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Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel jährlich ab Nchalter 1,15 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 35 Pfennige, durch die Post 1,15 Wark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Hrtskekörde und den Hemeinderat zu Mretnig. Inserate, die 4gespa1- tenc Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditioncn jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. rokal-Hnreiger M Ole vNssMen Metnig, Mßrskrzäsrl. fizuLwallle, sranlrenldsl «ns Umgegenä. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 69. Mittwoch, den 29. August 1917. 27. Jahrgang Aufbringung von Schlachtvieh. Da das zur Deckung des eigenen Bedarfs und zur Lieferung an die militärischen Stellen und nach auswärts bis Ende Oktober 1917 erforderliche Schlachtvieh im Wege des freihändigen Aufkaufs nicht mehr gedeckt werden kann, werden hiermit folgende von den bisherigen Be stimmungen zum Teil wesentlich abweichende Anordnungen getroffen, welche sofort in Kraft treten. 8 i. Zum Zwecke des Aufkaufs und dec Enteignung von Schlachtvieh jeder Art (Rinder, Schweine, Kälber und Schafe) werden drei Auskaufskommissionen Kamenz, Pulsnitz, Königsbrück gebildet. Jeder Kommission sind bestimmte Ortschaften des Bezirks für ihre Tä tigkeit zugewiesen. Die Kommission kann rechtsgültige Ankäufe nur vornehmen, wenn wenigstens zwei Mit glieder, und zwar ein Vertreter der Landwirtschaft und ein Vertreter der Fleischer oder Vieh händler gemeinsam tätig sind. 8 2. Die Kommission hat durch ihren Vorsitzenden der Gemeinde, in welcher sie tätig sein wird, rechtzeitig, spätestens bis zum Abend des vorhergehenden Tages, ihr Erscheinen anzuzeigen. Die Gemeindebehörde hat unverzüglich nach der Anzeige sämtliche Besitzer von Schlachtvieh von dem bevorstehenden Erscheinen der Aufkaufskommission in Kenntnis zu setzen. Die Vieh- besitzer haben sich an dem betreffenden Tage so zur Verfügung zu halten, daß sie entweder in ihrem Wirtschaftsbereich a n w e s en d oder jederzeit und schnellstens h e r b e i ge h o lt werden können. Nur im dringenden Verhinderungsfälle muß ein Stellvertreter oder die Ehefrau, die über den Stand des vorhandenen Viehs genaue Auskunft geben kann, anwesend sein, des gleichen diejenige Person, die über den Zustand und die Melkfähigkeit der Milchkühe Auskunft zu geben vermag. Innerhalb der Gemeindebehörde hat der Gemeindevorstand oder sein Vertreter, sowie der Vertrauensmann für die Milchversorgung an dem Rundgang der Kommission teilzunehmen. Die Vorkörungsscheine sind oorzulegen. Die Vieh- zählungsliste oom 1. Juni sowie die vom Milchvertrauensmann geführte Liste der Milch- und Buttererzeugung müssen zur Stelle sein, desgleichen alle etwaigen sonstigen Unterlagen über die bisher seit April ds. Js. im Gemeinde- und Gutsbezirk erfolgten Verkäufe an Nutz- und Schlachtvieh. 8 3. Die Kommissionen werden in erster Linie prüfen, ob unter Berücksichtigung der Zahl des vom Kommunalverband unbedingt aufzubringenden Schlachtviehes das betreffende Stück von dem Besitzer ohne zu empfindlichen Wirtschaftsschaden entbehrt werden kann. Fernerhin wird als Maßstab für die Zahl der abzugebenren Rinder ein Durchschnittssatz von 20—25 o/^ des Mitte April d. I. vorhanden gewesenen Rindoiehbestandes zu gelten Haden. Seit diesem Zeit punkte erfolgte Verkäufe von Nutzvieh werden hierbei nicht berücksichtigt. Notschlachtungen nur in besonderen Ausnahmefällen. Ergibt sich jedoch aus der Milch- und Butterlieferungsliste, daß der betreffende Viehbesitzer seiner Ablieferungspflicht nicht genügend nachkommt oder daß der Milchertrag einer Milchkuh erheblich unter dem Durchschnittssatz zurück - s bleibt, so sind die Kommissionen angewiesen, auch über diesen Prozentsatz Hinans den Aufkauf vorzumehmen. 8 4. Die zum Aufkauf bestimmten Rinder, Schweine und Schafe sind durch Haarschnitte auf dem linken Hinterschenkel zu kennzeichnen. Hierbei werden 3 Zeitklaffen unterschieden (1 Haarschnitt ---- 1. Klasse --- alsbaldige Abnahme, 2 Haarschnitte --- 2. Klasse --- Abnahme ab Mitte September, 3 Haarschnitte — 3. Klasse — Abnahme im Monat Oktober). §5. Mit dem erklärten Aufkauf bezw. dem erfolgten Haarschnitt ist das gekaufte Vieh zu Gunsten des Kommunalverbandes beschlagnahmt. Der Viehbesitzer kann also nicht mehr über bas Vieh frei verfügen, sondern darf dasselbe nnr an den die nach 8 V vor- geschriebene Anweisung vorlegenden Fleischer oder Händler abgeben. Der Viehbesitzer ist verpflichtet, das Stück in gleicher Weise wie sein anderes Vieh zu halten und vor Schaden jeder Art zu bewahren. Zuwiderhandlungen hiergegen werden nach § 6 Ziffer 3 des Gesetzes über Höchstpreise vom 17. Dezember 1914 mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. Die Kommission wird gleichzeitig beim Ankauf auch die Wertklasfe «nd den Preis des Viehes bestimmen. Ueber den erfolgten Ankauf wird dem Viehbesitzer eine Bescheinigung, auf der die Zeitklasse (8 5) und der Preis vermerkt sind, ausgehändrgt. 8 6. Verweigert der Viehbesitzer den Abschluß des Verkaufs oder die Herausgabe des von der Kommission angekauften Viehs, so erfolgt die Enteignung und zwangsweise Abnahme. Alle hierdurch entstehenden Kosten sind vom Viehbesitzer zu tragen. 8 7. Jeder Vorverkauf oder freihändige Ankauf von Rindern unv Schweine« ist bis auf weiteres den Fleischern und Viehhändlern untersagt. Diese können lediglich die von der Kommission angekauften Tiere kaufen, für welche ihnen vom Haupthändler ober vom Obmann eine auf das betr. Stück lautende Anweisung ausgchändigt worden ist. Die Abgabe der von der Kommission angekauften Schlachttiere an einen Fleischer oder Vieh händler darf nur erfolgen, wenn der Fleischer oder Händler eine solche von der Königlichen Amtshauptmannschaft ausgestellte, unterschriebene und unterstempelte Anweisung vorlegt, in welcher der betreffende Fleischer oder Händler zur Abnahme des Viehs angewiesen wird. Außerdem ist oom Fleischer der Bezugsschein, vom Viehhändler die Viehhandelsverbandskarte vorzulegen. Personen, die nicht mit diesen beiden Ausweisen versehen sind, sind zurückzu weisen. Im Zweifelsfalle ist bei der Königlichen Amtshauptmannschast oder dem Haupthändler Mar Schöne, Großröhrsdorf — Telefon Nr. 152 — anzufragen. 8 8. Zuwiderhandlungen werden mtt Gefängnis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Kamenz, den 25. August 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Mre OMncblen. In Flandern erreichte der Feucrkampf nur in einzelnen Abschnitten größere Stärke; mehr fach scheiterten englische Erkundungsvorstöße. Im Vorfeld unserer Stellungen von Le Catelet kam es zu lebhaftem Aitilleriekampf und Jnfanleriegefechten. Auf dem Westufer der Maas war die Gefcchts- tätigkeit gering, auf dem Ostufer dagegen der Artilleriekampf wieder sehr hart. In neuen schweren Kämpfen im Gebiete des Monte San Gabriele wurden die Italiener zurückgewiesen. Im Atlantischen Ozean und in der Biöcaya wurden wiederum acht Dampfer versenkt, die zum Teil aus Geleitzügen herausgeschossen wurden. In der Biscaya hatte eins unsrer Unterseeboote einen Kampf mit einer mit spanischen Neu tralitätsabzeichen versehenen Unterseeboot-Falle. Die Gesamtzahl der Leipziger Meßbesucher ist höher als jemals zuvor; sie übersteigt 40000. unä ZäHMe;. Bretnig. Die im amtlichen Teil vorlie gender Nummer veröffentlichte Bekanntmachung betreffend die Aufbringung von Schlachtvieh gibt die Neubildung von Aufkaufskommissionen be kannt, die in den kommenden Wochen ihre Tä tigkeit im Bezirk aufnehmen werden. Wie v»r- auszusehen, macht sich der Mangel an Schlacht vieh jetzt so bemerkbar, daß der Kommunalver band auch seinen eigenen Bedarf durch frei willigen Aufkauf zu decken nichl mehr in der Lage ist. Darüber hinaus ist ihm aber auch aufgegeben, den militärischen Stellen und aus wärtigen Städten wöchentlich eine bestimmte Menge Vieh zu liefern. Die Grundsätze für den Aufkauf sind mit den Kommissionsmitglie dern in einer eingehenden Besprechung erneut festgestellt worden und sollen im allgemeinen dieselben bleiben wie bisher. Es wird jedoch bisweilen etwas scharf zugegriffen und ab und zu ein Stück gekauft werden müssen, das man bisher dem Besitzer belassen konnte. Die Vieh besitzer möchten sich aber überzeugt halten, daß nur eine dringende Notwendigkeit zur Deckung des Fleischbedarfs auch in geringeren Grenzen als bisher zu schärferen Maßnahmen zwingt und da die Kommissionen angewiesen worden sind, allenthalben nach gleichem Maßstabe vor zugehen, so werden auch die Viehbesitzer den Herren die schwierige Aufgabe dadurch erleich tern, daß sie sich zur Abgabe bereit erklären und es nicht zur zwangsweisen Enteignung kommen lassen. Darauf sei noch besonders hingewiesen, daß der Viehbesitzer nach dem er folgten Ankauf oder Anschnitt über das Vieh nicht mehr frei verfügen kann, sondern dasselbe nur den Fleischern oder Händlern abgeben darf, die einen besonderen Ausweis zur Ab nahme vorlegen. Kamenz. Am Donnerstag fand im Sitzungssaale der Königlichen Amtshauptmann schast unter dem Vorsitze des Herrn Amts hauptmanns Grafen Vitzthum v. Eckstädt die 6. Sitzung des Bezirksausschusses statt. Auf der Tagesordnung stand ausschließlich die Be schlußfassung einer großen Anzahl von Gesuchen um Famiiienunterstützungen, Bezirkszuschüffe und Sonderunterstützungen für Familien der zum Heeresdienst einberufenen Bezirkseingefesse- neu. Nach Erledigung aller dieser Gesuche teilte der Vorsitzende dem Bezirksausschüsse noch mit, daß bei ocr Amtshauptmannschast erneut von verschiedenen Seiten Anträge auf Wiedec- aufhebung der Butterverordnung vom 17. Juli eingegangen seien. Es muß zugegeben werden, daß die Eingänge von Butter bei den Sam- melstcllen in den letzten Wochen stark hinter dem zurückgeblieben seien, was bei genauer Be folgung der behördlichen Anordnungen durch die Zahl der Milchkühe des Bezirks hätte er wartet werden müssen, und daher eine befrie digende Butterverteilung der Amtshauptmann schaft bisher noch nicht möglich gewesen sei. Die Amtshauptmannschast, die der Frage der Butterversorgung ihre vollste Aufmerksamkeit zuwende, sinne daher nach wie vor auf Mittel und Wege, wie einerseits den Wünschen eines großen Teiles der Bevölkerung, die Butter di rekt vom Erzeuger beziehen zu dürfen, Rech nung getragen werden könne, andererseits aber eine Benachteiligung derjenigen, die aus Mangel an Beziehungen zu Landwirten auf die Sam melstellen angewiesen seien, hinsichtlich der ihnen zukommenden Buttermenge, soweit irgend mög lich, verhindert werde. Die Amtshauptmann schast hoffe, in allernächster Zeit in der Lage zu sein, eine entsprechende Regelung einzufüh ren, werde aber zuvor im Laufe der kommenden Woche den Bezirksausschuß gemeinsam mit dem Ernährungsausschuß zu einer nochmaligen ein gehenden Beratung dieser Frage einladen. Bautzen. (Vermächtnis.) Die Hinter bliebenen des am 9. Juli hier verstorbenen Geheimen Regierungsrates von Erlegern haben, um im Sinne ihres Bruders zu handeln, Herrn Kreishauptmann von Kraushaar und Herrn Pastor Prim. Häbler je 2000 Mark zu wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken überwiesen. Zittau. Eine Mirtelstandsküche zur Ver abreichung von Abendbrot wird in dem hiesigen Hotel Reichshof eingerichtet werden. Di? Ein richtung schließt sich in id n Einzelheiten eng an die Bestimmungen der Massensprisung für Minderbemittelte in den hiesigen Volksküchen an. Marienderg i. E. (Großes Schaden feuer.) Von einem gewaltigen Großfeuer wurde am Donnerstag der hiesige Ortsteil Hirschstein heimgesucht. In dem großen massiven Vorrats gebäude der Flachsbereitungsanstalt von C. Mül ler entstand auf noch unaufgeklärte Weise ein Brand, der mit rasender Schnelligkeit um sich griff und bald auch auf das große Fabrikge bäude selbst Übergriff. Beide Grundstücke wur den bis auf die Grundmauern eingeäschert. Lei der blieb das Feuer auch auf diese Gebäude nicht beschränkt Durch die große Glut gerie ten auch die benachbarten Wohnhäuser der Wirt schaftsbesitzer Eger und Richter in Brand und wurden vollständig zerstört. Weder Eger noch Richter haben versichert. Der Schaden ist sehr groß, da auch die Maschinen und Fabrikgebäude vollständig unbrauchbar geworden sind. Die ver nichteten Flachsvorräte sind auf etwa 20 000 Zentner zu schätzen. Der Gesamtschaden wird auf etwa 300 000 Mark berechnet, der nur zum Teil durch Versicherung gedeckt ist. Meerane. (Geldschrankknacker.) Eine jeden falls von auswärts stammende Einbrecherbande drang, nachdem sie den Hofhund vergiftet hatte, während der Nacht in das Verwaltungsgebäude des hiesigen Konsumvereins ein und erbrach unter Benützung modernster Einbrecherwerkzeuge und Schmelzapparate den un Kontor befindlichen Geldschrank, aus dem eine größere Summe (etwa 6000 Mark) geraubt wurde. Die Spur der Einbrecher konnte bis zum Bahnhofe ver folgt werden. Leipzig. (Ueber 40 000 Meßbesucher.) Zur Leipziger Herbstmustermesse, die am Sonn tag begonnen hat, sind nach den vorläufigen Ermittlungen mehr als 2600 Ausstellerfirmen und rund 18 000 Einkäuferfirmcn angemeldet. Die Gesanttzahl der am Geschäftsverkehr betei ligten auswärtigen Besucher wird, wie aus den Fahrtbescheimaungen hervorgeht, 40 000 über steigen. Damit ist eine Besucherzahl erreicht, wie sie nie zuvor auf einer Mustermesse in Frie dens- oder Kriegszeiten fcstzustcllcn war.