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i früher Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich HtMir-ZUM für Kohlüorf, Wdlitz, IerMrf, Kisdorf, Zl LOim, Lciimchorl, Nimm» md Ankfen. Amtsblcrtt für den Stadtrat zu Lichtenstein. —— 45. Jahrgang. ———— — Nr. 337. Freitag, den 11. Oktober 1895. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag.' Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiscrl. Postanstaltcn, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. TMesMschüÄtL. *— Lichtenstein, 10. Okt. Auf das morgen Freitag abend im Hotel zum goldnen Helm hier statifindende große Extra - Concert der Zwickauer Stadtkapelle sei auch an dieser Stelle nochmals hin gewiesen. Ein genußreicher Abend steht allen Con- certbesucher» in Aussicht und eine rege Unterstützung ermöglicht Wiederholung derartiger künstlerischer Unternehmungen. — DaS Kartoffel-Nachgraben, das ja auch in unserer Gegend vielfach vorkommt, wenn das Feld abgeerntet ist und von den meisten armen Leuten Wohl als ein erlaubtes Mittel angesehen wird, um sich für den Winter einen kleinen Kartoffel-Vorrat zu sichern, kann als Diebstahl bestraft werden. Wir machen auf diese Thatsache warnend aufmerksam. — Die schönen Herbsttage, die uns noch fort gesetzt beschert find, sollen, wie ein Naturkundiger aus verschiedenen Anzeichen deutet, noch lange anhalten. Die Ameisen sind noch thütig, die Spinnen bessern ihre Netze, die ihnen Sturm und Regen beschädigt, wieder aus, und spinnen auch sonst was der Faden hält. Vögel, die bereits abgestrichen, kehren wieder, M weit mögen sie freilich noch nicht gewesen sein. Verhältnismäßig langsam erfolgt das Gehen der Wasservögel, Wildschwäne, - Gänse und -Enten. Ganz anders ist es, wenn sogenanntes „schlechtes" Wetter droht, dann geht es im Fluge von Station zu Station, nur notdürftig wird alsdann gerastet und geäst. — Häufig sieht man jetzt an den zu Markte gebrachten Kürbissen Schriftzeichen, Figuren usw. angebracht, welche entstehen, indem man in den im Wuchs befindlichen Kürbis diese Zeichen einritzt, wonach diese später wulstartige Auswüchse in der Schale bilden. Diese Zeichen sind teils blos Spiele rei, teils auch gedenken die Besitzer dadurch sich vor Diebstahl zu schützen. Freilich wenn es allen so geht wie vor einiger Zeit einem Cottaer Einwohner, welcher die Worts „Gemaust ist dieser Kürbis in Cotta" anbrachte und dann beim Verkauf seines Eigen tums beinahe arretiert worden wäre, so ist dieser Schutz mehr als problematisch. *— Die „Leipziger illustrierte Zeitung vom 29. Juni 1895 bringt unter Litteratur folgende Kritik: Von Wilhelm Lambrecht in Göttingen ist eine Bro- chüre erschienen unter dem Titel: „Wo und wie soll man Wettersäulen Sauen", die eine Mahnung an Kar- und Städteverwaltungen, Verschönerungs- Vereine, Vereine zur Hebung des Fremdenverkehrs usw. zur Einführung derartiger Einrichtungen ist. Die Broschüre erteilt Ratschläge behufs der Wahl eines richtigen Standortes, giebt die Einzelheiten der Bauart an sowie die Instrumente, deren man für eine Wettersäule bedarf, wenn sie ihren Zweck vollständig erfüllen foü, Anweisung für die Beobach tungen, für die Bedienung der Apparate und sagt u. a. ganz richtig: „Um eine Wettersäule zu schaffen, genügt es keineswegs, irgend eine beliebige Säule mit Thermometern, Barometern und sonstigen meteo rologischen Instrumenten, wie sie in jedem optischen Laden käuflich sind, zu versehen, es muß vielmehr sowohl die Säule wie jedes dieser Instrumente für diesen ihren Zweck besonders konstruiert sein. Die beste Konstruktion ist das Resultat einer langjähri- gen Erfahrung und Praxis und bildet einen Spezial artikel, der nur dann zweckentsprechend hergestellt werden kann, wenn der Verfertiger ihn als solchen behandelt und seine nur in solcher Weise erworbenen Erfahrungen für jede später zu erbauende Wetter- säule in richtiger Weise verwertet." — Der Verfasser ist durch seine langjährigen Erfahrungen und For schungen auf dem Gebiete der Wetterkunde sowie durch Herstellung meteorologischer Instrumente wohl wie kein anderer berufen, nach dieser Seite hin die praktischsten Ratschläge zu erteilen, und hat sich be müht, Konstruktionen ausfindig zu machen, die nach allen Setten hin ein befriedigendes Resultat gewäh ren; seine Wettersäulen und Wettersäulen'Instrumente sind die Früchte langjähriger Versuche und Erfah rungen. Da die Wettersäülen in erster Linie das Interesse des Publikums an den atmosphärischen Vorgängen wecken, befriedigen und erhalten, aber auch ihrem Orte zur Zierde gereichen sollen, so hat Herr Lambrecht diese in mehr oder weniger künst lerischer Ausstattung hergestellt je nach dem dafür anzulegenden Preise. Nur mit Ausnahme einer find sämtliche Wettersäulen, was die Gehäuse für die Instrumente anbelangt, aus Schmiede-Eisen herge stellt, da dieses Material bei großer Leichtigkeit doch auch große Festigkeit besitzt. In einer Preisliste giebt er eine kurze Beschreibung derjenigen Instru mente und Vorrichtungen, die sich zur Anbringung an Wettersäulen eignen, und sodann Abbildungen von zehn Wettersäülen mit Angabe der darin befind lichen Instrumente und der Ausstattung nebst den dafür angesetzten Preisen. — Ler Verband deutscher Brieftaubenliebhaber- vereine hat für das Abschüßen und Fangen von Wanderfalken, Hühnerhabichten und Sperberweibchen unter nachstehenden Bedingungen 1200 M. als Prämie ausgesetzt: Diese 1200 M. gelangen Anfangs Dezember 1895 nach dem Verhältnis der eingeliefer ten Fänge zur Verteilung. Zur Erhebung eines Anspruchs an diesem Prämiengelde müssen die „bei den Fänge" eines Raubvogel (nicht der ganze Raub vogel) bis spätestens Ende November 1895 dem Berbandsgeschäftsführer I. Hoerter zu Hannover franko eingesandt werden. Es wird gebeten, die Fänge zu sammeln, und auch um unnötige Portoausgaben zu vermeiden, zusammen einzusenben, auch wolleman nur die Fänge vorgenannter Raubvögel eivsenden, da nur diese Berücksichtigung finden können. — Zu den Klage« der Handwerker, die sich vielfach auf die Behauptung gründen, schlecht aus gebildete Gewerbetreibende bereiteten den tüchtigen Meistern eine erdrückende Konkurrenz, schreibt die „Magd. Ztg.", daß man erwarten sollte, die Hand werker würde« sich aus diesem Grunde die Förderung der Ausbildung des Nachwuchses besonders eifrig an gelegen sein lassen. Das geschieht wohl auch viel fach, aber doch nicht in dem Umfange, wie es im Interesse des Handwerks zu wünschen wäre. So hatte der Vorstand der gewerblichen Lehranstalten Magdeburgs unter eiuem Appell an die Handwerker- meister, denen das Wohl der ihnen anvertrauten Lehrlinge am Herzen liegt, bei 13 Innungen und 761 selbständigen Gewerbetreibenden angefragt, ob es nicht thunlich sei, versuchsweise für bestimmte Be rufszweige einen fakultativen Nachmittagsunterricht im Zeichnen einzurichten. Diese Anfrage haben nur 8 Innungen und 117 Gewerbetreibende, also noch nicht der sechste Teil, beantwortet, und von diesen 5 Innungen und 22 Gewerbetreibende in gänzlich ablehnendem Sinne. Daß die Frage der „Thätig- keit" in Magdeburg bejaht werden könnte, geht daraus hervor, daß die dortige Tischlerimmngsfach- schule ihren Unterricht schon vor Jahren auf den Vormittag verlegt hat. Wir möchte« dazu bemerken, daß es wohl keinen Meister giebt, der seinen Lehr lingen nicht von Herzen gern auch in den Tages stunden die Möglichkeit weiterer Ausbildung gestattete. Die Notlage gerade des Handwerks macht vielen aber die Erfüllung ihres Wunsches unmöglich. Man verwechselt Ursache und Wirkung, wenn man den Niedergang des Handwerks von der unzulänglichen Fortbildung des gewerblichen Nachwuchses herleiten will; eS liegt vielmehr so, daß die geringe Rentabi lität des Handwerks die Dispensierung der Lehrlinge von der Werkstatt während der Tagesstunde» vielfach absolut unmöglich macht. — Wie nötig es ist, die Kündigung eines Miet vertrages entweder vor Zeugen oder mittels einge schriebenen Briefes oder durch den Gerichtsvollzieher vollziehen zu lassen, beweist folgender Vorfall: Ein Hauswirt in Meißen will seinen Mieter am 31. März d. I. in seiner Stube ausgesucht und ihm - mitgeteilt haben, daß er nächste« 1. Oktober die S Wohnung verlassen müsse, da dieselbe anderweitig i vermietet sei. Diese Mitteilung ist aber nicht vor r Zeugen gemacht worden, und als nun jetzt die neue t Mietspartei mit Sack und Pack ankommt, behauptet - der Mieter, er wisse nichts von einer Kündigung, r da er sich sonst eine andere Wohnung gemietet hätte, d Dies sei jedoch nicht der Fall und deshalb könne er e unmöglich ausziehen. Dem Hauswirt blieb natür- - lich, da er keine Beweise für die erfolgte Kündigung ; beibringen konnte, nichts weiter übrig, als für die e neue Mietspartei schleunigst eine andere Wohnung - zu besorge«, zumal da der neue Mieter erklärte, er ; habe die Wohnung gemietet und werde deshalb vor- r läufig auf Kosten des Hauswirts Wohnung in einem - Gasthause nehmen. Glücklicherweise gelang es dem r Hauswirt, eine zufällig leerstehende Wohnung, welche den Ansprüchen der neuen Mietspartei entsprach, zu > ermitteln, so baß ihm ein größerer Geldschaden nicht > entstand. Sein alter Mieter nahm aber nun die - Kündigung mittels eingeschriebenen Briefes, welche er infolge der Verzögerung erst am 2. Oktober er- ! hielt, nicht an, sondern ersuchte den Hauswirt, und - dazu steht ihm auch das Recht zu, seine Kündigung 8 bis zum 31 März 1896 zu wiederholen, dann werde - er am 1. Oktober nächsten Jahres ausziehen. - — Sind Landleute nach Einführung der So»u- ! tagsruhs im Gewerbebetriebe berechtigt, am Sonntag : Heu einzufahren? Diese Frage hat kürzlich das ! Schöffengericht Eckernförde entschieden. Mehrere - Hofbesitzer eines Dorfes waren angeklagt, gegen das i Gesetz über die Sonntagsruhe verstoßen zu haben, , da sie den Sonntag zum Heueinfahrsn benutzt hatten. Die Angeklagten erklärten, daß a« dem fraglichen ) Sonntag ein Witterungswechsel gedroht habe, sie - hätten den Tag ausnützen mässen, um vor Schc-dm : bewahrt zu werden. Diese Angaben erwiese« sich : als vollständig richtig. Daraufhin sprach das Ge ¬ richt sämmtliche Angeklagten kostenlos frei. ! — Das „Dresdner Journal" meldet: Se. Maj. > der König hat an den Staatsminister a. D. von Nostitz-Wallwitz auS Anlaß seines Rücktrittes vou l der Leitung des Ministeriums des Königlichen Hauses - das nachstehende Allerhöchste Handschreiben zu rich- ten geruht: Lieber Staatsminister von Nostitzk > Ihrer erneuten Bitte um Enthebung von Ihren drenstlichen Funktionen habe Ich nicht weiter entgegen sein wollen, da Ich das Gewicht der Gründe, durch die Ihr Gesuch veranlaßt worden ist, anerkennen muß. Allein Ich kann Sie nur mit tiefer Betrüb nis von Mir scheiden sehen, da Sie, nachdem Sie die wichtigsten und höchsten Staatsämter viele Jahre hindurch mit der größten Auszeichnung und zum reichen Segen unseres Vaterlandes bekleidet, Mir und Meinem Hause noch lange Jahre mit hingeben der Treue und Aufopferung gedient und Mir zu jeder Zeit und in allen Lagen Meines Lebens, in guten wie in bösen Tagen, als ein zuverlässiger Freund und Berater zur Seite gestanden haben. Empfange» Sie daher Meinen innigsten und wärm sten Dank für alle Mir und Meinem Hause geleiste ten Dienste und für alle Mir bewiesene Treue und Hingebung. Möge Ihre Gesundheit sich wieder kräf tigen, damit Sie sich der wohlverdienten Ruhe m vollem Maße erfreuen können. Ich verbleibe stets Ihr wohlgeneigter Albert. Dresden, den 7. Okt. 1895. — Eine resolute Dame ist eine in der l Johannvorstadt in Dresden wohnhafte Markt helfersehefrau. Dieselbe geriet dieser Tage mit einem ! Aftermieter, einem Expedienten in Streit, und da l ihr der Letztere ein gemeines Schimpfwort zurief und ihr bei der Szene anwesende Gatte keine Anstalten machte, um ihr sofort Genugthuung zu verschaffen, so ergriff sie nacheinander zwei auf dem Herde stehende Kochtöpfe und warf sie blitzschnell ihrem Gegner an den Kopf. Dis Töpfe zerbrachen und der Kops des Getroffenen trug stark blutende Ver letzungen davon.