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onnen^Krsnken- ke! jecies jeöerrcll este Lieferung ru rssen sut >Vunscm b«nU«»vn A —-I von per Uark Stück 10.- 53.- - 1.80 1.65 3.60 Bieter 3.80 5.70 SS 6.00 6.90 9.80 5.60 8.20 Ztück 50.- 8.80 2.— 3.20 8.80 40.- »» 26.50 20.- paar —.80 Stück 5.70 5.- 3.90 43.80 88.20 98.- 23.70 14.40 8.80 18.20 4.- 2.50 32- 3.20 10.60 —.40 6.30 7-pk. 7.50 Ltück 83.- 275.- 222.50 31.30 46.30 »D 15.70 24.50 D* 31.30 SB 22.- r» 76.- 18.40 2.- 5.70 Nachrichten für Naunhof 32. Jahrgang Sonntag, den 9. Oktober 1921 Erscheint wöchentlich S «alt Diensts. Donnerstag, Sonnabend, nochm. 4 Uhr für den folgenden Tag. verugSpret- t Monatlich Ml». 4.—, 7, jährlich Mk. 12.—, ohne Austragen, Post einschl. der Postgebühren Mk. 12.75. 3m Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. und Ilmgegend (Albrcchtshain, Ammelshain, Bencha, Borsdorf, Gicha, Srdmarmshatu, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudtnitz, Threna usw.) Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshaupkmannschaft Grimma und des Skadkrates zu Naunhof. Anzeigenpreise: Die 6 gespaltene Korpuszeile SO Pfg., auswärts 1.—Mk. Amt. licher Teil Wk. 2.—. Reklamezeile Mk. 2.—. Beilagegebühr pro Lundert Wk. 2.—. Annahme der Anzeigen bis spätestens lO Uhr vormittags des Erscheinungstages, gröbere noch früher. — Alle Anzeigen-Dermittlungen nehmen Aufträge entgegen. — Bestellungen werden von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen. Druck und Verlag: Gunz L Eule. Naunhof bei Leipzig, Markl 2. Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2. Nummer 120 Amtliches. Bekanntmachung. Die Geschäftszeit des Finanzamts Grimma wird vom 15. 10. 1921 ab wie folgt festgesetzt: Montags bis Freitags 8 —7z 1 und 2—6 Uhr Sonnabends 8—7r 2 Uhr. Kastenzeit täglich 8-12 Uhr. Finanzamt Grimma. Dienstag, den 11. Oktober 1921, vorm. Iv Uhr sollen im Gasthof »Stadt Leipzig- in Naunhof als Versteigerungsort L Gchreibsekretär und L Büfett gegen Barzahlung meistbietend versteigert werden. Grimma, den 6. Oktober 1921. y zig 21. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts. Nach § 1 des Regulativs über die Räumung der Düngergruben ist die Räumung der Dünger- und Jauchen gruben möglichst jährlich zweimal vorzunehmen, sie muß aber mindestens einmal im Jahre erfolgen. Vor oder längstens bei der Räumung der Gruben ist davon, daß dies geschehen soll oder geschieht, im Jahre mindestens ein mal an Polizeistelle Anzeige zu erstatten, damit die geräumte Düngergrube in Bezug auf ihre Durchlässigkeit untersuch! wer den kann Die Anmeldung hat im Meldeamt des Rathauses hier, Zimmer 11, zu erfolgen. Ueder jede erfolgte Anmeldung wird eine schriftliche Bestätigung sofort ausgehändigt werden. Die hiesigen Grundstücksbesitzer werden aufgefordert, ihre Dünger- und Jauchengruben -7- foweit dies noch nicht geschehen - bis längstens Ende dieses Jahres zu räumen und die erforder liche Anzeige hier zu erstatten. » Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung wird nunmehr mit Strafe vorgegangen werden. Naunh 0 f, am 7. Oktober 1921. Der Bürgermeister. Aaunßofer Jahrmarkt. Sonntag, den v. Oktober und Montag, den IV. Oktober ANSI. Kleine Leitung für eilige Leser. * Der Reichskanzler erklärte, falls England mit uns ein ähnliches Abkommen wie das mit Frankreich in Wiesbaden getroffene abschließen wolle, sei die deutsche Regierung dazu bereit. * Mehrere amerikanische Finanzgruppen sind an die Ver tretungen der deutschen Industrie, der Banken und deS Han dels mit großen Anleiheangeboten herangetreten. * In München traten unter dem Vorsitz des Reichsverkehcs- ministers Groener sämtliche Präsidenten Ler deutschen Eisen- bahndiretttonen zu einer Konferenz zusammen, um die Lage der deutschen Reichseisenbahnen zu erörtern. * Ministerialrat Nortz wurde als Nachfolger Poehners zum Polizeipräsidenten von München ernannt. * Zivischen der polnischen Regierung und der russischen Sow jetregierung ist eine Einigung über die Ausfiihruug des Frio- densvertrages von Riga zustandegekommen. * Aus Washington wird gemeldet, daß auch nach der Rati- fizierung des Friedensvertrages mit Deutschland die amerika nischen Truppen aus dem Rheinland nicht zurückgezogen wer den sollen. Veraltete Vorurteile. Von besonders gut informierter Seite wird uns ge schrieben: - Sellen ist die unselige Parteizerrissenheit Deutschlands so stark in die Erscheinung getreten wie in diesen Lagen, kaum jemals aber auch ist es so klar geworden, wie schwer es heute bei uns ist, Politik zu machen. Sind doch alle innere und außenpolitischer Fragen von entscheidender Bedeutung heute untrennbar mit wirtschaftlichen und finanzpolitischen Problemen verknüpft. Das ist es im Grunde, was die Bildung von wirklich fest fundierten und im Jnlande wie im Auslande nicht von vorneherein mit Mißtrauen und Abneigung betrachteten Regierungen so unsagbar erschwert. Es gibt mehrere Kombinhtionen für die Bildung einer neuen Reichsregierung. Die eine hieße: Sozialdemokra ten, Demokraten, Zentrum und Unabhängige. Zweifellos eine Negterungskoalition, welche in den demokratischen Ländern des Westens, bei den Pazifisten und organisierten Arbeitern nicht nur Europas, sondern auch Amerikas, starke politische Sympathien genießen würde. Diese wür den jedoch in ihrer Wirkung wieder dadurch zum Teil aus geglichen werden, daß man in den industriellen und finan ziellen Kreiselt Englands und Amerikas das Fehlen der Deutschen Volkspartei in der Negierung, das Fortbleiben also gerade der Partei, die am engsten mit der Schwer industrie und dem Großkapital verbunden ist, mit sehr ge mischten Gefühlen aufnehmen würde. Denn man legt ja tm Auslands nicht nur auf die politische Loyalität der deutschen Regierung Wert, sondern wüüscht auch in der Zusammensetzung der Negierung Garantten dafür zu haben, daß die Kreise, die die wirtschaftlich leistungsfähig sten in Deutschland sind, sich nach Maßgabe ihrer Kräfte am Reparationswerke beteiligen. Diese Kombinatton, d. h. die Miteinbeziehung der Volkspartei gleichzeitig mit der Linken, scheint aber nach allem, was die Verhandlungen der letzten Wochen gezeigt haben, überaus große Schwierig keiten zu bereiten, vor allem weil vorläufig noch keine Einigung über das Steuerprogramm zu erzielen ist, das das kommende Kabinett aufstellen und durchfüh ren muß. . Der Hauptkampf geht um die Frage, ob das Schwer gewicht bei dem neuen Steuerprogramm auf die direk ten oder indirekten Steuern zu legen sei. Im Sprachschatz der Parteien ist immer noch direkte Steuer mit Steuer auf den Besitz und indirekte Steuer mit Besteue rung allein des Konsums gleichbedeutend. Und so sträu ben sich denn die Parteien, die vor allem die Konsumen ten, die arbeitenden Klassen, vertreten, nach Möglichkeit gegen indirekte Steuern, während die anderen, die in der Hauptsache das Handels- und Fabrikattonskapital vor starken Zugriffen schützen wollen, den Finanzminister auf den Weg der indirekten Abgaben verweisen. Auf beiden Seiten aber vergißt man und übersieht vollkommen, daß im heutigen Zeitalter die Begriffe der direkten und indirek ten Steuern längst nicht mehr die gleiche Be deutung haben wie früher. Es ist bei der in direkten Steuer nicht die geringste Gewähr dafür gegeben, daß sie nicht sehr einseitig auf die Fabrikatton und den Handel zurückwirken, und es gibt ferner kein Mittel, um zu verhüten, daß die direkten Steuern in einer Weise auf die breiten Massen abgewälzt werden, die einer ziemlich voll kommenen Entlastung des Produkttonskapitals gleich kommt. Das, was man heute den politischen Parteien, die über die Regierungsbildung verhandeln und doch dabei, wie die unglücklichen Königskinder, über das tiefe Wasser der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Meinungsver schiedenheiten nicht zu einander kommen können, vor allem auf das dringendste anraten muß, ist: »Schafft euch vor allem neue, den heutigen Verhältnissen unserer unendlich feinmaschigen und komplizierten Volkswirtschaft ent sprechende Steuertheorten und praktische Steuerprogramme an! Werst die starren alten Systeme eurer vorsintflutlich gewordenen Steuerpro gramme lieber heute als morgen über Bord!- Nur wenn die Parteien sich schleunigst zu dieser Tat entschließen, kön nen sie einmal unbefangen und objektiv zur Ausstellung eines Finanzprogrammes gelangen, das nicht mehr an den Vorkriegsverhältnissen in Deutschland orientiert ist, sondern das durch den Friedensvertrag, durch die Repa rationsleistungen und durch die ungeheure Notlage des bürgerlichen Mittelstandes in Deutschland geschaffenen Si tuation entspricht. Nur dann werden sie zu Steuern ge langen, die, ohne das Produkttonskapital auszuschalten und lahmzulegen, es doch auch so heranziehen, wie es dem fortschreitenden Prozeß der Kapitalanfammlung in immer weniger Händen entspricht. Gelingt es uns, in der Steuer frage wenigstens etst einmal zu einer" von alten Partei vorurteilen nicht getrübten klaren Erkenntnis der Lage zu kommen, dann ist ein Kompromiß viel eher möglich als heute. Und hat man in der Steuerfrage eine gemeinsame Basis gefunden, dann ist es nicht mehr so wie heute völlig ausgeschlossen, den Zustand zu erreichen, der, — innen- und außenpolitisch betrachtet, — als der ideale angesehen werden muß: die Vereinigung der Arbeiterparteien mit dem Bürgertum in der Negierung, das heißt zu einer Koa lition, die das gefährdete Schiff des Reiches noch am ehe sten in ein besseres Fahrwasser steuern kann. Oke deutschen Sachleistungen. Die Hauptpunkte des Wiesbadener Abkommens. Mit der Unterzeichnung des Abkommens zwi schen den deutschen und französischen Aufbauministern Rathenau und Loucheur, die am Donnerstag in Wiesbaden vollzogen wurde, ist ein wichtiger Schritt auf dem Wege der Erfüllung der deutschen Verpflichtun gen vorwärts getan worden. Es handelt sich um die Einzelregelung von grundsätzlichen Bestimmungen aus dem Versailler Friedensvertrag, durch die, um den Kern der ganzen Frage vorweg zu betonen, vor allem erzielt wurde. Goldleistungen durch Sachleistungen zu ersetzen. Den Mederaufbau der zerstörten Gebiete Nordftankreichs einfach mit Geld zu bezahlen, wäre selbstverständlich eine glatte Unmöglichkeit gewesen, während Frankreich sich andererseits heftig sträubte, uns die Ausführung aller not wendigen Lieferungen und Aufbauarbeiten einfach im ganzen zu überlassen. Die Franzosen legten entscheiden den Wert darauf, die Leitung des großen Werkes selbst zu behalten, und so mußte ein Mittelweg gefunden werden, bei dem Deutschland wenigstens soweit wie mög lich seine Verpflichtungen durch Lieferung der notwendi gen Materialien und Gegenstände sowie Übernahme be stimmter abgegrenzter Arbeiten erfüllen konnte. Das ist in monatelangen Verhandlungen, über die Minister Rathenau als Leiter dieser Aufgabe schon mehrfach berichtete, nun er reicht worden. In dem Wiesbadener Abkommen haben jetzt die beiden Regierungen ihren Willen ausgesprochen, den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete! Nordfrankreichs durch Lieferung beziehungsweise Bestellung von Einrich- tungs- und Betriebsgegenständen und von Baustoffen in möglichst großem Umfange zu bewirken. Dabei ist sür die Durchführung der Leistungen der Hauptgrundsatz vereinbart worden, daß diese durch privatrechtliche Organisationen erfolgen soll, daß also nicht die deutsche Regierung selbst als Lieferant auftritt. Aus den Einzelüestimmungen des Abkommens sei noch folgendes hervorgehoben: Für die Lieferungen aus dem Abkommen gilt die Ein schränkung, daß sie Frankreich lediglich für Zwecke des Wieder aufbaues verwenden darf. Zu den Lieferungen ist die deutsche Organisation nur insoweit verpflichtet, als sie mit 'den Pro duktionsmöglichkeiten Deutschlands, den Bedingungen seiner Rohstoffversorgung und den inneren Bedürfnissen seines sozia len und wirtschaftlichen Lebens vereinbar sind. Der Gesamt wert der Leistungen soll bis zum 1. 5. 1926 sieben Milliarden Goldmark nicht übersteigen. Die Lieferungen sollen erfolgen durch unmittelbare freie Vereinbarung der deutschen und französischen Organisationen. Für den Fall, daß eine Vereinbarung nicht zustande kommt, ist zwischen gewöhnlichen und Spezialwaren zu unterscheiden. Unter ersteren werden Waren wie Holz, Glas und dergleichen, sowie Seriengegenstände verstanden, unter letzteren solche Wa ren, bei denen es dem Besteller auf den besonderen Charakter des Einzelstückes ankommt, wie industrielle Einrichtungen, Maschinen und so Weiler. Für die Preisfestsetzung, soweit sie nicht in freier Vereinbarung erfolgt, stellt eine besondere Konmüssion aus 3 Mitgliedern, einem Deut schen, einem Franzosen und einer dritten gemeinsam be stimmten oder vom Schweizer Bundespräsidenten ernann ten Person, vierteljährlich ein Preisverzeichnis für alle in Frage kommenden Gegenstände auf, welches ungefähr dem normalen französischen Inlandspreis des betreffenden Er zeugnisses abzüglich der französischen Zollgefälle und der Transportkosten des betreffenden Bestellvierteljahres ent spricht. Ist der in den Preisverzeichnissen erstellte Preis niedriger als der gleiche Preis für die gleichen Waren in Deutschland, so ist Deutschland nur verpflichtet, zu liefern, soweit diese Preisdifferenz nicht größer ist als 5 Prozent. Die Zahlungen an die deuffche Lieferungsorganisa- tton geschehen durch die deuffche Regierung; dieser wird der Wert der Lieferungen auf Reparationskonto gutgeschrieben. Dabei unterscheidet das Abkommen drei Zeitab schnitte: bis 1. Mai 1926, bis 1. Mai 1936, und die Folgezeit. Die Lieferungen im ersten Zeitabschnitt werden Deutschland nicht im vollen Werte, sondern nur mit 35 Prozent des Wertes gutgeschrieben. Der Höchstbetrag, der Deutschland in einem Jahre gutgeschrieben' werden darf, ist eine Milliarde Goldmark. Bei den Lieferungen vom 1. Mai 1926 ab wird grundsätzlich der volle Wert gutge schrieben. Jedoch darf die jährliche Gutschrift auch jetzt eine Milliarde Goldmark nicht überschreiten. Beträgt der Gesamtwert der Leistungen bis zum 1. Mai 1926 mehr als > 7 Milliarden Goldmark, so ist der überschießende Betrag innerhalb dreier Monate Deutschland voll gutzuschreiben. Vom 1. Mai 1936 ab kann Deutschland alle Leistungen ab lehnen, soweit durch ihre Ausführung der von Frankreich in einem Jahre äußersten Falles gutzufchreibende Betrag (52 Prozent der Annuität) überschritten werden würde. » Das Lieferungsverfahren. Die Vermittlung der französischen Bestellungen an die deutschen Lieferanten geschieht durch besondere Bureaus. Die französische Organisation, die die Aufträge der fran zösischen Geschädigten zu vergeben hat, soll in aller Eile errichtet werden, damit sie am 1. Dezember in Wirksamkeit treten kann. Von diesem Augenblick an werden sich die Geschädigten an das französische Einkaufsbureau wenden können, welches bereits im zerstörten Gebiet besteht, oder an die einzelnen Bureaus, die in den verschiedenen Depar tements und den wichtigsten Städten eröffnet werden sollen. Irgendwelche Gewinne dürfen von diesen Bureaus nicht erzielt werden. Jedem dieser Bureaus wird in der gleichen Stadt ein deutsches Wiederaufbaubureau zur Seite stehen. Das deutsche Bureau übermittelt jeden Auf trag dem deutschen Zentralbureau in Berlin, das die Lie ferung, den Einkauf und den Transport übernimmt und dem französischen Bureau eine Note sendet, in der die Preise der gelieferten Waren bezeichnet sind. Was Deutsch- klnd tatsächlich den einzelnen Geschädigten geliefert hat, wird auf sein Kreditkonto gebucht. Die deuffche Regie rung hat dann den deuischen Lieferanten den Preis für das Gelieferte zu zahlen, und zwar in Papiermark, wo durch der Ankauf auswärtiger Devisen vermieden wird. Oer Glaube an Vas Recht. 7 ' Der Kanzler über die Zukunft Oberschlesieus. Gelegentlich seiner jetzigen Reise nach Süddeutschland hat sich Reichskanzler Dr. Wirth zu einem Schweizer Journalisten über seine Ansichten zur oberschlestschenFrage /geäußert. In Anbetracht der herrschenden Unsicherheit ) bei allen vorläufigen Meldungen über die angeblichen Be schlüsse des Völkerbundes sagte er: »Ich kann mich weder pessimistisch noch optimistisch äußern; für uns gibt es nur eins: unser fester, unbeirrbarer Glaube an das Recht!" Wenn Oberschlesien bei Deutschland bleibe, werde das Autonomiegesetz für diese Provinz unter allen Um ständen durchgcführt werden, und es werde völlige Frei heit im Hinblick auf Sprache und Religion herrschen.