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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sachs. Landeszeitung SMtstr. Sonntagsbeilage Fernsprecher «r.» ftr die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshoin, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends Z Uhr. Bezugspreis vierteljährl. 1 Mk. 75 Psg.» inonatl. 60 Pfg., durch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 2 Mli. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Pfg., auswärts 20 Pfg. Amtlicher Teil 40 Psg. Reklamezeile 40 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vorm. Nr. 149. - Freitag, den 21. Dezember 1917., 28 Jahrgang. Amtliches. Nachstehend wird die Verordnung des Staatssekretärs des Kriegs- ernährungsamtes über Kunsthonig vom 7. Dezember 1917 zur all gemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, am 17. Dezember 1SI7. 720II 8 1 c Ministerium des Innern. 6152 Verordnung über Kunsthonig. Vom 7. Dezember 1917. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung 22. Mai 1916 (Reichs-Gesetzdl. S. 401) der Volksernährung vom August jgs? (Reichs-Gesetzdl. S. 823) wird verordnet: 8 1. Kunsthonig darf nur In fester Form heryestellt werden. Er darf nur in fester Form und nur unter der Bezeichnung als Kunsthonig unter Ausschluß von Bezeichnungen, die den Eindruck echten Königs erwecken können, in den Verkehr gebracht werden. Kunsthonig darf zur gewerbsmäßigen Kerstellung anderer Nahrungs mittel nicht verwendet werden. 8 2. Der Preis für Kunsthonig darf beim Verkaufe durch den Ker steller, soweit nicht unmittelbar an Kleinhändler oder Verbraucher verkauft wird (8 3), einschließlich Verpackung für Ze 50 Kilogramm Reingewicht nicht übersteigern bei Lieferung in Paketen oder Dosen Wit einem Inhalt bis zu 1 Kilo- gramm 58,25 Mark bei Lieferung in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 1 Kilogramm 53,75 Die Preise schließen die Kosten der handelsüblichen Verpackung und der Versendung bis zur Station (Bahn oder Schiff) des Emp fängers ein. 8 3. Der Preis für Kunsthonig darf beim Verkauf an Kleinhändler (8 4) sowie beim Verkaufe durch den Kersteller an Verbraucher ein schließlich Verpackung für je 50 Kilogramm Reingewicht nicht über steigen : bei Lieferung in Paketen oder Dosen mit einem Inhalt bis zu 1 Kilogramm 63,00 Mark, bei Lieferung in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als 1 Kilogramm 58,75 Diese Preise gellen frei Lager, Laden oder Wohnung des Emp fängers und schließen die Kosten der handelsüblichen Verpackung ein. 8 4. Der Preis für Kunsthonig darf beim Verkauf an Verbraucher (Kleinhandel), abgesehen vom Falle des Verkaufs durch den Ker steller (8 3), für 1 Pfund Reingewicht nicht übersteigen: bei Abgabe in Paketen oder Dosen mit einem Inhalt bis zu 1 Kilogramm 75 Pfennig, im übrigen 73 Bei'Abgabe in Paketen oder Dosen gilt der Preis einschließlich Verpackung Beim Verkauft kleinerer Mengen dürfen Bruchteile eines Pfennigs auf ganze Pfennige abgerundet werden. 8 5- Die Preise sind Köchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Köchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzdl. S. 516) In Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzdl. S. 25), 23. März 1916 (Reichs-Gesetzdl. S. 183) und 22. März 1917 (Reichs-Gesetzdl. S. 253). 8 6. Aus die Einfuhr von Kunsthonig, Zuckerstrup, flüssiger Raffinade und ähnlichen zuckerhaltigen Aufstrichmitteln finden die Bestimmungen in den 88 20 bis 25 der Ausführungsbeslimmungen zu der Verord- nung über den Verkehr mit Zucker vom 18. Oktober 1917 (Reichs- Gesetzdl. S. 924) entsprechende Anwendung. Die Durchfuhr der im Abs. 1 bezeichneten Erzeugnisse durch das Gebiet des Deutschen Reichs ist verboten. 8 7- Die Reichszuckerstelle kann von den Vorschriften dieser Ver ordnung mit Genehmigung des Staatssekretärs des Kriegsernährungs amts Ausnahmen zulasten. 8 8. Wer den Vorschriften tm D l oder den Vorschriften über die Einfuhr (8 6 Abs. 1) zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf die sich die strafbare Kandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 8 9. Diese Verordnung tritt mit dem 12. Dezember 1917 in Krakt. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Verordnung über Kunsthonig vom 14. November 1916 (Reichs-Gesetzdl. S. 1271) außer Kraft. Berlin, 7. Dezember 1917. Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamler, von Waldow. Auf Grund von 8 16 der Bekanntmachung zur CinschrSnkWdtsMch-n.FtttvM vom 28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzdl. S. 714) wird bestimmt: Das Verbot in 8 2 der angezogenen Bekanntmachung, daß Dienstags Fleisch, Fletschwaren und Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, nicht gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden dürfen, wird für den 25. Dezember 1917 und 1. Januar 1918 aufgehoben, dagegen für die Abgabe in Gastwirtschaften, Schank- und Speisewirtschaslen, sowie in Vereins- und Erfrischungsräumen auf Montag, den 24. Dezember 1917, und Mittwoch, den 2. Januar 1918, ausgedehnl. Dresden, am 15. Dezember 1917. 3315 ll S Ul Ministerium des Inner«. 6"? Stadtgemeinderatssttzung Freitag,den LL. Dezember ISL7, abends V»8 Uhr. Tages-Ordnung: 1. Mitteilung über die Zugehörigkeit des Flurstückes 6 der Naunhofer Waldwiesen zum Gutsbezirk Ammelshain. 2. Bericht über die Versammlung des Gemeindeversicherungs verbands zu Leipzig. 3. Gesuch um Verpachtung von Grundstücken. 4. Bewilligung von Entschädigungen für die Volkszähler. 5. Mitteilung über Mietseinigungs-Aemter. 6. Erhöhung der an das Diakonifsenhaus zu zahlenden Ver gütung für Ueberlafsung der Gemeindeschwester. 7. Stiftung eines Vermächtnisses. 8. Gesuche um Abnahme der städtischen Milchkühe. 9. Angebot von Brennholz. 10. Lebensmittelfragen. 11. Beratung der städtischen Kaushaltpläne auf das Jahr 1918. Ausgabe der Nahrungsmittelkarten. Die Ausgabe der Brot- und Brotzusatz karten, der Brotkarten für Jugendliche und der Milchkarten findet Sonnabend, den 22. Dezember 1917 im Rathaussaale für die Einwohner Naunhofs statt. Die Karten werden ausgegeben: von 8 bis LV Uhr vormittags für die Einwohner der Badergasse, Bahnhofstraße, Bis- marckslraße, Brandiser Straße, Breite Straße, Leipziger Straße, Lutherstraße, Markt, Melanchthonftraße» von LV Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags Gartenstraße, Göthestraße, Grimmaer Straße, Großslein- berger Straße, Kainstraße, Moltkestratze, Mühlgasse, Nordstraße, Oststrabe, Parthenstraße, Schillerstraße, Schloßstrabe von 12 bis 2 Uhr nachmittags Kaiser-Wilhelm-Straße, Klingaer Straße, König-Albert- Straße, Körnerstraße, Kurze Straße, Lange Straße, Schul- straße, Waldstraße, Wasserwerk l und It, Weststraße, Wiesenstraße, Würzner Straße, selbständiger Gutsbezirk, Staatsforstrevier Naunhof. Die Kaushallungsvorstände werden oufgefordert, entweder selbst oder durch zuverlässige Personen, die Aus kunft über die zur Kaushaltung gehörigen Personen geben können, die Keulen an der genannten Stelle zu entnehmen. Vorherige oder nachtrAgliche Abholung ka«« nicht stattstnden. Naunhof, am 20. Dezember 1917. Der Bürgermeister. NübenVerkauf. Freitag, den LL. d. M. von vormittags S Uhr ab werden im Kose des Grundstücks Breite Straße 9 Speise- Kohlrüben verkauft. Abgegeben werden soweit, der Vorrat reicht nur Posten von 1 Zentner zum Preise von 7 Mk. Bei Karl Adler, Gartenstrabe 20, Ida Friedrich, Garten- stlaße 11, Kermann Wendt, Grimmaer Straße 22 werden gleiche Rüben im einzelnen, das Pfund zu 8 Pfg., abgegeben. Naunhof, am 20. Dezember 1917. Der Bürgermeister. Das aufgestoßene Tor. Man hat uns umstellt, im Norden und Süden, im Osten und Westen, man hat alle unsere Zu- und AuSgänge gesperrt, un- von jeglichem Warenverkehr mit dem Aus land abzuschneiden gesucht, um, wenn irgend möglich, schon während des Krieges die Quellen unserer wirtschaftlichen Kraft zu verschütten — und kaum ist der Waffenstill- standSoertrag von Brest-Litowsk in Kraft getreten, da hören wir schon aus Petersburg, daß an verschiedenen Fronten, besonders in der Gegend von Minsk, ein Handelsverkehr begonnen hat, daß vielfach Metallwaren gegen Lebensmittel ausgetauscht werden, daß also die alten nachbarlichen Beziehungen zwischen den beiden aufeinander angewiesenen Völkern wieder aufleben. Deutsche Metallwaren, sie standen einst, bis -um Aus bruch deS Kriege-, mit an der Spitze unserer Einfuhr güter nach Rußland. Die Entente machte sich natürlich ohne Säumen anS Werk, unS für immer von diesem Markt zu verdrängen, und sie mag auch zu Anfang wenigstens mit Lieferungen sich nach Kräften beeilt haben. Wer eS kamen bald Zetten, da s« - dringenderes zu tun hatte. Die englische Metallwarenindustrie würbe in den Dienst der Erzeugung von Kriegsbedarf gestellt, der Staat übernahm die Kontrolle über jede Fabrik, ob groß oder klein, und der U-Boot-Krieg zwang ihn, seine Ausfuhr so weit einzuschränken, wie die Rück sicht auf die eigene Existenz eS yur irgend zuließ. WaS trotzdem an Eisen« und Stahlwaren nach Rußland ge kommen ist, mag an Güte me^ od« weniger hervorragend gewesen sein, daS kann vorläufig dahingestellt bleiben, die Preise dürften jedenfalls den deutschen weit überlegen ge wesen sein, wat ja schon allein aus der Verschiedenheit der geographischen Lage der beiden Länder zu Rußland hinreichend zu erklären ist. Und nun daS Tor aufgestoßen ist, daS unseren Warenaustausch nach Osten hin gewaltsam versperrte, da prallt unk sofort der Hunger nach deutschen Metallwaren entgegen.Keine Spur von dem ewigenVölkerhaß, mit -dem man un- graulich machen wollte, der wie ein eisiger Luftzug alle früheren Beziehungen unter den krieg führenden Ländern ertöten sollte, wenn nicht für ickmer, so doch für Jahre und Jahrzehnte. Man sieht im Gegen teil, wer in Wahrheit ausgehungert worden ist durch die selbstsüchtige Blockade der Engländer: ihre eigenen Bundes ¬ genossen stürzen sich wie erlöst aus die Warenvorräte, deren sie jenseits der wiedergeöffneten Frontlinien hab hast werden können. Sind eS bei Minsk Metall waren, so werden eS anderwärts vielleicht landwirt schaftliche Maschinen oder Farbstoffe ober KalivorrLte fein, und wo Güter dieser Art, von denen Rußland wohl nahezu völlig entblößt ist, nicht zur Stelle sind, da werden sie herangeholt werden. Die deutschen Lagerräume werben bis -um letzten Winkel durchstöbert werden, um für den neu erwachenden Grenzverkehr herzugeben, was drüben nur irgendwie gebraucht werden kann, und wo auch beim besten Willen nichts mehr zu finden ist, da wird nach und nach die Produktion wieder einsetzen. Wir würden ein kleines Stückchen Übergangswirtschaft in Gang bringen können, mit aller ge botenen Vorsicht natürlich, aber doch mit der sicheren Aussicht auf sofortigen und lohnenden Absatz der eigens für den russi schen Bedarf herzustellenden Waren — und werden umge kehrt auch von Rußland empfangen, waren dort noch Überfluß herrscht. Wenn in den ersten Meldungen von. Leben-mitteln die Rede ist, so bestätigt daS erneut die; Auffassung, daß in Rußland kein eigentlicher Mangel an Nahrung vorhanden ist. Auch dort liegen vielmehr TranSportschwierigkeiten vor, welche die Versorgung grober Teile de- Lande- in Frage stellen, und der Bauer hält mit seinen Schätzen zurück, weil er nicht weiß, wer Koch und wer Kellner ist in der fernen Hauptstadt deS Reiches. Sowie aber die künst liche Einschnürung der russischen Volkswirtschaft gefalle» ist, drängen alle entbehrlichen Vorräte mit naturnot wendiger Gewalt in den AuStauschverkehr hinein und da die Petersburger Regierung mehr und mehr auch die Herr schaft über das Eisenbahnwesen in die Hand bekommt, wird sie die Richtung dieses Verkehrs bald auch nach ihrem Willen bestimmen können. Unzweifelhaft ist sie sich darüber vollkommen im klaren, daß hier ein handgreif liches Lebensinteresse ihres eigenen Volker in Frage steht, sonst hätte sie nicht schon im WaffenstillstandSoertrag Ab machungen über die Wiederaufnahme von Handel und Schiff fahrt getroffen, die sonst nur in Friedensverträgen ihren Platz -u sinken pflegen. Zu beachten ist insbesondere, daß auch im Schwarzen Meere die Freiheit der HandelSschiffahrt schon jetzt verbürgt ist; was daS gerade für den für die Ausfuhr in Betracht kommenden Süden des russischen Reiche- bedeutet, braucht nicht erst weiter ausgemalt zu werden. Kein Wunder, daß die Kunde davon in Konstan tinopel geradezu eine sensationelle Wirkung auSgelöst hat — im Hafen von Odessa werden sich bald wieder fleißige Hände rühren, um die Schätze der schwarzen Erde ihrer Bestimmung zuzuführen. Nur daß die Ländernder Entente einstweilen noch ausgeschlossen bleiben werden: was sozusagen der Humor von der Geschichte ist! Das Ganze dürfen wir als ein Schulbeispiel ansehe» für das, was nach dem allgemeinen Frieden mit Sicher heit zu erwarten ist. Der Wirtschaftskrieg nach dem Kriege mit den Waffen wirb an der Macht der Tatsachen, an den Gesetzen de- Völkerlebens zerschellen. Und je früher im Osten der Warenverkehr wieder ausgenommen wird, desto größer wird der Vorsprung, den wir gegenüber den Weß machten auch in wirtschaftlicher Beziehung erringen. Die Erkenntnis von diesen Zusammenhängen wird ihnen wohl nicht ewig verschlossen bleiben; vielleicht wird sie dann , dazu beitragen, ihnen die Lust, noch länger von einem - .verfrühten" Frieden zu reden, gründlich auSzutreiben.