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tmi -efstsi, v<t- neue Frau. Bet Hera«-. vielleicht »den Laufpaß ge- cht al- mildernder rren. Eine Frei- hin nicht erfolgen, kann, der zweimal unden Geistes ge- gern. l Frankreich selbst iebsames, sondern chende UrieU recht ! immer so bleibe, kständiges Gericht n daS Gesetz ein- t. Die Türkei ist ttt Bleu" schreibt >en kräftigen und von fremden Ele. ; die Vielweiberei Beispiel des Ge- )ie den Mut und men zu ernähren, bekommen. Aus letreten. Bauern ftt einer einzigen önnen, und weil Kinder haben, die md erwerbslosen der Einführung n werden. Lassen en beiseite! Die r Form der Ehe. Kultur und einer irdig ist wie die em Herrn Fran klaven und Skla- l. Sonst könnten en, die mit einer 1 und dabei noch 1 die neue Mor de, das ist doch n recht öde ge- Man bedenke: rane, Tragödien, tzblättern, welche as Küchenwesen, August 1S2I. . so u. 70 Psa. . 1,00u.1.20 Mk. 3,50 Mk. . 1,00u.1,20 Mk. . 1,00-1,10 MK. 1,00 Mk. 1,00 MK. 2 00 MK. 1,S0 MK. . 1,00-1,30 MK. 38,- MK. r K N«mh»s - tt - Nachm. V,8 Uhr : US Herrn Bahnhofs- N >860 mpklekll ir-SiiiWls.zt MMWW»WW»WW»M Mmiaiishiin irstag abend wird »wein oh sd.s—U.6.—M. men Breiteste. S». »mßt ilum, beleben, ircl nacli leutunßjberecii- burtsciatum unä sencken. Viele en Lukru>vei8en. r. 2, III. rklärung. jerrn Kaufmann hier, von mir in )keit gebrachten idigungen nehme »voll zurück, da ; unwahr u. un- Ella Haschert. Nachrichten für Naunhof > . und Umgegend L (Mkechtshain, Ammelshain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmaunshain, Fuchshain, Groß- und Kieiusteiv-erg, Minga, Mhra, Nndhardt, Pomß«, SkKÄW, Lhrem nsto^) Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amlshauptmannschaft Grimma und des Skadtrates zu Naunhof. ^Grfch^nt wSchentttch S malt Dienstag, Donnerstag Zonnabend, noch«. 4 Uhr - ß für dm folgenden Tag. vezna-preiSt Monatlich Mk. 5.—, '/.jährlich Mk. S.—,s i ohne Austrogen, Post rinschl. der Postgebühren Mk. 9.75. Im Falle höherer: i Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger Storungen des Betriebes, hat -er Bezieher - ! Keine« Anspruch auf Lteserung d« Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises, r Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2. : Anretgenpretse r vt« S gespalten« KorpuszeUe 70 Pfg., auswärts SO Pfg. Amt-1 r ticher Teil MK.-l.S0. Reklamezetl« Mk. 1L0. Beilagegebühr pro Lundert Mk. 2.—. f ! Annahme der Anzeigen bis spätestens 10 Uhr vormittag» de» Crscheimmgstages, r r größere noch früher. — Alle Anzejgen-Dermittlungen nehme« Aufträge entgegen. — - r Bestellungen werden von den Austrägern oder tu der veschästsstelle angenommen, i Druck und Verlag: Gü»z ck Eule, Naunhof bei Leipzig, Markl 2. Nummer 10^ Amtliches. > Im Handelsregister ist eingetragen worden am 25. August 1921 auf dem die Firma .Vereinsbank Naunhof* in Naunhof betreffenden ! Blatt 272: Die Generalversammlung vom 25. April 1921 hat die Erhöhung des Grundkapitals um etnhunderttausend Mark, in ein hundert Aktien zu eintausend Mark zerfallend, mithin aus zwei- hunderttausend Mark, beschlossen. Der Gesellschostsvertrag vom 29. März 1899 Ist durch den gleichen Beschluß laut Notoriatsurkunde vom 25. April 1921 auch in anderen Punkten abgeöndert worden. Die beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist erfolgt. Das Vor standsmitglied, Privatmann Ernst Hermann Rüdiger in Naunhos ist I ausgeschieden. Der Kaufmann Franz Alfred Engelmann in Naunhof > ist zum Dorstandsmilglied und zum Stellvertreter des Direktors j bestellt worden. A. Reg. 13s f/Li Amtsgericht Grimma, am 25. August 1921. GchluhdienK. 'Drahtnachrichten vom 27. August. Wirtschaftsbcihilfe für die Kriegsopfer. Berlin. Der Hauptvorstand des ZentralverbandeS deut- , scher Kriegsbeschädigter und Kriegshinterbliebenen übergab dem Reichsarbeitsminister Branns eine Eingabe, in welcher eine sofortige Erhöhung der Teuerungszulage und eine be sondere Wirtschastsbeihilfe für die Kriegsopfer gefordert wird. In der nächsten Woche soll eine gemeinsame Besprechung der Kriegsopferorganisationen mit dem Reichsarbeitsministertum staStsinden. Mehr Berwaltungskoften als Ertrag bei der Tabaksteuer. Berlin. Nach einer Mitteilung der Allgemeinen Tabak zeitung werden die Einnahmen der Tabaksteuer zu 75 Pro zent von den Verwaltungsspesen aufgezehrt. Aus einer Er widerung des Reichsfinanzministers ist ersichtlich, daß tatsäch- lich ein Satz von 60 Prozent in Frage konmit. Gehaltsauszahlung in Frank. Homburg. Der Berussbürgermeister der Stadt Homburg tm Saargebiet Hai als einer der ersten im Saaraebiet die For- ! deruna gestellt, sein Gehalt in Frank ausgezahlt zu erhalten. Auf Grund deS Anstellungsvertrages mußte diesem Ersuchen nachgekommen werden. Das Gehalt des Bürgermeisters steigt dadurch bei dem jetzigen Frankkurs um etwas mehr ats das Doppelte. i Die Unterschlagungen in Ems. Bad EmS. Der in der Kaffe des Ein- und Ausfuhramtes veruntreute Betrag ist bisher aus vier Millionen Mark sestge- stellt worden. Einer der Haupttäter namens Mellin, der seit einigen Wochen in Urlaub ist, soll sich in Frankreich aufhalten. Die Nachricht, daß das Kaffenbuch gefunden worden sei, be- ftätigt sich nicht. Mohammedanische Freiwillige sür Ungarn. London. AuS verschiedenen Ländern deS Orients treffen Abordnungen von mohammedanischen Völkern etm die der Angoraregierung ihre Unterstützung anbirten. Insgesamt sollen sich bisher 20000 Freiwillige bei Kemal Pascha gemeldet i Die Jrenantwort nicht befriedigend. London. »Daily Chronicle* zufowe ist die Antwort der Sinnfeiner auf das Angebot der britischen Regierung nicht be- friedigend. Das Kabinett tritt zusammen, um über die Ant- wort weiter zu beraten. »Daily Chronicle* zufolge verwirft de Valera da- Angebot der britischen Regierung, er wünscht aber, daß die Verhandlungen weitergeführt werden. Der neue Friedensvertrag. Man ist von jeher daran gewöhnt, daß alle Dinge, die mit Amerika Zusammenhängen, von drüben her als j Sensationen ersten oder mindestens zweiten Ranges be- ! handelt werden. So wurden auch um den Vorfrie- densverlrag, der nunmehr am 25. August nach mittags 5 Uhr im Auswärtigen Amt zu Berlin von den Herren Dr. Rosen und Dresel unterzeichnet worden ist, alle Trommeln amerikanischer Berichterstattung ge rührt, um die Welt auf das große Ereignis vorzube reiten, das sich hier wieder einmal vollziehen werde. Der Vertrag liegt jetzt vor, aber er läßt, schon wenn man allein seinen äußeren Umfang in Betracht zieht, viel zu wünschen übrig. Mehr als die Hälfte davon entfällt auf die Wiedergabe der Kongreßrefolution, die den Kriegs zustand mit Deutschland schon vor zwei Monaten sür be endet erklärte. Der karge Rest gliedert sich in drei Artikel, von denen der erste die Erklärung Deutsch lands enthält, alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen, Reparationen oder Vorteile, die in jenem Kongreßbe schluß näher bezeichnet sind, mit Einschluß aller Rechte und Vorteile, die der Friedensvertrag von Versailles für ! die Vereinigten Staaten fetzsetzt, anzuerkennen, ungeachtet der Tatsache, daß dieser Vertrag von den Bereinigten Staaten nicht ratifiziert worden ist. Der zweite Artikel bestimmt dann des genaueren, welche Teile des Versailler FtiedenSvertrageS Amerika als bindend ansieht, welche dort »verankerten* Rechte und Vorteile es also für sich in Anspruch nehmen will. Dabei wird erklärt, daß diese Inanspruchnahme in einer Weise geschehen soll, die mit den Deutschland nach diesen Bestimmungen zustehenden Rechten im Einklang steht. Ausdrücklich wird dann die Übernahme aller Bestimmungen über den Völkerbund, den Völkerbundsrat. die Völkerbundsversammlung und die Sonntag, den 28. August 1921 Völkerbundssatzung von Amerika abgelehnt, und das Stecht, aber nicht die Verpflichtung der Union festgestellt, an den Arbeiten der Reparationskommtssion teilzu- nehmen. Zum Schluß findet sich noch die Zusicherung, daß der Austausch der Ratifikationsurkunden sobald als möglich in Berlin vor sich gehen solle. Das ist alles — wenig oder viel, wie man es nehmen will. Wenig, wenn man bedenkt, daß seit dem Waffenstill stand fast drei Jahre vergangen sind und daß wir mit den übrigen Hauptgegnern aus der Zeit des Weltkrieges schon seit mehr als drei Jahren in Frieden leben. Wenig auch, wenn man ferner bedenkt, daß die Gewalt der Tatsachen und die Mgcht der Verkehrsnotwendigkeiten sich über alle noch bestehenden diplomatisch-politischen Schwierigkeiten hinweggesetzt haben, und daß zwischen Deutschland und Amerika schön geraume Zeit im großen und ganzen kaum ein anderes Verhältnis bestanden hat, wie etwa zwischen Deutschland und Italien. Wenig aber auch, wenn man daran denkt, daß nun erst ein wirklich ins einzelne gehen der, die Gesamtinteressen auf beiden Seiten umfassender Friedensvertrag, mitsamt der notwendigen Neuregelung unserer handelswirtschaftlichen Beziehungen in Angriff zu nehmen ist. Es ist richtig, daß in der Einleitung des Vertrages von dem Wunsche geredet wird, die freundschaftlichen Beziehungen, die vor Ausbruch des Krieges zwischen den beiden Nationen be standen haben, wiederherzustellen", daß also der Eindruck eines Diktats L la Versailles geflissentlich vermieden worden ist. Wir stehen aber andererseits vor der Tatsache, daß der Kongreßbeschluß, der in diesem Ver trag Aufnahme gefunden hat, auch nicht auf ein Tüpfel chen der amerikanischen Rechtsansprüche gegenüber allem beschlagnahmten deutschen Eigentum verzichtet. Will es demgegenüber viel besagen, daß man sich außerhalb des Vertrages, also nichtamtlich sozusagen, da hin verständigt hat, mit diesem Vertragswerk den Weg zu einer »gerechtesten und billigsten Regelung" aller auf dieses Eigentum bezüglichen Fragen ebnen zu wollen? Das sind im besten Falle gute Vorsätze, deren Ausführung, was Amerika betrifft, von unkontrollierbaren Faktoren, wie jedem möglichen Wechsel der politischen Machtverhältnisse abhängen wird. Eine Zusage von moralischem Gewicht allenfalls, wie überhaupt die moralische Bedeutung dieses Vertrages größer sein mag als die materielle. Doch mutz auch in dieser Beziehung vor Überschätzung ge warnt werden. Wir dürfen auch nicht vergessen, daß es dem Präsidenten Harding als Rechtsnachfolger Wilsons wohl angestanden hätte, die furchtbare Schuld dieses Mannes an dem deutschen Volke freier und williger wiedergutzu machen, als dieser Vertrag es anbahnt. Und wenn auch versichert wird, daß während der ganzen Dauer der Ver handlungen die Schuldfrage nicht berührt worden sei, so wird doch der gesamte achte Teil des Versailler Ver- träges in diesem Abkommen vom 25. August von Amerika mit in Anspruch genommen, und in diesem Teil findet sich der berüchtigte Artikel 231, der das Deutschland abgepreßte Schuldanerkenntnts enthält. Gewiß, wir brauchen es nicht zu wiederholen, aber die Amerikaner haben es auch nicht ü/er sich gewonnen, es an ihrem Teil ausdrücklich abzuleh- - n. Man ist um diesen wunden Punkt wie um einen hei ßen Brei herumgegangen, und die Franzosen werden es gewiß nicht unterlassen, aus dieser Art der Behandlung die Folgerung zu ziehen, daß die Amerikaner die Schuldfrage nicht anders betrachten, als man es in Paris tut. Der Reichstag wird den Vertrag ohne Zweifel an nehmen, weil er dem gegenwärtigen Zustand immerhin vorzuziehen ist. Er wird es aber ohne jede Begeisterung tun. * über 25 Milliarden Mark deutsches Eigentum. Der amerikanische Verwalter des beschlagnahmten ehedem feindlichen Eigentums, Miller, ist im Besitze von 418 727 971 Dollar. Davon sind 314 179 463 Dollar deut sches Eigentum. 14 Millionen Dollar entfallen auf die be schlagnahmten deutschen Schiffe, die gegenwärtig unter amerikanischer Flagge segeln. Sobald - die Ratifikation durch die beiden Länder vollzogen ist, muß vom Kongreß ein besonderes Gesetz angenommen werden, etwa derart, daß deutsches Eigentum, welches sich in den Vereinigten Staaten befindet, zurückgegeben werden kann. Es ist aber auch möglich, daß die Rückgabe nicht erfolgt, des-hstreubs auch möglich, daß die Rückgabenichterfolgt; denn ungefähr 400 Millionen Dollar, die gegenwärtig noch in den Vereinigten Staaten beschlagnahmt sind, sollen zum Teil als Zahlung für die von amerikanischen Bürgern und von der amerilanifchen Regierung erlittenen Schäden dienen. . , . . Erzberger ermordet! Offenbach a. M., 26. August. Der ehemalig« Reichsfinanzmintster Matthias Erz berger ist heute mittag in einem benachbarten Bade, wo er mit feiner Familie zur Erholung weilte, er mordet worden. Erzberger hatte wie täglich einen Spaziergang angetreten und wurde mit zwölf Schüsse« tm Körper tot aufgefuudeu. Wetter wird gemeldet: Erzberger befand sich heute vormittag 9 Uhr aus dem Weg von Bad Griesbach zur 82. Jahrgang Alexander-Schanze in der Begleitung des Zentrumsabge ordneten Diez. Zwei Burschen im Alter von etwa 25 Jahren drangen auf die Abgeordneten ein, trennten sie und töteten Erzberger durch Schüsse in die Brust. Abg. Diez ist verwundet und befindet sich im Spital in Oppenau. Es ist bereits festgestellt, daß kein Raubmord vorliegt. Einigung über die Gehattsforderungen (Nach den amtlichen Mitteilungen.) Für Beamte, Angestellte und Arbeiter des Reiches» Die unter dem Vorsitz des Reichskanzlers geführten Verhandlungen der Retchsregierung mit den Vertretern > der Spitzenorganisationen der Beamten, Angestellten und j Arbeiter haben zu einer Einigung geführt. Das Reichs- ! kabinett wird mit größter Beschleunigung zu dieser Ver einbarung Stellung nehmen. Ihre Annahme erscheint sicher. Nach Verabredung mit den Führern der Reichs- togsfraktionen sollen die erhöhten Bezüge alsbald nach Zustimmung des Reichsrats angewiesen werden; die Zu stimmung des Reichstags wird nachträglich etngeholt werden. Zuschläge für planmäßige Beamte. Der Teuerungszuschlag zum Grundgehalt und OrtSzuschlag für die planmäßigen Reichsbeamten wird für die Orte der Ortsklasse auf 93 Prozent festgesetzt. Diese Erhöhung entspricht einer Ausbesserung der Gesamtbezüge um 131L bis 20 Prozent in den Ortsklassen bis L. Außerplanmäßige Reichsbeamte. Die männlichen außerplanmäßigen Reichsbeamten erhal ten zu ihrem bisherigen Diensteinkommen nebst Teuerungs- Zuschlag einen weiteren Teuerungszuschlag in der Höhe, daß ihr Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag das Dienstein kommen nebst Teuerungszuschlag eines planmäßigen Beamten der ersten Besoldungsstuse ihrer Eingangsgruppe erreicht. Die weiblichen außerplanmäßigen Reichsbeamten erhalten zu ihrem bisherigen Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag einen weiteren Teuerungszuschlag bis zur Erreichung eines Gesamt betrages, wie er sich ergeben würde, wenn unter Zugrunde legung des Teuerungszuschlages für die planmäßigen Beam ten sowie des Ortszuschlags für die erste Besoldungsstuse ihrer Eingangsgruppe die Diätensätze betragen würden vom Beginn des 1. Dienstjahres ab 75 Prozent, vom Beginn des 2. Dienstjahres ab 75 Prozent, vom Beginn des 3. Dienstjahres ab 80 Prozent, vom Beginn des 4. Dienstjahres ab 80 Prozent, vom Beginn des 5. Dienstjahres ab 85 Prozent, vom Beginn des 6. Dienstjahres ab 90 Prozent, vom Beginn des 7. Dienst jahres ab 95 Prozent, vom Beginn des 8. Dienstjahres ab 100 Prozent. Ab 1. August 1921. Die TeuerungSzuschläge zu den Kinderzuschlägen werden in den Orten der Ortsklasse auf 200 Prozent, in den Orten der Ortsklasse 8 und O auf 175 Prozent, in den Orten der Ortsklasse 0 und 8 auf 150 Prozent festgesetzt. Dir vorge nannten TeuerungSzuschläge werden ab 1. August 1921 gewährt. Die Unterhaltszuschüsse im Vorbereitungsdienst werden er- ! höht. Eine Einbehaltung der vorstehend bewilligten Er- ! Höhungen zur Abdeckung noch nicht getilgter, seinerzeit ge- i währter Vorschüsse wird nicht stattfinden. Für die Beamten, ! die vor dem 1. August 1921 aus dem Arbeiterstand in daS Beamtenverhältnis übernommen worden sind, findet eine An rechnung der Erhöhung des Teuerungszuschlags auf die Aus- gleichszulage nicht statt. Dagegen wird angerechnet Er höhung des Grundgehalts bei Ausrückung in eine höhere Dienstalterstuse und bei Beförderung. Erhöhung des Orts zuschlags wegen des Übertritts in eine höhere Ortszuschlags gruppe. Die durch die Regelung bewirkte Erhöhung der Diätensätze. Erhöhung des TeuerungszuschlagS. soweit sie auf die Erhöhungen des Grundgehalts, Ortszuschlags und Diäten satzes zurückzusühren ist. Die Angestellten. Für Angestellte finden die Bestimmungen sinngemäß An- Wendung. Die Bezüge der männlichen volljährigen Ange stellten werden entsprechend den fünf ersten Sätzen, wie oben bet den weiblichen Beamten, die Bezüge der weiblichen voll jährigen Angestellten in den ersten.fünf Vergütungsstusen er- höht. Die Grundsätze über Erhöhung des Grundgehalts, Auf rücken, Übertritt in höhere Ortszuschlagsgruppen usw. finden sinngemäß« Anwendung auch auf die persönlichen Zulagen der Angestellten der Reichsverwaltung gemäß Paragraph 19 des Teiltarifvertrages vom 4. Juni 1920 mit der Maßgabe, daß Erhöhungen der Bezüge infolge Versetzung des dienst lichen Wohnsitzes in eine höhere Ortsklasse mit Wirkung vor dem für die Berechnung der persönlichen Zulage maßgeblichen Stichtag auf die persönliche Zulage in Anrechnung zu bringen sind. Arbeiter, Pensionäre, Hinterbliebene. Der bisherige Teuerungszuschlag sür männliche Arbeiter ' über 21 Jahre wird ab 1. August pro Stunde um 1 Mark er höht werden. Hierbei sind die den Beamten gewährten Er höhungen der Kinderzuschläge bereits mitberücksichtigt, so daß der bisherige Soziallohn der Arbeiter eine Änderung nicht erfährt. Eine Anrechnung auf die durch Tarifverträge oder sonstige Vereinbarungen bedingten persönlichen und besonderen Zulagen findet nicht statt. Tue Festsetzung des Teuerungszu schlags für Arbeiterinnen, für Arbeiter vom 18. bis 21. Jahre, für jugendliche Arbeiter und Lehrlinge bleibt noch besonderer Vereinbarung Vorbehalten. Für Pensionäre und Hinterbliebene werden Vie aus der Erhöhung des Teuerungszuschlags nach dem P. E. G. P«n-