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! früher M Wochen- und NachrichMatt zugleich GkslhSsts-Au?eiger fir Hch«L»rf, Ddlitz, Kmsvrf, Msdirf, AMir», Hmrichmt, »USlst«. Amtsblatt für den Stadtrat z« Lichtenstein. —— LS. Jahrgang. -—— — . M. 209 Aernsprechfie«« Rr. 7. S0NNtüg. dM 8. SeptkMber Kernsprechsteve »r. 7. 1895, LMe» Blatt erscheint täglich (außer Sonu- LKö Festtags) abends für den folgende« Lag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 2S Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. -- lÄArLungeu nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 17S, alle Kaiser!. PostaMLÜeN, Postboten, sowie sie Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespalt« Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. GekKNNLWKHUKg, die Kirchenvorstandswahlen betreffend. Mit Eude dissss Monats scheiden die Kirchenvorftkhrr Kauf wann W. Ebert, Stadtrat P. Fankhänel m d Stadtverordneter Handelsman« -O- F. Härtel wegen Ablauf ihrer Amisdauer uns dem Kirch-nvorstand aus. Es soll daher am Sonntag- den 2S. September, eine Neuwahl stattfinden. Die Ausschndenden sind wieder wählbar. Vor der Wahl hat die Aufstellung der Wählerliste zu erfolgen. Es werde« daher alle Gemsindeglieder, welche nach den unter Ä abgedrvckten Be stimmungen der Kircher,vvrftandsordnung stimmberechtigt sind, hierdurch aufge fordert, sich in die bei sämtlichen unterzeichneten Kirchenvorstandsmitgliedern ausliegendsn Wählerlisten entweder persönlich einzutragen oder durch schriftliche Einzel amneldung mit Angabe von Namen, Stand," Alter und Hausnummer eintragen zu lassen. Die Anmeldungen für die Wählerlisten werden von Tormtag, den 8. September bis Eosmabend, de« 14. September, von vormittags 8 bis abends 8 Uhr entgegengsnommen. Lichten sie in, den 7. September 1895. Der Kirchs«vvrstK«d. Oberpfarrsr L. Seidel, Vorsitzender; Kaufmann W. Ebert, stellverir. Vorsitzender; Stadtrat P. Fankhänel; Stadtrat H. Götze; Stadtverordneter O. F. Härtel, Kirchkassierer; Diakonvs v. Kienbusch; Webermeister R. Kretzschmar; Stmmpswirkermeister L. Kunz; Oberlehrer M. Reichel. >) K 8 der Kirchenvvrsta«dsorduuNg: Stimmberechtigt sind alle selbständigen (evangel. lutherischen) Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheiratet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergernis gegeben haben, oder von der Stimm berechtigung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Wählbar sind alle stimmberechtigten Gemeindeglieder, die das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Wähler haben ihr Augenmerk auf Männer von gutem Rufe, bewährtem christ- lichen Sinne, kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richten. M?MNtVMchMK, de« Verbandstag der Feuerwehre« des Bezirkes Zwickau-Glaucha« bstr- Aus Anlaß des nächstes Sonntag, den 8. September 1895 hier stattfin denden Feue«wehr-VerbK«dstages ist auf diesseitigen Antrag die Geschäfts zeit im HaudelLgewerde für d-efen Sonntag durch dis Königliche Amtshaupt- mannschaft Glauchau ans sie gesetzlich zulässige Dauer von zehn Stunden aus- gedehnt worden. Es kann daher an dem gedachten Tage in deujeuige« Geschäfte«, ix welchen -er Hax-e! mit Eß «sd Materialwaren, Heizurugs- und Bele«chtu«8sMateria! betriebe« wird und welche infolgedessen 2 Stun den vor dem Vormittagsgottesdiensts geöffnet sein können, in hiesiger Stadt der Gewerbebetrieb von vormittags ftsL bis /sS Uhr «»- von vormittags 11 Uhr bis abends 7 Uhr, i« -ex übrig«« Geschäfte» von vormittags kl Uhr bis abends 7 Uhr ausgedehnt werden, was zur Kenntnisnahme und Nachachtung mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß Ueberschreitungen der vorgedachten Geschäfts zeiten mit den in Z 146 u des Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891 angedrohten Strafen geahndet werden. Zugleich ersuchen wir alle Bürger unserer Stadt durch Schmücken und Beflaggen der Häuser, dem Tage eiu sestliches Gepräge zu verleihen. Callnberg, am 6. September 1895. Der Gtadtgemeinderat. P r a h t e l. Bürgermeister. BelMNtMKchMg, das Verbrennen von Vstanzenteilen im Freien betreffend. Die Königliche BMtshauptmonnschaft nimmt unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 28. September 1887 („Glauchauer Zeitung" Nr. 227) und mit Rücksicht auf die bevorstehende Kartoffelernte Veranlassung, wegen des Ver brennens von Pflanzenteilen, namentlich von Kartoffelkraut, Sträuchern und dergleichen im Freren, auf die Bestimmung in 8 368 Ziffer 6 des Reichsstraf- gssetzbuches, wonach das Anzünden von Feuer an gefährlichen Stellen in Wäl dern oder Haiden, oder in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuerfangende« Sachen mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, sowie darauf hinzuweisen, daß das Abbrennen solcher Feuer in einer ge ringeren Entfernung von einer Fahrstraße als 100 Schritt, mit ei«trete«der Dunkelheit und endlich in einem derartigen Umfange und auf solche Weise, daß der Anschein, erweckt wird, als ob ein Schadenfeuer aufgehe, bei Vermeidung der gleichen Strafe verboten ist. Im Letzteren Falle trifft den Thater außerdem noch die Ersatzpflicht für etwaige durch falsche Alarmierung der Feuerwehren entstandene Aufwendungen Glauchau, am 3. September 1895. Königliche Amtshaupimarmfchaft. E bmeier. Mch. BetMKtMKchUW, die GavsetrKNspvrte betreffend., Bei dem Ausladen der v.rr auswärts nach Sachsen eiliges ährten G8v.se- heröen und beim Treiben derselben nach dem Bestimmungsorts wirb von den Transportführern häufig in sehr roher Art verfahren. Die meisten Tiere haben infolge der gezwungenen Haltung ihrer Glieder während der ganzen Dauer des Transportes in den gewöhnlich überfüllten Wagen dis natürliche Bewegungs fähigkeit durch Einschlafen der Füße, durch Quetschungen und sonstige Leiden, denen sie in der Regel hierbei ausgesetzt sind, mehr oder weniger verloren. Sie stürzen daher häufig beim Verlassen des Wagens zusammen, werden abxr gleich wohl rücksichtslos durch Peitschenschläge vorwärts getrieben. Eins gleich rohe Bs- handlung Haden die Tiere sodann auf dem weiteren Wegs zu erdulden. Nur selten wird den Heerden die notwendige Zeit zur Erholung gelassen. Wenn auch an einem Gasthofe oder auf einem Felde zu knappestsr Fütterung Halt gemacht wird, so wird doch das Hauptbedürfnis des Geflügels, nach den An-- streugungen des Transportes im Wasser sich bewegen zu können, nicht gewährt. Meist werden gerade die ausgetrocknetsten Wege gewählt, um so rasch wie mög lich vorwärts zu kommen. Dis Tiere bieten infolgedessen oft das Bild voll ständigster Erschöpfung. An den Füßen derselben machen sich insbesondere in trockenen Jahreszeiten die Folgen des anhaltenden Laufens durch Brandigwerden der Haut bemerklich. Ein derartig rücksichtsloses Gebühren der Treiber erschein! vom Standpunkte des Tierschutzes nicht statthaft. Den Ortspolizeibehörden, sowie der Genbarmerie des Bezirkes wird daher zur besonderen Pflicht gemacht, hiergegen auf Grund der Bestimmungen in der Verordnung vom 4. April 1878 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 39) be ziehentlich des Z 360, 13 des Reichsstrafgesetzbuchs einzuschreiten und etwa wahr- genommene Zuwiderhandlungen zur Anzeige zu bringen beziehentlich streng zu bestrafen, insbesondere aber auch darauf zu achten, daß den Heerden genügende Zeit zur Erholung, Fütterung und Tränkung gelassen wird. Glauchau, am 5. September 1895. Die Kömgliche Mmtshauptannschaft» Ebme ier. Mch. Sparkaffen-Expeditronstage in Lichtenstein: DLemstags, Donnerstags und Sonnabends. Geschäftslage der Sparkaffe zu Gallnberg: Montag, Donnerstag u. Sonnabend. Einlage« werden mit 3fts°/o verzinste * — Der Spaziergang des Jungsrauenvereins am Sonntag wird der großen Hitze wegen hinaus- gsschoben. Abends wie gewöhnlich Versammlung. * — Callnberg, 7. Sept. Der Verlauf des Fsuerwehrverbandstages in hiesiger Stadt ist folgender: Sonnabend, den 7. Sept, abend 8 Uhr Zapfenstreich; Sonntag, den 8. Sept, vormittag von 8—11 Uhr Empfang der Gäste. 11 Uhr Delegier- ten-Schung; nachmittag 2 Uhr Schulübung im Feuer wehrgarten; 3 Uhr Festzug, während desselben Sturm angriff auf dem Marktplätze; 4 Uhr Concert im Schützenhause; abends 7 Uhr Commers im Gasthof zum goldoen Adler. * — Callnberg, 7. Sept. Die Kollorstur- sängerin Frau Milly Mehlig aus Dresden, welche in nächster Zeit hier aufzutreten gedenkt, wird dem TKMSMschiiGrL., *— Lichtenstein, 7. Sept. Am Dienstag, den 10. Sept, wird im Ratskellsrsaale ein Recita- tionSabend stattfinden, auf den wir noch ganz be sonders Hinweisen wollen. Im „Züricher Tageblatt" schreibt der als Literarhistoriker wie als Verfasser eines erschöpfenden Werkes über Poetik, Vers und Deklamationskunst in weitesten Kreisen bekannte Hofrat vr. Carl Beyer (C. Byr) über den Künstler: Hermann Riotte, der bekannte dramatische Dichter, Üebersetzer und Schriftsteller als Deklamator. Her mann Riotte, s. Z geschäftsleitendes Vorstandsmit glied des Vereins dramatischer Autoren zu Leipzig, weilt gegenwärtig in unserer Stadt und wurde von der Direktion des PlaUentheaterS veranlaßt, Ans durch seine deklamatorischen Leistungen zu erfreuen. Er brachte zum Vortrag Balladen von Goethe, Uhland, Bürger, sowie die Rede des Antonius aas Julius Cäsar (IU- Akt). Die Wirkung der Dekla mation Riotte's war eine gewaltige. Bald war dis Deklamation erzählend, bald berichtend, bald lang sam, bald bewegt, bald leise hauchend, bald zitternd und erbebend, bald stürmisch heftig, bald zornig em pört. Eine besondere Spezialität ist Riotte's dra matischer, hypokritischer (nachahmender) Accent, durch den er auch die Eigenart eines besonderen Pathos, eines Affekts, einer Leidenschaft mustergültig zur Geltung bringt. Es war ein Kultus und ein Triumph des Schönen, den wir Riotte dankten. Das Publi kum hing atemlos an seinen Lippen, um sodann dem Künstler wohlverdienten stürmischen Applaus und Hervorruf zu zollen.