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Nachrichten für Naunhof und Umgegend (Mrechtrhain, Veach«, Vorsdorf, Ltch«, rrd«ma»hai», S«ch»h«i», Groh- ««d KV»-«, -kv-r«, kktdhiuckt, PWH«, MmckWtz, Ihr«»« Dieses Blakt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Srtmma und des Stadtrates zu Naunhrs. t GrscheiNt wSche»«ich » »1t Vieustaa, Vommnck«. Sonnab«-, asch«. 4 Utz» ! : Mr den folgend« Log. vei*«»»r«i»r Monaüt» Mk., '/.Mrltch MK. S.-, l r durch di« Post bezog« einschl. der Postgebühren Mk. S.7S. I» A«ll« Sheree: r Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger Storung« des Betrieb«, hat der Bezieher k r keinen Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung des Bezugspreises s Fernruf: Amt Naunhof Nr. 8 Druck und Verlag: G-u- L «»le, Nauuhof bet Leipzig, Markl r. M»»ck««rprckf<r Dl« S gespalten« Korp»zetl« G0 Pfg^ «uswtrt» 7» Pfa. «ml, r Ucher Lell N i. 1L0. Beklamezeil« Alk. ILo. B«Ueg«gebÜhr pro Lusdert Mk. L—.: «nnahme d« Mqeig« bi» wütest«»» 10 Uhr vormittag» de» Erscheinung»!«-«, i «-M« mch fr-tz«. — All« «»«tam-DermMlmigtu uelm« Auftrag« «tgegen. — k VeM«g« «erb« von d« «lsmtg«« oder tu der GefchüfirM« angenommen, t Nummer 63 l. ..:Z ll» Amtliches. Verkehr MMtlh,KMr v. Köse. Mit Wirkung vom 1. Juni 1921 werden sSmMche bis herigen Vorschriften des Bezirksverbandes Über Bewirtschaftung und Löchstpreise von Milch. Butter. Käse. Quark und Molken- eiweitz aufgehoben. Damit entfallen alle Vorschriften über dis Rationierung und die Verteilung von Milch und Milcherzeug nissen durch den Bezirk, Bulker- und Milchmarken des Be zirks verband es werden vom 1. Juni 1921 nicht mehr aus- gegeben. Zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung in der Uebergangszeit wird Folgendes bestimmt: 1. der Handel mit Milch im hiesigen Bezirke ist von einer besonderen Erlaubnis abhängig. Die erteilte Erlaub nis kann aus wichtigen Gründen zurückgezogen werden. Die Erlaubnis wird nur auf Antrag erteilt, der an die Gemeinde behörde des Perkaufsortes zu richten ist. Die Erteilung der Erlaubnis wird den Gemeindebehörden übertragen. Allen zum Milchhandel Zugelastenen ist durch die zulastende Gemeindebe hörde ein Ausweis zu behändigen, aus dem ersichtlich ist, an welchem Orte der Milchverkauf erfolgen darf. Den Milch händlern, die den Verkauf außerhalb eines festen Geschäftslokals betreiben, ist dabei die Verpflichtung aufzuerlegen, diesen Aus weis beim Milchverkauf stets bei sich zu führen. Die erteilte Erlaubnis ist der Amtshauptmannschaft an zuzeigen. Die Amtshauptmannschaft behält sich die Rücknahme der Erlaubnis für den Fall vor, daß der zum Milchhandel Zu- gelasteve stch als unzuverlässig erweist. Dies sei insbesondere dann anzunehmev, wenn er es unternimmt, die Preise für Milch und Mtlcherzeugniste in die Löhe zu treiben. 2. Da unter allen Umständen erreicht werden muß, dab Säuglinge, stillende und werdende Mütter, sowie Kranke in den Besitz der von ihnen benötigten Milch gelangen, haben olle Gemeindebehörde« geeignete Anordnungen zu treffen, daß der Vollmilchbedarf der besonders milchbedürf- ligen Personenkreise vorweg befriedigt wird, bevor an andere Personen Vollmilch abgegeben werden darf. Dabei dürfen je Kopf und Tag höchstens die in der Be kanntmachung des Wirtschaftsmintflniums vom 23. Mat 1921 genannten Mengen stchergestellt werden. 3. Kuhhaltende Betriebe, Molkereien, Gemeinden und Personenvereintgungen, die bisher gewonnene oder gesammelte Vollmilch zur Frtschmilchversorgung geliefert haben, haben bis auf Weiteres eine ihrer bisherigen Lieferung entsprechende Doll milchmenge zu einem der Marktlage entsprechenden Preise nach dem bisherigen Absatzorte an zugelafsene Wtederverkäufer (Molkereien, Ländler) oder bezugsberechtigte Verbraucher zu liefern, soweit die Vollmilch nicht für den Eigenbedarf der Milchlteferanten benötigt wird. Als bisheriger Empfangsort gilt der Ort, an den die letzten Lieferungen im März 1921 er folgt find. 4 GS ift verbot«: 1. Vollmilch, Magermilch und Sahne tn gewerblichen Betrieben zur Kerstellung von anderen Erzeugnisten als von Butter und Käse zu verwenden; 2. Vollmilch und Sahne in Konditoreien, Bäckereien, Gast-, Schank- und Spetfewirtschasten, sowie in Erfrischungsräumen zu verabfolgen , 3. Sahne in den Verkehr zu bringen außer zur Herstellung von Käse und Butter tn gewerblichen Betrieb«, und außer zur Abgabe an Kranke und Krankenanstalten Mf Grund amt licher Bescheinigung; 4. geschlagene Sahne (Schlagsahne) oder Sahnenpulver herzu- stellen; 5. die Verarbeitung von Vollmilch zu Käse mit mehr als 20o/„ Fettgehalt tn der Trockenmasse. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juni 1921 in Kraft. r-e. 24S. Aus die Nährmittelkarten werd« verausgabt vom 2. bis 7. Juni SSO Ur Weizengrieß L Paket KekS oder Zwieback. Dte Abschnitte der Karten find bis zum 30. Mai abzutrennen. Grimma, 26. Mat 1921. l.. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschaft. In der gestrigen 10. diesjährigen Sitzung de» Stadtge- meinderatrs ist folgendes beraten unv beschlossen worden. 1. Von einem Dankschreiben der Leiterin de» Ettsabeth- stiftes, Frau verw. Freitag anläßlich der Beglückwünschung ihrer 25jährigen Tätigkeit nahm man Kenntnis. 2. Das Gesuch der Firma Köhn und Sach» in Naunhof nm Uebmragnng von Bauarbeiten gelangte zur Kenntnis. Die Sonntag, den 39. Mai 1921 Genehm'aung zur Herstellung von Hausanschlüssen m den Siraßenschleusen wird der Firma unter den üblichen Beding ungen erteilt. 3. Auf das.Gesuch der Frau verw. Söllner wurde be schlössen, den Beitrag für das Bad tn der Schloßmühle von 300 auf 600 Mk. jährlich ru erhöben. Der Wasssrzufchuß wurde auf 2000 anstatt bisher 3000 edm festgesetzt. Ausbe dungen wurde dabei, daß das Bad dem Wunsche der Lehrer schaft entsprechend zur Benutzung für die Schulkinder freigegeben wird. 4. ES wurde davon Kenntnis genommen, daß das von Herrn Privatmann Friedrich Mühlberg gestiftete Kapital zur Beschaffung eines Bürgerheims nunmehr der Stadt Naunhof zugefallen ist. Das Kapital - N810 Mk. 75 Pfg. — ist in einem Naunhofer Sparkassenbuch angelegt worden. 5. Zu den bei der Verpachtung von Kirschen- und Gras nutzungen abgegebenen Höchstgeboten wurde der Zuschlag erteilt. 6. Die bei der Stadt noch vorhandenen Kartoffeln sollen für 40 Mk. je Zentner verkauft werden. Es sollen auch halbe Zentner abgegeben werden. 7. Die Beschlüsse des Rechnung?- und VerfaffungSauS- schuffeS vom 24. ds. MtS. wurden mit einigen Abänderungen genehmigt. Hierbei handelt es sich u. a. um Einführung einer Bezirkswohnungsluxussteuer, um Beamtenprüfungen, um die Regelung der Beamtenurlaube, um die Dienstzeit der Beamten, um verschiedene Besoldungsfragen, sowie um die Versicherung der StadtgemeinderatSmitglieder, Beamten und Angestellten gegen Unfall. 8 Von einer Zuschrift des Herrn Justizrat Dr. Hillig in Leipzig — Anspruch der Gtadtgemeknde an den Gemelndever- sicherungsverband Leipzig wegen der Haftpflicht für Bleiver giftung — nahm man Kenntnis. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Naunhof, am 27. Mai 1921. Der Stadtgemeinderat. Im Jahre 1921 finden folgende UebtMgen der Pflicht- feuerwehr statt 1. Sprihenzug: Sonnabend, den 4. Juni, Mittwoch, den 8. Juni, Montag, den 13. Juni, Montag, den 20. Juni, Mitt woch, den 29. Juni, Mittwoch, den 13. Juli. 2. Sprihenzug: Montag, den 6. Juni, Montag, den 13. Juni, Mittwoch, den 15. Juni, Donnerstag, den 23. Juni, Montag, den 4. Juli, Mittwoch, den 13. Juli. 3. Sprihenzug: Mittwoch, den 8. Juni, Donnerstag, den 16. Juni, Montag, den 20. Juni, Montag, den 27. Juni, Mittwoch, den 6. Juli, Mittwoch, den 13. Juli. 4. Zug (Wachmannschaft): Sonnabend, den 4. Juni, Mittwoch, den 15. Juni, Donnerstag, den 23. Juni, Mittwoch, den 29. Juni, Mittwoch, den 6. Juli, Mittwoch» den 13. Juli. 5. Zug (Alarmmannschaft): Montag, den 6. Juni, Don nerstag, den 16. Juni, Montag, den 27. Juni, Montag, den 4. Juli, Mittwoch, den 13. Juli. Sämtliche Ueduuge« beginnen abenbS /,8 Uhr. Bei sämtlichen Hebungen haben die Mannschaften am Gerätehaus anzutreten. Die Armbinden sind bei jeder Dienst leistung, also auch bei den Hebungen und zwar am linken Unter arm anzulegen. Das ungerechtfertigte Versäumen der Uebungen sowie das Fehlen bei erfolgtem Alarm, ferner das Unterlassen der Anlegung der Armbinden, sowie das Zuspäterscheinen bei Uebungen werden bestraft. Entschuldigungen find schriftlich spätestens 2 Tage nach der Uebung oder erfolgtem Alarm bei den von der freiw. Feuerwehr gestellten Zugführern abzugeben. Zugführer find: 1. Sprihenzug: Kerr Wilhelm Erbfiößer, Großstelnberger Straße 19, Stellvertreter Kerr Paul Funke, Melanchkhonstr. 4, 2. Sprihenzug: Kerr Karl Növe. Lange Straße 10, Stell vertreter Kerr Schornfietnfegermeifier Ernst Schröter, Breite Straße 23, 3. Sprihenzug: Kerr Bernhard Uhl, Gartenstr. 26, Stell vertreter Kerr Bernhard Gründlich, König Albert-Straße 6, 4. Zug: Kerr Karl Weidenhammer, Markt 8, Stellver treter Kerr August Gärtner, Gartenstr. 53, 5. Zug: Kerr Robert Kunger, Grimmaer Str. 25, Stell vertreter Kerr Karl Weidenhammer, Markt 8. Auch Fehlen bei Bränden ist spätestens 2 Tage nach dem Brande bet dem Zugführer zu entschuldigen. Naunhos, am 28. Mai 1921. Der Bürgermeister. Der aussichtsbehördlich genehmigte 4. Nachtrag zur Fenerlösch»rd«n«g für dte Stadt Naunhof, der die Be stimmungen über den Dienst in der Pflichtfeuerwehr und im be sonderen die Keranziehung der Reichs-, Staals- und Gemeinde- beamten zum Dienste bet der Pfltchtfeuerwehr behandelt, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtrag liegt 2 Wochen lang während der üblichen Gvschäftsstunden tm Rathaus hier, Meldeamt, Zimmer 11, zu jedermanns Einsicht aus. Naunhof, am 27. Mai 1921. Der Bürgermeister. 32. Jahrgang Landkrankenkasse Naunhof. Wegen Reinigung der Geschäftsräume bleibt die Land- krankenkaffe Naunhof in Naunhof, Leipzigerstr. 8 Montag, den 30. Mai d. I. nachmittags und Dienstag, den S1. Mai d. I. den ganzen Tag geschloffen. Dringliche Angelegenheiten werden Dienstag, den 31. Mai d. I. in der Zett von 11 bis 12 Uhr vormittags erledigt. Naunhof, am 27. Mat 1921. Der Vorstand. Durch Arbeit zur Freiheit! Reichskanzler Dr. Wirth hat einen kurzen Besuch in seiner Vaterstadt Freiburg in Baden gemacht und ist von dort nach Karlsruhe gefahren, der Hauptstadt Ba dens, wo er vor seiner Berufung in die Reichsregierung als Rcichsfinanzminister an der Spitze der finanziellen Verwaltung des badischen Landes stand. Der Kanzler hat in Karlsruhe während einer Zusammenkunft beim Staatspräsidenten in Gegenwart des Landtagspräsidiums, der Führer der drei Koalitionsparteten und vor Vertre tern der verschiedenen schaffenden Parteien eine bedeut same politische Ansprache gehalten, die man mit gutem Fug als eine Art Erläuterung der Richtlinien betrachten darf, nach denen die neue Reichsregierung zu marschieren gedenkt. Diese Karlsruher Erklärung ist somit, wenig stens in den allgemeinen Zügen, die Vorwegnahme des Regierungsprogramms, das bisher aus den bekannten Gründen vor dem Reichstag noch nicht entwickelt wurde, ob wohl Dr. Wirth hervorhob, er sei nicht zu dem Zweck nach Karlsruhe gekommen, um ein politisches oder wirtschaft liches Programm zu entwerfen. Dieses nicht vorhandene Zweckbewußtsein ändert nichts an der Tatsache, und diese wird um so gewichtiger, als der Kanzler ausdrücklich be tonte, er hoffe bei seinen weiteren Besuchen an den Re gierungssitzen anderer Bundesstaaten das gleiche Ver ständnis für seine Pläne zu finden. Dr. Wirth hob zunächst hervor, die Beantwortung des letzten Ultimatums der Entente mit '„Ja" sei notwendig gewesen um der Freiheit des deutschen Volkes willen. Es habe sich um ein aufrichtiges, deutsches Ja ge handelt, kein an verzwickte formale Konstruktionen und akademische Erörterungen geknüpftes Ja. Die akademi schen Erörterungen aller möglichen Konferenzen des letzten Jahres hätten zu nichts geführt. Dieses unser Ja soll ein Zeitalter der Leistungen-einschließen. Diese allein können die Welt von dem guten Willen Deutschlands über zeugen. Es gibt, fuhr der Kanzler fort, draußen in der Welt Wohl fast niemanden, der Deutschland nicht große Leistungen zutraut. Nun gut! Dte Tatsache stellen wir fest, daß die Welt an ein wirtschaftliches Er st arkenDeutschlandsglaubt, und nun müssen wir auch selb st daran glauben. . Trotz des Elends der letzten zwei bis drei Jahre steht Dr. Wirth doch eine, wenn auch noch geringe Hebung der Gesamtlage des deutschen Volkes. Schreitet dieser Ansatz zur Besserung fort, erhält die Wirtschaft neues Leben, wird die Erzeugung, besonders auch die landwirtschaft liche, gefördert, werden unserem hungernden Magen die genügenden Nährstoffe zugeführt, so ist auf beachtliche und freiwillige Steigerung der Leistungen des deutschen Volkes zu hoffen. Und zwar schon um der Freiheit willen. Denn nichts Schrecklicheres als die Aussicht, die großen Industriegebiete, das Herz unserer ganzen Produktion, Rheinland-Westfalen, andauernd unter der Herrschaft fremder Bajonette zu sehen. Nicht allein die Freiheit der lebenden, sondern auch der kommenden Genera tion steht dabei in Frage. Wohl schließt daS „Ja" viel Unbarmherziges in stch, aber wir müssen es mit dem Ge danken an die zu erringende Freiheit tragen. Die Waffen werden wir aus den Händen legen, aber wir werden in jedem Augenblick den Standpunktdes Rechtes festhalten. Unerträglich wäre es, wenn etwa die oberschlesische Frage durch die Diktatur eines polnischen Insurgenten gelöst werden sollte. Von Eng land hörten wir das Wort, daß mit Deutschland ein ehr liches Spiel getrieben werden sollte. Das Wort nehmen wir auf. An unserem Teile ist es zu zeigen, daß wir ge willt sind, aufrichtig und ehrlich auf der vorgezeichneten Bahn Politik zu treiben. Die Beratungen über neue Belastungen sieht der Reichskanzler nahen, wenn in den nächsten Wochen der Reichstag zusammentritt. Alle Kreise werden Opfer bringen müssen. In diesem Zusammen hang spricht Dr. Wirth lebhafte Zweifel aus, ob alle Teile des deutschen Volkes während und nach dem Kriege wirklich Opfer gebracht haben. Wenn man da und dort durch die deutschen Lande geht und den frechsten Luxus — es gibt keinen andern Ausdruck dafür — sich breitmachen sieht, dann darf man füglich verlangen, daß in der beginnenden Zeit der Arbeit, wo der Hammer ent scheidet, der auf den Amboß niederfällt, alle Kreise unseres Volkes sich, was die Lebenshaltung betrifft, in solchen Bahnen bewegen, daß es erträglich ist gegenüber den Leistungen, die alle auf sich nehmen müssen. In der Richtung einer solchen Haltung für die Zu kunst sieht der Redner die Bahn, die zur Freiheit führt