder und landwirtschaftliche Pferde, sowie Lrockenschmtzel für Rinder Bei dieser VerteLung ^werden n^r lMidwirfchaftliche Pferde berücksichtigt, da die gewerblichen Pferde im nächsten Monate Futter zugewiesen erhalten. Ferner wird ein MisHfutter (bestehend aus Kleie, Nachmehl und Wickenschrot) für Zuchtschweine verteilt. Jedes Zuchtschwein wird 50 Pfund Mischfutter ^haltm Der Greis dieses Futters beträgt 18,70 M für den Zentner. -Anträge auf Zuteilung dieser Futtermittel And unter Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks spätestens bis Dienstag, den 5. Dezember 1916, bei der Vemeindebehörde Les Wohnorts ernzureichen. Bei den Anträgen auf Zuweisung von Mischfutter ist durch die Gemeindebehörde besonders zu bestätigen, daß die Zahl dar Zuchtschweine-richtig angegen ist, Anträge auf denen diese Bestätigung fehlt, bleiben unberücksichtigt. Antragsaordrucke find hei der Gemeindebehörde unentgeltlich erhältlich. Telefonische sowie verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Die GemeindebehLtzde Hal die eingegangenen Anträge spätestens bis Donnerstag» den 7. Dezember 1916 dem zuständigen Vsrtrauensmanne zuzusenden, der dann die Futtermittelbezugsscheine ausfertigen wird. Die zugeteilten Futtermittel sind binnen L Tage« nach Empfang des Futtermittelbezugsscheines bei der zuständigen Unteroerwaltungsstelle abzuholen; andernfalls verliert.der Bezugsschein seine Gültigkeit. Kvuiglich« Amtshauptmannschaft Kamenz» den 30. November 1916. Es wiederhE sich in ganz bedenklichem Maße, daß Backwaren auf Brotmarken ausgegeben werden, die erst in der nächsten Brotmarkenperiode Giltig keit hcLen Die Königlich« AmtshauptriMNnschaft und der unterzeichnete Stadtrat machen auf die große Gefahr aufmerksam, die hiermit für die Verbraucher verbun den ist, und Würden Namentlich die Bäcker, die hiergegen handeln, unnachsichtlich bestrafen und gegebenenfalls ihren Betrieb schließen. Kcamenz^ am 2. Dezember 1916 Die Königliche Amtshauptmannschaft, Der Stadtrat zu Kamenz. Selbstversorger. Die Selbstversorger werden darauf hingewiesen, daß bei der Bereitung von Roggenbrot die vorgeschriebene Streckung des Brotgetreides durch Iu- §«Utoffe unbedrugt inuezuhalten ist. Hiernach sind bei der Bereitung von Roggenbrot auf 90 Pfund Roggenmehl 10 Pfund Kartoffelpräparate oder 30 Pfund gequetschte oder geriebene Kartoffeln zu verwenden. Eine Abgabe von Zusatzstoffen durch die Bäcker an die Selbstversorger aus den ihnen vom Kommunalverband zugewiesenen Beständen kann bei der be stehenden Knappheit an solchen Streckungsmilteln nicht gestattet werden. Der Kommumalverband bemüht sich aber zur Zeit auch solche für die Selbstversorger mit zu beschaffen. Soltttge ihm dies nicht gelungen ist und dem Selbstversorger die zur Broistreckung erforderlichen Kartoffelpräparate oder Fcischkartoffeln fehlen, darf die Bereitung von Roggenbrot nur aus Mehl erfolgen, das höher als zu 93°/« augemahlen ist Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach der Bundesratsbekanntmachung oom 29. Juni 1916 bestraft. ' Diese Vorschriften gelten auch für die Gebiete der revidierten Städte Kamenz und Pulsnitz. Kamenz und Pulsnitz, den 1. Dezember 1916. Die Königliche Amtshauptmannschaft und der Stadtrat zu Kamcuz und Pulsnitz. Montag, den 4. Dezember 1916, von 9—l2 Uhr vorm und 1—4 Uhr nachm. findet im Scheunengrundstack Bischofswerdaerstraße 173 V Kohlrübenverkauf Legen Abgabe von Karten und zum Preise von 4 M pro Zentner statt. Pulsnitz, am 2. Dezember 1916. Der Stadtrat. Ausgabe der Spirituskarten an Minderbemittelte, die Len Spiritus zur Beleuchtung oder zum Kochen nötig haben, findet Montag, den 4. Dezember 1916 von 3—4 Uhr nachmittags in der Ratskanzlei an Inhaber der Fleischmarkenausweiskarte Nr bOt—900 statt. Pulsnitz, am 2. Dezember 1916. Der Stadtrat Bekanntmachung. Die EewerbekamMer Zittau veranstaltet am Montag, den 4. Dezember 1916 abends '/,8 Uhr in „Lehmanus Hotel" in Kamenz eine öffentliche Versammlung die selbständigen Damenschneiderinnen von Kamenz, Königsbrück und Pulsnitz nebst Umgebung, in der „Die rechtliche Stellung der Frau im Handwerk und die Notwendigkeit einer Organisation" ^handelt werden soll. Zu dieser Versammlung werden die selbständigen weiblichen Gewerbetreibenden insbesondere die Damenschneiderinnen aus der Stadt und Amtshaupt- luannschaft Kamenz h ermit eingeladen. Zittau, den 30. November 1916 Die G cw er b c k a mme r. Gnido Reiche. Vorsitzend r. vr. Gebhardt, Syndikus. Holzversteigerung. 12 Dezember 1916, vorm. ^»11 Uhr, Hotel „Haufe" in Großröhrsdorf 46 h. Klötze 12/28 cw, 280 w Dergleichen 7/n cm, 79 w. dergleichen 12/36 cm, 150„fichtene Derbstangen 8/10 cm, 136 fichtene Vaumpfähle 5/6 cm,' 220 fich tene Reißstangen 4/7 cm, 25 rm Scheile, 84 rm Knüppel, 1 rm Äste, 565 rm Brennreisig. Schläge: Abt. 10 und 38. Königliche Forstrevierverwaltung Röhrsdorf in Kleinröhrsdorf 28. November 1916 Königliches Forstrentamt Dresden.