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achrlchten sürNaunhof Süchs. Landeszeitung Amtlicher Anzeiger Fernsprecher Nr.» Illuftr. Sonntagsbeilage Mittwoch, 22. August 1917 28 Jahrgang Nr. 98 Amtliches 4588 I.. U Grimma, 14. August 1917. 62.1 U Grimma, 20. August 1917. 4555 b. M V den Bauerngehöften mit rücksichtsloser Sammelwut K 6. u. 0. 582. Grimma, 18. August 1917. uchenaner »ekommt," m, dessett an den schönen und kratzte in rzenbergischen seit einigen mfaßt. Bud« Brand einzu- eine Million Hirschfelde bei die wiederholt ; nach Böhmen Verdeutschung ir Staatshaus - neuen. Diese Verwaltungen chen Arbeiten, d Unterrichts n und Forsten, Innern. Die ; des Staats- gste Biit> rer Milch ckte ichnrf: r Beleidi- nt Buche- gentlich?" > del»i von gst," riet mung zu lcheuaue versaßi 23- die sie rücksinkeu. r sie. „Der Huns ihn in stemmt oteu, der, Hut. Die eitskrie, ". , daß nie nder Lteoe inzip, e.ne M strähn, erwunde.. ,ergitzt er Der Bezirksoerband der Königlichen Ämtshanptmavnschast. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshaupkmann. iniger Zeit ist therines Head stoßen. Dieses eiterbataillons csuchung über em zum Vor- etan, um die rbel, und die g hörte man Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amkshauptmann. Der Bezirksverband der Königlichen Ämtshauptmannschft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. 22. August. Gesäße sind mitzubringen. Grimma, 18. August 1917. Hannover, Wb Ldorff auftrat, i». In seiner ad 1000-Mark- tausend Mark Serbrecher hat Zroßstädten be« en. Im Jahre M. als angeb« ünes dortigen Lrz 1916 aus ren Diebstahls. Turmwagen, liner Straßen- in Berlin ein h verletzt. Der n dem Unglück ie Schließung Kundgebung -rung, die die n hat. Auch , zu schließen, lv Magglv» e. irese—Angaro ge Versagens zte Personen- ie entgleisten >era" wurden 8 für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz,Threna re. - Lricyeinl wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends o Uhr. Bezugspreis mit der Illustr. Sonntagsbeilage vierteljährlich 1 Mk. 75 Pjg., durch die Post bezogen 1 Mk. 90 Psg. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Psg. Amtlicher Teil sechsgejpaltene Zeile 20 Psg. Reklamezeile 30 Psg. BeilagegebührproTausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr oorin. exemplaren, bald aber in Massen Seen und in den Tälern auf - Neue Gemüsepreise. Aus Grund der Minislertalverordnung vom 14. August 1917 werden folgende Groß- und Kleinhandelshöchstpreise festgesetzt: Die neuen Erzeugerhöchstpreise werden mit aufgeführt. grenzungen wird überhaupt nicht mehr geachtet, keine Verordnung, der man nicht sofort ein Schnippchen zu schlagen weiß, und die staatliche Autorität geht dabei mehr und mehr in die Brüche. Aber das nicht allein, sondern weiten Gebieten droht auf diese Weise eine völlige Entblößung von Lebensmittelvorräten aller Art. Die Versuchung durch die Leute mit den vollen Börsen ist zu groß, die Spekulation auf die Kurzsichtigkeit der Land bewohner nur zu aussichtsreich. So kann es kommen daß die eigentlichen Überschußgebiete im Winter Mange leiden müssen, während die Vorräte, mit denen sie sonst nach guter deutscher Sitte haushälterisch umzugehen pflegten, in großstädtischen Speisekammern für Schlemmer und Prasser aufgehäuft sind. So kann es aber auch kommen, daß allen Ernteschätzungen, allen Bestandsaufnahmen zum Trotz schließlich, wenn es so weit ist, die Mengen nicht vorhanden sind, die zur Verteilung an die Gesamtheit der Verbraucher bestimmt waren, und daß dann die städtischen und staatlichen Lebensmittelämter vor leeren Scheuern stehen, ja wo« möglich noch denen etwas geben sollen, von denen sie zu nehmen gedachten. Dieser Gefahr muß selbstverständlich zur rechten Zeit gesteuert werden. Es sind wieder keine angenehmen Erfahrungen, die Stadt und Land hier miteinander machen; auch andere Gegen sätze spielen in diese Jnterefsenkonflikte mit hinein, vor allem die bajuwarische Abneigung gegen das „Preußen« tum", als welches das Hamsterunwese. zumeist ohne weiteres angesprochen wird. Mag hierbei auch mancherlei Übertreibung mit unterlaufen, im ganzen kann man es nur billigen, wenn die bedrohten Gebiete schließlich zur Selbsthilfe greifen und Zwang anwenden, wo keine Warnung gefruchtet hat. Das wird in Norddeutschland wohl auch nicht anders gehen als drunten im schöne» Bayernlaud. lvertilgungo- Bekämpslu g , wie Rätin, l Handel ge- von Tier zu den Meussheu ngen Polini- rd, ist oe der durchaus sichtiges Um- ektionen von ankung dieser rhnlichen Cr- inigen Fällen deshalb vor mrnt werden 3n der Neuen i lesen: „In brachte ein Käfertal die erheblich ge> Mann noch d eine Dreh- selbst einem Brot- und Mehlpreise. Die Keraufsetzung der Getreidepreise macht eine Neufestsetzung der Brotpreise notwendig. Bom 23. ds. Mon. ab kosten: 1 Pfund Schwarzbrot 20 Pfg. 75 er Weißbrot 7V, Pfg. 1 Pfund Weizenmehl im Kleinhandel 30 Pfg. 1 Pfund Roggenmehl im Kleinhandel 23 Pfg. Pfennigbruchteile dürfen nach oben abgerundet werden. Grimma, 20. August 1917. Der Bezirksverband der König!. Amtshauptmannschast. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. Gegen clie Oamtterei. Das gelobte Land für deutsche Ferienreisende, da- sonst so gastfreundliche und liebevolle Bayern, beginnt un« wirsch und ungemütlich zu werden. Die „Kurfremden", wie die amtliche Bezeichnung lautet, scheinen es in diesem Jahre mehr auf die Füllung ihrer heimischen Speise« kümmern als auf Heilung von Rheuma und Halsleiden abgesehen zu haben. Schon im Juni fing es an: der ge« fürchtete Hamster trat erst vorsichtig und in Einzel« K K Frühkartoffel-Höchstpreis. Solange der vom Königlichen Ministerium des Innern fest gesetzte Erzeuger-Höchstpreis für Frühkartoffeln von.» M. für den Zentner gilt, beträgt der Höchstpreis beim Kleinverkanf an den Verbraucher al bei Mengen von l bis 10 Ztr. 10 M. für den Zentner b) - - unter 1 Zentner 1ü , Pfg. für das Pfund. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 13. Juli 1917 — ff 1163 — in Kraft. Grimma, 16. August 1917. ff 1163. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. WM IM VrMM ÜWW in »MU IZglicli Mn- unä ffückraklungen: Verzinsung 4°/,. Kei V,Mr1ictier ffünäigungstrist 4'/, OroLero klalaxen bei lsnA. ffünNIxunL stokoro NnssStrs. 0e8CjNUt8rv1t: 9-1 vdr. pogtsoUeokkonto: Nvlprlx Kr. 10783. 8 Auf Warenbezugsmarke O No. 16 werden vom 23. bis mit 27. August 125 Hafernährmittel für 12 Pfg. abgegeben. Gleichzeitig kommen aus No. 1 der Brotaufslrich-Bezugsmarke 100 Ar Marmelade für 12 Pfg. zur Ausgabe. Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsstellen: Mittwoch, L K P Al 1.) Gemäß Z 3 der Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern Uber den Kandel mit Gänsen vom 2. August 1917 — Sächs. Staatszeitung vom 4. August 1917 — ist der gewerbs mäßige An« und Berkans von Gansen nur solchen Personen gestattet, denen vom Bezirksverbande besondere Erlaubnis dazu er teilt worden ist. Anträge um Erlaubntserteilung find bis zum 26. August 1917 bei der Königlichen Amtshauptmannschaft einzureichen; den Anträgen isl ein Zeugnis der Ortsbehörde darüber boizufügen, daß der Antrag steller schon vor dem 1. August 1914 den Kandel mit Gänsen selbst ständig betrieben hat und wegen Eiaentumsvergehens oder Preis wuchers oder Ueberschreitung von Höchstpreisen während der Kriegs- Zeit nicht bestraft ist. Die Erlaubnis wird durch Ausstellung von Ausweiskarten (zu je 3 M.) erteilt; für Angestellte und Beauftragte können Nebenkarten (zu je 50 Psg.) beantragt werden. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast: Im Austr. Schmidt. Für kleine Orte, in denen der Bezug von Gänsen durch den Kändler nicht möglich ist, kann der Bezirksverband nachlassen, daß die Gemeinde Gänse von Züchtern lm Orke aufkaust und dann die Verteilung gegen Abgabe von Gänsekarten und Fleischmarken selbst oornimmt. Entsprechende Anträge sind bis zum gleichen Zeitpunkte von den Gemeindebehörden hier einzureichen. 2.) Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß künftig die entgeltliche (auch tauschweise) Abgabe lebender oder toter Schlacht gänse durch den Züchter oder MSster unmittelbar an den Ver braucher verbalen und nur an die unter Nr. 1 genannten Personen gestattet ist (8 4 der Ausführungsverordnung). Letztere dürfen Schlacht gänse an Verbraucher nur gegen Abgabe einer GSnsekarle und von 4 Stück Zehntelanteilen der Fleischkarte für jedes Pfund Schlacht gewicht verkaufen (8 7). Die Gänsekarten «erden auf Antrag von der Ortsbehörde ausgegeben (8 8). Auf Grund von 8 12 der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 in der Fassung vom 4, November 1915 wird mit Zustimmung der Königlichen Kreishauptmannschaft Leipzig angeordnet, daß Personen, Firmen, Vereine usw., welche sich im Bezirksverbande mit dem Aufkäufe oder Verkaufe von Lebens« oder Futtermitteln oder sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs befassen, dem Be zirksoerbande auf Erfordern einmalige oder laufende Anzeigen über ihren Geschäftsbetrieb, inbesondere den Absatz, den Erwerb, die Preise, den Verdienst, die Warenart, die Geschäftsunkosten, die Buchführung, den Reingewinn — bei Vereinen auch die Mitgliederzahl, Zusammen setzung des Vorstandes usw. — zu machen haben. Die Anzeigen find aus Erfordern zu spezialisieren und zu belegen. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht strengere Strafvor schriften einschlagen, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bis zu 1500 M. bestraft. Der Erzeugerhöchstpreis umfaßt die Beförderung zur Ladestelle und die Verladung im Bahnwagen. Das Verbot des Verkaufs von Karotten und Möhren mit Kraut bleibt bestehen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nach 8 14 der Bundesratsverordnung vom 3. April 1917 (Reichsgesek- blatt Seite 307 fg.) mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geld- strafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen belegt. Neben der Strafe kann auf Einziehung erkannt werden. Die Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Die Bekannt machung des Bezirksverbandes über Groß« und Kleinhandelspreise von Frühgemüse vom 12. Juli — 6. u. O. 513 — tritt außer Kraft. Politische Kunäschau. Deutsches Kelcb. * Der Bundesrat hat zwei neue Verordnungen für die Binnenschiffahrt erlassen. Dadurch werden Höchst- und Mindestpreise für Beförderung auf Binnenwafser- straßen, für das Schleppen, Beladen und Löschen von Binnenschiffen sowie für die Miete von Binnenschiffen fest gesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch die Schiffahrts abteilung beim Chef des Feldeisenbahnwesens nach An hörung von Jnteressenausschüssen (Frachtausschuß, Sach verständigenausschuß). Weiter werden die Besitzer von Binnenschiffen verpflichtet, auf Erfordern der Schiffahrts abteilung innerhalb der von ihr bestimmten Frist Beförde rungen auf dem Wasserwege und das Schleppen von Binnenschiffen auszuführen. Auf diese Weise wird eine Entlastung der Eisenbahnen bewirkt. Eine andere Ver ordnung, die Zusammenschluß von Betriebsoerbänden fordert, ermöglicht einen Überblick über den Frachtraum und seine jeweilige Verwertbarkeit. 4- Beachtenswerte Reden sind in einer konservativen Vertrauensmänner-Versammlung in Anklam am 18. d. Mts. gehalten worden. Zuerst vom Abg. Grafen v. Schwerin« Löwitz über den Reichskanzler Dr. Michaelis. Graf v. Schwerin stellt den Kanzler, den er gut kennt, mit ihm in der Reichsgetreidestelle zusammengearbeitet hat, als Kampfnatur dar. Er sei kein bestechender Redner, allein jeder, der ihn hört, habe das Gefühl: der Mann weiß, was er will, er hat sein ganz bestimmtes festes Ziel, von dem er sich so leicht nicht wird abdrängen lassen, auch wenn er darum schwer sollte kämpfen müssen. Sodann von dem Vertreter des Kreises im preuß. Abgeordnetenhaus Abg. Graef-Anklam. Beide Redner sprachen sich gegen die Demokratisierung Preußens aus. In einer Ent schließung nahm die Versammlung in gleichem Sinne Stellung, ebenso scharf aber gegen einen Verzichtfrieden. 4- Neue Beweise sür Englands Heuchelei bringt die Nordd. Allg. Ztg. durch die Veröffentlichung weiterer Dokumente, aus denen hervorgeht, daß zu Anfang des Jahres 1887, also zu einer Zeit, wo weite Kreise einen neuen deutsch-französischen Krieg bestimmt erwarteten, die englische Regierung sich entschlossen hatte, entsprechend der Auslegung des Garm tievertrages von 1839 durch Lord Palmerston und Gladstone, die Verteidigung Belgiens nicht zu übernehmen, da Belgien für seine eigene Neu tralität sorgen müsse. Aus den Dokumenten geht un widerleglich hervor, daß England damals auf den Stand punkt stand, daß lediglich die Unabhängigkeit Belgiens gewährleistet werden müsse, falls die Kriegführenden ein Wegerecht durch Belgien beanspruchen sollten. Das aber hat Deutschland bei Ausbruch des Krieges ausdrücklich in Eng and zugesichert, fo daß der „Neutralitätsbruch" sich immer mehr und mehr als ein heuchlerischer englischer Vorwand erweist. Sckwecken. X Auf der vielumkämpften Stockholmer Konferenz der internationalen Sozialdemokratie wird Tscheidse, der Vorsitzende des russischen Arbeiter- und Soldatenrates das Präsidium übernehmen. Vizepräsidenten find Branting und Toelstra. Man hofft noch immer auf die Teilnahme der englischen Genoffen. Tscheidse meinte in einem Tele gramm an Henderson, er sei überzeugt, eS werbe trotz aller Hindernisse in Stockholm gelingen, die Grundlagen für einen baldigen dauerhaften Frieden zu gewinnen. alle- zusammen, was nicht niet- und nagelfest war. Im Juli war die Plage bereits so arg, daß einzelne besonders bevorzugte Gemeinden sich gegen die Gefahr völliger Ausraubung mit Warnungen, mit Verboten und schließlich sogar mit Ausweisungen zur Wehr setzten. Aber viel scheint ihnen das nicht geholfen zu haben, denn jetzt im August sieht sogar das Ministerium des Innern sich genötigt, mit einer allgemeinen Verfügung ein« zugreifen und strenge Vorschriften zu erlassen: mehr als eine Woche soll kein Gast mehr geduldet, sein Gepäck, lasse er es nun mit der Post oder mit der Bahn nach Hause gehen, soll genau unter« sucht und alles einbehalten werden, was nicht als bloße Wegzehrung gelten kann. Im Winter soll dann der Fremdenverkehr überhaupt nach Möglichkeit eingeschränkt werden, und alle Betriebe, die sich nicht genau an die be hördlichen Bestimmungen in Sachen des Lebensmittel- Verkehrs halten, verfallen erbarmungslos polizeilicher Schließung. Ein scharfer Schnitt, das muß man sagen, aber — jeder ist sich selbst der nächste, das ist nun einmal nicht anders. Man wird die leidige Hamsterei nicht ganz in Bausch und Bogen verdammen können. Einmal ist sie verursacht durch die Mängel der staatlichen Versorgung, auf die unsere Hausfrauen und unsere um das Wohl ihrer Lieben be mühten Familienväter in den wichtigen Dingen angewiesen sind, und dann trug sie in den Wfängen der Bewegung auch noch einen sozusagen zahmeren Charakter, indem mehr die Deckung beS wirklichen Bedarfs gesucht wurde. Nachgerade ist aber ein Zug von Wildheit in die Sache gekommen, von Rücksichtslosigkeit und Maßlosigkeit. Wie die Heuschrecken fallen die Leute viel fach über bestimmte Gebiete her und nehmen, was sie kriegen können — nicht, was sie in Wahrheit brauchen, für sich und ihre Angehörigen. Wieder ist eS ordentlich zum Sport geworden, überall nach Eßbarem Umschau zu batten, und ungezählte Aufkäufer durchstreifen das flache Land, um mit den Ergebnissen ihrer Fahrten den Schleich handel zu speisen, der mehr als je blüht in Nord und Süd, In Ost und West. Auf Höchstpreise und sonstige Be« e. „Mem :r schmier 1 Pfund l Zenlner I Pfund beim Erzeuger im Drohhendel im Kleinhandel Erbsen, gedrillt oder 44.- M. gereisert 40 Psg. 55 Pfg. Bohnen grüne Bohnen 30 34.— - 45 - Wachs- u. Perlbohnen 40 45.— - 60 - Möhren ohne Kraut 18 21.— - 28 « Karotten ohne Kraul 25 29— - 35 - Kohlrabi 30 34.- - 44 . Frühwirfing u. Frührotkahl ab 23. August 1917 20 15 23.— - 17.50 - 30 - 25 - Frühweitzkohl 15 17.50 - 25 « ab 23. August 1917 12 14.50 - 20 - Zwiebeln 12 14- - 20 - Spinal (nichi Spinatersatz) 28 - 31— - 40 - Mairüben mit Kraut 5 6.— - 9 - „ ohne „ 8 9.50 - 12 - Tomaten 45 50.-^ - 65 - Kürbis 12 14.— - 20 - Kohlrüben 6 - 7.— - 11 -