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für dre Hrtsöeöörde und Sen Gemeinderat zu Bretnig Postscheckkonto: Leipzig Nr. 348 94. Inserate bitten wir für Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags 1t Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag 11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. 28. Jahrgang Mittwoch, den 25. Dezember 1918 Nr. 103 eine Bretnig, Weihnachten 1918. Clemens Büttig 4 Jahren): ein Viertelpfund Suppen, 2. auf Abschnitt 33 der Kinder- (roten) Nährnnttelkarte (Kinder bis zum vollendeten 4. 65 nimmt entgegen und Auskunft erteilt Weiter siehe Beilage. Der Allgemeine Anezerqer erscheint wöcheuuich zweiMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: ^viertel jährlich ab Schalter 1,30 Ml. vet freier Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 55 Pfennige, durch die Post 1,30 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeilungsboten gern entgegen. Adolph Petzold, Stellv. Vorsitzender. Otto Gebler. Adolf Horu. Paul Haufe. Moritz Zschiedrich Dienstag, den 31. Dezember um 5 Uhr nachmittags Kirchengemeindeversammlung «enllcher u»it SWMr;. Bretnig. Auf Abschnitt 5l der Landcs- fettkarte dürfen 50 Gramm Butter verkauft werden. Bretuig. Im Gasthof zur Sonne findet am ersten Feiertag ein Gastspiel der beliebten und bestbekannten Dresdner Bühnenkünstler Dir. G. Heilmann statt. Die Gesellschaft ver- Inserate, du 4 gespal- tene Korpuszeile 15 Pf. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 20 Pf., im amt. lichen Teile 25 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe» ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. I. Die Empfänger einer Invaliden- (Kranken-), Witwen oder WitwerrRente erhalten auch anf das Jahr 1919 die bereits gewährte Znlagenrente weiter. II. Nach einer Verordnung des Reichsarbeitsamtes vom 14. Dezember 1918 erhalten allch Empfänger von Altersrente vom 1. Januar 1919 an Zulagen zu ihrer Rente in Höhe von 8 Mark monatlich, die im voraus gezahlt werden. Hierbei wird auf folgendes hingewiesen: 1. Die Zulage erhält der darauf berechtigte Rentenempfänger ohne besondere Benachrichti gung und Anweisung bei derselben Zahlstelle der Post, wie die Rente, gegen Abgabe von Quit tung nach vorgeschriebcnem Muster. 2. Die Vordrucke dazu find hier zu entnehmen, jedoch zunächst nur für den Januar-Ge brauch, da noch nicht genügend vorhanden sind. 3. Gemeinden, Armenoerbänden, Versichcrungsträgern usw. wird bei Ueberweisung oder Uebertragung von Invaliden- oder Witwen-(Witwer-)rente (M 119, 120, 1276, 1277, 1531, 1536, 1541, 1544 der Neichsversichetungsordnung) die Zulage nicht gewährt. Von ihnen ist auf die Rentenquittung der Vermerk zu setzen: „Zulage nicht zahlbar." 4. Die zulageberechtigten Rentenempfänger ersparen sich und den Zahlstellen Weiterungen und Verzögerungen, wenn sie die Zulagen gleichzeitig mit der Rente erheben und dabei die vor geschriebenen Zmittungsvordrucke ordnungsgemäß ausgefüllt vorlegen. Dabei ist folgendes zu beachten: a) Für jeden Monat, auf den die Zahlung gewährt wird, ist darüber eine besondere Quit tung auszustellen, und zwar auch dann, wenn die Zulage auf mehrere Monate erhoben wird. b) Für die Quittung über die Zulage wie über die Rente ist nach der Art der letzteren ein besonderer Vordruck oorgeschrieben, und zwar der oben in dessen Milte mit dem Buchstaben gekennzeichnete Vordruck ö bei Bezug von Invalidenrente, ft bei Krankenrente, Kl bei Witwen oder Witwerrente, Kltt bei Witwenkrankenrente, bei Altersrenten. c) Die Vordrucke, die von hier geliefert werden, enthalten oben links die Angabe „Ver sicherungsanstalt Nr. 22", das ist die Ordnungsnummer der Landesversicherungsanstalt Sachsen. Ist die Rente von einem anderen Verstcherungsträger angewiesen, so ist dessen Nummer, die aus dem Rentcnzeichen auf dem Bescheid zu ersehen ist, statt der Zahl 22 handschriftlich einzutragen, die letztere zu durchstreichen. 6) An der im Vordruck bezeichneten Stelle ist der Wohnort des Empf .gers, de: Tag der Quittungsvollziehung und die volle Namensunterschrift des Empfängers handschriftlich einzutragen. Die Quittung soll nicht vor Beginn des Monats vollzogen werden, auf den die Zahlung erfolgt. s) Die Unterschrift des Empfängers ist von der Ortsbehörde seines Wohnortes (Gemeinde vorsteher pp.) oder einer zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Person und bis auf wei teres nur einmal aller Vierteljahre, und zwar für den letzten Monat desselben, zu beglaubigen. Dazu genügt bei der Zulagequittung die Beidrückung des Dienststempels. Amtshauptmannschast — Dersichernngsamt — Kamenz, am 21. Dez. 1918. iMal-Anrrfgrr M ük SNsLaNr» Steinig, grsKtSbrrästk. fisnzwslüe, siMhenlbsl mä Umgegena. Lebensjahre): ein Viertelpfund Suppen und ein Pfund Nudeln, 3. auf Abschnitt 12 der Alters- (weißen) Närmittelkarte (Personen im Alter von über Jahren): 1 Pfund Nudeln; ferner in Kamenz, Pulsnitz, Königsbrück und Großröhrsdorf 4. auf Abschnitt 32 der allgemeinen Nährmittelkarte ein Viertelpfund Haserfabrikate und 2üv Gramm Graupen, 5. auf Abschnitt 34 der Kinder-Nährmittelkarte: Verteilung von Nahrungsmitteln. Von Dienstag, den 24. Dezember 1918 ab kommen zur Verteilung: 1. auf Abschnitt ßl der allgemeinen (gelben) Nährmittelkarte (Personen im Alter von über Der Kirchenvorstand Pfarrer Schneider, Vorsitzender. Panl Gebler. K Hermann Schneider. ein halbes Pfund Haferfabrikate. Infolge der Erschwerung des Eisenbahnverkehrs ist es nicht möglich gewesen, die Hafer fabrikate und Graupen rechtzeitig auch nach den übrigen Orten des Bezirks zu befördern. Die Verteilung wird dort in der nächsten Woche erfolgen. Sie wird noch bckanntzegeben. Kamenz, 21. Dezember 1918. Die Amtshauptmannschaft für den Kommunalverband. Der Arbeiter- und Soldatenrat. An die Kirchengemeinde Bretnig! Aus der in den Händen der Kirchengemeinde liegenden Druckschrift „Trennung von Kirche und Staat" ist ersichtlich, welchen schweren Schädigungen der Kirche wie des ganzen Volkslebens und damit auch des Staates begegnet werden muß. Wie ange kündigt, beruft der unterzeichnete Kirchenvorstand auf Muck Nm WÄMdck NM (mit Einj.-Ber.), 4klassig. Aufnahmealter 13. Lebensjahr. Anmeldungen für Ostern 1919 Allgemeiner Anzeiger. Amtsblatt iu die Kirche, um über die Frage der Trennung von Kirche und Staat zu berichten, eine Aussprache und eine machtvolle Kundgebung des Gemeindewillens herbcizusühren. Er richtet an alle über 20 Jahre alten Kirchengemeindeglieder aller Stände, ohne Unterschied des Geschlechts und der politischen Gesinnung, die dringende und herz liche Bitte, dem an jeden Einzelnen ergehenden Rufe zu folgen. Die Behörden, Chefs, Meister und Haushaltungs vorstände werden dringend gebeten, ihren Beamten, Angestellten, Mitarbeitern und Dienstboten den Besuch, soweit es irgend tun lich ist, zu ermöglichen. An Alle aber richtet sich die herzliche Bitte, von Person zu Person für den Besuch zu werben und selbst mit eigenem Beispiel voranzugehen. Das kirchliche Leben ist ein so wesentlicher Bestandteil des gesamten Volkslebens und so tausend fältig mit ihm verquickt, daß der Geist, in welchem die Trennung von Kirche und Staat durchgeführt wird, auf Jahrhunderte hinaus, wenn nicht für immer, entscheidend wirken wird auf Leben und Ge schichte des deutschen Volkes! Direktor von der fügt bekanntlich über gute Kräfte, sodaß ein genußreicher Abend bevorsteht. Außerdem sei noch auf das neue Weihnachtsmärchen für die Kinder mit Geschenkverteiluu^ nachmittags Nhr aufmerksam gemacht. Kamenz. Die Entlassung der Konfirman den im hiesigen Schulbezirke erfolgt Freitag, den 28. März 1919.