Volltext Seite (XML)
A-orker Wochenblatt. M i t t h e i l u n g e n über örtliche und vaterländisch« Angelegenheiten. Vierter Jahrgang. - — prei« für den Jahrgang bei Bestellung von der bei Beziehung d°S Blatte, durch B-t-ngelegenh.i, .' 2. Erscheint jeden Donnerstag. 11. Januar 1838. Einiges über das Schuldenwescn der europäischen Staaken. (Fortsetzung.) Bei den letztem Sätzen ist jedoch nur die fundir- te d. h diejenige Schuld angegeben, für deren Zin sen und Rückzahlung die Gelder, also bestimmte Staatseinnahmen, angewiesen, wogegen zur Bezah lung und Verzinsung der unfnndirten Schuld keine bestimmten Einkünfte nambaft gemacht sind. Oie »nfundirte Staatsschuld von England betrug im Jahre 483I auch 32 Mill. Pf. Sterling, so daß also die ganze damalige Schuldenlast von England zu 7894 Mill. Pf. Sterl, angenommen werden must. Hat sie sich nun auch immittelst einigermaßen vermindert, so ist dies doch vcrhältnißmäßjg nicht von sonderlichem Belang. Seit dem Jahre t828 ist nämlich die Größe des alljährlichen Tilgungsfonds auf 3 Mill. Pf. St. festgesetzt, so daß also die dermalige Schuldenlast im mer noch Siebenhundert und etliche 70 Mill. Pf. St. betragen muß, was nach unserer Berechnung unge» führ die Summe von 4640 bis So Mill. Thalern «usmacht und dem Lande eine alljährliche Last von circa 200 Millionen Thalern verursacht, mithin — die ganze Staatseinnahme von England zu Z30 Mill. Thlrn. angenommen (circa 50 — 60 Mill. Pf. St. Im Jahre 1812/13 betrug sic über 69 Mill. Pf, im Jahr 1828/29 54 Mi,ll. Pf., im Jahr 1831 55 Mill. Pf. Sterl.) — allein bei Weitem mehr als die Hälf te der jährlichen Einnahme hinwegrafft. Nimmt man nun an, daß England im Ganzen nicht ganz 25 Millionen Einwohner hat (nach der Zählung von 4831 24,840,900), so kommt auf jeden Kopf jährlich rine Abgabe von über 8 Thlrn. lediglich zu den Staats schulden (und zwar meist für Zinsen). Auch Frankreich hat, ob es gleich In dieser Hinsicht mit England keineswegs verglichen werden kann, eine nicht unansehnliche Schuldenlast Früher, nach Ludwig'S XIV. Tode, betrug sogar die franzbs. Staatsschuld mehr, als die von England. Bei Lud wigs XIV. Tode (1715) hatte nämlich Frankreich eine Staatsschuld von 3111 Mill. Livres ^ungefähr 900 Mill. Tblr.), während die Schuld Englands damals nicht viel über 300 Mill Tblr. anstieg. Im Jahre 1798 betrug die französische Staatsschuld, nachdem sie willkührlich bis auf ein Drittel herabgesetzt wor den war, noch etwa 46 Mill Fr. jährl Renten oder Zipfen, was ungefähr ein Kapital von Y?o Mill Fr. oder 230 Mill. Tblr. auSmack't, -Die französische Staatsschuld wird nämlich gewöhnlich nicht nach dem Nennwerthe des Kapitals, sondern nach dem Betrage her jährlichen Zinsen berechnet, was darin seinen Grund hat, daß der Staat sich von der Verbindlich keit zur Zurückzahlung des Kapitals freigrmacht und nur die Bezahlung der jährlichen Zinsen in Form vor» Renten angelobt hat)., Dieses reduzirte Drittel bildet den eigentlichen Stamm oder Kern der Schuld un- ist zugleich als Anfang der dermaligen fundirten oder, Wie es in Frankreich heißt, ko nsolidirten Schul ztiers consoliiles- anzusehcn. Bei dieser Höbe der Schuld blieb es aber gleichfalls nicht, obgleich daS Anwachsen bis zum I. 1814 nur unbedeutend war, da Napoleon bekanntlich seine Kriege in fremden Lan den und auf fremde Kosten führte und den Besieg ten bedeutende Kontribuzionen abzwang Aber vom I. 1815 an wuchs die Schuld, wir eine Lawine, der Krieg wüthete nunmehr im eigenen Lande, die Alliir- ten bekamen 180 Mill Fr. Entschädigungsgelder und 700 Mill. Fr. Kriegskontribuzion, die Unterhaltung des Heers der Verbündeten kostete bis 1819 450 Mill., für Rcklamazionen waren 350 Mill, zu bezahlen, der Krieg gegen Spanien veranlaßte eine fernere Last vaa jährlich 4 Mill. Renten (also wenigstens 80 Mill. Fr. Kapital und darüber), den Emigrirten wurden