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Nachrichten für Naunhof und Umgegend (Albrechtshatn, Ammelshain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, KSHra, Lindhardt, Pomßen, Staudtnitz, Threna usw.) Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Skadtrates zu Naunhof. : erscheint wöchentlich 3 malt Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, nochm. 4 Uhr - - Anzeigenpreise t Die 6gespaltene AorpuszeileL— Mb., auswörtr 2.50 Md. Amt«! r für den folgenden Tag. BezngspreiSr Monatlich Mk. 10.— mit Austragen, Post r H ff r ltcher Teil Mk. 4.—. Reklamezeile Mk. 4.50. BeUagegebühr pro Nummer Mk. 50.—. t r einschl. der Postgebühren '/»jährlich Mk. 32.— Im Falle höherer Gewalt, Krieg,: I M L : Annahme der Anzeigen bis spätestens 10 Uhr vormittags des Erscheinungstages, r r Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher keinen Anspruch ; ; größere noch früher. — Alle Anzeigen-Vermittlungen nehmen Auftrüge entgegen. — - : auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. : : Bestellungen werden von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen. - Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2. Druck und Verlag: Sü«z L Eule, Naunhof bei Leipzig, Markl 2. Nummer 53 Sonntag, den 7. Mai 1922 33. Jahrgang ! - ———> >> ! ««E Amtliches. In der , gestrigen 8. diesjährigen Sitzung des Stadtge- metnderaiss ist folgendes beraten und beschloßen worden. 1. Das Gesuch der Herren Gebrüder Neumann, iknen zu gestalten, daß Ler im Grundstück Wurzener Straße 57 vor handene Sckleusenanschluß auch für das nebenanliegende Grundstück Würzner Straße 59 vorläufig als genügend er achtet wird, wurde genehmigt. Auch das weitere Gesuch, die Einfriedigung zunächst nicht nach Vorschrift, wie sie die Bau ordnung vorsieht, sondern nur in einfachem Kolzzaun auszu führen wurde unter Vorbehalt genehmigt. 2. Don einem Dankschreiben des Herrn Buchdruckerei- besttzers Günz für die Beglückwünschung anläßlich seines 50 jährigen Berufsjubiläums nahm man Kenntnis. 3. Der 3. Nachtrag zur Ordnung über den Fremdenver kehr, der die Erhöhung der Sommerfrischlergebühren regelt, wurde angenommen. 4. Gegen 2 Stimmen wurde beschloßen, den Rechnungs- und Derfaßungsausschuß mit der Aufstellung einer Ordnung über Erhebung einer Abgabe von den Arbeitgebern für Wohnungsbauzwecke zu beauftragen. 5. Don einer Eingabe des Verkehrs- und Verschönerung-- vereins wegen der Sommerfrischlergebühren und der Sommer konzerte nahm man Kenntnis. Zum Teil erledigte sich die Ein gabe. Im übrigen war der Stadkgemeinderat der Meinung, daß der Schmuckplatz vor der Schule zur Abhaltung der Sommerkonzerte als geeigneter Ort weiter bestehen bleibt. 5. Die Beschlüße des Rechnungs- und Verfassungsaus- schußes vom 28. April wurden genehmigt. Es handelte stch hierbei u. a. um die Gewährung von Erholungsurlaub für die städtischen Arbeiter und Beamten, um die Gewährung einer Vergütung für Ueberstunden an Anwärter, Hilfsarbeiter und Lehrlinge, die Weitergewährung von Bekleidungsgeld an die Polizeibeamten, die Aussprache über die Erhöhung der Mieten für Wohnungen, die Beamte in städtischen Gebäuden innehaben, die Erhöhung der Vergütung für Aufnahme der Niederschriften in den Sitzungen, die Gewährung eines Bei trags zu den Unkosten für Unfallversicherung der Mitglieder der freiwilligen Sanitätskolonne vom Roten Kreuz und die Erhöhung der Derpflegsähe für Obdachlose. 7. Die Beschlüße des Gasanstaltsausschufles vom 24. April wurden genehmigt. Sie betrafen u. a. die Vergebung des Zweierofens an die Firma Gebrüder Kämpfe in Eisenberg, die Kenntnisnahme von einer Verpflichtung des Betriebsleiters der Gasanstalt durch das Finanzamt über Teerkontrolle, die Aufnahme eines vorübergehenden Darlehns für die Gasanstalts, kaffe, die Kenntnisnahme von den Kohlenpreis- und Fracht. Preiserhöhungen, die Erhöhung des Gaspreises, sowie die Er. Höhung der Kokspreise. 8. Der Schadenersatzanspruch des Herrn Dr. Poulimenos in seiner Wohnungksache wurde abgelehnt. 9. Als Mitglieder des Gewerbesteuerausschuffes wurden gewählt: die Herren Schmiedemeister Keyde, Fuhrwerksbefiher Ebersbach, Stadtverordneten König und Krübler. Der Bürger- meister ist Vorsitzender des Ausschußes. Als Stellvertreter wurden gewählt: die Herren Tischlermeister Stephan, Guts- pächter Höhne, Stadtrat Thiemann, Fabrikbesitzer Herbert Wagner. 10. Das städtische Land an der Melanchthonstraße soll an die Firma Reformschuhfabrik Hermann Wilke, Kommandit gesellschaft hier zum Preise von 12 Mk. je qm bedingungs- weise verkauft werden. 11. Das Entlaflungsgesuch eines Beamtenanwärters wurde genehmigt. 12. Die Wahl von 3 einzustellenden Beamtenanwärtern soll dem Bürgermeister überlaßen werden. 13. Don einer Verfügung der Amtshauptmannschast Grimma, nach der die Flurstücke 178, 179 und 180, das söge- nannte alte Schloß, zum Rittergut Pokißen gehörig, mit der Gemeinde Pomßen vereinigt worden find, nahm man Kenntnis. Hieraus nichtöffentliche Sitzung. Naunhof, am 5. Mai 1922. Der Stadtgemeinderat. Oeffentliche Impfungen. Die diesjährigen öffentlichen unentgeltlichen Impfungen sollen ' Montag, den 8. Mai IVSS nachmittags V,2 Uhr im Rathaussaale vorgenommen werden. Zur Impfung vorzustellen sind die Kinder, die 1) in Naunhof im Jahre 1921 geboren sind, 2) nach Ausweis der Jmpflisten der vorhergegangenen Jahre der Jmpfpflicht nicht Genüge geleistet und 3) im vorigen Jahre oder im laufenden Jahre in Naun hof zugezogen sind, und ihrer Jmpfpflicht noch nicht genügt haben. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder solcher Kinder werden hierdurch aufgefordert, diese mit reingewaschenem Körper und reinlich gekleidet zu dem anberaumten Termin und zur Vornahme der Impfung zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliches Zeugnis im Impftermine nachzumcifen, bez. um die Befreiung beim Vorzeigen der Kinder im Jmpfiermine nachzusuchen. Eine Woche nach der Impfung, also Montag, den 15. Mai IVL2 nachmittags Uhr sind die geimpften Kinder im Jmpfraum zur Nachschau vorzustellen. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz der gegen wärtigen Aufforderung der Impfung oder dem ihr folgenden Nachschautermlne entzogen geblieben sind, werden auf Grund von ß 14 des ReichsimpfgesetzeS vom 8. April 1874 mit Geldstrafe bis zu SV Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen werden Eltern, Pfl-geeltern und Vormünder mit einer Geldstrafe bis zu 20 Mk. bedroht, die den JmpfbefreiungSnachweiS für ihre Kinder, Pfleg linge und Mündel zu führen und innerhalb der vorgeschriebenen Zeit vorzulegen, unterlaßen. Zur Verhütung der Uebertragung ansteckender Krank- heiten wird bestimmt, daß aus einem Hause, in welchem an steckende Krankheiten wie Scharlach, Masern, DrPhtheritis, Cronp, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken Henschen, die Impflinge nicht zu dem allgemeinen Impftermine gebracht werden dürfen. Naunhof, am 2. Mai 1922. Der Bürgermeister. Der nachersichtltche 2. Nachtrag zum Ortsgefetz über die Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Beztrkshebammen des Lebommenbezirks Naunhof wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Naunhof, am 5. Mat 1922. Der Bürgermeister. 2. Nachtrag zum Ortsgesetz über die Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Beztrkshebammen des Hebammeubezirks Naunhof. Nach ß 6 des Ortsgesetzes über die Besserung der wirt schaftlichen Verhältnisse der Hebammen vom S. Oktober 1921 ist den in den Ruhestand getretenen Bezirkshebammen nach 10jähr. Dienstzeit oder von I5jähr. Dienstzeit bei unverschuldeter Berufsunterbrechung eine Mindestunlerstützung von 1000MK. und als Höchstsatz, der nach 30jähriger Dienstzeit, erreicht sein muß, eine Unterstützung von 3000 Mk. zu gewähren. Dem zufolge macht sich eine Aenderung des § 3 der Satzung über die Unterstützung der in den Ruhestand versetzten Bezirkshe bammen des Hebammsnbezirks Naunhof notwendig. Der Hebammenbezirk Naunhof hat beschlossen, F 3 der Satzung wie folgt abzuändern: Der Mlndestbetrag der Unterstützung beträgt, nach erfülltem 10. Bprufsjahre, jedoch vor Erfüllung des 15. Berussjahres mindestens 1000 MK. , , 15. Berufsjahre, jedoch vor Erfüllung des 20. Berufsjahres mindestens 1500 Mk. , » 20. Berufsjahre, jedoch vor Erfüllung des 25. Berufsjahres mindestens 2000 Mk. , , 25. Berufsjahre jedoch vor Erfüllung des 30. Berufsjahres mindestens 2500 Mk. vom erfüllten 30. Berufsjahre an mindestens 3000 Mk. Bei Feststellung der Ruhestandsunterstühung ist der He bamme auch die in einem anderen Aebammenbeztrke verbrachte Dienstzeit anzurechnen, außer, wenn der Hebamme dort infolge eigenen Verschuldens gekündigt oder sie entlassen worden ist. Die Ruhestandsunterstützung ist monatlich im voraus zu zahlen. Der Nachtrag tritt vom 1. April 1921 in Kraft. Naunhof, Eicha, Erdmannshain, Klinga, Ltndhardt und Staudtnitz am 10. März 1922. Der Sladlgemelnderal zu Naunhof. Der Gemeinderar zu Eicha. St. Wttler. St. Schirmer, Gem.Vorst. Der Gemeinderal zu Erdmannshain. Der Gemeinderal zu Klinga. St. Günther, Gem. V. St. Curth, Gem. Dorst. Der Gemeinderal zu Lindhardl. Der Gemeinderal zu Skaudnitz. St. Saudeck, G. Vorst. St. Guckeland, G. V. Der selbständige Sulsbezirk Slaatssorstrevier Naunhos. St. Forstmeister Sinz, Gutsvorsteher. 643 s-. Vorstehender Nachtrag wird im Einverständnis mit dem Bezirksausschuß genehmigt. Grimma, 26. April 1922. Die Amtshauptmannschast. Stpl. 9. A. Dr. Liebig. Der nacherstchtliche 1. Nachtrag zur Satzung für den Sebammenbezirk Naunhof über die Gewährung des notdürftigen Unterhaltes der Bezirkshebammen wird hiermit öffentlich be kannt gemacht. Naunhof, am 5. Mat 1922. Der Bürgermeister. 1. Nachtrag zur Satzung für den Hebammeubezlrk Naunhof über die Gewährung des notdürftigen Unterhaltes der Bezirkshebammen. Anstelle von §8 1—5 der Satzung treten folgende Be stimmungen : Die Hebammen haben einen Anspruch auf ein Mindest einkommen aus ihrem Berufe. Erreicht ihr gesamtes beruf liches Einkommen nicht dieses Einkommen, so ist ihnen der Unterschiedsbetrag aus der Stadtkaffe Naunhos zu gewähren. Das Mindesteinkommen wird aus jährlich 9000 Mk. fest gesetzt. Im übrigen find die Bestimmungen des Gesetzes über die Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Hebammen vom 6. Oktober 1921 sowie der hierzu erlassenen Ausführung»- Verordnung vom 10. Dezember 1921 maßgebend. Die hiernach sich nötig machenden Zuschüsse werden an teilig von den zum Bezirke gehörigen Gemeinden nach Ver hältnis der Einwohnerzahl aufgebracht bez. der Stadtkaffe Naunhof, die die Beträge vorschußweise zahlt, zurückerstaltet. Naunhos, Eicha, Erdmannshain, Klinga, Lind- Hardt und Slaudnitz, am 10. März 1922. Der Skadlgemeinderal zu Naunhos. Der Gemeinderal zu Eicha. St. Willer St. Schirmer, Sem. Dorst. Der Gemeinderal zu Erdmannshain. Der Gemeinderal zu Kling«. El. Günther Sem. D. St. Lurkh, G. D. Dor Gemeinderal zu Lindhardl. Der Gemeinderat zu Slaudnitz. Sl. Gaudeck, S. Dorst. St. Guckeland, G. D. Der selbständige Sulsbezirk Slaatssorstrevier Naunhof. St Forstmeister Sinz, Gutsvorsteher. 642 5. Vorstehender Nachtrag wird im Einverständnis mit dem Bezirksausschüsse genehmigt. Grimma, 26. April 1922 Die Amtshauptmannschast. St. I. A. Dr. Liebig Schutaudfchutz. Montag, den 8. Mai 1922, abends 7 Uhr. Tagesordnung befindet stch im Ralhause am Brett. Oeffentliche Aufforderung. Eiukommenftenervoranszahlnug auf ISS2. Aus Grund von 8 42 Abs. 1 des Einkommensteuergesetze» in der Fassung vom 20. Dezember 1921 (Reichsgefehblatt S. 1580) werden alle, die am 15. Februar 1922 auf Grund eines Steuerbescheids für das Jahr 1920 eine vierteljährliche Etnkommensteuervorauszahlungzu entrichten halten, aufgesordert, am L» Mai LS»» nochmals den gleichen Betrag wie am 15. Februar als weitere Vorauszahlung auf das Kalenderjahr 1922 an die im Steuerbescheid angegebene Lebestelle unter Vorlegung des Bescheids bei Vermeidung der Mahnung und Zwangs vollstreckung zu entrichten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung find Zinsen zu 5, v. L. von der Fälligkeit, d. h. vom 15. Mai ds. Is. ab, zu entrichten. Zinsbeträge unter 200 Mk. werden nicht eingesordert. Finanzamt Grimma, am 4 Mat 1S2S. Mein« Zeitung für eilige Leser. * Llovd George dal von deutschen Reichstanaler veranlaßt, dis aus weiteres in Genua zu bleiben. Barthou ist nach Germa zurückgekeürt. * Der sraiizösische Widerstand gegen die Genueser Friedens- Plaue Hal die Absicht zum eventuellen Abschluß neuer Sonde»- vcriräge ohne Frankreich aufgebracht. * Nack eiuer Mitteilung im ReichStagsauSschuß sind neue Porioerhö Hungen bis zu 8 Mark für einen Fernbrief zu er warten. * Die draunsüpoeigische Regierung wurde durch einen mit einer Stimme Mehrheit abgelehnten VertrauenKantrag gestürzt. * Die Reparationsrommission bat in einer Note verschiedene Ausstellungen am deutsch-russischen Vertrag gemacht, ohne grundsätzlich Einspruch zu erheben. * Die amerikanische Regierung beabsichtigt, gegen ettvaige Monopolisierungen der russischen Petrolenmkonzesstonen ener gisch -u protesüeren.