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Nachrichten für Naunhof und Umgegend (Albrechtshain, Ammelshain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshai«, Anchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, KSHra, Lindhardt, P-«ch«, SüncktNiK, Lhre«a «f» ) Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amlshauptmannschast Grimma und des Sladtrakes zu Naunhof., : «rscheiut wöchextttch 3 ««lt Dienstag. Donnerstag. Sonnabend, nach«. 4 Utz, ! ! ««teigenpreise: Vie Saespaltene Äorousrelle S0 Pfg., auswärts 75 Psa. Amt«: : für den folgenden Tag. »Preisr Monatlich Mb. S.-. '/.jährlich Mb. S.—, l H -S f ; licher Teil Mb. 1.80. Reblamezeile Mb. 1.20. Detlagegebühr pro «undert Mb. 2.—. r r durch die Post bezogen etnschl. der Postgebühren Mb. S.7S. 3m Falle höherer! I » b r Annahme der Anzeigen bis spätestens lo Uhr vormittags des SrsLeinungstages, r : Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger Störungen des Betriebes, Hal der Bezieher- - aröfz. re now Köder. - Alle Anzeigen-Vermittlungen nehmen AufkSge entgegen. — - : keinen Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises, r : D»'leüungen wer^su von üeu Aus:rSgrrn od.r in der Geschäftsstelle angenommen.: * ........ ........................ XVI 7i Fernruf: Amt N-)unhys 2 Druck und Verlag: «ü-n ck EnIe.^Natttthof bei Leipzig, Markt 2. Nummer 42 Sonntag, den 10. April 1921 32. Jahrgang Amtliches. Verteilung von amerikanischem Weizenmehl. Ja der Zeit vom 13.-16. April Mai der vom 11. April bis 8. !921 werden aus Abschnitt 1. Mai 1921 geltenden Brotkarte SSO x amerikanisches Weizenmehl zum Preise von 2,45 Mk. ausgegeben. Grimma, 8. April 1921. 6etr. Der Westsächsische Kommunalverband für den Bezirksverband Grimma. Vermeidung vo« Feuersgefahr. I. Mit Geldstrafe oder Kast wird, falls nicht die Vorschriften über Sachbeschädigung und Brandstiftung einschlagen, bestraft: 1. wer Scheunen, Ställe, Böden oder andere Räume, die zur Aufbewahrung feuersangender Sachen dienen, mit unverwahrtem Feuer oder Licht, z. B. brennenden Zigarren betritt, oder sich ihnen mit unverwahrtem Feuer oder Licht nähert (Z 368 2. 5 R. St. G. B.). 2. wer in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder feuersangenden Zachen Feuer anzündet oder Feuerwerks abbrennt (8 368 2. 6 und 7 R. St. G. B ). 3. wer Zündhölzer infolge unsorgfältiger Aufbewahrung oder sonst unbedachter Meise in Kinderhände gelangen läßt. 4. wer bet Walübränden von der Polizeibehörde oder dem Wald» besitzet oder ihren Vertretern zur Kilfe aufgefordert, keine Kilfe leistet, obgleich er der Aufforderung ohne eigenen erheblichen Nachteil genügen konnte (R. St. G. B. 8 360 2. 10, Forst- und Feldstraf. Gesetz 8 32). 5. wer im Waide oder in gefährlicher Nähe eines Waldes oder an gefährlichen Stellen in Kalden unbefugt Feuer angezündet oder rin in unbefugter Weise angezündetes Ferres gehörig zu beaufsichtigen oder auszulösche» u.tte läßt (R St. G. B. 8 368 2. 6 Forst- und Feldst af-Gesetz 8 31 ^3). 6. wer in gefahrbringender Weise mit unverwahrtem Feuer oder Licht einen Wald betritt oder ihm sich nähert (Forst- und Feldstraf, gesctz 8 31 2. 1) — darunter kann auch das Rauchen im Walde bei trockener Witterung fallen —. 7. wer im Walde oder in gefährlicher Nähe eines Waldes bren- nende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirst oder unvor sichtig handhabt (Forst- und Feldstrafgesetz 8 31 2. 2). 8. wer feuerpolizeiliche Anordnungen nicht befolgt (R. St. G. B. 8 368 2. 8). II. In den Fällen 1, 5, 6 und 7 haften Eltern sür ihre Kinder, Lehrherren sür ihre Lehrlinge nach den 88 47 bis 50 des Forst, imd Feldstraf-Gesetzes. III. Woldbrände sind so schnell wie möglich bei dem nächsten Ge meinde. oder Forstamte oder einer sonst geeignet erscheinenden Stelle oder Person zu melden. Grimma und Colditz, 5. April 1921. k. 560. Die Amtshauptmannschaft. Die Stadtrüte. In der gestrigen 7. diesjährigen Sitzung des Stadt- gemeindcrateS ist folgendes beraten und beschlossen worden. l. Das Baugesuch der Allgemeinen Ortskrankenkasse der Stadt Leipzig — Errichtung einer Stallanlage mit Kegelstube und Kegelbahn im Erholungsheim — wurde bedingungsweise bifürwortet. Das Gesuch des Herrn Baumeister Herfurth — Umbau des Abortanbaues in seinem Grundstück Oststraße 7 —- wurde bedingungslos befürwortet. Das Gesuch des Herrn Privat mannes Friedrich Wilhelm Müller — Errichtung einer Abort anlage im Grundstück Lange Straße 26. — sowie das Ge such des Herrn Franz Broßmann —, Errichtung einer Abort unlage im Grundstück Lange Straße 33 — wurden bedingungs weise befürwortet. Man nahm davon genehmigend Kenntnis, daß die sür das Grundstück des Herrn Hugo Bräuer Wiesen- straße 21 geleistete Sicherheils-Hypothek für die Straßenbau kosten gelöscht und der Betrag dafür in einem Sparkassenbuch hinterlegt worden ist. Das Gesuch der Firma Rudolf Becker in Leipzig wegen der Einfriedigungen ihres hiesigen Grund stücks Bismarckstraße und Ecke König Albert- und Schiller straße wurde unter der Bedingung genehmigt, daß bei einer Bebauung dieser Grundstücke die Einfriedigungen nach den Be stimmungen der Bauordnung ausgeführt werden müssen. 2. Von der Mitteilung über die Bewilligung eines Zu schusses aus Mitteln der produktiven Erwerbslosensürsorge für Straßenbauteu im Jahre 1820 nahm man Kenntnis. 3. Von der erfolgten Landabiretung der Herren Ge brüder Neumann an der Würzner Straße nahm man Kenntnis. 4. Von einer Mitteilung der Landeskulturrentenbank über die Gewährung von Baukosten für Grundstücksentwässerungen nahm man Kenntnis. Bei dem ablehnenden Standpunkt der Bank muß die Sache auf sich ruhen gelassen werden. 5. Von dem Bericht über die Versammlung de« Elektrizk- lä'soerbandes Borna-Grimma-Rochlitz am 24. Januar und 14. Februar 1921 nahm man Kenntnis. 6. Von dem Ergebnis über die Untersuchung des LeitungS- wassers wurde Kenntnis genommen. 7. Von der Ablehnung des Schadenanspruchs der Frau verw. Voigt durch den Gemeindevcrsicherungsverband zu Leipzig nahm man Kenntnis. 8 Von der Aenderung der Verbandssatzung für den Ar beitgeberverband Sächsischer Gemeinden wurde Kenntnis ge nommen. 9. Von einer Verfügung der Amtshauptmannschaft wegen Erhebung besonderer Mietsteuern und dergleichen wurde Kenntnis genommen. 10. Zu 4 Gesuchen von Ausländern um Erteilung der Ausnahmebewilligung für den Aufenthalt in Naunhof, wurde zustimmend Entschließung gefaßt. 11. Von dem Ergebnis der angestellten Ermittelungen über Verlängerung der galanten Kraftwagenlinie Leipzig- Probstbeida-Liebertwolkwitz-GroßpSsna nach Naunhof nahm man Kenntnis. Die Angelegenheit muß unter den vorliegenden Um ständen auf sich beruhen gelassen werden. 12. Es sollen 4 Stück Minimax-Apparate sür das Rat haus zum Gesamtpreise von 2000 Mk. anqeschafft werden. 13 Die Beschlüsse des Bauausschusses vom 1. k. M. wurden genehmigt. Hierbei handelte es sich u. a. um die Be schaffung von fehlenden Mauerziegeln zu den Notstandsbaut^n, nm die Vergebung derOefen und der Gasleitungen in Ken NotstankS- bäusern.umdieVerlängerungderHauptschleusevonderLeipzigerstraße ab nach den Notstandshäusern, um eine weitere Planung von Kleinwohnungsbauten, um den Umbau der Rathausaborte und Ker Haftzellen, um kie Erweiterung des Bebauungsplanes in folge der Anlage von Kohlenfeldern durch die Stadt Leipzig, kie Kenntnisnahme van der Bestellung eines BaumwarteS für Ken amtshauptmannschaftlichen Bezirk, die Ausbesserung der Küche für die Gemeindeschwester im Grundstück Markt 10, die Aussprache wegen Herstellung der elektrischen Straßenbeleuchtung, um die Herstellung einer VerbinkungStür im Gesellschaftszimmer des Ratskellers und die Aussprache über den Ankauf eines HauSgrunkstöckeS kn Ker Leipziger Straße. 14. Die Beschlüsse des BeschleusungSauSschusseS vom 6. d. M. wurden genehmigt. Sie betrafen u. a. die Bezahlung der Rechnung an die Firma Steier über die Brunnettherstellung, sowie die Bezahlung der Rechnung an die Bergmannwerke, die Beschaffung von 8 Straßensinkkästen, die Herstellung der noch fehlenden Regenabfallrohre an den Straßen, die Versicherung der EistrichtungSgegenstände ^n der Kläranlage gegen Einbruchs- diebstabl und die Erhöhung der Strompreise durch die Luk. 15 Die Beschlüsse des Rechnung?- und VersaffungSauS- schusses vom 5. d. M. wurden genehmigt. Es handelte sich hierbei um die Annahme des 7. Nachtrags zur Gemeindesteuer- ordnung über die Erhebung der Zuwachssteuer bei Grundstücks- vk, kaufen, die anderweite Festsetzung der Diensthunden bei der Stadtverwaltung während des Sommerhalbjahres, und eine Kenntnisnahme von der Auskunft des Herrn Rechnungsrevisors Pretzsch über die Arbeitsverhältnisse in der Stadtkaffe. 16. Der Fürsorgeausschuß wird ermächtigt, in Armen- sochen selbständig Entschließung zu fassen, namentlich Unter stützung zu gewähren ohne Rücksicht auf die Höhe der zu ge währenden Unterstützung. 17. Die seitherigen Herren Mitglieder der sämtlichen Aus schüsse wurden einstimmig wiedergewählt. Hieraus nichtöffentliche Sitzung. Naunhof, am 8. April 1921. Der Stadtgemeinderat. Schulvorstandsfitzung. Montag, den 11. April 1821, abends 7 Uhr. Tagesordnung befindet sich im Ralhause am Brett. Die Brandkassenbeiträge auf den Termin 1. April 1921 find fällig und innerhalb 14 Tagen an die Stadtsteuereinnahme, Lange Straße 1, Zimmer 14 zu entrichten. Die Beitragseinheit wird mit 3 Pfg. erhoben. Naunhof, am31. März 1921. Der Bürgermeister. Von Montag, den 11. d. M. ab find die Geschäftsräume der städtischen Verwaltung bis auf weiteres zu folgenden Zeiten geöffnet: Sparkasse: Montag bis Freitag vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr und nachmittags 2 bis 4 Uhr, Sonnabends vormittags 8 bis nach mittags 1 Uhr. Stadlkasse and Stadtsteuer-Einuahme: Montag bis Sonnabend vormiltags 8 bis nachmittags 1 Uhr. Die übrige« Geschäftsräume r Moniag bis Freilag vormittags 7 bis nachmittags 1 Uhr und nachmittags 2 bis 3 Uhr, Sonnabends vormittags 7 bis nach mittags 1 Uhr. Naunhof, am 9. April 1921.Der Bürgermeister. Die Ausgabe der Kahlengrundkarten für den Kaus- brond findet von Dienstag, den 12. d. M. ab im Meldeamte des Rathauses hier, Zimmer 11, statt. Jeder selbständige Saushalt hak Anspruch auf eine Kohlen grundkarte; ausgeschloffen davon find Landwirte und Inhaber von Wohnungen mit Dampfheizungen. Verbraucher, die Briketts vom Kändler zu beziehen wünschen, haben ihre Kohlenkarten und die in einigen Tagen folgenden Bezugsscheine sofort bei dem Kändler zwecks Ein tragung in die Kundenliste anzumelden. Naunhof, am 9. April 1921. Der Bürgermeister. Nach den ortsgefetzlichen Bestimmungen ist für jeden in der hiesigen Gemeinde gehaltenen Hund ohne Unterschied des Geschlechts eine jährliche Steuer von 50 Mk. zu zahlen. Wenn innerhalb eines Kaushalts, gleichviel ob von dessen Vor stand oder seinen Angehörigen oder Bediensteten, mehrere Kunde gehalten werden, beträgt die Steuer für den zweiten 100 Mk., für den dritten und jeden weiteren 200 Mk. Der Steuer auf das volle Jahr unterliegen alle Kunde, die am 10. April, der Steuer auf das halbe Jahr unterliegen alle Kunde, die am 10. Oktober hier gehalten oder im Laufe des Jahres hier angeschafft oder zugebrachk werden. Die Steuer für die am 10. April hier ge haltene« Hunde ist bis SO. d. M. an die hiesige Stadt-Stener-Einnahme z« entrichten. Naunhof, am 9 April 192 l. Der Bürgermeister. Die nächste Mutterberatungsstunde findet Dienstag, den 12. April d. I. nachmittags 2 bis 4 Uhr in der neuen Schule im Lehrerzimmer und Zimmer 4 statt. Naunhof, am 8. April 1921. Der Bürgermeister. Die ehemalige Marktpumpe, bestehend aus 3 Kolz röhren, Zugstange — oberer Teil aus Eisen mit eisernem Schwengel — und Granitabdeckung ist zu verkaufe«. Wegen Besichtigung wolle man sich an den hiesigen Skraßen- meister, Markt 10, wenden. Angebote an den Unterzeichneten erbeten. Naunhof, am 8. April 1921. Der Bürgermeister. Waunhofer Jahrmarkt Sonntag, d. 10. Aprtl u Montag, d. 11. April 1021 Montag, den 11. April 1921, vormittag 11 Uhr sollen im Gasthof „Stadt Leipzig" in Naunhof als Versteige- rungsort ILO Dutzend Chriftbaum-Dauerkerzen gegen Barzahlung meistbietend versteigert werden. Grimma, den 8. April 1921. y 1194/20. Der Gerichtsvollzieher deS Amtsgerichts. WM kl KMM KM in »WU läßllcbe Verrin8ung 6er Einlagen mit 4° ». vebertrseunxon Uurob unsor postsobooilkonto rslprle Klo. 10 783 «pessnkrei. — 6o»obsktsroit 9—1 vkr. Unser Handel im Osten. Von der litauischen Grenze wird uns geschrieben: Die Fortführung des Krieges mit anderen Mitteln, den die Entente unter dem Einfluß französischer Fanatiker gegenüber Deutschland beliebt, zwingt uns, unser Wirt schaftsleben und unseren Handelsverkehr vollständig um zustellen. Wenn auch schon vor dem Weltkrieg unser Han del mit Osteuropa ganz bedeutend war, so spielte er doch in unserem Welthandel eine fast untergeordnete Rolle. Jetzt aber ist der osteuropäische Markt für uns der Markt der Zukunft; ihn dürfen wir nie und nimmermehr ver nachlässigen, auch wenn uns schließlich wieder einmal der übrige Welthandel offen steht. Wenn von dem Handel mit dem Osten gesprochen wird, so kommt auf absehbare Zeit ein Handel mit Polen kaum mehr in Frage, als er unbedingt nötig ist. Der Handel mit Rußland ist unter den gegenwärtigen Verhältnissen ja noch so gut wie gesperrt. Trotz alledem heißt es hier auf dem Posten zu sein, damit wir den rich tigen Augenblick nicht verpassen. Unsere Abneigung gegen das jetzige System in Rußland darf uns nicht abhalten, allen Bemühungen der Wiederaufnahme der Handels beziehungen die Wege anzubahnen. Mit unserer Stellung nahme zu den innerpolitischen Verhältnissen Rußlands hat das nicht das geringste zu tun. Weniger denn je dürfen wir Gefühlspolitik treiben. Nur nüchterne Realpolitik kann unsere Wirtschaft retten, kann Deutschland wieder Hochreißen. Nur allzu häufig kann man von Leuten, die es gewiß gut meinen, hören, wir mußten uns gegen Ruß land möglichst abschließen. Tatsächlich kommen wir aber damit nicht wett: im Gegenteil: wir würden dadurch nur