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Nachrichten für Naunhof Fernruf: Amt Naunhof Nr. 2 32. Jahrgang Freitag, den 16. Dezember 1321 Stummer 149 und Umgegend (Albrechtshain, Ammelshain, Vencha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Ltndhardt, Pomtzen, StaudtniK, Threna usw») Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschafk Grimma und des Skadtrates zu Naunhof. : Erscheint wöchentlich S malt Dienstag, Donnerstag, Sonnabend, nachm. 4 Uhr r für den folgenden Tag. vetng-prei-t Monatlich Mit. ^jährlich MK. - , r ohne Austragen, Post etnschl. der Postgebühren Mk. - ... Im Falle höherer ! Gewalt, Krieg, Streik oder fonsttger Störungen des Betriebes, hat der Bezieher r keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises. Anzeigenpreiset Die kgespaltene Aorpuszetle Pfg., auswärts Mk. Amt»; ltcher Teil Mk.. Reklamezetle Mk. Beilagegebühr pro Kundert Mk. r Annahme der Anzeigen bis spätestens lv Uhr vormittags des Erscheinungstages, r größere noch früher. — Alle Anzeigen-Vermittlungen nehmen Aufträge entgegen. — j > Bestellungen werden von den Austrägern oder in der Geschäftsstelle angenommen.: Druck und Verlag: Künz ck Eule, Naunhof bet Leipzig, Markl 2. Amtliches. Die WM der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angeftelltenverstcherung findet für die im Stimmbe» zirk v im Wahlkreise der Amtshaupkmannschaft Grimma (um fassend den Bezirk der Landkrankenkasse Naunhof) wohnhaften Stimmberechtigten Sonntag, den 18. Dezember 1S2I von II Uhr vormittags bis I Ukr nachmittags im Gesellschafts zimmer des Ratskellers zu Naunhof stall. Wahlberechtigtvon denAngestellten find volljährige, also über 21 Jahre alte Deutsche männlichen und weiblichen Geschlechts. Der Wahlberechtigte darf sein Stimmrecht nnr in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, ausiiben. Als Answeis zur Wahlberechtigung dient die Versicherungs» karte. Es dürfen nur solche Verfichkrungskarlen als Aus weis dienen, in denen wenigstens ein Beitrag innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Wohl nochgewiesen ist. Die zur Abstimmung erforderlichen Umschläge find im Wahlraum bei der Wahl zu entnehmen. Für die Arbeitgeber findet keine Wahl statt. Im übrigen wird auf die in den Nummern 257 und 289 der Nachrichten für Grimma erschienenen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Grimma hingewiessn. Naunhof, am 14. Dezember 1921. Der Wahlvorsteher. Für das Rechnungsjahr 1921 (1.April 192l bis 31.März 1922) wird ein 2. Termin Gemeindegrundsteuer und ^war in Köhe von 2 Mk. je Grundsteuereinheit erhoben. Der Termin wird am 2. Januar 1922 fällig und ist innerhalb 4 Wochen an die hiesige Sladtsteueretnnahme, Lange Straße 1, Zimmer 14 zu enirichten. Steuerzettel werden nicht wieder zugestellk. Bei der Be zahlung ist der bereits für dieses Jahr behändigte Gemeinde grundsteuerzettel oder das Steuerquittungsbuch vorzulegen. Naunhof, am 14. Dezember 1921. Der Bürgermeister. Städtische Sparkasse Uaanhaf. Wegen des Rechnungsabschlusses bleibt die hiesige Sparkasse sür Einlagen und ungekündigte Rück zahlungen vom IS. bis 31. Dezember 1S21 geschlossen. Einlagen auf neue Sparkassenbücher können auch während dieser Zeit bewirkt werden. Hypothekenzinsen werden an jedem Werk tage angenommen. Spareinlagen werden mit S*/<, verzinst' Tägliche Verzinsung. Naunhof, am 29. November 1921. Die Sparkaffenverwaltung. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die Reichsregierung hat an die Pariser Botschafterkonfe« renz eine Note gerichtet, worin Regulierung und Ersatz der durch die polnischen Aufstände verursachten Schäden gefordert Wird. * Die Krankenverstcherunasgrenze soll nach einem dem Reichstage zugegangenen Gesetz bis zu einem Einkommen von 40 000 Mart heraufgesetzt werden. * Der Dollar notierte an der Berliner Mittwochbörse 176 M. ! * Das Viermächte-Abkommeu (Amerika, England, Frank reich, Japan) zur friedlichen Regelung aller Fragen des Stillen OzeanS ist in Washington unterzeichnet worden. Aus eigener Kraft? Tiefer und undurchdringlicher als je ist das Geheim nis, das augenblicklich über den Plänen der deutschen Re gierung im Hinblick auf die wichtigste Gegenwartsfrage, die Regelung unserer Zahlungsverbindlichkeiten an die Entente, liegt. Der Reichskanzler hatte in Aussicht ge stellt, daß er nach der Rückkehr Dr. Nathenaus von London wohl in der Lage sein würde, einige wichtige neue Mitteilungen über die Behandlung dieses Problems zu machen, er hat sich aber nun doch auf ganz wenige Worte für die Öffentlichkeit beschränkt, aus denen beim besten i Willen nichts tatsächlich Neues entnommen werden kann. Besonders an der Börse, wo man mit erklärlicher Span- > rmng auf die angekündigten Mitteilungen des Kanzlers wartete, ist man daher jetzt recht enttäuscht und zieht den Schluß, der Kanzler habe nichts sagen wollen, weil er über haupt nichts zu sagen gehabt habe. Die Mitteilung des Kanzlers, daß der Gesetzentwurf über die Kreditvereinigung des Gewerbes eine geeignete Grundlage bilden könne, auf der Deutschland an der Rege lung seiner Zahlungsverpflichtungen mitzuarbeiten im stande wäre, verschiebt das Schwergewicht des ganzen Problems wieder nach unser.er Seite, nachdem wochen ¬ lang die Aussicht bestanden hatte, daß eine auslän dische Aktion, sei es nun in Gestalt einer Anleihe, eines Zahlungsaufschubes oder anderweitiger Vereinbarungen unter den Verbündeten zum Zwecke einer Herabsetzung der deutschen Leistungen den Mittelpunkt der Neuregelung bil den würde. Ob Dr. Rathenau in London die Zusage einer Anleihe oder eines Moratoriums erhalten hat, ist heute noch das Geheimnis einiger ganz weniger Einge weihten, zu denen nicht einmal sämtliche Reichsminister zählen. Nur soviel weiß man, daß, wenn eins von beiden der Fall sein sollte, dann so schwerwiegende Bedingungen daran geknüpft sind, daß der praktische Wert eines solchen Zugeständnisses außerordentlich herabgemindert wird. Vor allem scheint festzustehen, daß irgendwelche Erleichterungen, die wir vom Auslands zu erwarten hätten, noch nicht für die n ä chste große Zahlung vom 15. Januar in Wirksam keit treten würden, sondern voraussichtlich frühestens für die übernächste Zahlung am 15. Februar. Nun herrscht zwar in Regierungskreisen eine gewisse Zuversicht, daß man denjenigen Teil der Januarrate, der bis jetzt noch nicht durch Devisenbestände gedeckt ist, aus eigener Kraft aufbringen könne. 500 Millionen sollen gezahlt werden, und es heißt, daß davon noch rund 150 Millionen fehlen. Ob es aber möglich sein wird, durch ein» Anwendung des vom Neichswirtschaftsrat soeben gutgeheißenen Gesetzent wurfes über die Kreditvereinigung diese Riesensumme in so kurzer Zeit flüssig zu machen, wird stark bezweifelt, und es bleibt dann nur übrig, auf die Goldreserven der Reichsbank zurückzugreifen. Das wäre aber eine Maß nahme, die zweifellos sehr ungünstig auf den Stand der Valuta zurückwirken müßte, denn jede Schmälerung der an sich schon so überaus geringen Golddeckung unserer Papier geldflui entwertet natürlich die deutsche Mark noch stärker. Deshalb ist man bisher auch vor diesem letzten Schritt immer zurückgeschreckt. In Regierungskreisen werden darüber hinaus auch politische Maßnahmen von größerer Tragweite er wogen, so z. B. wird der Plan der Erweiterung der Re gierungsbasts, wje immer in kritischen Momenten, wieder in den Vordergrund gestellt; denn wenn man die Garan tien erfüllen will, die von feiten der Entente selbst für eine kurzfristige Anleihe verlangt würden (das deutsche Budget ins Gleichgewicht zu bringen und das Defizit bei der Post und der Eisenbahn zu beseitigen), dann wäre eine Reihe tief eingreifender gesetzlicher Maßnahmen in aller Eile ge boten. Neue Meldungen aus Paris sprechen allerdings da von, daß Deutschland eine internationale An leihe von einer Milliarde Dollar mit Zustimmung der Alliierten demnächst erhalten solle, die mit 7 Prozent ver zinst und innerhalb 50 Jahren zurllckgezahlt werden soll. Das wäre also der langfristige Kredit, den wir brauchen. Daneben wird weiter berichtet, daß England bereit sei, auf einen Teil seiner Ansprüche an Deutschland zu verzichten, wenn auch Frankreich sich zu einem solchen Verzicht ent schließen könnte. In allen diesen Fällen handelt es sich jedoch nur um unverbindliche Mitteilungen der ausländi schen Presse, auf die wir in unserer bedrängten Lage keine Häuser bauen können. Das Gesamtbild stellt sich daher im Augenblick so dar, daß bet den politischen Parteien und bei den großen Er werbständen die allergrößten Anstrengungen gemacht wer den müssen, um die Aufbringung der Januarrate aus eige nen Mitteln vielleicht noch zu ermöglichen. Zugleich müssen aber auch die politischen Verhandlungen nach dem Aus lande nunmehr mit allergrößter Energie auf eine Revision des Zahlungsplanes gerichtet sein, denn, wenn tatsächlich der 15. Januar noch keine Katastrophe bringen sollte, so dürste dann wohl volle Klarheit darüber bestehen, daß Deutschland aus eigener Kraft den Zusammenbruch dann nicht mehr aufhalten kann. * Aufhebung der Ausfuhrabgabcn? Gerüchtweise verlautet aus London, daft man dort Er wägungen anstelle, ob die 26prozentige Ausfuhrabgabe, die Deutschland zu leisten hat, auf die Dauer haltbar sei. Angeb lich soll Dr. Rathenau in London erfahren haben, daß man auf diese Abgabe vielleicht verzichten werde. Auch heißt eS weiter, daß Dr. Rathenau bald wieder in das Reichskabinett eintreten werde. Beide Meldungen eilen offenkundig den Tat sachen voraus und sind im Augenblick nur charakteristisch für das überwuchern der Gerüchte über die wirklich sicheren Nach richten, wird doch auch von bestimmter Seite in Paris die Nach richt von dem Plan einer Milliardenanleihe für Deutschland bereits wieder in Abrede gestellt. Neue Einkommensteuersatze vorgeschlagen. 10 Prozent Steuer bis zu 40 000 Mark. Mehrfach wurde in letzter Zeit die Notwendigkeit her vorgehoben, die Sätze der Einkommensteuer besonders in den mittleren Stufen mit der verminderten Kaufkraft der Mark in Übereinstimmung zu bringen. Dem Reichstag ist jetzt ein Gesetzentwurf durch Initiativantrag der Zen trumsfraktion und der Fraktion der bayerischen Volks partei zugegangen, der eine Änderung des Einkommen steuergesetzes, eine Ermäßigung in dem angedeuteten Sinne und einige andere Erleichterungen verlangt. Die Grenze, bis zu der die Steuer 10 Prozent des steuerbaren Ein kommens beträgt, soll nach diesem Entwurf von 24 000 auf 40 000 Mark erhöht werden. Von dem 40 000 Mark übersteigenden Einkommen sollen an Steuern entrichtet werden für weitere angesangcne oder vollendete 10000 Mark 15 Prozent, für weitere. 40WO Mark 25 Prozent. Dann steigt die Staffelung von 35 Prozent in verschiedenen Stufen für weitere 200000 Mark bis zu 55 Pro zent, falls das Einkommen um eine Million über 40 000 Mark hinausgeht und um 60 Prozent für höhere Beträge. Bisher betrug die Steuer für die Beträge über 24 000 Mark hinaus von den ersten 6000 Mark 20, von den fol genden 5000 Mark 25, von den nächsten 5000 Mark 30, dann wieder für 5000 Mark 35, für eine weitere Stufe von 5000 Mark 40, für die nächsten 70 000 Mark 45 und für die folgenden 80 000 Mark 50 Prozent. Die Ermäßigungen für den Steuerpflichtigen selbst und die Ehefrau sollen verdoppelt, aber nur bei Ein kommen bis zu 40 000 Mark gewährt werden; die Kinder ermäßigung dagegen soll bis zu Einkommen von 100 000 Mark bestehen bleiben. Zugunsten der Rentner ist eine stärkere Anrechnung der Kapitalertragssteuer auf die Ein kommensteuer vorgesehen. Die gesamte Einkommensteuer, nicht nur die Lohnsteuer, soll für das Kalenderjahr (statt des Rechnungsjahres) veranlagt und erhoben werden. Der Gesetzentwurf wird augenblicklich im Steuerausschuß des Reichstages durchberaten. politische Rundschau. SW Z Deutsches Reich. Die Erhöhung der Tabaksteuer. Im Neichstagsausschuß sür die Verbrauchssteuern wurde auf einen Antrag des Zentrums die Steuer für die teuren Zigarren auf 1,20 für das Stück bei einem Preise von 3 Mark, mit einem Aufschlag von 20 Pfennig für das Stück bei einem Preise von 50 Pfennig und mehr festgesetzt. Für Zigaretten soll die Steuer bei einem Preise von 50 Pfennig oder mehr 25 Pfennig für das Stück betragen und mit einem Zuschlag von 5 Pfennig für je 10 Pfennig mehr im Preise. Der Schutzzoll für den inländischen Tabak wurde auf 60 Mark für den Zentner angesetzt. ! Schutz der Republik. § Dem Reichskabinett liegt der Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Republik vor. Wie Oberreichsanwalt Ebermayer im Prozeß gegen v. Jagow und Genossen mit teilte, umfaßt der Entwurf zwei Teile. Der erste Teil hat das Neichsstrafgesetzbuch den gegenwärtigen staatsrecht lichen Verhältnissen anzugleichen und setzt daher eine An zahl Bestimmungen ganz oder zum Teil außer Kraft. Der zweite Teil behandelt die strafrechtliche Sicherung des Schutzes des Reichspräsidenten sowie der Verfassung und bringt eine Ergänzung und Erweiterung des Hochverrats prozesses. Die Regelung der Schäden in Oberschlesien. Die deutsche Regierung hat am 13. Dezember durch die deutsche Botschaft in Paris der Botschasterkonferenz eine Note übergaben, in der die alliierten Mächte ersucht werden, eine baldige Regulierung derjenigen Schäden her beizuführen, die während der Besetzungszeit in Oberschlesien durch die verschiedenen polnischen Aufstände entstanden sind. In der Note wird die Erwartung ausgesprochen-, daß von feiten des Obersten Rates nunmehr umgehend Maßnahmen getroffen werden, um den geschädigten Deut schen vollen Ersatz für die erlittenen Verluste zuteil werden zu lassen. Kürzung unberechtigter Ruhe» und Wartegelder. Es ist als unzulässig empfunden worden, daß pensio nierte frühere Reichs- oder Staatsbeamte usw. ihre volle Pension weiter beziehen, wenn sie inzwischen größere Ein nahmen aus Privatdiensten oder eigenen Geschäften be ziehen. Jetzt ist dem Reichstag ein Pensionskürzungs gesetz zugegangen. Danach ruht bei Beamten, die mit Wirkung vom 1. April 1920 oder von einem früheren Zeit punkt dauernd oder einstweilen in den Ruhestand versetzt oder unter Belassung des vollen Gehaltes vom Amte ent hoben sind, bei einem Arbeitseinkommen von mehr als 10 000 Mark, das Recht auf den Bezug des Teuerungszu schlags und des Zuschusses zum Ruhegehalt oder Warte geld bis zur Höhe von 50 Prozent des 10 000 Mark über steigenden Betrages. In gleicher Weise ruht bet den am oder nach dem 1. April 1920 in den Ruhestand versetzten Beamten das Recht auf den Bezug des Teuerungszuschlags und nach dessen Wegfall auf den Bezug der Hälfte des Ruhegehalts. Ähnliche Vorschriften gelten für die abge fundenen- Militärpersonen. Deutsche Rheinpolizei. Die Jn-teralltierte Nheinlandkommission hat die deut sche Rhempolizei zugelassen, die den polizeilichen Sicher heitsdienst auf dem Main von Höchst bis zur Mündung in den Rhein und auf dem Rhein von der Mainmündung bis zur niederländischen Grenze ausübt. Der Dienstbe reich der Nheinpolizei untersteht der Leitung des Ober- prasidenten der Nheinprovinz. Den 27 Beamten der Rhein- Polizei ist leichte Bewaffnung (d. h. mit Pistole und Säbel, wie den Polizeibeamten in den Städten) zugestanden worden. Optionsrecht für Deutsche in Danzig. Da die polnische Regierung es ablehnte, irgendwelche Anordnungen zu treffen, hat die Danziger die Frage deS Optionsrechls (der Entscheidung für eine Nationalität) selbständig geregelt. Personen, die von dem Optionsrecht kür Deutschland Gebrauch machen, .müssen, in den nächsten