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Tageblatt für die Sächsische Schweiz WMa>t siir 'M MUlU ks HMBmi, lülvit siir ütn Die „Sächsische Elbzeitung" erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. Die Ausgabe des Blattes erfolgt nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis: vierteljährlich 3 Nik., monatlich i Mk., durch die Post vierteljährlich 3 Nik. (ohne Bestellgeld). Die einzelne Nummer kostet 12 Pfg. Alle Postanstaltcn im Reiche und im Auslände, die Briefträger und die Geschäftsstelle, sowie die Zeitungsbotcn nehmen jederzeit Bestellungen auf die „Sächs. Elbzeitung" an. Druck und Verlag: Sächsische Elbzeitung, Alma Hieke. AMst zu vidmilm Scu ZWWmilmi zu WM Anzeigen sind bei der weiten Verbreitung der „Sächsischen Elbzeitung" rwrl gutem Erfolg. Annahme derselben nur bis spätestens vormittags 9 Uhr, größere Anzeigen nur Tage vor dem Erscheinen erbeten. Ortsprcis für dir t> gespaltene Kleinschriftzelle oder deren Naum 25 Pfg., für auswärtige Auf traggeber 30 Pfg. (tabellarische und schmierige Anzeigen nach Nebereinkunft-, Reklame und Eingesandt die Zeile 75 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt Verantwortlich: Konrad Nohr lapp er, Bad Schandau. Fernruf Nr. 22. Telegramme: Elbzeitung. :: Postscheckkonto: Leipzig Nr. 34018. Gemcindeverbands-Girokonto Schandau 36. Tageszeitung für die Landgemeinden Altendorf, Kleinhennersdorf, Krippen, Lichtenhain, Mittelndorf, Ostrau, Porschdorf, Postelwiy, Prossen, Rathmannsdorf, Neinhardtsdorf, Schmilka, Schöna, Wallersdorf, Wendischfähre, sowie für das Gesamtgebiet der Sächsisch-Böhmischen Schwetz. Mr. 174 Bad Schandau, Dienstag, den 9. September 1919 63. Jahrgang Anerkennung der Stadt Schandau als Wohnungsnotstandsgemeinde. Das Ministerium des Innern — Landeswohnungsamt — hat durch Verordnung vom 2. August — I- VV IV 830 — die Bestimmungen in den 88 5 und 6 der Bekanntmachung zum Schutze der Mieter und in den 88 2—5 der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnnngsmangel, beide vom 23. S. 1918 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. 6. I!)1!) (N. G. Bl. 1ll18 S. 1140 und 1143 und 1919 S. 5>91) für unsere Stadt Schandau mit der Maßgabe in Kraft gesetzt, daß der unterzeichnete Stadtrat zu Maßnahmen nach § 5 der Mieterschutzbekanntmachnng verpflichtet wird. Für den Bezirk unserer Stadt Schandau wird deshalb gemäß einem Beschlusse unseres Natskollegiums folgendes angeordnet: I. Jeder Abschluß eines Mietvertrages über Wohnräume, Läden und Werkstätten ist vom Vermieter binnen einer Woche nach Abschluß des Vertrages dem Stadlrate schriftlich anzuzeigcn. Die Anzeige hat die genaue Bezeichnung der Mieträume, des Mietzinses, des Abmieters und seines Wohnortes und der Mictdauer zu enthalten. Uebersteigt der vereinbarte Mietzins den Betrag, der für Wohnräume, Läden oder Werkstätten der gemieteten Art und Ausstattung unter Berücksichtigung der Nebenlcistungen des Vermieters üblich und angemessen ist, so kann sowohl der Stadtrat innerhalb einer Woche nach Eingang der Anzeige, als auch der Mieter bis zum Ablauf zweier Wochen nach Abschluß des Vertrages bet dem Cinigungsamte be antragen, daß der Mietzins auf die angemessene Höhe herabgesetzt wird; etwaige Neben leistungen des Mieters gelten als Teil des Mietzinses, ebenso eine für den Nachweis der Mieträume gezahlte Belohnung, soweit sie dem Vermieter unmittelbar oder mittel bar zuflicßt. Aus einem Mietverträge, der dem Stadtrate nicht angczcigt ist, können von dem Vermieter keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Vertrag wird auch in Ansehung der Ansprüche des Vermieters wirksam, wenn weder der Stadtrat noch der Mieter innerhalb der Frist eine Herabsetzung des vereinbarten Mietzinses beantragt, wenn , die Anträge aus Herabsetzung zurückgezogen werden oder wenn das Einigungs amt über die Anträge entscheidet. II. Die Vcrsügungsberechtigten haben: a) unverzüglich dem Stadtrate Anzeige zu erstatten, sobald eine Wohnung oder Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Dienst- oder Geschäftsräume unbenutzt sind, d) den Beauftragten des Stadtrates über die unbenutzten Wohnungen und Räume, sowie über deren Vermietung Auskunft zu erteilen und ihnen die Besichtigung zu gestatten. - Als unbenutzt gelten Wohnungen und Räume der bezeichneten Art, wenn sie völlig leer stehen oder nur zur Aufbewahrung von Sachen dienen, sofern dem Verfügungsberechtigten eine andere Aufbewahrung ohne Härte zugemutct werden Kann, oder wenn der Verfügungsberechtigte seinen Wohnsitz dauernd oder zeitweilig in das feindliche Ausland verlegt hat. III. Weiter wird untersagt, daß »krakE Zustimmung des Stadtrates n) Räume, die bis zum 1. Oktober 1918 zu Wohnzwecken bestimmt oder be nutzt waren, zu anderen Zwecken, insbesondere als Fabrik-, Lager-, Werk stätten-, Dienst- oder Geschäftsräume verwendet, b) mehrere Wohnungen zu einer vereinigt werden. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen unter I werden gemäß 8 15 der eingangs genannten Bekanntmachung zum Schutze der Mieter in der Fassung vom 22. Juni 1919 und solche gegen die Bestimmungen unter II gemäß 8 10 der eingangs genannten Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark geahndet. Diese Bestimmungen treten iirs Schandau, am 8. September 1919. Ier SLcrdLvcrt. I)r. Voigt, Bürgermeister. Frühkartoffelhöchstpreis. Der Höchstpreis für Frühkartoffeln beim Verkaufe durch den Erzeuger wird für den Freistaat Sachsen ab 10. September 1919 aus 8 Mark sür den Zentner herabgesetzt. Dresden, den 6. September 1919. 16S2VI^IV Wirtschaftsministerium. 9840 Landcslebensmittelamt. Volksküche. Zum letztenmal Markenausgabe: den 10. September 1919: Häuser Nr. 1 150 nachmittags 2 4 Uhr, „ „ 151 -264 „ 4-6 „ im Wachtlokal des Rathauses. 6 Speiscmarken 180 Pfg. Belieferung: Nr 2SI 282 283 284 285 288 am 12. 9. 15. 9. 17. 9. 19. 9. «2. 9. 24. 9. von l/z lL—l/^l Uhr mittags, womit die Volksküche geschlossen wird. Schandau, den 9. September 1919. Volksküche der Stadt Schandau. Bekanntmachung. Den folgenden Nachtrag bringen wir hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß dieser Nachtrag sofort in Kraft tritt. Schandau, am 7. September 1919. Der Stadtrat. 1 Nachtrag zum Ortsstatut, die Errichtung einer Freibank in der Stadt Schandau betr., vom 20. Oktober 1904. 8 8 Ziffer Z und ü sollen in Zukunft folgenden Wortlaut erhalten: „8) für das Durchkochen oder Pökeln von je 1 Kilogramm frischen Fleisches 10 Pfennige, b) für das Ausschmelzen von Fett von je 1 Kilogramm des ursprünglichen Fettgewebes 10 Pfennige". Schandau, am 12. August 1919. Der Stadtrat. I-- 8. (gez.) Ullrich, stellv. Bürgermeister. Die Stadtverordneten. I- . 8. (gez.) O. Nickel, Vorsteher. 540 b VII Mit Ermächtigung des Wirtschaftsministeriums genehmigt. Dresden, den 15. August 1919. Die Kreishauptmannschaft. Id. 8. (gez.) Krug v. Nidda und v. Falkenstein. Kinful-rzufaßkarten für ausk. Lebensmittel. LL1I. Ziffer VI Abs. 3 der Bekanntmachung vom 26. 5. 1919, welcher lautet-: Vorübergehend «nwcscndc Personen haben keinen Anspruch aus Aus händigung der Einsuhrzusatzkarten des Bezirks Pirna. Sie sind vielmehr von dem Kommunalverband zu beliefern, in dem sie ihren dauernden Wohnsitz haben, wird ausgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: Vorübergehend anwesende Personen (einschließlich der Kur- und Badegäste) erhalten Einsuhrzusatzkarten sür Auslandslcbensmittel, wenn aus den Anmelde bescheinigungen des Heimatortes heroorgeht, daß sie dort die in Betracht kommenden Auslandslebensmittelzusatzkarten bei ihrer Abmeldung abgegeben haben. Pirna, am 6. September 1919. Der VezirKsverband. im neueren Schulgebäude, erste Etage. AuS- gäbe jeden Freitag zwischen 4 und 5 Uhr, enthält eine reiche Auswahl von Werken unterhaltenden und belehrenden Inhalts der bekanntesten und beliebtesten Autoren. Fortsetzung des amtlichen Teiles auf der 4. Seite. Kleine Zeitung für eilige Leser. Eine halbamtliche französische Pressenotiz bezeichnet bi« deutsche Antwortnote in Sachen der Anschlußfrage als unan nehmbar. * Auf Veranlassung des Reichsministers Erzberger ist gegen den Staatsminister a. D. Helfferich Strafantrag gestellt worden. Der österreichische Friedensvertrag wird am 10. September unterzeichnet. * Die Exkaiserin Zita hat einen: Sohn das Leben gegeben. Die Taufe hat im Schloss Prangin stattgefunden. * Der französische Finanzminister erklärte in der Kammer, das; Deutschland insgesamt 376 Milliarden zu zahlen habe. * Der amerikanische Staatssekretär Lansing gab in einer öffentlichen Rede die Erklärung ab, daß kein Kaisermozeb stattfinden werde. * Nach englischen Berichten dr^ »«»Krieg zwischen Mexiko und Amerika. Bunte Tages-Chromk. Berlin. Ein 64jähriger Nachtwächter wurde hier Einbrechern erschlagen. Die Mörder stahlen darauf vier Pferde und zwei Wagen, die aber wieder berbeigenhasst sind. Berlin. In Steglitz erschoß ein 26 jähriges Mädäun ihren Bräutigam und sich selbst, weil sich der Verbindung Hindernisse in den Weg stellten. Stuttgart. Im Allgäu ist der Professor Hacnel von hier tätlich abgestürzt. Aus In- und Ausland. Budapest. In Ungarn sind 3600 Kommunisten in Hast genommen worden, deren Aburteilung in nächster Zeit be ginnen wird. London. Der kanadische Senat hat den Friedens- Vertrag mit Deutschland ratifiziert. Brüssel. Der Oberste Gerichtshof hat Dorns, de« Delegierten des Rates von Flandern für nationale Verteidi gung während der deutschen Okkupation, zum Tode ver urteilt.