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HMMckmM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich StMls-AWV fir Sohndorf, WRiß, Kerasdirf, Kirdorf, A. Wdien, Smrichsort, Moricna««Mülsen Amtsblatt für de« Stadtrat zu Lichtenftei«. — 48. AaSrgaag. Rr. 4. Sonnabend, deA 3. Januar 1895. fSÜso» Blatt erscheint "glich «außer Son»- Mb YesttagS) abends für den jo^ae«d^^ag7"MeEMcher^zugrp«iS 1 Mark W Pf. — Sin,el«e Nummer" 10 Pfenmge^^ i^ostellungcn nehmen autzer der Expedttron m Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalteu, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltem Korpuszeile oder deren Naum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. ' 'SW----—7^ Lrbprinzessin von Schönburg. dieselben ans das herzlichste. Lichtenstein, 4. Januar 1895. c^ür die zahlreichen freundlichen Glückwünsche zum neuen Jahre, welche mir und den Meinen aus o' Lichtenstein - Gallnberg zugegangen sind, spreche ich meinen wärmsten Dank aus und erwidere OeffeNtLiche SiMWermMetenMung SvW«Kbe«d, de« 8. Ja«««« L8KF, abends fts8 Uhr. Tagesordnung: 1. Wahl des Vo, sitzenden. 2. „ „ stellvertretenden Vorsitzenden. 3. „ „ Schriftführers. 4. „ von NuSschußmitgliedcrn. BerMWtMKHUUg. Es werden hiermit diejenigen Mannschaften de« dienstpflichtige« Feuer- Wehr, welche im Laufe des Jahres 1893 das 4V. Lebensjahr zurückgelegt haben, sowie diejenigen über AO Jahrs alte» Einwohser, welche noch im Besitze einer Binde sind, aufgefordert, ihre Armbi«de «ebst Feuerlösch- Ordnung bis Ende dieses Monats anher abzugeben. Lichtenstein, am 2. Januar 1895. Der StadLrat. Lange. — Wolf. BekMUtMSchMg/ die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Nekrutierungs- Stummrolle betreffend. Die mit Anfang dieses Jahres in das militärpflichtige Alter eintretenden, im Jahre 1875 geborenen männlichen Personen, welche in Callnberg ihren ordent lichen Aufenthalt haben, sowie Diejenigen, welche in früheren Jahren geboren, aber bei den vorherigen Rekrutierungen zurückgestellt worden find, oder über deren Dienstpflicht noch keine entgiltige Entscheidung der Ersatzbehörde erfolgt ist, werden hierdurch aufgefordert, sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres zur Ausnahme in die Rekrutierungsstammrvlle in hiesiger Ratsexpedition persön lich anzumelden. Diejenigen, welche auswärts geboren sind, sich aber hier mit stellen wollen, haben ihre Geburtsscheine, die Zurückgestellten aber ihre Losungsscheins beizubringen. Lsgesgeschichte. *— Lichtenstein, 4. Jan. Mit dem Winter scheint es'nun ernst werden zu wollen; zu der bereits dünnen Schneedecke hat sich in vergangener Nacht und während des heutigen Tages neuer Schneefall gesellt. Die Kürschner und Pelzwarenhändler hätten sich ihn freilich früher gewünscht, aber trotz der ganz unprogrammmäßigen Verspätung wird er von ihnen willkommen geheißen werden. Nicht weniger werden die Landleute durch die himmlische Bescherung erfreut worden sein, — verspricht sie ihnen doch eine hinreichend schützende Decke für die Wintersaat. Die gefiederte Welt frei lich wird durch die weißen Flocken in Sorge gesetzt; es werden sich aber freundliche Menschen finden, die hilfsbereit dem Elend zu steuern wissen werden, das den armen Vögeln droht; man wird ihnen überall, wo es geht, den Tisch decken. — Auf den sächsischen Staatseisenbahnen be steht seit einiger Zeit die Einrichtung, baß diejenigen Inhaber von Rückfahrkarten des Binnenver kehrs, welche sowohl die Hinreise, als auch die Rück- reise oder blos die letztere mit einem Schnellzuge ausführen wollen, schon beim Antritt der Hinreise auf der Abgangsstation die für die Rückfahrt erfor derliche Schnellzug-Ergänzungskarte lösen können. Dieselbe Erleichterung, wie sie den Inhabern von Rückfahrkarten zu Teil wird, genießen auch diejenigen Inhaber von Fahrscheinbüchern, die zur Hinfahrt einen Schnellzug und innerhalb des ersten oder der folgenden zwei Tage zur Rückfahrt auf der gleichen Strecke wieder einen Schnellzug benutzen wollen. Es muß jedoch, wie vorstehend angegeben, die für die Rückfahrt bestimmte Schnellzug-ErgänzungSkarte spä- testens am zweiten Tage nach ihrer Lösung verwendet Werden, andernfalls wird sie als ungiltig angesehen. Sind Militärpflichtige vorübergehend abwesend, so find deren Eltern, Vor münder, Lehr- oder Fabrikherren verpflichtet, sie anzumelden. Wer die vorgeschriebens Anmeldung zur Stammrolle oder zur Berichtigrmg derselbe« ««Lerläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 3V Mark, im UuvermögeNsfalle aber mit HafLstrafe belegt. Callnberg, am 3. Januar 1895. Der Bürgermeister. Schmidt. Erlast, Anmsldimg zu den Stammrollen und Ginrsichung derselben betreffend. Die Stadträte, Stadtgemeinderäte und Gemeindevorstände des Bezirks werden hierdurch auf die von ihnen gemäß Z 57 der Wehrordnung zu bewirkende Auf forderung der Militärpflichtigen wegen ihrer Anmeldung mr Rekrutierungs-Stamm rolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1895 aufmerksam gemacht. Auch wollen die genannten Behörden die Rekrutierungsstammrollen, die Ge- burtslisten auf die Jahre 1875 bis mit 1878, die Mitteilungen über Todesfälle von im Jahre 1875 Geborenen, die Losungsscheine von Militärpflichtigen älterer Jahrgänge und die Geburtsscheine der nicht im Anmeldeorte geborenen Militär pflichtigen des Jahrgangs 1875 spätestens bis zum 18. Febsmar L8KV anher einreichen, nicht minder dafür besorgt sein, daß jeder Militärpflichtige in dem Orte, in welchem er sich nach W 25, 26^ der Wehrordnung zur Stamm rolle anzumelden hat und nicht etwa in dem Geburtsorte oder Aufenthaltsorte der Eltern, wenn er daselbst nicht seinen eigenen dauernden Aufenthalt hat, zur Anmeldung und Musterung gelangt. Glauchau, am 31. Dezember 1894. Der Gibil-Borsitzende der Königlichen Ersatzkourmissio« daselbst, vr. Hempel, Amtshauptmann. bei dem hiesigen Königs Landgericht eine solche Fülle von Prozessen gezeitigt hat, wie noch nie in früherer Zeit. Fast alltäglich bis in die Nacht hinein wurde von einer oder mehreren der vier erkennenden Straf kammern verhandelt; bis zur Erschöpfung mußten Richter und Staatsanwälte arbeiten, um das lawinen artig anschwellende Anklagematerial zu bewältigen. Ganz ähnlich liegt die Sache bei der Strafabteilung des König!. Amtsgerichts. Wenn das so fortgeht, dann ist eine Vermehrung der Strafrichter bezw. Strafkammern und der staatsanwaltschaftlichen Funk tionäre nicht mehr zu vermeiden; bas sicht auch der Laie ein. Ein bedenklich hoher Prozentsatz fällt aus junge, unreife Burschen, die den Ernst des Lebens nicht kennen, sich in ganz günstigem Arbeitsoerhältnis befinden und — nicht selten schon wiederholt als Diebe, Exzedenten, Betrüger und Sittlichkeitsatten täter abgestraft worden sind. — Leipzig, 2. Jan. Allmählich treten aus der Unmasse von Gerüchten über den Tod des eaocl. msä. Oskar Heyde folgende Thatsachen heraus: Der Verstorbene wurde am 23. Dez. von heftigem Zahn weh geplagt und beschloß, dagegen Cocain-Einspritzung zu machen. Das Rezept schrieb er sich selbst und schickte nach der Salomonisapotheke. Zu gleicher Zeit stellte der Provisor Kramer eine andere Ordination — Bleiessig — fertig und übergab die beiden Flaschen dem Lehrling zur Etikettierung. Im Aussehen soll sich Cocain und Bleiessig gleichen, und der Lehrling verwechselte die Etiketten. Heyde ließ sein Medi kament abholen und empfing leider statt Cocain Bleiessig, von welchem er sich mehrmals in die Backen haut einspritzte. Nach kurzer Zeit trat bei Heyde das Ge fühl des Absterbens der linken Hand, dann der Seite und der unteren Glieder ein, sodaß Heyde den prakt. Arzt Dt. Tannert rufen ließ. Dieser übersah rasch — Vom Segen des russischen Handelsvertrages wissen unsere erzgebirgischen Blechlöffel-Fabrikanten zu erzählen: Die geringwertigen Massenartikel „ver zinnte Eisenblechlöffel und -Gabel" sollen für 100 Kilogr. laut Tarif 45,50 M. an Einfuhrzoll kosten, das sind 100Proz. des Wertes. Nachdem sich unsere Fabrikanten mit Rücksicht auf die große Geschäfts stille auch mit diesem ungemein hohen Zollsätze ab gefunden und ihre Ware nach Odessa, Warschau usw. geschickt hatten, erfahren sie nun zu ihrem Schrecken, daß Eisenblechgadeln, welche aus genau demselben Stoff und auf genau dieselbe Art hergestellt sind wie die Löffel, nicht als verzinnte Blech, oder Eisenware, sondern als „Messerschmiedware" zu verzollen sind, also anstatt zu 45,50 M. zu 276,25 M. Dieser ungeheure Zollsatz gleicht einem vollständigen Ein fuhrverbot für dieselben und da Löffel ohne'dazu ge hörige Gabeln nicht gekauft werden, so ist die Aus fuhr von verzinnten Löffeln und Gabeln aus Deutsch land gerade ausgeschlossen. Die verzinnten Blech- oder Eisenblechgabeln wurden bei Abfassung des rus sisch-deutschen Handelsvertrags leider anzusühren ver gessen. — Der sozialdemokratische Reichstags.Abgeord nete Franz Hofmann (gewählt im sächsischen Wahl kreise Auerbach - Reichenbach) hat die Aufforderung erhalten, die ihm wegen Beleidigung eines Gendarmen zuerkannte Strafe von vier Wochen Gefängnis an zutreten. Ein Gesuch um Strafaufschub bis nach Beendigung der Reichstagssession war abschläglich beschieden worden. — Dresden, 3. Jan. Am gestrigen ersten Werktage im neuen Jahre mußte auch schon wieder — ein recht ungünstiges Zeichen der Zeit — die Strafjustiz mit voller Kraft arbeiten, nachdem das verflossene Jahr namentlich in den letzten 4 Monaten