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Amtsblatt für die Ortsbehörde und den Gemeinderatzu Bretnig. Lokal-Anzeiger für kie Ortschaften Bretnig, GrohrSHMorl. Hauswalde, Frankenthal ms Umgegend. Der Allgemeine Anzeiger erscheint wöchentlich zwei Mal: Mittwoch und Sonnabend - bonnementsprei« inkl. de« allwöchentlich beigegebenen „Illustrierten Unterhaltungsblattes" > ierteljährlich ab Schalter 1 Mark, bei freier Zusendung durch Boten ine Hau« I Mark co Pfennige, durch die Post 1 Mark exkl. Bestellgeld. Inserate, die 4 gespaltene Korpuszeile 10 Pfg., sowie Bestellungen auf den All gemeinen Anzeiger nehmen außer unserer Expedition auch unsere sämtliche Zeitungsbote» jederzeit gern entgegen. — Bei gröberen Aufträgen und Wiederholungen gewähren Rabatt nach Uebereinkunft. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bi« Dienstag vormittag '>1> Uhr, für di« Sonnabend-Nummer bi« Freitag vormittag >„11 Uhr einzusenden. SLriflleilung, Druck unö Verlag von N. Lchurig, Bretnig. Nr. bv. Sonnabend, de« 13. Juli 1912. 22. Jahrgang. Bekanntmachung, die G ast- und Schankwirtschaften mit weiblicher Bedienung betr. S l. Säst- und Schankwirtschaften, in denen überhaupt oder an gewissen Tagen Bedienung durch weibliche Personen stat'.findet, werden den folgenden Bestimmungen unterworfen. § 2. Die Wirte find verpflichtet, den Dienstantritt und Austritt dec zur Bedienung der Gäste angenommenen weiblrchen Personen — unbeschadet der sonstigen Pflicht zur An- und Abmeldung — bei der Ortspolizeibehörde längsten» binnen 24 Stunden anzuze'gen. 8 3. Zur Bedienung der Gäste werden nur solche Personen zugelaff»», die durch ein polizei liche» Führung»,eugni» nachweisen, daß sie in den vorau»qegangenen 2 Jahren sich sittlich einwandfrei geführt haben. Dieses Zeugnis ist bei dec Anmeldung mir voczulegen. Personen, deren Beschäftigung mangel« Vieser Voraussetzungen von der OrtSpolizeibe- HSrde untersagt wird, sind binnen 24 Stunden wieder zu entlassen, sofern nicht au» besonderen Gründen die sofortige Entlassung angeordnet wird. 8 4. In den Schankstätten find alle Einrichtungen »erboten, durch die die Räume oder Plätze in irgend einer Weise dem freien Ein- und Uederblick rnt,ogen werben. Die Schankräume dürfen, solang« «äste sich darin «ushaltev, nicht verschlossen »erden. 8 s. Es ist verboten, in öffentlichen Bekanntmachungen auf da» Vorhandensein der weiblichen Bedienung Bezug zu nehmen. 8 s. Die ,ur Bedienung verwendeten weiblichen Personen haben anständige und unauffällige Kleidung zu tragen. E» ist ihnen untersagt, an den Gasttischen zusammen mit den Gästen Platz zu nehmen. Such dürfen sie weder für sich noch für andere von den Gästen Speise und Getränke er bitten, oder Gäste zum Trinken in aufdringlicher Weise ermuntern. 8 7. Die zur Bedienung der Gäste zugelassenen weiblichen Personen haben in der Behausung de» Wirte» Wohnung zu nehmen. Der Wirt hat zu diesem Zwecke für geeignete Räume zu sorgen. Eine Ausnahme hiervon findet nur bei vorübergehend zur Aushilfe verwendeten oder verheirateten Personen statt. 8 8. Jeder Wirt hat der angenommenen weiblichen Bedienung bei ihrem Dienstantritt die O-rtttch-S und «Lchstfche». Bretnig. Am Mittwoch hielt der Ge- samt-Schulfest-Ausschuß im Gasthof zum Anker seine Schluß-Sitzung ab, in welcher der Rechenschaftsbericht über da« stattgefundene Schulfest erstattet wurde. Dem Berichte zu folge betrug oer Kostenaufwand diesmal 1112,18 Mk., während er im Jahre 1308 sich auf 1169 Mk. belief. Bretnig. Der hiesige Männergrsang- verein wird sein SOjähcige» Bestehen am Sonntag und Montag, den 1. und 2, Dezem ber d. I. im Gasthof zum Deutschen Hause- feiern. Für den ersten Tag ist folgendes vor gesehen: Kirchsang, Konzert und Kommers, während am zweiten Tage Tafel und Ball stattfinden sollen. Der Verein wurde am 27. November 1862 gegründet. Bretnig. Bei der am Mittwoch statt - gefundenen Pferdevormusterung wurden au» hiesigem Orte 65 Pferde vorgeführt, von denen 8 für untauglich erklärt wurden. — Landwehrleute und Reservisten seien daran erinnert, daß sie für die Monate, in denen sie zur Uebung bei der Truppe einge» zogen find, keine Steuern zu entrichten haben. Wenn auch nur ein Uebungstag in den Mo nat fällt, so bleibt der ganze Monat steuer frei. Eine Steuerbefreiung tritt jedoch ohne besonderen Antrag nicht em, weshalb die Per sonen nach Ableistung ihrer Hebung unter Vorlegung ihre« Milttärpaffe» sich bei der Gemeindebehörde ihre» Wohnsitze« melden und die Befreiung von d»n Steuern beantragen müssen. Kamenz. In hiesiger Amt»hauptmann- schast bestanden im Jahre 1911 4 Zwangi- und 42 freie Innungen, während in den AmtShauptmannschasten Zittau 3 bezw. 27, Löbau 19 bezw. 16 und Brutzen 27 bezw. ebenfall« 16 gezählt wurden. Der gesamte Bezirk der G-werb-krmmer Zittau umfaßte somit 43 Zwang«, und 101 Freie Innungen. Ersteren gehörten 2432, den letzteren 2300 Mitglieder an. Bautzen, 10. Juli. (Ein Streit im Aerztelager.) Ein eigenartiger Slrett in ärzt lichen Kreisen ist hier »um Aurdruch gekom men, der folgende Borgeschichte hat: Im Januar 1910 erkrankte bekanntlich König Leopold von Belgien und die ihn behandelnden Lsrzte kiel ten eine Operation für notwendig. Die Ope ration wurde vorgenommen, der König unter lag aber doch der Krankheit, einem Darmlei den. Da» Honorar für dir Aerzte betrug 100 000 Mark. Im Anschluß an diesen Vor fall veröffentlichte der hiesige praktische Arzt Dr. Rohr ein „Eingesandt" in einem Bautz- ner Blatte, in dem er sich energisch gegen den Uebereiser der modernen Chirurgen wandte, möglichst in jedem Krankheitsfall mit dem Mes ser oorzuqehen. Daraufhin nahm sich der zu ständige ärztliche vezirksoerein der Anqeleqen- hett an, der in dem Vorgehen von Dr. Rohr eine Verletzung der ärztlichen StandeSpfluht erblickte. Da« Verfahren endet«, ohne daß Dr. Rohr überhaupt gehört wurde, mit seiner Verurteilung zu 3000 M. Geldstrafe, 100 M. Kosten und Entziehung de» ärztlichen Wahl recht« aus 2 Jahre. Dr. Rohr legte Beru fung ein und der äntlicbe Ehrengericht»hof in Dre»dt» ermäßigte o»e strafe, indem er nur auf 500 M Geldstrafe erkannte. Bei diesem Bescheide hat sich aber Dr, Rohr nicht beruhigt. Bestimmungen dieser Bekanntmachung bekannt zu geben und ihre Befolgung strengsten» zur Pflicht zu machen. Auch hat er in seinen Schankcäumen einen Abdruck dieser Bekanntmachung an sichtbar« Stelle au»zuhängen. 8 ». Im Falle einer Stellvertretung ist der Stellvertreter in gleicher Weise wie der Wirt für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Für die Beobachtung der Vorschriften in 8 5 ist neben dem Wirt auch die betreffend» weibliche Person verantwortlich. 8 10. Auf Schankstätten, in denen die Bedienung der Gäste autschließlich durch die Ehefra» oder Tochter de» Wirte» oder seine» Stellvertreter», oder durch «ine selbst im Besitz der Schank erlaubnis befindliche weibliche Person erfolgt, findet diese Bekanntmachung keine Anwendung. Au« fittenpolijtilichea Gründen kann sie jedoch auch auf Wirtschaften dieser Art au«> gedehnt werden. - 8 11- Die Bekanntmachungen der Königlichen Lmt«hauplmannschast über die Festsetzung ein« allgemeinen Polizeistunde im Beuck vom 6. September 1905 und 21. August 1911 (Nr. 209/1905 und 194/1911 de» Kamenzer Tageblattes) »erben durch diese Vorschriften nicht berührt. E» bleibt jedoch der Octspolizsibehörde (Bürgermeister, Gemeind-vorstand, Sutsvor« steher) Vorbehalten, au» besonderen filten- oder wohlfahrtSpoli,ettiche« Gründen die frühere Schließung einzelner Schankstätten mit weiblicher Bedienung anzuordnen. Von einer solchen Anordnung ist der Königlichen Amt-Hauptmannichaft unverzüglich Anzeige zu machen. 8 1». Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden, soweit nicht nach Reichs- oder Landesgesetz schärfere Strafen -intreten, vorbehaltlich einer etwaigen Entziehung oer Schank erlaubnis mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bi« zu 14 Tagen geahndet. 8 13. Welche Schankstätten im einzelnen Fall dieser Bekanntmachung unterstellt werden, be stimmt die Königliche LmtShauptmannschait durch ein bei ihr geführte» Verzeichnis. Bon dec Eintragung wird der betreffende Schankwirt schriftlich oder zu Protokoll beschiede». Diese Eintragung wiro erst auf Antrag gestrichen; ein« nur vorübergehende Nichtdeschäfti- gung von weiblichen Personen begründet jedenfall» einen solchen Antrag nicht. 8 14. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem Lags ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kamenz, am 2. Juli 1912. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Ec veröffentlicht nunmehr ein zirka 500 Set ten starke» Buch, da» den Titel trägt: „Ge danken «ine» selbst operierten Arzte» üder Operationen." Dr. Rohr, der selbst einmal erfolglos operiert worden ist, bezeichnet sein Werk al» „Medizinisch» naturwissenschaftlich - historisch-philosophische Studie und Verteidi gungsschrift^ und legt darin seinen von der modernen Chirurgie ziemlich weit abweichen den Slanopunkt dar. E» ist nicht verwun derlich, daß da» Weik von Dr. Rohr in medi zinischen Kreisen allgemeiner Ablehnung begeg net; in der ärztlichen Fachpresse wird, soweit dieselbe überhaupt von dem Werk Notiz ge nommen hat, die schärfste Kritik geübt. Ost ritz. (Zur Warnung.) Nach dem Genast von Wasser auf Kirschen verstarb hier nach qualvollen Stunden eine bei einer hie sigen Familie zu Besuch weilende Frau. Die Frau, die nach dem Trinken de» Wasser» heftige Leibschmerzen bekam, sollte zweck» so fortiger Vornahme einer Operation in eine Zittauer Klinik gebracht werden. Unterwegs verstarb sie. Dresden. Eine interessante militärische Uebung findet am Montag den 15. Juli in den Vormittagsstunden bei Zschieren Katt. Dort werden mehrere Artillerieregimenter mit Geschützen, Pleroen und Mannschaften mittel« Ruderfährcn üder den Strom setzen. — Wegen Veruntreuung verschiedener amt licher G<lder (zirka 250 M.) wurde der Poii- zeiexoedient D. au« Dippoldiswalde seiner Stellung enthoben. — Zum Fall de» Bürgermeister« Dr. Roth- Burgstädt wird den „L. N. N." au« Burg städt gemeldet: Die hiesigen Stadtverordneten lehnten in »hier letzten Sitzung oen Beitritt zu der bekannten Resolution des Hausbesitzer- verein«, die sich scharf gegen den Bürgermeister und Landtaz-adgeoroneten Dr. Roth wendet, mit acht gegen vier Stimmen ad. Dieser Tage mülle in Burgstädt Kceishauptmann von Bucgsdorff, um die Verteilung oer Amt«ge» schäfte unter den Vertretern de» wegen Krank heit beurlaubten Bürgermeister» Dr. Roth während dessen Abwesenheit zu regeln. — Die ersten von Leipzig nach Lindau und nach München-Kufstem und Salzburg-Berchtes gaden adgelaffnsn Alpinsondsrzüge waren gut besetzt. Ersterer führte annähernd 200 Personen, letzterer etwa 450 Personen; davon halten als nächste» Reiseziel gewählt: 121 München, 182 Kufstein .und 1S7 Salzburg, Rnchenhall, Berchtesgaden. Leipzig, 10. Juli. Rach qualvollen Schmerzen verstarb im Leipziger städtischen Kcankenhau» der Gutsbesitzer Wilhelm Better mann aus Gnaudorf. Ec war am Montag in der Nähe de» Bahnhöfe» Borna bei Leip zig mit Mähen von Gra» beschäftigt gewesen, al» plötzlich ein Zug hrrannahte und Better mann, der sein Kommen nicht bemerkte, erfaßte und ihm beide Beine und einen Arm abfuhr. Die Zugbeamlen hatten sofort die lleberführung in« Kcankenhau« veranlaßt, wo man leid«, den Unglücklichen nicht mehr retten konnte. Leipzig. Ecrichluug einer Luftschiff- Halle.) Hier hat sich ein vorbereitender Aus schuß zur Förderung de« Biues einer Luft schiffhalle gebildet. Man erwartet, daß die Errichtung einer solchen Halle bald verwirk licht werden wird.