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MMV MVW WM Amtsbtcltt für die Hrtsöehörde und den Hemeinderat zu Aretnig LoLsl-Mrriger lür Sie SnMlre« örewlg, gro-rSM"»^ fiss5»siae, frsntzentdai uns ü»gegi«s. - er Allffemeine Anzeiger erscheint wöche.ulich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend, «bonnementspreis: Wiertel- »hrlich ab Schalter 1,05 Mk. »n kreier Zusendung durch Holen ins Haus 1 Mark 25 Pfennige, durch die Post 1,05 Dark aiisschl. Bestellgeld. Be- rellungen nehmen auch unsere heitungsboten gern entgegen. I nf e r a t c, die 4 gespar- ene Korpuszeile 12 Bfg. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pig-, an amt lichen Teil 20 Pfg. und uu Reklameteil 30 Pfg., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Erpe- ditivtlen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Inserate bitten mir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags ^11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag ^11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Mittwoch, den 8. November 1916. . 26. Jahrgang b. c. Der Wochenabschnitt ist am Ende dec Woche dem milch- Menige, über die die Karte lautet, abgegeben worden, so ist diese gesamte Menge auf dem Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz, am 3. November 1916. ,4., Die nach vorstehenden Bestimmungen an Verbraucher abgegebene Milch darf nicht Eitert werden. . 1851 e Lüll^ werden, und stillende Frauen für jeden Säugling täglich 1 Liter; 3/4 Liter täglich an Kinder im 3. und 4. Lebensjahre und schwangere Frauen in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung; 1/2 Liter täglich an Kinder vom 5. bis 8. Lebensjahre, jedoch höchstens für 2 Kinder dieses Alters, also insgesamt 1 Liter, und Kranke auf Grund ärztlichen Zeug nisses, wenn in dem Zeugnis die Krankheit bezeichnet und die dringende Notwendig keit durch den Arzt bescheinigt ist. Muß der Kranke ^bedingt eine größere Menge als 1/2 Liter täglich erhalten, so ist ein Zeugnis des Bezirksarztes vorzulegen. Es darf dann höchstens 1 Liter täglich abgegeben werden. Die ärztlichen Zeugnisse Die milchabgebenden Händler und Landwirte haben die Wochenabschnitte zu verwahren soweit ihre Ablieferung nicht früher gefordert wird, am letzten Sonnabend im Monat der 'indebchörde einzureichen. Diese hat über die vereinnahmten Milchkartenabschnitte Buch zu 5-, Die Gemeindebehörden haben die für den Gemeindebedarf erforderliche Zahl Milchkarten ^ei Arten von der Amtshauptmannschaft einzufordern. 0., Zuwiderhandlungen werden gemäß Ziffer 5 der Verordnung des Königlichen Ministe ¬ gelten auf höchstens 8 Wochen und sind darnach zu erneuern. 2„ Die Abgabe erfolgt gegen Milchkarten und zwar werden ausgegeben grüne Milchkartcn Kunstspeisesett, Schweineschmalz, Speisetalg und Speiseöle. Von dem geuannten Tage darf also auch Butter nur gegen Fettkarte abgegeben werden. Die bisherigen But terkarten verlieren ihre Gültigkeit. 2 ., Milch- und Butterselbstversorger (s. Verordnung des Kommunalverbandes vom 7. Oktober, H 2) erhalten keine Fcttkarten. 3 ., Die Fettkarte, die im Kommunalverband zur Verteilung kommt, enthält einen Anmelde ausweis auf 1/2 Pfund Butter wöchentlich sowie für jede Woche zwei Abfchnitte, von denen der eine zum Bezug von Pfund Butter oder Margarine und der andere zum Bezüge von 30 g der unter Zfffsr 1 genannten Speisefette außer Butter berechtigt. 4 ., Butter darf nur gegen Abgabe des für die laufende Woche giltigen Wochen abschnittes abgegeben werden. Die 30-Gramm-Wochenabschnitte sind in den vier Wochen, auf die die Fettkarte lautet, giltig. 5 ., Für den Butterbezug gilt — soweit nicht die Gemeinde mit Genehmigung der König lichen Amtshauptmannschaft etwas anderes anordnet — folgendes: a) In Gemeinden, in denen mehr als 1 Butterkleinhändler vorhanden ist, hat jeder Haus haltungsvorstand, der Butter durch den Kleinhändler bezieht, diesem bis zum 8. November die Fettkarte vorzulegen. Der Kleinhändler füllt den Anmeldeausweis durch Eintragung seines Namens oder seiner Firma aus und trennt ihn ab. Die gesammelten Anmeldeausweise hat er der Amts hauptmannschaft als Nachweis über den Bedarf für seine Kunden bis zum 11. November ein zureichen. b) In Orten, wo nur 1 Kleinhändler infrage kommt, füllt die Gemeindebehörde bei der Ausgabe, falls die Butter durch den Kleinhändler bezogen werden soll, den Anmeldeausweis durch Eintragung des Namens des Butterkleinhändlcrs aus und reicht die gesammelten Ausweise der Amtshauptmannschast ein. c) Verbraucher, die Butter direkt vom Landwirt beziehen, haben diesem den Anmeldeaus weis ausgefüllt bis zum 9. November auszuhändigen. Der butterabgebend: Landwirt hat die Ausweise der Gemeindebehörde bis zum 11. November einzureichen. Diese hat über die abge- liefecten Ausweise Buch zu führen. ck) Die Anmeldung bei einem Butterkleinhändler oder Landwirt ist für die vierwöchige Fett- kartcnlaufzeir bindend. 6. , Die Fettkarte gibt keinen Anspruch auf Belieferung der aufgedruckten Menge. Es steht jedoch zu erwarten, daß künftig wöchentlich Pfund Butter pro Kopf abgegeben werden kann. Die Belieferung mit Margarine wird voraussichtlich monatlich 1 mal erfolgen. 7. , Weitere Vorschriften über den künftigen Bezug von Margarine nach Kundenlisten, über Bestands- und Verbrauchtanzeigen der mit Speisefetten oder Oel handelnden Kleinhändler bleiben Vorbehalten. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Kamenz, am 3. November 1916. ^x^^^chuitt zu vermerken, ge^ Butter- und Fettuersorgung. Vom 6. November an dürfen Speisefette nur noch gegen Marken entnommen »erkauft werden. Als Speisefette gelten Butter, Butterschmalz, Margarine, 1 Liter, rote Milchkarten über 3/^ Liter, weiße Milchkarten über ^2 Liter täglich. Jede hkarte enthält Wochenabschnitte. Der Wochenabschnitt ist am Ende dec Woche dem milch- Men Händler oder Landwirt auszuhändigeu. Ist an einigen Tagen eine geringere Menge Menia» üöei- die die Karte lautet adaeaeöen worden, so ist diese aesamte Menae aus dem Huwrderyandlungen werden gemäß Zlsser i) der -uerorouung oes s ^A^vom 12. Oktober 1916 — Kamenzer Tageblatt Nr. 243 — bestraft. MUchversurguug. In Gemäßheit der Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Oktober 1916 wird mit Wirkung vom 6. November 1916 an folgendes bestimmt: Z., Vollmilch darf nur in den nachgenaunten Mengen und nur an die nachstehenden abgegeben werden: a. 1 Liter täglich an Kinder im 1. und 2. Lrbensjahre, soweit sie nicht gestillt l ä-A Met. ganzen fast 20 Kilometer langen An- Mront von Le Sars bis Bouchavcsnes »n die verbündeten Gegner größte blutige stt^Mste erlitten und, abgesehen von einem Gewinn im Nordteilc des St. Pierre- stüstenlande hat die italienische Angriffs- »ener, Hanseaten, sowie das Meininger Mterie-Negiment haben sich besonders aus- »nung. Die unter dem Befehl der Generale von Marschall, von Waiblingen und » Garnier stehenden Truppen verschiedener sicher Stämme haben unerschütterlich stand ^llen und dem Feinde eine schwere Nieder bereitet. Teile des brandenburgischen si>s, sächsische und badener Kontingente, gr»° der- 2 IMe naKrMrii. Eschau wurde die Erklärung der Unab- Mkeit Polens mit großer Begeisterung Mnommen. » -ft! »ätsche Unterseeboot 20, das an der west- ^Hen Küste festgekommen war und nicht abgcschleppt werden konnte, wurde von zesprengt; die Besatzung ist geborgen. Erfolge jenseits des Predeal-Passes vervollständigt, insgesamt 1747 itzW^dänen gefangengenommen und acht Ge- erbeutet. siebenbürgischen Süvfcont sind neue Mc noch im Gange; die Höhe Rosca ^e zurückcrrbert. Norwegische Antwortnote ist dem Christi- ^er deutschen Gesandten überreicht worden. Dauerschlacht an der Somme war der November wieder ein Großkampftag erster rl- »^'W^des nichts erreicht. von Predeal gewannen wir die Höhe und machten östlich des Noten Turm- Ä K? '"itcr- Fortschritte. K> Ä ^üstenlande hat die italienische Angriffs- Mit bedeutend nachgelassen. -6^ 1 ^samtverlust der englischen Kriegsflotte durch die kürzlich gemeldete Vernichtung ,ch>^ es Kleinen Kreuzers auf 501 550 Tonnen wiegen. Zur Wiederaufrichtung Polens. *— Freudenkundgebungen in Warschau. — Warschau, 5. Nov. Generalgouverneur Graf v. Beseler empfing heute vormittag auf Schloß Belvedere die Vertreter der deutschen und polnischen Presse, sowie die zurzeit in Warschau anwesenden Mitglieder der neutralen Presse. Er wies in einer längeren eindrucks vollen Ansprache auf die geschichtliche Bedeutung des Tages hin. Das bevorstehende Ereignis habe sich aus den gegebenen Verhältnissen her aus mit einer gewissen Naturnotwendigkeit ent wickelt. Die Hauptsache sei, Osteuropa in ein ganz anderes Verhältnis zu den uns von Osten bedrohenden Mächten zu setzen/ Der ganzen Welt solle ein Beispiel dafür geboten werden, daß wir die kleinen Nationen nicht unterdrücken und daß wir auch gewillt sind, beim Frieden die Welt auf einen guten und festen Boden zu stellen. Im Schlosse hatten sich inzwischen von 11 Uhr ab die Gäste zu der auf Mittag festgesetzten Feierlichkeit eingefunden. Mehr als 3000 Studenten waren zusammen mit den in Warschau auf Urlaub befindlichen Angehörigen der polnischen Generalität und der höheren Stände aufgestellt, ferner die Mitglieder der Zivilverwaltung. Dem Platze des General- gauverneurs gegenüber hatte der Erzbischof von Warschau Aufstellung genommen, zu seiner Rechten der Stadtpräsident, zu seiner Linken der stellvertretende Kommandant der polnischen Le gion und der Vertreter der polnischen General landschaft. Unter den weiteren zahlreichen Ehren gästen befanden sich auch drei noch lebende greise Professoren der 1869 aufgehobenen Haupt schule, sowie eine Anzahl von Veteranen der Revolution von 1863. Punkt 12 Uhr erschien der Generalgouverneur, um die bereits gemeldete Proklamation zu verlesen, die dann von Oberst leutnant Graf Hutten-Czapski polnisch wieder holt wurde. Nachdem Stadtverordnetenvorsteher Universitätsrektor Dr. v. Brudzynski in längerer Rede den Dank Polens ausgesprochen hatte, was begeisterte Kundgebungen hervorricf, hielt Exzellenz Beseler die gleichfalls schon im Wort laute gemeldete Ansprache, worauf die Gouver- nementskapelle die seit der russischen Herrschaft streng verbotene polnische Nationalhymne „Gott, der so Polen erhalten hat" spielte. Gleichzeitig wurden auf dem Schloßturme und an allen Ecken des Schlosses die polnischen Fahnen gehißt. Die am Schlosse hochgehenden Fahnen verkündeten weithin dec harrenden Bevölkerung den denkwürdigen Augenblick der Erfüllung der alt nationalen Wünsche. Exzellenz v. Beseler wurde auf der Rückfahrt nach Schloß Belvedere überall mit begeisterten dankerfüllten Kundge bungen begrüßt. Am Nachmittag fand eine feierliche Sitzung der Stadtverordneten, abends eine von der Stadt Warschau veranstaltete Galaoper statt. (W. T. B.) Warschau, 5. Nov. Bis zum späten Abend dauerten die freudigen Demonstrationen auf der ganzen Strecke vom Königsschloß durch die Krakauer Vorstadt bis zur Wohnung des Generalgouverneurs von Beseler im Schloß Belvedere. Vor dem Rathause sangen Tausende entblößten Hauptes,» mit Wachskerzen in der Hand, die Nationalhymne, die als Kirchenlied auf den fremden Zuhörer eine große Wirkung ausübt. Ueberall versammeln sich Gruppen und lassen sich die Proklamationen und die Gnadenerlasse aus den Zeitungen vorlesen. (W. T. B.) OerMSm u«S ZäcdMtt. Bretnig. Unter Bezugnahme auf die in heutiger Nummer abgedruckte Bekanntmachung „Butter- und Fettversorgung" sei besonders dar auf hingewiejen, daß die Butterkleinhändler die Ausweise bis zum 11. November bei der Amts hauptmannschaft Kamenz einzureichen haben, wäh rend die Buttererzeuger die Ausweise bis zum 11. November an die Gemeindebehörde abliefern müssen. Bretnig. Wegen Verübung einer Anzahl Betrügereien, die er in Freiberg und verschiede nen anderen Städten verübt hat, wurde der Zigarrenmacher Fichte von hier in Kamenz fest genommen und dem dortigen Kgl. Amtsgericht zugeführt. Hauswalde. Bei der hiesigen Sparkasse wurden im Monat Oktober 1916 in 46 Posten 16 305 Mk. 55 Pfg. eingezahlt und in 54 Posten 17 518 Mk. 57 Pfg. zurückgezahlt. Da bei waren 27 Rückzahlung» mit 13 472 Mk. 87 Pfg. zur 5. Kriegsanleihe. Es wurden 6 Bücher ausgestellt und 1 Buch abgetan. Großenhain. (Fliegerunfall.) Am Sonn abend mittag kurz nach ^1 Uhr kam hierselbst ein von einem Beobachter-Uebungsflug zurück- kchrendes Flugzeug zum Absturz und fiel unweit der Adelsdorfer Straße auf ein Feld nieder. Der Führer dieses Flugzeuges war der Gefreite Fritz Cöhn aus Berlin, früher Infanterist, der als Flieger seine Heimatsausbildung beendet hatte. Als Beobachter befand sich der jetzt vor wenigen Tagen von der Fliegerabteilung Gent zur fies 6 versetzte Fliegerleutnant Hans Wolt mann, früher Landw.-Jnf.-Reg. 74, im Flug zeug. Dieser stammt aus Hannover, woselbst sein Vater als Magistrats-Obersekretär beamtet ist. Beide Flugzeug-Insassen erlitten, wie das „Großenh. Tgbl." meldet, bei dem Absturz schwere Verletzungen, so daß der Tod alsbald eintrat. Ursache des Absturzes dürfte eine der am Sonnabend in der Mittagsstunde über raschend aufgetretenen deftigen Böen gewesen sein, wodurch das Flugzeug in einer Kurve zum Sturz kam. Beide Verunglückte hatten sich durch Tapferkeit vor dem Feinde das Eiserne Kreuz 2. Klasse erworben. Pirna. Ein Karpfenprahm mit 40 Eisen bahnwagenladungen Karpfen, die in diesem Jahre einen Werl von 520 000 Mark haben, ist von hier nach Hamburg abgegangen. Die Ueberweisung der Sendung nach Hamburg er folgte auf Anordnung der Kriegsgesellschaft zur Verwendung von Fluß- und Teichfischen in Berlin. Von Hamburg aus erfolgt die Ver teilung über das ganze Reich.