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MWÜM: llk. IS Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode für Alle" — — — Abonnement: Monatlich 55 Pf., vierteljährlich Mark l.50 bei freier Zustellung ins Haus, durch die Mist bezogen Mark 1.56. ses WIMM MUMts M SW Mtrstrs W WM- LL öyM-Aeigsl! Kints- MS MW Mgr.-M.: IVS!!!SOliittWIsi!y Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis 13 Pf- Reklame 35 Pf. Bei Wiederholungen Rabatt. fön Ügn gmfaaamchfahozsnk NnIaniÄ umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz Äl. S-, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- ftiiUüPlull jät Viril Niiltagü..1 UlMlt) steina, Weißbach, Ober-u.Niederlichtenau, Friedersdorf-Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. Nr. 138. Donnerstag, 16. November 1916 68. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage. Amtlicher Teil. Nacheichung. Ergangener Verordnung zufolge findet die Ncchcichung der im öffentlichen Verkehr verwendeten Matze, Gewichte, Wagen und sonstigen Mcßwcrk- zeuge in Pulsnitz am 20. November 1916 von 2—6 Uhr nachm. und am 21., 23 und 24. November 1916 je vormittags von 8—12 und nathm. von 2—6 Uhr statt. Als Nacheichungslokal ist das Restaurant „Bürgergarten" Ohorner Stratze 185 bestimmt worden. Jeder, der eichpflichtige Längenmaße, Flüssigkeitsmaße, Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten, Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände, Gewichte und Wagen, mit Ausnahme nachverzeichneter Gegenstände im öffentlichen Verkehr verwendet, hat sie in der für die Nacheichung festgesetzten Zeit — die durch die Schutzmannschaft noch bekannt gegeben wird — an der Amtsstelle dem Eichbeamten zur Prüfung vorzulegen. Bandmaße von mehr als 2 m Länge und Präzisionsmeßgeräte siud zum Zwecke der Nacheichunz beim Haupteichamte vorzulegen. Für Wagen, die für eine größte zulässige Last von 3000 KZ und darüber bestimmt sind und für fest fundamentierte Wagen ist die Nacheichung nach Ab lauf der dreijädrigen Frist bei dem Haupteichamte zu beantragen. Bezüglich der Nacheichung von Bierfässern, sowie der Fässer für Wein und Obstwein verbleibt es bei der von der Aufsichtsbehörde erteilten Genehmigung. Die Meßgeräte sind zur Nacheichung gehörig hergerichtet und in reinlichem Zustande vorzulegen, andernfalls ist der Eichbeamte befugt, sie zurückzuweisen. Zur Nacheichung der Meßgeräte, die am Gebrauchsorte in nicht oder nur schwer lößvarer Weise befestigt sind, oder deren Herbeischaffung zur Nacheichungsstelle wegen ihrer Größe und sonstigen Beschaffenheit mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, wird sich der Eichbeamte an Ort und Stelle begeben; die Besitzer solcher Meßgeräte haben sie bei Beginn der Nacheichung dem Eichbeamten anzumelden; er bestimmt die Zeit der Nacheichung. Die Eichgebühren werden — gemäß der feststehenden Gebührentare — sofort bei der Nacheichung erhoben. Meßgeräte, denen bei der Nacheichung der Stempel und das Jahreszeichen entzogen worden sind, dürfen im öffentlichen Verkehr nicht weiter verwendet werden. Beteiligte, die hierbei übergangen sein sollten, haben ihre der Nacheichung unterliegenden Maße, Gewichte pp. spätestens bis zu dem auf den 24. Novem ber festgesetzten Scklußtage zur Nacheichung in dem Nacheichungslokale vorzulegen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M oder mit Haft bestraft. Neben der Strafe ist auf dieUnbrauchbarmachungoderdie Einziehung der vorschriftswidrigen Meßgeräte zu erkennen, auch kann deren Vernichtung ausgesprochen werden. Pulsnitz, am 15. November 1916. Der Sta-trat. Einkommen- und Ergänzungssteuerdeklaration ans das Jahr 1917 betr. Aus Anlaß der im nächsten Jahr stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden gegenwärtig Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und Vermögens abgegeben. Denjenigen welchen keine solche Aufforderung zugesandt wird, steht es frei, eine Deklaration über ihr Einkommen oder Vermögen bis spätestens den 9. Dezember 1916 bei dem unterzeichneten Stadtrate einzureichen. Zu diesem Zwecke werden in unserer Stadtsteuereinnahme Deklarationsvordrucke unentgeltlich abgegeben. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft stehen, sowie alle Vertreter von juristischen Personen, (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen und Genossenschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung usw j und die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbes ausgestatteten Persvnenvereinen und Vermögensmaisen ausgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflich tiges Vermögen haben, innerhalb der abgegebenen Frist Deklaration bei dem unterzeichneten Stadtrate auch dann einzureichen, wenn ihnen de«halb keine besonde ren Aufforderungen zugehen sollten. Pulsnitz, am I6. November I9I6. Der Stadtrat Bekanntmachung. Wegen vorzunehmender Reinigung bleiben die Rats-, Kassen- und Standesamtsgeschäftszimmer Montag und Dienstag, den 2V. und 21. November 1S16 für den Geschäftsverkehr geschlossen. Dringliche Angelegenheiten werden an beiden Tagen von 8-9 Uhr vormittags erledigt. Pulsnitz, am 16. November 1SI6. Der Stadtrat. Vs« de« Krlegr-§Hk«Mze«. Sie amtlichen Tagesberichte. Dresden, den 15. November 1916, nachm. 3 Uhr. Großes Hauptquartier, 15 November 1916 Amtlich wird gemeldet: Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Kronprinz Rupprecht von Bayern: Die Schlacht nördlich der Somme dauert an. Vom Morgen bis zur Nacht anhaltendes Ringen rückt auch den 14 November in die Reihe der Großkampftage. Hoffend, den Anfangs-Erfolg ausnutzen zu können, griffen die Eng länder mit starken Massen erneut nördlich der Ancre und Mehrmals zwischen Le Ears und Gueudecourt an. Zwar gelang es ihnen das Dors Beaucourt zu nehmen, aber an allen anderen Punkten der breiten Angriffssronten brach die Wucht ihres Ansturmes verlustreich vor unseren Stellungen zusammen. Besonders hervorgetan haben sich bei der Ab wehr des feindlichen Ansturms das Magdedurgische Inst. Regt. Nr. 66 und das badische Inst.-Regt. Nr. 169, sowie die Regimenter der 4. Garde-Inft.-Division. Starker Kräfteeinsatz dec Franzosen bei dem Walde St. Pierre Vaast. Den Angriffen blieb jeder Erfolg ver sagt; sie endeten in blutiger Niederlage. Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern: Auf dem Nordufer der Narajowka richteten sich ge gen die kürzlich von uns genommenen Stellungen westlich von Folw. Krasnolesie wütende russische Angriffe die sämt lich an einer Stelle durch Gegenstoß abgcwiesen wurden. Front des Generalobersten Erzherzog Carl: An der Ostfront von Siebenbürgen herrscht nur ge ringe Gesechtstätigkcit. In den für uns erfolgreichen Wald-unb Gevirgskämvfenlängs der in dieWalachei führen den Straße haben die Rumänen gestern an Gefangenen 23 Offiziere und 1800 Mann, an Beute 4 Ge schütze und mehrere Maschinengewehre eingebüßt. Balkan-Kriegsschauplatz. Keine Aenderung der Lage. Die Festung Bukarest ist von Fliegern mit Bomben beworfen worden. Mazedonische Front. Den heftigen französischen Angriffen in der Ebene von Monastir haben bulgarische Truppen, dabei das Regiment „Balkanski" Se. Majestätfdes Kaisers unverrückt stand- gehaüen. Im Cerna - Bogen gelang es dem Gegner einige Höhen zu nehmen. Um Flankenwirkung gegen die Talstel- lungen zu vermeiden ist unsere Verteidigung zurückgelegt worden. Der erste Generalquartiermeister. (W.T.-B.) Ludendorff. Wien, 15. November, (v/.r.-v.) Amtlich wird verlautbart: Gcstlicher Ariegsschauplay. Heeresfrvnt des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl: In der nördlichen Walachei wurde der Kampf mit Erfolg fortgesetzt. Die Rumänen ließen 23 Offiziere, 18M Mann und 4 Geschütze in unsrer Hand Im östlichen Grenz raume und in den verschneiten Waldkarpathen keine beson deren Ereignisse. Heeresstont des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Bei den k. u. k. Streitkräften nicht von Besang.