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k^r Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Tageblatt sii Mit, «M,rs. M»rs, N. W«, ßÄlilirnt, «M«, »M. Mmsdlf, RW A. UM, St, Zmd. SHNlitli, Si-Utüns, Am, Mmülsei. AWmel »ü BMem Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein ——— Älteste Zeitung im Königlichen AmtsgerichtsbeM ""— A«chrga«g. - > — Nr. 185. Donnerstag, den 12. August 1915. «SSSSSE——, 1 !».„ ..s -b DNft« LUM Ischma täglich, auß« Loux- mü> F»sttag», nachmittag« für d« fotM-Än, Lag. — viirtetlShrtlrhrr Lszugiprri, 1 Mk. so psg-, durch die Post bezogen 1 Mk. 75 pgf Muptx» Nummern 10 psg. LiMrurg», nehme» außer der Geschäftsstelle in Lichtenstein, Wichel« «dert-Ltraß» Sd, all» «atserlichen postaustaltrn, Postboten, sowie die Austräger entgegen »Userate «erden di« fitnsgechalteue Gruudreilr mit 10, Mr «newkrtig, Luser,nte» mit IS Pfg. berechnet, «edlamchtile 80 psg. Lm awtlichnk Teil kostet Lie zweispaltige Veile 30 prg F«nsprrch-Anschl«ß Ur. 7. Snserateu-AuuaiMe täglich bi, spittesteu« vormittag, lv Uhr. Telegramm-Adresse: Tageblatt. Allgemeine Ortskrankenkasse Lichtenstein. Krankenkassen- n»d Jnvalidenverficherungs Beiträge fällig. In das Güterrechtsregister ist heute eingetragen worden, daß die Verwaltung und Nutznießung des Privatmanns Klirl Paut Büttner in Callnberg an dem Vermögen seiner Ehefrau E Witte ged. Schmidt durch Ehevertrag vom 7. August 1915 ausgeschlossen worden ist. Lichtenstein, den 9. August 1915. Königliches Amtsgericht. Nr. 97. Saatgetreide bett. Nach den Bestimmungen der Verordnung vom 28. Juni 1915 darf SKKi- getreide nur aus solche« Ia«dwirttchastttchk« Beirieden veräußert werden, die sich bereits in den letzt!« zwei Jahr!» mit dem Berkaus von Saslgt- rreide bifvtzt haben. Danach wäre« andere landwirtschaftliche Betriebe ganz gehindert, Eaat- grkreide zu drräntzern Nun bietet sich insofern ein Ausweg als noch H 2 Veräußerungen von Ge treide mit Genehmigung des Kommunalverbondes zulässig sind. Es wird auf Grund dessen auf die Zeit bis zum 1. November 1915 geneh migt, daß Laudwirte untereinander Laargetreide gegen die gleiche Meng« anderen Getreides umtaufche» (nötigenfalls «ruer Dra»szahln«g des Mehrwertes für das Saatgetreide). Doch sind solche Umtaufchgeschäfte der Ortsbchörde umgehend anzuzeigen, welche das Tauschgeschäft zu überwachen hat. Die Form des Nmtanfches wird gewählt, damit keine Verschiedn«ge« in den Getreidrmengen der einzelnen Landwirte stattfinden, was zu umständlichem Rechnungs- und Schreibwerk führen müßte. Glauchau, den 10. August 1915. Der Beztrtsverband der Königlichen Anrrshauptmunnschast Glanchan. Amtshauptmann Graf v. Holtzendorff. Beschlagnahme von Kupfer, Messing und Nickel. Zur Tnrchsührnng der hierüber erlassenen Bestimmungeu, wie sie aus der angeschlagenen, auch bei den Ortsbehörden zur Einsicht ausliegenden Bekannt machung des Königlichen Generalkommandos 19 ersichtlich sind, wird auf Grund 8 11 dieser Bekanntmachung folgendes angeordnet. 7t. In den Städten 1. Glaucha«, 2. Meerane, 3. Hokeuftetu-Ernstthal, 4. «ichtenftet«, 5. Wasdenbmg, 6. Hallnberg, sowie in den Gemeinden 7. Gersdorf, 8. Sohudors, 9. Oberlnngwstz, wird gemäß § II die selbständige Anslnhrnng der BeMmMNRMW deM Siadtrat, Bürgermeister bez Grmeindersr hiermit nbrrtrage», zu 4—s auf jederzeittstk» Widerruf In viele« Städte« bez. Gemeinden haben die Ortsbehörde« dsm- gemätz die näheren Anordnungen selbst zu treffen, auch die Nötige« Anzeige« au vte MetallmobUmachnugdPelle in Bertt« VV 9 und die KriegSWetak« Akt Ges (KMA) Berlin VV. 9, Potsdamerftr. ««Witteibar zn erkat- ie«, auch mit dieser über die verlegten Enlfchädignngsgelder unmittelbar abzurechne» 8. In den Übrige« Gemeinden ist folgendermaßen zu verfahren. Auf dem Gemeindeamt oder in einem anderen ortsüblich bekauntzugebsnden Lokale ist eine Ablieferungsstelle mit Wage umgehend einzurichten. Hier haben alle diejenigen, welche znr freiwilligen Ablieferung von Kupfer', Messing- oder Rtcktlgkgeustäudeu gewillt find, diese hinzubringeu. Dort wird in Gegenwart der Verkäufer nötigenfalls noch Prüfung des Metolls durch Sachverständige das Gewicht des Metalls durch Wiegen feft- gestlllr und dem Verläufer eine SluerkenutuiSbkscheiuiguug (Formular wird vom BeznkSverband geliefert) über den Kaufpreis ausgestellt. Diese Aner kenntnisse werden vom Bezirkt verband Glauchau eingelost und zwar bei folgenden Banken: 1. Allgemeine Deutsche Kredit Anstalt, Abt. Ferdinand Heyne in Glauchau. 2. Allgemeine Deutsche Kredit-Anstalt, Filiale Franz H. Möschlers Söhne, Meerane, 3. Sarfert L Co. Werdau, Zweigniederlassung Lichtenstein-Callnberg in Lichten» stein-C-, 4. Hohenstein-Ernstthaler Bank, Zweiganstalt des Chemnitzer Bank-Verein, Hohen- steimEr-, 5. Vereinsbank zu Colditz, Geschäftsstelle Waldenburg, Waldenburg. Der Kaufpreis richtet sich nach den Bestimmungen der Bekanntmachung, die folgendes besagt: NrSernahmepreife: Für die freiwillig abaelieferten Gegenstände werden die nachfolgenden, ein heitlich festgesetzten Uebernahmepreise bezahlt, in denen die Ueberbriugungskosten mit abgegolten find: lleöernahmevreile für jedes Kilogramm: Für Gegenstände aus Kupfer Mark Messing Mark Nickel Mark ohne Beschläge 1) 4,00 3,00 13.00 mit Beschlägen 1) 2,80 2,10 10,50 1) Unter BeschlSgen sind Oesen, Ringe, Handhaben, Stiele und Griffe aus Eisen, Holz u. dgl. verstanden. Die Gegenstände werden mit den Beschlägen gewogen. Auf Grund dieses Gewichtes ergibt sich der Preis nach obiger Tabelle. Uebersteigt das Gewicht der Beschläge schätzungsweise bei Gegenständen aus Kupfer und Messing 300/g, bei solchen aus Nickel 20°/g des Gesamtgewichtes des Gegenstandes, so wird der 30 bezw. 20°/g überschreitende Prozentsatz geschätzt, vom Gewicht abgesetzt und nicht bezahlt. Als Entschädigung für etwa erforderliche Ausbauarbeiten wird für jedes Kilogramm der ausgebauten Gegenstände 0,50 Mark vergütet. Die vorstehenden Preise find auf Grund der Anhörung von Sachverständigen als reichliche Preise festgestellt worden. Hierzu ist zu erwähnen, daß nach den Ausführungsbestimmungen Rotguß, Tomback und Bronze und ähnliche Kupferlegierungen als Messing bezahlt werden. c. ' Für de« Anskanf größerer Metakmenge«, insSessndsre ans iudn- Arielttn Atttager» wird sorgendes besondere Berfahre» eingerichtet, dessen sich die Beteiligten wahlweise bedienen« können, falls ihnen dies lieber ist als die Ablieferung auf den Gemeindeablieferungsstellen. Ter Bezirksverband hat folgende Sachverständige als Aufkäufer bestellt und verpflichtet: Eissnhändler Lindner-Glauchau, Kupferfchmiedemeister Nitschke-Glauchau. Diese Personen, welche durch einen Ausweis der Königlichen Amtshaupt- mannschaft legitimiert sind, si«v LerechLkgt, im Auftrage nnd im Name« des BezirköVerdaNdeö Metall der beschlagnahmten Sorten freihändig zu den oben angegebenen Einheitspreisen aufzukaufen. Sie haben der Königlichen Amtshauptwonnschast von jeden, Auskaufe alsbald Bericht zn erstatten und hierbei die nötigen Angaben über Gewicht und Preis des Metalls zu machen. Die AmrkrtMirttSbesOetnigNtkg wird die. Königliche Anttshauptmannschaft selbst ausstellen und dem Vertavfer auöhävdigrn sobald er der Königlichen Amts- hauptmannschast die Ouittung des Anflanfers «der die Empfangnahme des Metalls vorleqt. Vorstehende Regelung ist in Uebcreinstimmung mit dem'Bezirksauschuß er folgt. Glauchau, den 10. Nngust 1915. Der Bezirksverband der Königlichen Amtsyanprmannschaft Klanchan. AmtSbanvtmann Grat von Holtzendorff. Die Stakt-Bibliothek Lichtenstein ist Mittwochs von 12—1 Uhr und Sonntags von 11 — 12 Uhr geöffnet. Katalog 20 Pfg.