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Wochen- und NachnchMM zugleich HtWsts-AMM fir Hchcksrf, W!ih, KerMsrf, Wsdorf, Ä Eßidirs, Hmriihssrt, Mmiknait«. Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. Rr. 208 KernsprechsieKe Nr. 7. Sonnabend, dLN 7. September Mrnsprechsteve Nr. 7. 1895. Nest« Blatt erscheint täglich laußcr Sonn« MÄ Festtag») abends für den folgenden Lag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer Ui Pfennige, fiMellnngen nehmen autzer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaisers. Postau st alten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltem KorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich dis spätestens vormittag 10 Uhr. Bolksbibliothek Mittwoch und Sonnabend von ^12 bis Uhr. BelMrttMKchMg, de« Verbandstag der Feuerwehre« des Bezirkes Zwickau-Glaucha« betr- Aus Anlaß des nächsten Sonntag, den 8. September 1895 hier stattfin denden Feuerwehr-Berbaudstages ist aus diesseitigen Antrag die Geschäfts zeit im HandelZgewerbe für diesen Sonntag durch die Königliche Amtshaupt- mannschaft Glauchau auf die gesetzlich zulässige Dauer von zehn Stunden aus gedehnt worden. Es kann daher an dem gedachten Tags in dsujeuigex Geschäfte«, iu Welchen der Handel mit Eß u«d Materialware«, Heizu«gs- und BeleuchLu«gsmaterial betriebe» wird und welche infolgedessen 2 Stun den vor dem Vormittagsgottesdienste geöffnet sein können, in hiesiger Stadt der Gewerbebetrieb von Vormittags bis ffs8 Uhr u«d von vormittags 11 Uhr bis abe«ds 7 Uhr, i« de« übrig-r« Geschäfte« von vormittags 11 Uhr bis abends 7 Uhr ausgedehnt werden, was zur Kenntnisnahme und Nachachtung mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß Ueberschreitungen der vorgedachten Geschäfts- z 'ten mit den in 8 146 u des Reichsgcsctzes vom 1. Juni 1891 angedrohten Strafen geahndet werden. Zugleich ersuchen wir alle Bürger unserer Stad^ durch Schmucken nnd Beflaggen der Häuser, dem Tage ein festliches Gepräge zu verleihen. Callnberg, am 6. September 1895. Der Gtadtgemeinderat. P r a h t e l. Bürgermeister. Gras- rmd Feldverpkchümg. Die an den Böschungen der Staatseisenbahnlinien Höhlteich—Wüsten brand, Stollberg—St. Egidie« und Oels«itz—Kaisergrube anstehen de» Grasnutzungen, sowie die diesen Linien zugerainten Feld- und Wiesenflächen, sollen an Ort und Stells auf 6 hinter einander folgende Jahre unter den vor her bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich an den Meistbietenden verpachtet werden und zwar: von Höhlteich bis Wüstenbrand Sonnabs«d, den 7. September dss. Js., von früh 8 Uhr a«, von Stollberg bis Oelsnitz i. E. bez. Kaisergrube Montag» den 8. September dss Js., so« früh 8 Uhr a«, von Oelsnitz i. E. bis St. Egidien Dienstag, de« 18° September dss. Js., von früh 8 Uhr a». Glauchau, am 22. August 1895. Königliche Eisenbahn Bauiuspektio«. TAgssAeschiichte. *— Lichtenstein, 6. Sept. Nachdem ge mäß Z 6 der Verordnung vom 16. Juli 1868 zu den in diesem Jahre vorzunehmenden Ergänzungswahlen zur Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz die erforderlichen Wahlabteilnngen für die Urwahlen von dem Königlichen Ministerium des Innern festgestellt worden sind, wird über das Wahlvsrfahren hiermit folgendes bestimmt: Es sind zu wählen: 1. zur Handelskammer: in der den Amtsgerichtsbezn? Lichtenstein-C. umfassenden 25. Wahlabteilung 2 Wahlmänner; 2. zur Gewerbekammer: in der den Amtsgerichtsbezirk Lichtenstein.Callnberg umfassenden 38. Wahlabteilung 2 Wahlmänner. Mit der Lei tung der Wahlen ist die Königliche Amtshauptmann' schäft Glauchau beauftragt, als Wahltag zu den vor- gebachten Wahlen aber Mittwoch, der 11. September 1895 und als Zeit der Abgabe der Stimmen sind die Stunden von vormittags 11 bis nachmittags 2 Uhr festgesetzt worden. Ais Wahllokal für die Han delskammer ist der kleine Saal im Gasthause zum goldenen Helm in Lichtenstein, und als Wahllokal für die Gewerbekammer der Rathaussaal in Lichten stein bestimmt worden. Stimmberechtigt und wähl bar 1. zur Handelskammer sind alle dem Bezirke mit dem Sitze ihres Geschäfts angehörige Kaufleute und Fabrikanten, welche u. ein nach 8 17 ä und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 abgeschätz tes Einkommen von über 1900 Mk. haben, b. 25 Jahre alt und nicht nach den gesetzlichen Bestim mungen von dem Stimmrechte in der Gemeinde oder infolge der Berübung eines Verbrechens oder Ver gehens von den staatsbürgerlichen Rechten ausge schlossen sind, ferner die Vertreter und beziehentlich Besitzer der im Bezirke belegenen fiskalischen und kommuulichen Gewerbsanstalten, Eisenbahn-, Schiff- fahrts-,Bergwerks-und Steinbruchs-Unternehmungen, soweit sie den unter b angegebenen Bedingungen ge nügen, beziehentlich das unter a angegebene Einkom men erreichen; 2. zur Gewerbekammer alle dem Be zirks angehörigen Gewerbetreibende», welche a. als Kaufleute oder Fabrikanten ein nach 8 1? ä und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 ab geschätztes Einkommen von über 600 Mk. — aber nicht über 1900 Mk. — haben, b. ohne zu den Kaufleuten oder Fabrikanten zu gehören, ein der artiges Einkommen über 600 Mk. beziehen, o. den Bedingungen unter 1 b entsprechen. Die Stimmbe rechtigten werden hiermit aufgefordert, ihre Stimm zettel mit dem vollständigen Name»-und Wohnorte der von jeder Wahlabteilung — wie vorstehend an gegeben — zu wählenden Anzahl Personen au dem festgesetzten Tage, sowie innerhalb der bestimmten Stunden in Person abzugeben und, da Wahllisten für diese Wahlen nicht ausgestellt werden, bet der Anmeldung zur Abstimmung der Quittung über die Entrichtung der Einkommensteuer im zuletzt vorher gegangenen Termine, so weit hierüber besondere Steuer zettel ausgestellt sind, die Quittung über die Bezah lung des letzten fälligen Betrags für die HvndelS- und Gewerbekammer beizubringen, auch auf Ver langen des Wahlvorstehers das Vorhandensein der oben unter k angegebenen Erfordernisse nachzuweisen. Von mehreren persönlich haftenden Teilhabern eines und desselben Gswerbcunternehmens ist jeder wahl berechtigt, dafern bas abgeschätzte Einkommen des Unternehmer durch die Zahl der Teilhaber dividiert, den gesetzlichen Census als Quotienten ergiebt. Ent gegengesetzten Falles haben die Teilhaber denjenigen unter sich zu bestimmen und zu legitimieren, welcher das Wahlrecht ausüben soll. Juristische Personen haben durch ihren Vorstand den Träger ihres Wahl rechtes zu bezeichnen. Für fiskalische oder kommun- liche Gewerbsunternkhmungen steht das Wahlrecht den den Letzteren vorgesetzten Beamten oder den an ihrer Statt von der Dienstbehörde bezeichneten Per sonen zu. — Wenn man es dem August nicht übel neh men konnte, daß er wie von Alters her, so auch diesmal ein heißer Monat war, so scheint doch der diesjährige September ganz aus der Art geschlagen zu sein, indem er uns eine barbarische Hitze und Trockenheit bringt. Es kommt Einem ganz spanisch vor, wenn man von.Septemberhitze spricht, und doch ist diese ungewohnte Wortbildung nur zu berechtigt! Nirgends mehr findet sich ein behaglicher Raum, ein kühles, schattiges Plätzchen, und mehrere Leute haben sich jetzt noch in die Seebäder geflüchtet. An den städtischen Freibädern warten die Kinder in langen Reihen geduldig, bis sie Einlaß in die überfüllten Räume finden. Der leichteste Strohhut erweist sich noch als zu lästige Kopfbedeckung. Ein Trunk Bier löscht den brennenden Durst nur auf kurze Zeit, und ein kaum noch erfrischendes Bad in dem warmen Strome wirkt nur auf wenige Stunden nach. — Es ist wohl wenig bekannt, daß die 1870 bei Sedan erfolgte Verwundung des französischen Marschalls Mac Mahon durch einen Tchuß der sächsischen Batterie Krecker herbeigeführt worden ist, wie dies Oberst Schubert in seiner Studie: „Die Beteiligung des 12. Armeekorps an der Schlacht bei Sedan" mit überzeugender Wahrheit nachweist. Die obengenannte Batterie Krecker beschoß am 1. Sept. früh um 6 Uhr die ihr gegenüberliegende Artillerie linie der Franzosen, um deren Feuer von den Baiern abzulenken. Der durch das Feuer der sächsischen Batterie anfänglich überraschte Freind brachte binnen kurzem 5 Batterien ins Feuer, doch hielt die Batterie Krecker eme halbe Stunde bis zum Eintreffen von Unterstützung unerschrocken allein dagegen aus. Einer der ersten Schüsse jener heldenhaften sächsischen Bat terie verursachte dis Verwundung des französischen Oberkommandanten. *— Callnberg. Während des Monats August erfolgten bei hiesiger Sparkasse 127 Einzah lungen im Betrage von 13932,30 M. (das sind 5,848 M. 10 Pfg. in 33 Beträgen mehr als im gleichen Monat des Vorjahres), an Rückzahlungen wurden geleistet 9,461 M. 57 Pfg. in 38 Beträgen (das sind 3,181 M. 12 Pfg. in 5 Beträgen mehr als im Vorjahre). Der Gesamtumsatz hat im August 34,833 M. 86 Pfg. betragen, am Schlüsse dieses Monats betrug der Barbestand 8,435 M. 66 Pfg. und wurden wiederum 19 Sinleg-konten eröffnet. — Ei» Soldat vom 9. Regiment schrieb 1870 vom Kriegsschauplätze u. a. folgendes nach Hause: „Einen Heidenspaß muß ich Euch erzählen. Wir waren unser vier den ganzen Tag in der Gegend von Bar-le-Duc herumpatrouilliert und dabei bis auf die Haut naß geworden. Eben schüttete es wieder herunter, als wir ein Bauernhaus sahen, in welchem wir Schutz zu suchen beschlossen. Das Haus war von seinen Bewohnern verlassen, welche das Eßbare fortgeschleppt hatten. Wir leerten unsere Brotbeutel und ließen es uns bei einem Glas Wasser herrlich munden. Plötzlich hörten wir Geschrei und Waffen geklirr, und ungefähr 100 Schritt vom Hause ent fernt sahen wir an die 12 Turkos daherkommsn. Was nunthun? Ergeben? Nein! Davonlaufen? Auch nicht! Also wehren bis auf's Aeußsrste. Da fällt mir eine in der Ecke stehende Baßgeige in'S Auge. Ich rufe meinen Kameraden zu: Schnellfeuer! Dann mit dem Bajonett angegriffen, stürzte auf die Baßgeige und rumple darauf herum, daß Lie schauer lichsten Töne zum Vorschein kommen. Die Turkos umkehren, Gewehre wegwerfen, meine Kameraden hinter ihnen her wie die Teufel und die ganze Blase gefangen nehmen, war das Werk eines Augenblicks. Die schwarzen Kerle fielen auf die Kniee und zeigte» mit angstverzerrten Gesichtern auf das Haus, iu welchem noch immer der Baß brummte. Ich verstand nur das Wort Uou, was Löwe bedeuten soll, die Kerle haben die Baßgeige also für einen Löwen ge halten. Sie sind doch recht dumme Teufel, diese Turkos. Wir banden die Kerle aneinander und