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Allgemeiner Anzeiger. Ln Ullz«n»t«, D^rizer erschrick »tcb,«Ätch Mittwich »,d K»»«S,n>. jäMch «i «»«I!,, 1,8^ Vik. bei ftein .ft«s»n»,n, »«ich D»tkn in» 1 Mark Si Pf'nni,,. s«»ch »i» Post 1,0b M»,r««»schI.P»stoll,,ld.«- stestunz»rf,»h»»i, «uch unsere Kcitongttoto« gern entgegen. Amtsblatt für die HrtsbMrde und den Hemeinderat zu Dretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil SO Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sS«tlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträge« und Wiederholungen Rabatt. Loksi-MreiM M Oie »NMNen 8ret»ig, MSr-bna-rk. fizuMZlae, srantzentbal «na Umgrgrna. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstac vormittags 11 Mr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 19. 27. Jahrgang Mittwoch, den 7. März 1917. Saatkartoffeln. l. Der Landeskulturrat hat die Zusicherung gegeben, daß die bei der Königlichen Amtshaupt- mannschait rechtzeitig (also bis 11. Januar 1917) bestellten Saatkartoffeln geliefert werden. Dasselbe gilt für die beim Landeskulturrat unmittelbar bestellten Saatkartoffeln. Der Eingang derselben und die Verteilung an die Besteller wird öffentlich bekannt ge macht werden. Kartoffelerzeuger, die das erforderliche Kartoffelsaatgut bisher noch nicht oder nicht recht zeitig bestellt haben, können dasselbe entweder von einem Kartoffelerzeuger des Bezirks oder von einer auger halb der preußischen Provinzen Westpreußen, Brandenburg, Pommern und Posen gelegenen Saatgutwirtschaft beziehen. Für den Bezug gelten die unter II ersichtlichen Vorschriften. Wer auf diese Weise Saatkartoffeln nicht erhalten kann, wolle sich an die Königliche Amtshauptmannschaft wenden, die, soweit es in ihren Kräften steht, dann versuchen wird, Rat zu schaffen. Bei der ausschlaggebende« Bedeutung des Kartoffelanbaues für unsere Volksernährung müssen unsere Landwirte Alles daran setzen, daß im neuen Jahre der Anbau vermehrt, aus keinen Fall aber vermindert wird. Es wird hierbei darauf hingewiesen, daß sich der Kartoffelanbau auch wirtschaftlich lohnen wird, da der Kartoffelpreis erhöht, der Rübenpreis dagegen herabgesetzt werden wird. Die Preise werden voraussichtlich schon in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden. II. Für den Verkehr mit Saatkartoffeln innerhalb des Kommunalverbandes der Königlichen AmtshaurtmannschaftKamenz, einschließlich der revidierten Städte Kamenz und Pulsnitz, sowie für die Einfuhr von Saatkartoffeln aus anderen Kommunalver bänden, wird folgendes bestimmt: § 1. Die Veräußerung, der Erwerb und die Lieferung von Kartoffeln zu Saat zwecken ist nur gegen Saat karte erlaubt. Die Saatkarte wird auf Antrag dessen, der Kartoffeln zu Saatzwecken erwerben will, von der Königlichen Amtshauptmannschaft ausgestellt. § 2. Der Antrag auf Ausstellung der Saatkarte ist schriftlich bei der Gemeindebehörde, in deren Bezirk die Aussaat erfolgen soll, zu stellen. Die Gemeindebehörde hat ihn nach Be stätigung der Angaben unverzüglich an die Königliche Amtshauptmannschaft weiterzugeben. Die Antragsteller haben hierbei unter allen Umständen den bei der Königlichen Amtshauptmannschaft erhältlichen Vordruck zu benutzen. § 3. Der Erwerber von Saatkartoffeln hat die Saatkarte dem Veräußerer spätestens bei Abschluß des Vertrags auszuhändigen. Werden die Saatkartoffeln mit der Eisenbahn versandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandtstation auf der Saatkarte die erfolgte Absendung unter Angabe der versandten Menge und des Ortes bescheinigen zu lassen, nachdem die Kartoffeln verfrachtet sind. Erfolgt die Ver sendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Saatkarte den Empfang bestätigen zu lassen. Der Veräußerer hat die Saatkarte mit der von der Eisenbahnverwaltung ausgestellten Be scheinigung über die Absendung oder mit der Empfangsbestätigung des Erwerbers binnen 2 Wochen nach Absendung bei der Königlichen Amtshauptmannschaft ernzureichen. § 4. Die Ausfuhr von Saatkartoffeln nach einem andern Kommunalverbande bedarf der vorherigen Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz. § 5. Die Einfuhr von Saatkartoffeln in den hiesigen Bezirk ist unverzüglich, spätestens aber binnen drei Tagen nach Eingang der Kartoffeln, der Königlichen Amtshauptmannschaft an zuzeigen. § 6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nach der Verordnung des Reichskanzlers über Saatkartoffeln vom 16. 11. 1916 —R.-G.-Bl. S. 1281 — nicht härtere Strafen verwirkt werden, mit Haft bis zu 14 Tagen oder mit Geldstrafe bis 150 Mk. bestraft. Auch können in den Fällen der vorerwähnten Verordnung neben der Strafe die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, unabhängig davon, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Kamenz, am 28. Februar 1917. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Hurze NarbriLlen. In der italienischen Kammer wurden wegen des Getreidemangels heftige Vorwürfe gegen die Regierung erhoben und die Krieg-Politik über haupt getadelt. Die Kohlennot in Frankreich ist nach Barcelo naer Meldungen bereits so groß, daß die Kriegsschiffe die für den äußersten Notfall zurückgelegten Reserven angreifen müssen. Lord Derby erklärte, das englische Volk müsse sich zu einer ZOprozentigen Einschränkung der Ernährung enffchließen, wenn es den Krieg gewinnen wolle. Im Laufe des Februar wurden 4900 Gefangene, 8- Maschinengewehre und 30 Mincnwerfer eingebracht. Der schwedische Reichstag hat den von der Re gierung beantragten Ncutralitätskrcdit von 30 Millionen abgelehnt und nur 10 Milli onen bewilligt. Nach einer Washingtoner Meldung wird Wil son bezüglich eines Krieges mit Deutschland nichts tun, bevor nicht der Kongreß zu einer Sondertagung zusammenbcrufen ist. Staatssekretär Zimmermann an den deutschen Gesandten in Mexiko. Wie der „Franks. Ztg." aus dem Haag be richtet wird, verbreitet Reuber nach der „Asso ciated Preß" den Wortlaut des Briefes, den Staatssekretär Zimmermann an den deutschen Gesandten in Mexiko v. Eckhardt gerichtet hat, wie folgt: Berlin, den 19. Januar 1917. Am I. Februar werden wir den uneinge schränkten Unterseeboot-Krieg beginnen. Trotz dem hat man die Absicht, Amerika neutral zu halten. Wenn diese Bemühungen nicht gelingen, so schlagen wir ein Bündnis mit Mexiko auf folgender Grundlage vor: Wir werden gemeinschaftlich Krieg führen und Frieden schließen. Wir würden eine allge meine finanzielle Unterstützung gewähren und es wird angenommen, daß Mcriko das ver lorene Gebiet von Neu-Mexiko und Arizona zurückerhalte. Einzelheiten der Ausführung werden Ihnen überlassen. Sie haben den Auftrag, Carranza im strengsten Vertrauen zu sondieren, und sobald es gewiß ist, daß ein Krieg mit Amerika ausbrechen wird, ihm den Wrnk zu geben, er möge sich aus eigener Initiative mit Japan in Verbindung setzen, dieses Land zum Anschluß auffordcrn und gleichzeitig seine Vermittlung zwischen Japan und Deutschland anbieten. Lenken Sre die Aufmerksamkeit Carranzas darauf, daß die Durchführung des rücksichtslosen Unterseeboot- Krieges es möglich macht, England nicderzu- zwingen und innerhalb wemgcr Monate zum Frieden zu zwingen. Unterschrift: Zimmermann. Reuter behauptet, daß dieses Dokument in den Händen Wilsons gewesen ist, als er die Be ziehungen zu Deutschland abbrach. Es sei eine ausreichende Antwort auf die Klage des Reichs kanzlers, »aß Amerika kurzerhand die Beziehungen abgebrochen habe, ohne Gründe für dieses Vor gehen anzugeben. Reuter sieht in diesem Doku ment die Vermutung bestärkt, die' bereits von amerikanischen Heerführern bekannt geworden sei, daß, wenn Japan jemals einen Einfall in Ame rika mache, dies wahrscheinlich durch Mexiko in das Mississiippi-Tal geschehen werde, um so das Land in zwei Teile zu reißen. verllichez «na SWMrs. Bretnig. (Einmalige Brotzuwcisung.) Für die Zeit der vorübergehenden Kartoffelknappheit wird vom Kommunalverband Kamenz folgendes angeordnet: Es erhalten als einmalige Zuwei sung auf Antrag: 2 Brotmarken alle diejenigen Personen, denen für die Woche (ohne die Ju gendlichen- oder Schwerarbeiterzulage) 4^ oder 5 Brotmarken zustehen, 2 Brotmarken alle Kin der bis einschließlich zum 6. Lebensjahre, 1 Brotmarke alle diejenigen Personen, denen für die Woche (ohne die Jugendlichen- oder Schwer arbeiterzulage) 4 Brotmarken zustchen. Selbst versorger können bei dec geringen Menge, die zur Verfügung steht, nicht berücksichtigt werden. Großröhrsdorf. (Sparkasse.) Im Februar 1917 erfolgten 378 Einlagen im Be trage von 43 684 Mk. 01 Pfg. und 258 Rückzahlungen im Betrage von 71185 Mk. 77 Pfg. einschließlich 67 Rückzahlungen mit 34113 Mk. 60 Pfg. zur Verwendung auf 5. Kriegsanleihe. 41 Bücher wurden neu ausge stellt, 12 Bücher sind erloschen. Der Gesamt umsatz betrug 165 910 Mk. 80 Pfg. tzauswalde. Bei der hiesigen Sparkasse wurden im Monat Februar in 41 Posten 12798 Mk. eingezahlt. Dagegen erfolgten 23 Rückzahlungen nut 6803 Mk. 62 Pfg. Es wurden 11 Bücher ausgestellt und 2 Bücher abgetan. — Im Jahre 1916 wurden im ganzen in'602 Posten 92 078 Mk. 77 Pfg. eingezahlt und in 405 Posten einschließlich zur 4. und 5. Kriegsanleihe 87 651 Mk. 61 Pfg. zurück gezahlt, 58 neue Bücher ausgestellt und 26 Bücher abgetan. Der Vermögensbestand betrug Ende 1916: 163 108 Mk. 75 Pfg. in Staats- und Wertpapieren, 634 925 Mk. — Pfg. in Hypotdeken, 23 902 Mk. 74 Pfg. in Pfand- und Gemeindedarlehen, 488 Mk. 75 Pfg. Zin senrester Ende 1816, 20 865 Mk. - Pfg. Kassenbestand Ende 1916, Summe 843290 Mk. 24 Pfg. Diese Bestände sind gebildet aus 809 557 Mk. 96 Pfg. Einlegerguthaben in 1173 Konten (einschl. der Ende 1916 gutge schriebenen Zinsen), 33 096 Mk. 28 Pfg. Rück- lagekassc (einsckl. 6947 Mk. 54 Pfg. Zugang vom Jahr 1916), 636 Mk. — Pfg. Kurs ausgleichkasse Ende 1916, Summe 843 290 Mk. 24 Pfg. — Die Organisation des Kriegs amts. Die Durchführung »es Hilssdicnstge- setzes schreitet jetzt, nach Beendigung der zeit raubenden Vorarbeiten, mit raschen Schritten vorwärts. An die Stelle der jetzigen freiwilligen Meldungen werden im Monat April die Ein ziehungen treten. Jedes Generalkommando hat jetzt sein bestimmtes Gebiet erhalten, für das es die nötigen Hilfsdienstpflichtigen beschaffen muß. Wie wir aus Dresden erfahren, hat das Kriegsamt 12 im Bezirke des Generalkomman dos 12 zusammen mit dem Kriegsamt 9 in Altona das Generalgouvernement Brüssel zu versorgen. Auf den ersten Aufruf des Kriegs amts sind zahlreiche Meldungen erfolgt, der erste Transport geht in diesen Tagen nach Brüssel ab. Indessen bösteht ein dauernder Bedarf an Hilfsdienstpflichtigen, und es werden daher in Kürze neue Aufrufe zur freiwilligen Meldung erscheinen. Leute in wchrpflichigem Alter kom men hierbei nicht in Betracht, sondern nur Per lenen zwischen 47 und 60 Jahren, außerdem „dauernd Untaugliche". Anfang nächster Woche werden die Anmeldestellen errichtet werden. Bis' her war nur eine solche Anmeldestelle im alten Rathause in Dresden errichtet worden. Die neuen Anmeldestellen erstrecken ihren Bereich jedesmal auf die betreffende Amtshauptmann schaft. Solche Anmeldestellen erhalten Kamenz, Flöha, Löbau, Dippoldiswalde, Großenhain, Meißen (Stadt), Freiberg, Pirna (Stadt), Marienberg, Zittau und Bautzen (Stadt.P Bei den Anmeldungen ist unbedingt erforderlich ein polizeilicher Ausweis mit beglaubigter Photo graphie. Angesichts der nahe bevorstehenden Ein berufungen sei noch darauf hingewiesen, daß die sich freiwillig Meldenden den großen Vorteil haben, sich die Art der Beschäftigung wählen zu können, was später nicht mehr möglich sein wird. Allerdings kann nicht jeder einen leitenden Posten erhalten, wie manche wohl geglaubt haben mögen. Je eher die Meldungen erfolgen, desto größer ist die Auswahl der zu besetzenven Posten. Alle Hilfsdienstpflichtigen können nur nachdrücklichst ermahnt werden, in ihrem eigenen Interesse nicht bis zum Einberufungstermin zu warten, sondern sich sobald wie möglich zu melden. — Zur Kohlenversorgung. Zum Vorsitzenden der neuerrichteten Reichsstelle für Kohlenversergung ist Geheimer Oberbergrat Fuchs ernannt worden. Es wird eine ganz neue Organisation geschaffen, die auf den Reichskommisssar übergeht. Die jetzige Kohlen ausgleichsstelle wird zum Amtssitze des Reichs kommissars gemacht, und es ist in Aussicht ge nommen, in allen Kohlenzentren, also im Saar- und im Ruhrgebiet, im oberschlesischen Kohlen- gcbiet und im Braunkohlengebiet, Verteilungs stellen einzurichten. Die Reichsbehörde will in Köln, der dortigen Zeitung zufolge, eine Koblen- verteilungsstelle für Westdeutschland einrichten, die den Kohlenverbrauch oer einzelnen industri ellen und kommunalen Werke usw. regeln soll. Leipzig. (Zwei Kinder erstickt.) Am Mittwoch hatte die Ehefrau des Schlossers Siebeneichner in Leipzig-Lindenau ihre beiden drei und vier Jahre alten Töchter auf kurze Zeit allein gelassen. Vermutlich haben die Kinder in dieser Zeit mit Streichhölzern gespielt und dadurch einen Stubenbrand veranlaßt. Durch den starken Rauch, der sich dabei entwickelt hat, sind die beiden Kjnder erstickt. Sehnra. 110000 Mark schenkte unserer Gemeinde Herr Kuustseidcfabrikant Hugo Kütt ner in Pirna. Die Zinsen dieses Kapitals sind dem Woble der Heranwachsenden Jugend be stimmt.