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Arnksöl^tt für die ArtsNMrdr mlS den Kemeinderat zu Mretnig llotal-klmreiger für Sie OttsHallr« Frettiz, Irsßröbrrlorl. HEMM, ?Mk>:Ms! uns UWgegenü. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstae vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. 27. Jahrgang Sonnabend, den 24. März 1917 Nr. 24 Mühlen Selbstversorger Der Gemeindevorstand. Das deutsche Tätigkeit, Beschäftigungsstelle und ! heute die erste Aufgabe auch unserer Jugend. Volk braucht eine kräftige und arbeitsfreudige I arbeitsfreudige Jugend; sie allein Dabei hat er seine neue Wohnung anzugeben. wegen derGefahr des Abhan denkommens und wegen Zinsverlustes, für die Allgemeinheit, weil unsre Feinde aus der Verzagtheit Schwachmütiger stets von neuem die Hoffnung schöpfen, uns unterzukriegen. Was folgt daraus? Klug, vorsichtig und nützlich handelt nur, wer sein ganzes Geld in Kriegs anleihe anlegt. im Ritterguts. Brotausweise sind mitzubringen. Dreißig, den 20. März 1917. Inserate, die4<esp«l- tene Korpuszecke 12 Pf. für Inserenten im Rädert«!», für alle übrigen 1ö Pf., i» amt lichen Teile 20 Pf-, und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnvucen-Exp»- ditionen jederzeit enlzegsn. Bei größeren Aufträge« und Wiederholungen Rabatt. Mit Rücksicht auf verschiedene Vorkommnisse sieht sich die Königliche Amtshauptmannschaft veranlaßt, für die Mühlen, die Selbstversorgergetreide vermahlen, folgendes anzuordnen: Die Mühlen haben die von den Selbstversorgern angenommenen Getreidemengen getrennt zu lagern und zwar in Säcken, die mit Anhänger versehen sind, der Name, Kopfzahl und Sackinhalt und außerdem den Zeitraum, für den das Getreide bestimmt ist, enthalten muß. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Mühlen, die obiger Anordnung zuwiderhandeln, werden nach der Bundesratsverordnung vom 29. Juni 1916 bestraft. Außerdem kann die Schließung der Mühle angeordnet werden. Kamenz, den 17. März 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Vie WegrMride ist Sie Mile üer vabemgeMebem!«! ist ja dazu berufen, Deutschen Fleiß auch fernerhin in der gan zen Welt zur Geltung zu' bringen. Wenn einstens die Waffen ruhen werden, dann wird in erster Linie auch die deutsche Ju gend zu zeigen haben, was sie gelernt und wie sie gelernt hat. Dann soll die Frucht ausreisen, die von den Vätern mit Gut und Blut besiegelt wurde. Das 3. Kriegsostern fällt in Dar Akk»«»»!»« Dez«i-zcr erscheint »1A««'uch zwelMai: Mtttz,»ch lind SoanidsuS. " ! onn»n»»nkS»»»rS : j»ie«t,l- rlich «b Sch«I«»r 1M M. freier Zusendung durch Tmen ins H«us 1 Mark 2» ü irnniz», durch die Post 1,0» m ark ausschl. Bestellgeld. Bs- s!el'u,ig»irn«hm»n auch unsere .ge inngsboteu gern entgegen. Meldung zum vaterländischen Hilfsdienst. w. Mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. wird bestraft, wer bei der Meldung wissentlich unwahre Angaben macht. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft wird be straft, wer sie vorgeschriebenen Meldungen oder Mitteilungen schuldhaft unterläßt. Königliche Amtshanptmannschaft Kamenz und die Stadträte zu Kamenz und Pulsnitz, am 22. Mär; 1917. die Zeit echter deutscher Tatkraft. Die Heimat steht im Weit ester mit ihren wackeren Truppen an allen Fronten. Draußen im Felde halten Millionen braver Krieger tapfre Wacht. In der Heimat reicht sich eine ernst gewordene Jugend die Hand zu trmer Arbeit im Sinne ihrer Väter. Die äußeren Zeichen an dem Tag der Schulentlassung und Konfirmation bestehen heute nicht mehr in goldenen Ringen und Ketten. Das Gold braucht heute das Vaterland dringender als unsere Jugend. Wer es kann, gebe Heuer seinen Konfirmanden Kriegsanleihe in die Hand. Damit sichert er die Zukunft unserer Jugend und unseres gesamten deutschen Volkes. Jede Bank oder Sparkasse wird bereitwilligst Auskunft darüber erteilen, wie auch die klein sten Beträge nutzbringend in diesem Sinne angelegt werden können. — Vaterländischer Hilfsdienst. Die Landwirt schaft bedarf dringend Arbeitskräfte zur Frühjahrsbestellung. Auf Grund § 7 Absatz 2 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst werden diejenigen, welche landwirtschaftliche Arbeiten übernehmen wollen, aufgefordert, sich sofort bei der Hilfsstelle Kamenz, Amtshauptmannschaft, oder dem Arbeitsnachweis deS Landeskulturrats, Nebenstelle Kamenz zu melden: — Muschelfleisch in Salz gepökelt. In letzter Zeit sind Gerüchte aufgekommen, daß bei dem Genuß von frischen bezw. gesalzenen Muscheln Vergiftungen vorkommen können. Demgegenüber möchten wir nach Mitteilung von zuständiger Stelle hiermit zur allgemeinen Kenntnis bringen, daß bei ge salzenen Muscheln, die 30 Minuten nach geko cht werden, eine Vergiftungsgefahr ausgeschaltet wird. Die Verbraucher dür fen also die Muscheln nur dann genießen, wenn sie 20 Minu ten nachgekoaft sind. Das Muschelfleisch wird künftig übrigens nur an die Stellen abgegeben werden, wo eine Garantie gege ben ist, daß die Vorschrift des Nachkochens streng befolgt wird. Chemnitz. Wegen Lebensmittelfälschung und unlauteren Wettbewerbs hatte sich am Dienstag vor dem hiesigen Schöffen gericht der Gulaschsoßenwürfel-Fabrikant Strieter in Chemnitz zu verantworten. Das von ihm hergestellte Fabrikat enthielt, wie die chemische Untersuchung ergab, keinerlei Fleischsubstanzen, so daß die Bezeichnung „Gulaschsoßenwürfel" irreführend war. Der als Sachverständiger gehörte Chemiker bezeichnete die Mischung als einen gefärbten und gewürzten Mehlkleister. Das Urteil lautete aus 1500 Mark Geldstrafe oder 100 Tage Ge fängnis. Auch wurde die Veröffentlichung des Urteils auf Kosten des Angeklagten in den vier Chem. Tageszeitungen verfügt. Sonnabend, den 24. d. M., von nachm. 2—6 Uhr: Brotmarken-Ausgabe Volksküche Bretnig. Markenausgabe > heute Sonnabend vorm. von 9—11 Uhr vrniiibe; uns ZsMsm. Bretnig. (Drc Zukunft unserer Jugend!) Ostern steht v»r der Tür! Das dritte Kriegsostern! Wieder verlassen Tausende von deutschen Jungens und Mädels die Schule. Wieder ist die Frage des Berufes der der Schule entwachsenen Knaben und Mädchen so mancher Kriegerssrau allein überlassen. Der Gatte und Vater steht ja noch draußen im Felde und schützt die deutsche H nat. D.. Heimat zu dienen, den Vater im Felde nach Möglichkeit zu unt.rstützen, ist Bargeld zu Hauss anzusammeln und liegen zu lassen Nach der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 1. März 1917 (Reichsgesetzblait Seite 202 1917) werden alle im Be zirk der Königlichen Amtöhauptmanuschaft Kamenz einschließlich der revidierten Städte Kamenz und Pulsnitz, wohnenden, in der Zeit nach dem 30. Juni 1857 und vor dem 1. Januar 1870 geborenen, nicht mehr landsturm pflichtigen männlichen Deutschen aufgefordert, sich zum Zwecke der Aufstellung oer für die Heranziehung zum vater ländischen Hilfsdienst vorgeschriebenen Nachweisungen in der Zeit vom 22. bis mit 27. März 1917 bei ihrer Gemeindebehörde persönlich zu melden und die für Ausfüllung der Meldekarten erforderlichen Angaben zu machen. Die benötigten Meldekarten werden den Gemeindebehörden sofort zugehen. Von der persönlichen Meldung ist befreit, wer sich bis zu dem oben festgesetzten Zeitpunkte schriftlich unter ordnungsge mäßer Ausfüllung der vorgeschriebenen Karte bei seiner Gemeinde behörde meldet. In diesem Falle sind die Meldekarten vorher bei der Gemeindebehörde zu entnehmen. Die ausgefüllten Meldekarten sind von den Gemeindebehör den bis spätestens den 29. März 1917 an die König liche Amtshauptmannschaft einzuceichen. II. Von der Aufnahme in die Nachweisungen und von der Meldepflicht sind ausgenommen die Personen, die mindestens seit dem 1. März 1917 selbständig oder unselbständig im Haupt beruf tätig sind: im Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchen dienste, in der öffentlichen Arbeiter- und Angestelltenversicherung, als Aerzte, Zahnärzte, Tierärzte oder Apotheker, in der Land- odcr Forstwirtschaft, in der See- oder Binnenfischerei, im Eisen bahnbetrieb, in Berg- oder Hüttenbetrieben, in der Pulver-, Sprengstoff-, Munitions- oder Waffenfabrikation. III. Zu beachten ist ferner folgendes: 1 ., Gibt ein bisher nach Abschnitt II von der Meldepflicht Befreiter die dort bezeichnete Tätigkeit auf oder wechselt er seine Beschäftigungsstelle, so hat er sich spätestens am 3. dar aus folgenden Werktag bei seiner Gemeindebehörde persönlich zu melden und die für die Ausfüllung der Mel dekarte erforderlichen Angaben zu machen. Tritt ein gleichzei tiger Wechsel des Wohnortes ein, so hat die Meldung am neuen Wohnort zu erfolgen. Bei schriftlicher Meldung gelten die in Abschnitt I Absatz 3 und 4 gegebenen Bestimmungen. Die Gemeindebehörde gibt die ausgefüllte Meldekarte un verzüglich an die Königliche Amtshauptmannschaft weiter. Außerdem hat der Arbeitgeber, wenn ein bisher nach Abschnitt II von der Meldepflicht Befreiter die dort bezeichnete Tätigkeit bei ihm aufgibt, dies ebenfalls am 3. darauf olgenden Werktage dem Einberufungsausschutz n Bautzen, Schlotzstratze 19 mitzuteilen Bei Be- chäftigungen im Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchendienste hat der unmittelbar Vorgesetzte die Mitteilung zu machen. Die Vorschriften in Absatz 1 bis 3 beziehen sich nicht aus den Fall, daß ein bei einer Reichs-, Staats-, Gemeinde- oder Kirchenbehörde angestellter oder beschäftigter Beamter zwecks Verwendung an einer anderen Dienststelle derselben Behörde oder im Dienste einer anderen Behörde versetzt oder vorüber gehend abgesrdnet wird. 2 ., Gibt ein in der Nachweisung Aufgenommener seine bis herige Tätigkeit auf oder wechselt er seine Beschäftigungsstelle oder seine Wohnung, so hat er dies spätestens am 3. darauf folgenden Werktag dem Einberufungs ausschutz in Bautzen» Schlotzstratze 10 mitzutcilen. weil in 2'/,jähriger Kriegs dauer der untrügliche Beweis erbracht ist, daß man im Bedarfsfälle gegen Kriegsanleihe immer Geldhaben kann, Allgemeiner Anzeiger. Kirchennachrichten von Bretnig. Sonntag Judica, den 25. d. M. um Uhr Beichte, um 9 Uhr Predigtgottesdienst, um 3 Uhr (nicht 2 Uhr) Konfirmanden-Prüfung. Freitag, den 30. d. M. um 8 Uhr abends Abend- mahlsgsttesdienst. Jünglingsverein (beide Abt.): den 25. d. M. Vereinsabend. Kirchennachrichten von Grotzröhrsdorf. Sterbefälle in der Woche vom 11. bis mit 17. März 1917. Flora Meta Pflug geb. Grundmann, Ehefrau Nr. 316 b, 32 I. 2 M. 29 T. alt, gestorben am 15. Mär; 1917.