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Mgememer ANMger Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöcheatiich zwecMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: 'viertel jährlich ab Schalter 1MjMk. >ei freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 25 Pfennige, durch die Post 1,05 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für die Ortsöekörde iliid den Kemeinderat zu Wretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehme« außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. cokal-Nmmgrr für dir ÜMallen Srrmig, Jcoßcöbczdscf, ll<nir«alde, sranhenlbal und Umgegend. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr cinzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 37. Mittwoch, den 9. Mai 1917. 27. Jahrgang Fleischversorgung. 8. Fleischzulage für Fleischselb st Versorger. Die Fleischselbstversorger, die ihren Fleischbedarf lediglich durch ihre aus der Hausschlachtung gewonnenen Vorräte decken und demnach keine Reichsfleischkarten erhalten, werden darauf hinge wiesen, daß sie die Fleischzulage von Pfund wöchentlich erhalten können, wenn sie sich dafür den Zeitraum, innerhalb welchem ihnen die Vorräte angerechnet werden, entsprechend verlängern lassen. Die Gewädrung dieser Fleischzulage ist bei den Gemeindebehörden für je eine Fleisch markenperiooe von 4 Wochen zu beantragen, jedoch nur dann, wenn dec Selbstversorger in den folgenden 4 Wochen das Fleisch auch bestimmt und regelmäßig von seinem Kundenfleischer be ziehen will. Die Gemeindebehörde hat in der Gemeindeliste, betreffend oie Fleischselbstversorger, den ab geänderten Endtermin genau zu vermerken. Die Berechnung erfolgt so, daß bei dem Bezug der Zulage für 4 Wochen der Anrechnungszeitraum nm 2 Wochen hinausgeschoben wird. Ausnahmsweise läuft jedoch die nächste Fleischmarkenperiode vom 13. Mai bis 17. Juni — also 5 Wochen —; die Verlängerung muß demnach um 2^ Wochen erfolgen. Beispiel: 8 hat mit seinen Vorräten bis 15. September 1917 zu reichen. Er bezieht vom 13. Mai bis 15. Juni die Zulage. Er muß also — gleichgültig, wieviel Personen zu seinem Haushalt gehören, — bis 3. Oktober ds. Js. reichen. Will er ab 17. Juni für weitere 4 Wochen die Zulage beziehen, so rst er um weitere 2 Wochen, also bis 17. Oktober von der allgemeinen Fleischversorgung ausgeschlossen u. s. f. Die Zulage kann immer nur auf volle 4 Wochen beantragt werden. Jedoch ist der Be zug von nur dec halben Zulage (*/4 Pfund auf den Kopf) zulässig; dann ist der Anrechnungs zeitraum jeweilig um 1 Woche zu verlängern. Selbstversorger, oie diese Zulage für die nächste Periode auf die Zeit vom 13. Mai bis 17. Juni beziehen wollen, müssen den entsprechenden Antrag bei ihrer Gemeindebehörde bis spä testens Mittwoch, den 9. Mai stellen. Sollte die den Gemeindebehörden zugegangene Zahl der Fleischbezugskarten nicht ausreichen, so ist Nachlieferung unverzüglich bei dec Königlichen Amis- hauptmannschaft zu beantragen. 8. Notschlachtungen. Flerschselbstversorger, die von einer bei ihnen vorgenommenen bankwürdigen Notschlachtung gemäß der Verordnung vom 26. April 1917 — Kamenzer Tageblatt Nr. 95 — bankwürdiges Fleisch für sich behalten wollen, können dies nur, wenn sie sich den Anrechnungszeitraum gemäß den Vorschriften unter 8 entsprechend verlängern lassen. Bei der Abgabe des bankwürdigen Fleisches an die Innung ist dieser auch der Kopf und die Haut mit auszuhändigen. Die Innung hat dafür sämtliche Unkosten, insbesondere auch die Gebühr von 35 Mk. für den Viehhandelsverband, zu zahlen. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz, am 5. Mai 1917. Es kommt demnächst ein aus Wickenschrot und verschiedenen Kleien bestehendes Misch« futter für Schweine zur Verteilung. Der Preis wird etwa 14,20 Mk. für den Zentner betragen. Anträge auf Zuteilung dieses 'Mischfutters sind unter Verwendung des amtlich vorge schriebenen Vordrucks bis Donnerstag, den 1ü. dss. Mts. bei der Gemeindebehörde des Wohnorts einzureichen. Antragsvordrucke sind bei der Gemeindebehörde unentgeltlich zu erhalten. Verspätete An träge können nicht berücksichtigt werden. Die Gemeindebehörden haben die eingegangenen Anträge bis Sonnabend, den 12. dss. Mts. dem zuständigen Futtermittel-Vertrauensmanne zuzusenden. Die zugeteilten Futtermittel sind binnen 5 Tagen nach Empfang des Futtermittelbezugs scheines bei der zuständigen Unterverteilungsstelle abzuhvlen; andernfalls verliert der Bezugsschein seine Gültigkeit. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz, am 4. Mai 1917. Hiirre Hacbncbtei,. Die Ergebnisse unserer Sperrgebiets-Kriegfüh rung im April haben mit der am 6. Mai eingelaufenen Meldung die Summe von 1 Million Br.-R.-To. überschritten. Zwischen Ailette und Craonne versuchten die Franzosen mit allen ihnen zu Gebote stehen den Mitteln auf 35 Kilometer Front einen neuen Durchbruch; der Riesenstoß wurde ver eitelt und abgeschlagen. An der Arras-Front wurden starke englische Vorstöße südlich von Lens, an der Scarpe und bei Queant zurückgcschlagen. Die in der Champagne eingebrachten Gefange nen haben sich aus 672 Mann, die Beute auf 20 Maschinengewehre und 50 Schnell ladegewehre erhöht. In Luftkämpfen und durch Abwehrfeuer verlor der Feind 14 Flugzeuge und 2 Ballone. lieber Odessa war am Sonnabend das erste deutsche Flugzeug. Der erste Tag der zweiten Aisneschlacht. Berlin, 6. Mai. Im Raume von Arras unternahmen die Engländer nach den schweren Blutverlusten der letzten Kampftage auch am 5. Mai keine einheitlichen großen Angriffe. Die Kampfhandlungen zerflatterten in örtlich begrenzte starke Vorstöße. Das Artillerie- und Minen- fcuer indessen nahm an der Kampffront zu und verstärkte sich besonders nördlich und südlich Lens. Ein in der Nacht mit starken Kräften nördlich Lens vorgetragenec englischer Angriff wurde ver lustreich für den Angreifer zurückgewiesen. Aus schmalen Grabenstücken, wo die Engländer ein zudringen vermocht hatten, wurden sie im Gegen stoß geworfen. Auch im Abschnitt von Oppy und Gavrelle war die englische Feuertätigkeit äußerst heftig. Ein Angriff erfolgte jedoch nicht. Südlich der Scarpe wurde der Feind beim Ver such, sich näher an unsere Front heranzufchieben, von unsern Truppen angegriffen, geschlagen und zurückgeworsen. 5 Offiziere und 80 Gefangene blieben bei vieser Kampfhandlung in unserer Hand. Weiter südlich an der allen Kampfzone von Queant brach ein starker englischer Vorstoß verlustreich in unsern Feuerlinien zusammen. Nach einer mit ungeheuersten Munitionsauf wand Tage und Nächte lang hindurch geführten Feuervorbereitung, die sich zuletzt zum schwersten, alles überbietenden Zermalmungsseuer steigerte, warf der Franzose am 5. vormittags seine Sturm massen in der Stärke von mehreren Armeekorps gegen den Höhenzug von Chemin des Dames zum Angriff vor. Eine ungewöhnlich starke Vergasung der deutschen Stellungen unterstützte das Granatfeuer. Zahlreiche Tankgeschwader wurden durch den Schleier von Rauch und Qualm den Angriffswellen vorausgeschickt. Am Vormittage war dieser Kampf an und auf dem Höhenzuge der Chemin des Dames in seiner ganzen Ausdehnung auf einer Breite von 35 Kilometern zwischen Vauxaillon und Craonne entbrannt. Die Gegend um Vauxaillon, wo koloniale Truppen vorgeschickt wurden, Bascoule- Mennejkan, Royere Ferme auf dem Westflügel der Kampffront und der Winterberg auf dem Ostflügel waren Brennpunkte des erbitterten, pausenlosen Ringens. Im ersten starken Anprall vermochten die Franzosen in unseren von Gra natfeuer zermalmten vorderen Stellungen Vor teile zu erringen, die ihnen indessen im Verlaufe der Schlacht durch unsere zu Gegenangriffen übergehenden Truppen sämtlich wieder in Nah- ? kämpfen größter Erbitterung entrissen wurden. Die auf dem Höhenzuge dicht am Chemin des Dames gelegene Royere-Ferme und Malval-Ferme waren im hin- und herwogenden Kampfe an die Franzosen verlorengegange», wurden aber später wieder zurückerobert. Bei dec Malval-Ferme wurden die Franzosen in starkem Gegenstoß mit dem Regimentsführer des 40. Regiments an der Spitze unter schwersten Verlusten geworfen. Die östlich davon anschließenden Stellungen beim Dorfe Couctevou wurden von uns restlos ge halten. Trotz verzweifelter Bemühungen und des Ein satzes immer neuer Reserven, die an Stelle der zusammengeschossenen Sturmhaufen traten, ver mochten die Franzosen die errungenen Anfangs erfolge nur an ganz vereinzelten Stellen zu be haupten. S» blieb die durch das französische Feuer vollkommen zermalmte Kuppe des Win terberges in ihrem Besitz, wogegen das Dorf Chevreux fest in unserer Hand ist. Die Ver luste der Franzosen bei diesem im ganzen erfolg losen Unternehmen sind noch schwerer als ihre Verluste bei dem mißglückten ersten Durchbre chungsversuch am 16. April. Hunderte von Gefangenen blieben an vielen Stellen in unse rer Hand. Bei Abwehr und Gegenstoß war die Haltung unserer Truppen über alles Lob erhaben. Auf dem nordwärts gebogenen Flügel der Angriffssront blieb das Feuer am Abend und in der Nacht' werter lebhaft. Gegen den Ab schnitt Vauxaillon—Bascoule und gegen die ganze Südfront setzte der Gegner auch nachts seine Angriffe fort. Auch unsere Infanterie war in der Nacht lebhaft tätig und unternahm verschiedene Gegenangriffe. Die Absicht der Franzosen, die deutsche Front an dieser Stelle zu zerschmettern und zu durchbrechen, ist trotz eines unerhörten Aufwandes von Munition und des Einsatzes eines Riesenheeres völlig ge scheitert. In der Champagne starkes Feuer. Alle An griffe der Franzosen in diesem Abschnitt wurden zurückgeschlagen. (W. T. B.) vertlidm und Zad-M». — Zur Regelung des Fleischver brauchs. Die Bestimmungen über Haus- schlachtungen sind neu zusammengefaßt und er gänzt worden. Hiernach werden vom I. Okto ber 1917 ab Hausschlachtungen nur noch ge nehmigt, wenn Schweine oder Rinder mindestens dcei Monate in der eigenen Wirtschaft gehalten worden sind, da mit der bisherigen Sechswochen frist vielfach Mißbrauch getrieben worden ist; Personen, die weder die nötige Sachkenntnis, noch auch geeignete Stallungen und Futtermit tel besaßen, haben Schweine die Mindestfrist von sechs Wochen durchgchalten, ohne Rücksicht auf den Erfolg, lediglich um sich die erhöhte Selbstversorgerration zu sichern. Aus demselben Grunde ist der Erwerb von Schweinen von mehr als 60 Kilogramm Lebendgewicht zum Zwecke der Selbstversorgung nunmehr allgemein untersagt worden. Weiter wird bestimmt, daß der Selbstversorger, der in den Monaten Sep tember bis Dezember schlachtet, Vorräte höchstens für ein Jahr, bei Schlachtungen zu anderer Zeit höchstens bis zum Schluffe des Kalender jahres behalten darf. Hierdurch soll die un wirtschaftliche Aufstapelung von Vorräten auf allzu lange Zeit verhindert werden. Eine wei tere Vorschrift bindet die Abgabe von Fleisch aus der Ration des Selbstversorgers an Dritte gegen Entgelt an die Genehmigung des Kom- munaloerbanbeS, damit nicht wucherischer Ketten handel mit angeblich kactensreiem Fleisch aus dieser Quelle gespeist werden kann. Im silbrigen führt die Verorvnnng eine schärfere Ueberwachung der Hausschlachtungen durch genaue Feststellung des Schlachtgewichts, amtliche Ueberwachungs- personen und Beurkundung der ermittelten Ge wichte em, wozu die näheren Ausführungsvor schriften von den Landeszentralbehörden ergehen. Erwähnt sei schließlich, daß die Verordnung den Landeszentralbehörden das Recht gibt, Kranken häuser und ähnliche Anstalten zur Versorgung ihrer Insassen und gewerbliche Betriebe zur Versorgung ihrer Angestellten und Arbeiter auch als Selbstversorger anzuerkennen, wenn sie Rinder mästen und zur Hausschlachtung bringen wollen. — Jur Warnung für Landwirte! Es ist wiederholt die Erfahrung gemacht wor den, daß Landwirte eine größere Fläche zur Be bauung mit Hülsenfrüchten angeben, als sie spä ter wirklich verwenden, und zwar nur zu dem Zwecke, um Hülsenfrüchte für den Haushalt zu Speisezwecken zu gewinnen. Dieser strafbaren und die Allgemeinheit schwer schädigenden Ver wendung des Saatgutes wird dadurch von den Aufsichtsbehörden entgegengearbeitet werden, daß über die Verwendung des Saatgutes künftig strengste Kontrolle ausgeübt werden wird, Land wirte, die Saatgut zu andern Zwecken als zur Saat verwenden, haben ihre Bestrafung zu ge wärtigen. Kamenz. Am 3. Mai hat ein 17 Jahre alter Arbeiter in Deutschbaselitz einem Wirt schaftsbesitzer mittels Einsteigens Geld und Klei dungsstücke im Gesamtwerte von 50 Mark aus verschlossener Wohnung gestohlen. Der Dieb wurde von dem Bestohlenen in Jesau betroffen und von der Landgendarmerie vorläufig festge nommen. Lauenstein. Um das überaus wertvolle, zu Kriegszwecken sehr notwendige Wolframerz aus dem Bachbett des Roten Wassers und der Müglitz zu bergen, treffen hier in den nächsten Tagen ungefähr 1000 Gefangene ein. Der größere Teil der Gefangenen kommt in ein um fangreiches Barackenlager, das im Geisinggrunde errichtet wird. Oelsnitz i. Erzg. (Tod durch Elektrizität.) Auf einem hiesigen Schacht kam der zur Berg arbeit aus dem Felde beurlaubte Bergarbeiter Kurtze aus Oberwürschnitz mit der Starkstrom leitung in Berührung, wodurch der Bedauerns werte, der Vater von vier unerzogenen Kindern ist, sofort getötet wurde.