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pulsnitzer^Vocbendtatt «ZeltW VMsMWll Natt Ms Sonnabend, 9. September 1916 Nr. 109 Amtliche Bekanntmachungen befinden sich auch auf der Beilage Dresden, den 8. Sept:mber 1916. die nachstehend angeführten Preise nicht überschritten werden: für 8. für Suppsngemüse (Julienne) 100 netto M Nsn den Kriegr-WilMzen nen ei 68. Jahrgang. Ministerium des Innern. Absatz von Oörrgemüse. 180.— M 195.- „ 258.- , 240.- , 180.- , 220.— » 225 - , Durch Bekanntmachung vom 1. September 1916 hat die Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse den Absatz von Dörrgemüse bis auf weiteres zu den in dieser Bekanntmachung genannten Preisen und Bedingungen frei'egeben. Die Hersteller von Dörrgemüse werden aber gemäß 8 4 der Verordnung vom 5. August 1916 verpflichtet, alle Verträge über den Absatz von Dörrge- Müse jeweils ohne Verzug der Gesellschaft anzumelden. Ueber die Höhe des den einzelnen Herstellern zuzuweisenden Kontingents werden demnächst Bestimmungen erlassen werden. Alle am Absatz von Döcrgemüse Beteiligten (Hersteller, Großhändler, Kleinhändler) werden noch besonders darauf hingewiesen, daß die Ueberschreitung der für den Absatz von Dörr- gemüse vorgeschriebenen Preise nach HZ 2 und 9 der Verordnung vom 5. August 1916 mit hohen Strafen bedroht ist und daß Hersteller von Dörrgemüse, die sich solcher Ueberschreitungen schuldig machen, Gefahr laufen, hinsichtlich der Kontingentierung besonders benachteiligt zu werden. Die Preise und Bedingungen gelten auch für die Erfüllung solcher Verträge, die vor dem 1. September abgeschlossen, aber nunmehr erst ganz oder teilweise erfüllt werd«». Solche Verträge müssen daher Gegebenenfalls entsprechend abgeändert werden. B er! in , den 1. September 1916. Ariegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Koppel. Or. Bach. Megr.-M.: VMeMattMsW Inserate für denselben Tag sind bis vormittags 10 Uhr auszugeben. Die fünf mal gespaltene Zeile oder deren Raum 18 Pf., Lokalpreis 13 Ps- Reklame 35 Ps. Bei Wiederholungen Rabatt. I. Der Erzeugerpreis beträgt: für Steckrüben roh für Steckrüben gekocht sür Karotten . für Wirsingkohl für W-ißkohl . sür Grünkohl . für Rotkohl . II. Die Preise gelten für sorgfältig und sauber geputzte, sachgemäß getrocknete Ware, blanchiert oder nicht blanchiert unverpackt und frei Empfangsstation. III. Für Verpackung in Säcken ist ein Aufschlag von 8 M für je 100 1-8 (für 4 Säcke zu 25 kx oder 2 Säcke zu 50 kx) sür Kistenpackung ein Aufschlag von 10 M für je 100 kx zulässig. IV. Für abfallende Ware darf nur ein entsprechend niedrigerer Preis gefordert werden, bei Streitigkeiten entscheidet ein Schiedsgericht. Ueber seine Zusammensetzung und das von ihm einzuschlagende Verfahren bleiben nähere Bestimmungen vorbehalten. V. Die Erzeugerpreise werden auch solchen Verbrauchern gewährt, die mindestens 500 l-8 derselben Sorte auf einmal abnehmen. VI. Beim Absatz im Großhandel darf auf den Erzeugerpreis ein Zuschlag von 7'/,°/» berechnet werden. VII. Der Kleinhändler darf auf den Großhandelspreis weitere 20 "/» Zuschlägen, wobei der Preis nach oben auf volle 5 Pf. abgerundet werden kann. VIII. Den Erzeugern ist gestattet, beim unmittelbaren Absatz an den Kleinhandel den Großhandelspreis zu berechnen. Die Hersteller von Dörrgemüse haben alle Verträge über den Absatz von Dörrgemüse jeweils unverzüglich der Kriegsgesellschaft nach Menge, Art, Preis und Erwerber anzuzeigen. Berlin, den 1. September 1916. Ariegsgesellschaft sür Dörrgemüse m. b. ks. Koppel. Or. Bach. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. haben nun aber gemeldet, daß die Verluste der Engländer an der Somme seit dem 1. Juli mehr 300000 Mann betrü gen, und die Verluste der Franzosen dürften danach seit dieser Zeit an der Somme 200 OM Mann betragen, das sind eine halbe Million Mann Verluste für die Engländer und sür die Franzosen. 28 Divisionen sind aber schwerlich mehr als eine halbe Million Soldaten, also hätten die Eng länder und Franzosen schon ebensoviel Truppen verloren, als sie in den letzten Tagen an der Somme eingesetzt haben. Bei aller Anerkennung dieser Leistungen dürfte dieser Weg der Riesenverluste für die Franzosen doch wohl nicht mehr lange fortgesetzt werden können, um den ersehnten Durch bruch durch die deutsche Front zu erzielen. Ganz besonders bedeutsam sind die Ereignisse in den Kämpfen gegen die Rumänen in der Dobrutscha und an der Donau. Man darf annehmen, daß die Eroberung von Tutrakan den Uebergang der verbündeten Truppen über die Donau und in der Richtung auf Bukarest vorbereiten wird. In der letzten Woche wurde auch wieder durch deutsche Luftschiffe ein großer Angriff aus die Städte und festen Plätze der englischen Ostküste und zumal auch auf London gemacht. Die englische Presse hat die Bedeutung dieser Angriffe zu verkleinern gesucht und triumphierend berichtet, daß eiu deut sches Luftschiff bei seine« Angriffe auf London seinen Un tergang durch englische Abwehrkanonen gefunden habe. Die englische Meldung von den geringen Erfolgen der deutschen Luftschiffe findet aber eine bezeichnende Beleuchtung durch Die Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H., Berlin, hat auf Grund des § 2 der Verordnung vom 5. August 1916 mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichskanz, lers beschlossen, den Absatz von Dörrgemüse ab 1. September 1916 allgemein freizugeben, wenn die nachstehend angeführten Preise nicht überschritten werden: Kennen, Hilfe seinem Ziele rasch näher zu kommen gesucht hat Es hat sich auch in dieser Woche wieder deutlich gezeigt, daß die Streitkräfte des Dierverbandes auf keinem einzigen Kriegsschauplätze dazu reichen, um große Erfolge zu erringen. Ganz besonders fatal ist die sür den Vierverband aus der Balkanhalbinsel und bei Saloniki. Deshalb soll nun Grie chenland mit allen Mitteln der Gewalt und der Heuchelei dazu gezwungen werden, seine Streitkräste in den Dienst des Vieroerbandes zu stellen und die bulgarischen Feinde aus Mazedonien zu vertreiben. Die Heuchelei und freche Anmaßung der Vieroerbandsmächte geht dabei so weit, daß sie ganz außer acht lassen, daß erst das Auftreten englischer, französischer und italienischer Truppen in Griechenland und besonders in Saloniki und deren dort versuchtes Vordringen nach Bulgarien und die Türkei erst die Gegenangriffe der bulgarischen und deutschen Truppen heroorgerufen hat. Der verruchte Vieroerband hat sich sogar nicht gescheut, in Grie chenland eine Revolution von gut bezahlten Freiheitskämp fern gegen die griechische Regierung zu erwecken, damit der Amtlicher Teil. Bekanntmachung über den Absatz von Dörrgemüse und die Verarbeitung von Obst Nachstehende Bekanntmachungen werden zur allgemeinen Kenntnis gebracht Die Kriegslage. Die Gesamtlage in der großen Schlacht an der Som- wo die Engländer und Franzosen mit Aufbietung !>»>?ster Kräfte auftreten, ist die, daß es den Engländern Md Franzosen wohl an einigen Stellen gelungen ist, die Kusche Front etwas zurückzudrängen, daß aber die eiserne flauer unserer tapferen Helden nach wie vor dort fest steht, hoffentlich geht nach einer Aeußerung des Generalobersten 5" Kluck gegenüber dem Vertreter der amerikanischen L^Mvereinigung" die Aussicht in Erfüllung, daß sich die Mgländer und Franzosen durch ihre ebenso ungestümen als hil freichen Angriffe schließlich solche Blößen geben, daß Hs, deutschen Gegenangriffe zu gelegener Zeit mit um so owßerem Erfolge ausgeführt werden könnten. Die Lage x" der Maas und vor Verdun kann dahin bezeichnet wer- A» die Franzosen die letzte Woche wiederholt starke O^nffe gegen die Front dei den Werken Thiaumont und w» ^orgwalde gemacht haben, aber stets zurückgeschlagen x urden Einen B ick muß man noch auf die Stärkezahl am .^greifenden englischen und französischen Truppen und ffroßen Verluste richten. Nach den deutschen Be dingungen griffen an der Somme die ganze letzte Woche m ?Urch etwa 28 Divisionen an, von denen wahrscheinlich vigdts 18 Divisionen auf die Engländer und 10 bis 12 Di- nonen aus die Franzosen kommen. Englische Zeitungen Nach den Berichten schweizerischer Zeitungen ist man in England und Frankreich sehr erstaunt, daß das Vordrin gen der Rumänen in Siebenbürgen und Ungarn schon aus Hindernisse gestoßen ist, und daß inzwischen die Deutschen und Bulgaren an zwei Punkten von Süden her die Rumä- irsolgreich angegriffen haben. Man kann daraus er- m, daß der Vierverband wieder einmal durch fremde eine holländische Nachricht, nach welcher die englische Re gierung auf das Drängen der englischen Arbeiter wegen der Gefahr der deutschen Luftangriffe die Munitionsfabriken von Chatham, Hull, Dundee und Brignton schließen und deren Betriebe an die Westküste von Schottland, also mög lichst weit von den Angriffen der deuschen Luftschiffe entfernt, verlegen mutzte Smraffsaff fün ffgn ümf-iggmcht-iffglink Nnsamfi umfassend die Ortschaften: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Nieder- NllllOplali )^t vell l?ulpml) steina, Weißbach, Ober-u.Niederlichtenau,Friedersdorf-Thiemendorf,Mittelbach,Großnaundorf,Lichtenberg,Klein-Dittmannsdorf. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr). Geschäftsstelle: Pulsnitz, Bismarckplatz Nr. 265. Verantwortlicher Redakteur I. W. Mohr in Pulsnitz. öes MMM MWWts M lies MMes K MöM P MWtM: M. 1S Erscheint: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Mit „Illustriertem Sonntagsblatt", „Aus der Landwirtschaft", „Hof- Garten- und Hauswirt schaft" und „Mode sür Alle" Abonnement: Monatlich 55 Ps., vierteljährlich Mark 1.50 bei freier Zustellung ins Haus, durch die 9Zost bezogen Mark 1.56. Bekanntmachung, Auf Grund des § 2 der Verordnung über die Verarbeitung von Obst vom 5. August 1916 (Relchs-Gesetzbl. S. 911) wird bestimmt: 8 1. Aepfel und Birnen dürfen in der Zeit bis 16 September 1916 in Gewerbebetrieben nicht gekeltert werden. Ausnahmen von diesem Verbot können bezüglich des Kelterns zu sogenanntem Obstmost — im Gegensatz zu Obstwein — von den Landeszentralbehörden oder den von ihnen bestimm ten Behörden zugelassen werden. 8 2. Obst darf gewerbsmäßig nur in solchen Betrieben zur Vranntweinherstellung benutzt werden, die im Jahre 1915 Obstbranntwein hergestellt haben. Betriebe, die im Jahre 1915 weniger als 1 Kl Obstbranntwein hergestellt haben, dürfen nicht mehr Obstbranntwein Herstellen als im Jahre 1915. Größere Fabriken dürfen zur Herstellung von Obstbranntwein Obst nur m einer von der Reichsstelle zugelassenen Menge verwenden. Anträge auf Zulassung sind unter Angabe des im Jahre 1915 verarbeiteten Obstes und des bereits im Jahre 1916 verarbeiteten Obstes nach Art und Menge bei der Reichsstelle für wemüse und Ost, Verwaltungsabteilung, Berlin >V 57, Potsdamer Strafe Nr. 75, zu stellen. 8 3 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mlt Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer dem Verbot in 8 1 zuwider Aepfel und Birnen keltert; 2. wer entgegen den Bestimmungen des 8 2 Obst zur Branntweinherstellung verwendet. 8 4. Diese Bestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 2. September 1916. Reichsstelle für Gemüse und Gbst. Tenge. Das unter dem 16. Juni d. I. erlassene Verbot des Verbrauchs von Kartoffeln in der Brennerei wird aufgehoben. Dre - den, den 6. September 1916. Ministerium des Innern. a) l. Sorte (höchstens 30°/» Kartoffeln) für 100 Ice netto 280.- b) II. Sorte (höchstens 50"/o Kartoffeln) — 185- c) III. Sorte (höchstens 60°/» Kartoffeln) 170- 9. für Spinat ... 340- 10. für Zwiebeln . ... 365 — 11. für grüne Bohnen . . . 480 —