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Fernsprechers. Tel.»Adr.: Wochenblatt Pulsnitz. Bezirksanzeiger Erscheint r Lienstag, L onn«»t«, «ud «ouuabemd. Im Falle Sherer Arwalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung des Betriebes der Zerrung oder der BefSrderungttinrichtangen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Messung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de- Bezugspreises. — '/»monatlich M Ö2VV.— bei freier Zustellung; bei Abholung '/, nonatlich M 5000.— ; durch die Post monatlich M 10000.— sreibleibend. d» O Postscheck konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 ttttv Bank-Konto: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz Inserate find bis vormittag« 10 Uhr ans,«geben. Die sechsmal gespaltene Petitzeile ^Mofir's Zeilenmejser 14) Mk. 1000.—, im Bezirke der AmtShaupt- maunichaft Mk. 800.—. Amtliche Zeile M 3000.—, und M 2400.— Reklame M 2000.—. Bet Wiederholung Rabatt. — Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 28 «/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder i» KonkurSfLllen gelangt der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. — Familien-Anzeigen Ermäßigung. Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach. V<MPM«N und ilteste Zeitung in !>rn Ortschaften des Pulsnitzer AmtsgerichlSbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S-, Vollung, Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Oberstein-, Niedersteina Weißbach, Ober» und Mederlichtcnan, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Dittmannsdorf, Geschäftsstelle: Pulsnitz, BiSmarckplatz Nr. »65. Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. M o h r in Pulsnitz. Nummer 78 Dienstag, den 3 Juli 1923» 75. Jahrgang Amtlicher Teil. Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das von den städtischen Kollegien beschlossene vrtsgesetz für die Zivilemquartierung zur Ergänzung der Landesver- vrdnung über Maßnahmen gegen Wohnnngsmangel vom 6. Januar 1921 von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist und am 1. Juli 1923 in Kraft tritt. Dieses Ortsgesetz liegt zu jedermanns Einsichtnahme in der Ratskanzlet 14 Tage lang aus, sein wichtigster Paragraph Nr. 1 lautet: 1. Räume solcher Wohnungen, die im Verhültnis zur Zahl der Bewohner nnd zu dec am Orte herrschenden Wohnungsnot nicht genügend ausgenutzt find, können zur Unter bringung wohnungsuchender Personen auch ohne Abtrennung dieser Räume zu einer selbständige« Wohnung vom Stadtrat beschlagnahmt werden (Zwcmgsemquariie- kung) Eine Wohnung gilt als genügend ausgenutzt, wenn ste nur einen Wohnraum mehr enthält, als die Zahl ihrer Bewohner betrögt. Wo Abtrennung ohne Aufwand unverhältnismäßig hoher Kosten möglich ist und es von den Beteiligten gewünscht wird, soll sie auf Wunsch der Beteiligten vorgenommen wer den. Auf Ansuchen kann dis Stadt eine Beihilfe hierzu gewähren. 2 Bei der Berechnung nach Absatz 1 gelten in den Fällen, wo cs keine besondere Härte bedeutet, 2 Kinder unter 10 Jahren oder 2 Kinder gleichen Geschlechts bis zu 16 Joh len als 1 Person. Als Wohnraum gilt ein Raum von mindestens 12 gm, der sich nach Ermessen des Wohnungsamtes zum Wohnen eignet. Eine Küche wird als Wohnraum »diglich dann in Anrechnung gewacht, wenn ste mindestens 16 qm Grundfläche hat und tat- sächlich auch als Wohnküche benutzt wird. 3. Solche Räume, die der Wohnungsinbaber oder seine Angehörigen zur unmittel baren Ausübung des Houptderuses benötigen (z B- Aerzle, Rechtsanwälte usw), ferner die erforderlichen Dienstbotenräums und nicht ousgebauten Dachkammern bleiben bei der Be- kichnung außer Betracht. Insoweit scheiden daher Dienstboten bei der Berechnung der Zahl ber Bewohner nach Abs. 1 aus. 4. Je nach Größe und Ze al der entbehrlichen Räume bemißt sich die Zuteilung b« Zahl der Personen. In erster Linie sind verheiratete Personen unterzubringen. Tleht vllr ein Raum zur Beifügung, so können höchstens 2 Personen zugewiclen werden. ö. Wenn den im Wege der Zioileinquartierung beschaff en Wohnungen das un bedingt notwendige Slebengelatz fehlt uod auf andere Weise nicht zu erlangen ist, so darf es, Ms cs dort entbehrt werden kann auch von den anderen Wohnungen desselben Hauses beschlagnahmt werden. 6. Für die Personen- und Roumzahl ist maßgebend der Stand vom Tage des Inkrafttretens des Ortsgesetzes. Nach diesem Zeitpunkt wird in der Regel nur jede Ver minderung der Personenzadl und nur eine Vermehrung durch Geburt oder Heirat oder durch Ausnahme von Familienangehörigen berücksichtigt, ferner die Aufnahme von Unter- Aetcrn, wenn der Wohnungsinhaber auf diesen Erwerb angewiesen ist, und schon bisher Wohr,räume in gleichem Umfange an Untermieter abgegeben hat. —, 7. Wohnungsinhaber können sich von ber Verpflichtung, in ihren Wohnungen Wohnungssuchenden Unterkunft zu gewähren, dadurch befreien, daß ste darin andere im Bezirke der Stadt Pulsnitz wohnende Familien freiwillig aufzunehmcn und deren dadurch steiwerdende Wohnungen für Unterbringung von Wohnungssuchenden zur Verfügung stellen. Die gleiche Vergünstigung kann Wohnungsinhabern zugestanden werden, die aus andere Weise Räume für Kleinwohnungszwccke beschaffen und zur Verfügung stellen, die sonst ivr solche Zwecke nicht herangezogen werden könnten In diesen Wohnungen müssen aber Mindestens soviel Familien untergedracht werden können, als die Wohnungsinhaber bei sich aufzunehmen verpflichtet wären. . 8. Der Zioileinquartierung unterliegen nicht Wohnungen in Gebäudrn, die nach vem 1, Februar 1921 ohne Zuschuß aus öffentlichen Mitteln errichtet worden find. 9. Oeffentliche, in dem Eigentum oder der Verwaltung des Reiches oder eines Landes oder in dem Eigentum oder der Verwaltung einer Körperschaft d°s öffentlichen Rechts stehenden oder religiösen oder anerkannt gemeinnützigen Zwecken dienende Gebäude dürfen ganz oder teilweise nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen obersten Reichs oder Landesbehörde in Anspruch genommen werden. 10. Die Zustimmung ist bei dec Behörde oder Stelle zu beantragen, deren Zwecken das beanspruchte Gebäude zur Zeil dient. Pulsnitz, am 2. Juli 1923 Delk bbt Skuöt. Der von der Kceishauptmannschaft Bautzen mit dem Kreisausschusse genehmigte X. Nachtrag für dir Benutzung der städtischen Wasserleitung wird nachstehend zur öffent lichen Kenntnis gebracht. Vom 1. Juli 1923 beträgt der Waflerzins hiernach 200 M für einen Kubikmeter. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, daß der Wafferzins auf das 1. Rechnungs- Vierteljahr 1923 am 1. Juli 1923 fällig geworden ist. Das Mahnverfahren beginnt am 18 Juli 1923. Pulsnitz, den 3. Juli 1923. Der Stadlrat. X. Nachtrag zur Satzung für die Benutzung der städtische« Wasserleitung zu Pulsnitz. I. 8 14» erhält folgende Fassung: Zur Deckung des Mehrbedarfs des Wasserwerks wird von den beteiligten Grund stücksbesitzern zu den in HZ 11 und 14 der Satzung in der Fassung des 7. Nachtrages fest- gelegten Sätzen ein Zuschlag von 1900 Prozent erhoben. ». ' Dieser Nachtrag tritt mit dem 1. Juli 1923 in Krast. Pulsnitz, am 20. Juni 1923. Der Stadtrat. Die Stadtverordneten. (Stpl.) Kannegießer, Bürgermeister. (Stpl.) Walther Nier, Vorsteher. IV 22 ?. Don dcr Kreishauptmannschast mit dem Kreisausschusse genehmigt. Bautzen, am 29. Juni 1923. kreishauptmannschast. (Stpl.) v. Nostitz - Wallwitz. Enteignung. Das Ministerium des Innern hat aus Grund von 8 67 unter » und e des Allge meinen Baugesetzes vom 1. Juli 1900 beschlossen, die Enteignung der zur Verbreiterung und Besckleusung der äußeren Kamenzer Straße in Pulsnitz erforderlichen Teile der dem Alfred Eugen Pampel und dem Gustav Hermann Ehrig in Pulsnitz gehörigen Grundstücke Parz. Nr. 401 und 401 -i des Flurbuchs für Pulsnitz nach Maßgabe des oorgelegten Planes zu genehmigen. Pulsnitz, den 3. Juli 1923. Der Stadtrat. Im Auftrage des Ministeriums des Innern. Das Wichtigste. Die große Rheinbrücke Duisburg — Hachfeldt ist mutmaßlich durch die Explosion eines Gasbehälters gesprengt worben; 9 belgische Soldaten Haden dabei den Tod gesunden. Das französische Kriegsgericht tn Werden sprach zwei französische Frauenschänder frei. Das französische Kriegsgericht in Mainz verurteilte wegen be absichtigter Attentate sieben junge Angeklagte zum Tode und zwei zu Freiheitsstrafen. Die Stadt Essen steht hinsichtlich dcr Lebensmittelversorgung vor einer Katastrophe. Den Pfälzer Turnern ist vom französischen Kommando die Teilnahme am Deutschen Turnfest in München verboten worden. Nir 20 Goldmark werden von heute ab 550 OM Papicrmark gezahlt. Die schwebende Schuld des Deutschen Reiches nahm in der zweiten Iunidekate um 2514,2 Milliarden auf 14357,9 Mil- liarden Mark zu. In einem Rundschreiben an die Landesregierungen empfiehlt das Reichswirtjchaslsminlsterium strenge Handhabung bei der Erteilung von Erlaubnisscheinen zum Devisenankauf, »em sächsischen Landtag ist nunmehr der Gesetzentwurf über unentgeltliche Totenbestattung zugcgangen. ^>e Nonnengesahr in den sächsischen Wäldern kann dank der systematischen Bekämpfung zur Zeit als beseitigt gelten. ->er deutsch, evangelische Kirchenausschuß beschäftigte sich ein gehend mit der Schulfragr. Er war einmütig der Auffassung, daß eine weitere Verzögerung der Verhandlungen über das Aeichsjchulgesetz unerträglich sei. *ne französische Zeitung „Ere Nouvelle" vertritt die Ansicht, nicht der deutsche Einfluß, sondern das engtische Foreign Office habe durch eine rege Tätigkeit tn Rom den Schritt des ^ Papstes veranlaßt. Wie aus der venezuelanischen Hauptstadt Larracas gemeldet wird, ist der Ministerpräsident der Republik Juan Gomes am Sonnabend in seinem Bett ermordet worden. Heber den Täter und die Ursache des Mordes sehlt jede Spur. Oertttche «ud sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. (Die Gründung der „U eberland kraftwerke Pulsnitz, Aktiengesellschaft tn Pulsnitz") hat am vergangenen Mittwoch, den 27. Juni 1923, im Raissitzungssaale stattgefunden. Die Aktiengesellschaft hat in der Hauptsache zum Gegenstand den Erwerb und die Fort- sührüng des Elektrizitätswerkes der Stadt Pulsnitz. Ihre Gründung bezw. die Umwandelung des Städtischen Elektrizitäts werkes in eine Akticngesellschast erfolgte in der Hauptsache um deswillen, weil ein auf kaufmännischer Basis ruhendes Unter nehmen leichter in der Lage ist, das für die Fortführung des B-triebes erforderliche Betriebskapital zu beschaffen, ferner, weil die Betriebssührung des Werkes beweglicher gestaltet werden sollte und schließlich, weil die Kapitalbeschaffung mit Rücksicht aus deren Höhe nicht mehr im Wege der von der Gemeinde aufzunehmenden Anleihen erfolgen konnte, sondern dies im Wege der Ausgabe von Aktien ersolgen mußte. Gerade letzterer Umstand bietet den Vorteil, daß eine Belastung des Werkes bezw. dcr Siadtgemeinde durch größere Anleihen nicht .mehr erfolgt und daß diejenigen Personen, welche durch den Erwerb von Aktien dem Werke ihre Geldmittel zur Versügung stellen, kein sich ständig gleichbleibendes Forderungsrecht an das Werk haben, sondern in gewissem Sinne Mit Eigentümer des Werkes werden und somit an dessen Gewinn beieiligt sind, gegebenen- falls aber auch seine Verluste mit tragen müssen. — Die Aktiengesellschaft ist nach dem Stande vom 1 Oktober IS22 mit einem Grundkapital von 20 Millionen Mark gegründet worden. Bis aus 4 Aktien sind sämtliche Aktien im Besitze der Stadtgemeinde Pulsnitz verblieben. Der Wert dcr Aktien ist heute selbstverständlich ein eminent hoher. Sobald die Formali täten hinsichtlich der Gründung der Aktiengesellschaft (Prüfung durch das Finanzamt und die Handelskammer, sowie Eintragung in das Handelsregister) abgeschlossen sind, wird die Aktiengesell schaft neue Aktien zu einem noch sestzusetzenden Kurs auflegen, um für Erweilerungsbaulen des Werkes das erforderliche Kapital beschaffen zu können. — Die Gründer der Aktiengesellschaft sind folgende Personen: 1. Die Stadtgemeinde Pulsnitz, vertreten durch ihren Bürgermeister. 2. Der Gemeindroerbanv für Be teiligung am Elektrizitätswerk Pulsnitz, vertreten durch Herrn Bürgermeister Leßmann, Königsbrück. 3. Die Girozentrale Sachsen, öffentliche Bankanstalt in Dresden, vertreten durch ihr Vorstandsmitglied Herrn Bürgermeister a. D. Hagemann in Dresden. 4. Herr Fabrikbesitzer Georg Schulz in Pulsnitz. 5. Herr Standesherr vr. sur Naumann auf Schloß Königsbrück. Der erste Ausfichtsrat der Aktiengesellschaft setzt sich aus den selben Personen zusammen, welche die Gründung der Aktien gesellschaft vorgenommen haben, mit dem Unterschiede, daß außerdem dem Ausfichtsrate noch angehört Herr Stadtrat Paul Lindner in Pulsnitz. Vorsitzender des Aussichtsrates ist bis auf Weiteres Herr Bürgermeister Kannegießer in Pulsnitz, sein Stellvertreter Herr Stadtrat Paul Lindner in Pulsnitz. Pulsnitz. (Beurlaubung) Herr Bürger meister Kannegießer ist vom 5. bis mit 8. Juli d. I. und vom 16. Juli Vis mit 4. Kugust d. I beurlaubt. Seine SieLvertrrtung »folgt wir früher öekanntgegeben, Pulsnitz. (Schulkonzert.) Der Kartenvsr- kauf beim Schulkonzert ergab 300 000 M Einnahme. Da noch besondere Zuwendungen in Geld gemacht worden find und die Unkosten durch Stiftung von P pier und Druck und unentgeltliche» Flügelleihen gering waren, sind der Schule 572 000 M zugcflgfsen. Allen G Sern und Helfern herzltchen Dank! Pulsnitz. (Polizei bericht.) Infolge Ver setzung des Gendarmerie - Hauptwachtmristers Her mann IV sind nunmehr alle in der Stadt Pulsnitz, sowie in der Gemeinde Pulsnitz M. S mit Ortsteil Vollung vorkommenden Straffälls beim Kriminal- Hauptwachtmeister Röllig, hier, Bischofswerdaer Straße 2l3b, oder beim Gendarmerie-Kommissar Holzweißig in Friedersdorf anzuzeigsn. — (Todesfall.) An Hsrzlöhmung verstarb am Sonnabend in Bautzen der dortige Bezirksarzt Herr Regierung« Medizinalrat vr. meck Hugo Sauer im Alter von 65 Jahren. Der Heimgegangene wollte am 1. Juli in den Ruhestand treten. Tags vorher,