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OentUche und sächsische Angelegenheiten. — (Das Finanzamt) schreibt uns: Infolge °er besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse sind Be triebe und Behörden, um die Arbeitnehmer vor Geld entwertung möglichst zu schützen, dazu üdergegangen, die Lohn, und Gehaltsbeirägs nicht mehr nach Ablauf einer Lohnzahlungsperiode in der vollen, dem Ar> beitnehmer zukommenden Höhe zu zahlen, sondern Aon innerhalb der Lohnzahlungsperiode fortlaufend Abschlagszahlungen zu gewähren. Dabei sind Zwei- l^l darüber entstanden, in welcher Weise der Steuer- Azug vorzunehmen ist. Grundsätzlich mutz nach § 51 Abs. i des Einkommensteuergesetzes der Steueravzug dei jeder Lohn- und Gehaltszahlung an den Arbeit nehmer vorgenommen werden. Es mühte also grund- Wich auch von den Abschlagszahlungen der Steuer- Aug unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Ermäßigungen vorgenommen werden. Es ist nicht verkennen, daß die Vornahme des Steuerabzugs br dieser Weise den Arbeitgeber sehr belasten würde. Deshalb soll nichts dagegen eingewandt werden, dah m Betrieben, in denen bisher die Zahlung der Löhne oder Gehälter für bestimmte, vertraglich vorgesehene °oer sonst übliche Lohnzahlungsperioden erfolgt und ver Steuerabzug erst bei der letzten Zahlung inner ulsnitzerwocbeMM Fernsprecher 18. Tel.-Adr.: Wochenblatt Pulsnitz Postscheck.Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 Erscheint! Wirnstag, V »«»erslaW «»» Sonnabend. Im Falle höherer Gewalt — Krieg, Streik »d. sonstig r^end welcher Störungd Betriebes der Zeitung oder der Refvrderungseinrichtungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Liese^mg oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreisen.— WSchtl. M 83 Milliarden bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentl. M 80 Milliarden; durch die Post monatlich M —.-7- freibleibend. rlRd Zeitung Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und Commerz- und Privat- Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzeigen»Grundzahlen: Die sechsmal gespaltene Petitzeile (Mosse's Zeilen messer 14) M 70.-, im Bezirke der Amtshauptmannschaft M SO.—. Amtliche Zeile M 210.— und M 180.—; Reklame M 150.— bei sofortiger Zahlung. Tabellarischer Satz SO Prozent Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfüllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. — Beilagengebühr M 4000.— pro Tausend. — Schlüsselzahl zurzeit SOO Millionen. Amtlicher Teil Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. Ha iptblatt und Llteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedrsteina ' Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf, Geschäftsstelle: PnlSnitz, Btsmarckplatz Nr. 365. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohrin Pulsnitz. Nummer 136. Dormerstag, den LS- November 1N23. 7S. Jahrgang Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Georg Kammer in Bretnig wird mangels Masse eingestellt. Amtsgericht Pulsnitz, am 10. November 1923. Kirchensteuer betr. Das so. luth. Landeskonfistorium und der Bischof van Meißen haben verfügt, von den Angehörigen der ev. lutb. Landeskirche und von den Angehörigen der röm.-kaih. Kirche für das Rechnungsjahr 1923 eine Kirchensteuer in Höhe des 300 millionenfachen des als Kirchensteuer für das Rechnungsjahr 1922 festgesetzten Betrages zu erheben. Besondere Bescheids werden nicht zugestellt. Die Beitragspflichtigen werden ledig lich hierdurch aufgefordert, dis geforderte Kirchensteuer unter Vorlegung des Kirchenstsuer- bescheids von 1922 bis zum 23. November 1923 an unsere Stadtstsuerkasse zu zahlen. Bereits geleistete Vorauszahlungen aus Kirchensteuer von 1923 werden aus Antrag ungerechnet, im übrigen erjolgt Abrundung au? volle Milliarden. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung wird die Kirchensteuer nach dem Goldmarkoerhältnis aufgewertet. Außerdem ist eine Woche nach Ablauf der Zahlungsfrist gebührenpflichtige Mah nung und zwangsweise Beitreibung zu gewärtigen. Ein Ausgleich der jetzt ausgeschriebenen Kirchensteuer 1923 aus Grund des Ergebnisses der im Gange befindlichen Einkommensteuer- Veranlagung 1922 bleibt Vorbehalten. Gegen dis Abforderung der Kirchensteuer ist der Einspruch nicht zulässig. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Steuersocderung mit Rücksicht daraus angefochten werden soll, daß die Steuerpflicht vor dem Inkrafttreten der Steuerordnung vom 20. Oktober 1923 erloschen ist. Pulsnitz, am 15 November 1923. Dev Stabiva t. nu. Kleingeld wird nur sortiert und gepackt angenommen. Gtadtverordnetenwahlen beir. I. Auf Grund von § 210 Abs. 6 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 1. August 1923 hat das Ministerium des Innern durch Verordnung vom 7. November 1923 verordnet, daß Vie auf den 18. November 1923 anberaumren Wahlen der Gemeindeoerord neten auf Sonntag, den 13. Januar 1924 verlegt werden. , II. Die Wählerlisten, die nochmals auszulegen find, liegen in der Zeit vom Sonntag, den 16. Dezember bis mit Sonntag, den 23. Dezember 1923 während der geord neten Geschäftszeit (werktags vormittag V-9 bis V»1 Uhr und Sonntags vormittag 10 bis 12 Uhr) in der Ratskanzlei öffentlich aus. Einsprüche wegen Unrichtigkeit oder Unoollstän- digkeit der Wählerlisten können bis zum Ablauf der Auslegungssrist in der Ratskanzlei schriftlich angszeigt ober zur Niederschrift gegeben werden. III. Die Wahloorschläge, die für die Wahlen am 18. November 1923 eingrreicht waren, bleiben in Geltung, soweit sie nicht durch eine von der Mehrheit der Unterzeichner eingereichte Erklärung zurückgezogen werden. Weiter können neue Wahloorschlägs einge reicht werden, dis jedoch bis ZUM 23. Dezember 1923 beim Unterzeichneten einzugehen haben. Pulsnitz, den 14. November 1923. Bürgermeister Kannegießer als Gemeindewahlleiter. Das Wichtigste. Die Renteumark wird am 15. November, zur Ausgabe gelangen. Der Reichstag tritt am Dienstag zusammen. In der Disnstagsitzung des Sächsischen Landtages Lemchten die Kommunisten, die den Schmerz über den Verlust der beiden Ministerposten nicht verwinden können, jede Gelegenheit, die Mehrheit des Landtages in der unerhörtesten Weise zu terrori sieren und jede geordnete Verhandlung unmöglich zu machen. Die Neichspostverwaltung führt am 15. November wertbeständige Telephon- und Tclegrammgebührcn ein. Bon diesem Tage ab gelten neue, den Friedcnssätzen sich nähernde Grundbeträge, die mit dem am Tage der Zahlung gültigen Umrechnungssatz für die Reichssteuern jeweils multipliziert werden. Der Hundert Billionen-Schein wird noch im Laufe dieser Woche in den Verkehr geworfen. Die Produktion an Noten ist aber mals bedeutend erhöht worden. Die Reparationskommission hat einstimmig beschlossen, soweit es möglich ist, die deutschen Delegierten über die Zahlungsfähigkeit _ des Deutschen Reiches zu „vernehmen." Die Technische Nothilfe Hot der Reichsdruckerei bereits 400 Nothel fer zur Verfügung gestellt. Fn Charlottenburg fanden gestern starke deutschvölkische Kundgebun- gen statt -Wegen Ablehnung der Militärkontrolle und der Rückkehr des Kron prinzen spricht die Pariser Presse von neuen Sanktionen gegen Deutschland. Die Auflösung des englischen Parlaments und die Neuwahlen sollen in der ersten Dezcmberwoche stattfinden. halb der Lohnzahlungsperiode (Abschlußzahlung) vor- gsnommsn worden ist, dieses Verfahren auch weiter hin beibehaltsn wird Voraussetzung ist dabei aller dings, daß der Arbeitgeber die Abschlagszahlung nur in einer solchen Höhs bemißt, dis es gestattet, von dem verbleibenden Rechnungsbetrag den gesamten Steuerabzug zu decken. Im anderen Falle würde die Haftung des Arbeitgeber« aus Z 32 des Einkorn menfteuergcsstzrs in Anspruch zu nehmen sein. Un zulässig würde dieses Verfahren auch dann sein, wenn es lediglich Zum Zwecks der Hinausschiebung der Steusrleistung eingeführt worden ist. Dis Frage, Weiche Ermäßigungen für den Steuerabzug vorzu nehmen sind, verursacht keine Schwierigkeiten, wenn sich Lie Ermäßigungen für die SLeuerabzugsbeträge während der Lohnzahlungsperioden nicht geändert haben. Dann sind diejenigen Ermäßigungen anzu wenden, die zur Zeit der Abschlußzahlung gelten. Haben sich dagegen dis Ermäßigungen während der Lohnzahlungspsriods geändert, so sind nach einer Anordnung des Herrn Reichsministers der Finanzen dis Ermäßigungen zu berücksichtigen, die in der Woche gelten, tn der mehr als 50°/» des gesamten, auf die Lohnzahlungspsriode entfallenden Lohnes oder Gs« Halles gezahlt worden sind. Würde also beispiels weise eine Lohnzahlungsperiode 4 Wochen umfassen und würden in der ersten Woche 60 Milliarden, in der zweiten Woche 100 Milliarden, in der dritten Woche 150 Milliarden und in der vierten Woche 250 Milliarden gezahlt werden, dann würde der Ee- samtlohnbetrag der Lohnzahlungsperiode 550 Milli arden ausmachen. Von diesem Betrage waren bis zum Ablauf der dritten Woche 300 Milliarden gezahlt, also mehr als 50 °/, des Gesamtlohnbetrages. Mithin würden bei der Berechnung des Steuerabzuges von dem gesamten Lohn- oder Gehaltsbstrag in der vier- ten Woche die in der dritten Woche geltenden Er mäßigungen anzuwenden sein. Hierbei wird darauf hingswiesen, daß Versicherungsbeiträge und sonstige Leistungen vor der Berechnung des Steuerabzugs nicht vom Lohn oder Gehalt abgezogen werden dür fen. Der Sreuerabzug ist v'elmehr vom Bruttolohn oder 'gehalt vorzunrhmen. Die Versicherungsbeiträge usw. werden durch die Ermäßigungsbeträge für Wer bungskosten mit abgegolten. Diese Regelung gilt auch für die Berechnung und Abführung dec Be triedssteuer. — (W ertbe st ändige Telefon- undTe- grammgebühren.) Wie die Telunion erfährt, führt dis Neichspostverwaltung am 15 November wertbeständige Telefon- und Tslegrammgsbühren ein. Bon diesem Tage ab gelten neue, den Frisdenssätzen sich nähernde Grundbeträgs, die mit dem am Tage der Zahlung gültigen Umrechnungskurs für die Reichs, steuern jeweils multipliziert werden. — (Milder Winter in Sicht.) Daß die Bögel gute Wetterpropheten sind, ist eins alle Wahr heit. Aus dem Pusta-Tal, Tirol, wird geschrieben: Es sind mancherlei Anzeichen vorhanden, daß wir einem milden Winter entgsgsngshsn, vor allem an deren, weil wir gegenwärtig noch Schwalben in grö- ßerer Anzahl bemerken können, dis noch nicht an die Reise denken. Die Finken schlagen auch noch lustig, als ob es dem Frühling entgegengehen würde. Dis Jäger sagen, daß Rehe, Füchse und Hasen noch immer ihre schöne Sommerkleidung tragen. Die kleinen Walbtiere, dis sonst um diese Zeit schon mit dem Sammeln von Wintervorräten beschäftigt sind, zeigen noch gar keine Geschäftigkeit und gehen noch nicht auf die Vorratsuche. Alls diese Anzeichen und noch viele andere deuten unzweifelhaft darauf hin, daß der Winter 1923/24 ein milder und wohl auch schnee- armer werden wird. — (Neu«Milchprei»erhöhung) In Aus führung de» Beschlusse» des sächsischen MilchpreiS« aukschuffe« vom 30. vorigen Monat» wird mit Wirkung vom 16. November ab der Marktpreis für 1 Liter Vollmilch, gekühlt und ab Stall mit 25 Milliarden 500 Millionen errechnet. Der Urrsuhrzufchlag beträgt unter 5 Kilometer Entfernung 610 Millionen Mark, über 5 Kilometer 760 Millionen Mark. Der Zuschlag für molkereimäßige Behandlung (Pateuristerrn, Tief- . kühlev) durch gewerbliche Landmollereien für 1 Liter Vollmilch frei Bahnstation beträgt 20 Prozent vom Milchstellprei». Der Zuschlag für Verliterung (Milch- klrinverkauf durch Erzeuger an Verbraucher) beträgt 5 Prozent vom Vollmilchpreise. — (Wer sind die Goldwarkhyänsn?) Die »Leipziger Neuesten Nachrichten* schreiben: Noch find keine acht Tage verflossen, seit die langersehnte GeburtSstunde der »Goldmark" schlug, und schon stehen Verräter und Schmarotzer an ihrer Wiege, um fi« auf denselben Leiden», und TodeSweg zu drängen, aus dem die deutsche Papiermark ihr jämmerliche» End« fand. Dieselben Elemente, di« das Vertrauen zur Papiermark erschütterten und mit Wucher und Banknotenhumsteret da» deutsche Wirtschaftsleben bi» zum Zusammenbruch untergruben, dieselben Parasiien am VolkSkörper stür- zen sich nun auf die Goldmark, um ihren eigenen Vor teil herauszuholen. — (Zur Not der Zeit.) Wie man sich bet der Notlage der Zeit und dem großen Brennstoff-