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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger IM Sächs. Landeszeitung Illuftr. Sonntagsbeilage Fernsprecher Nr. r für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seiferts Hain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna rc. « «* Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis ElestShn-ch > Marn 65 'pfennrge ansschlmtzlith »>^ -PostbestkUgeldss. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Pfg. Amtlicher Teil sechsgespaltene Zeile 20 Pfg. Reklomezeile 30 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vormittags. Nr. 75. Freitag, 29. Juni 1917. 28. Jahrgang. Amtliches. —>— Her-MW von MaWminus und Ob-Kraul bett. Nachstehende Bekannlmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Dresden, der 23. Juni 1917. Ministerium des Innern. Bekanntmachung. Mit Zustimmung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers und aus Grund der 88 1 und 2 der Verordnung vom 5. August 1916 (RGBl. S. 91N untersagen wir jede Art der Herstellung von Pflaumenmus zum Zwecke des Absatzes sowie jeden Abschluß von Verträgen über Herstellung und Lieferung von Obstkrauk, insbesondere Apfelkraut, ohne unsere Genehmigung. Berlin, den 16. Juni 1917. Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b H. Hartwig. Klein. Unternehmer, deren Zuverlässigkeit nicht außer Frage steht, bemühen sich um den Abschluß von Vertragen zur Flurbewachung. Es wird davor gewarnt, solche Abmachungen einzugehen, bevor Vertrauenswürdigkeit und Leistungsfähigkeit zweifelsfrei feststehen. Grimma, 27. Juni 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Zur Beseitiguug der Knappheit an kleinen Zahlungs mitteln ist es unbedingt erforderlich, daß die Automaten, Sammel büchsen u. dgl. so häufig wie nur möglich entleert und die Münzen sogleich wieder dem freien Verkehre oder den nächsten öffentlichen Kassen zugeführt werden. Die mit dem Mangel an Kleingeld verknüpften wirtschaftlichen Nachteile find so weitgehend, daß zunächst bis zum 1. August 1917 das Ausstellen von Lammelbüchseu z. B. in Gastwirtschaften, Läden oder an sonstigen Orten Verbote« wird. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. L 11 1297. Grimma, Colditz, Wurzen, am 19. Juni 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft und die Stadträte. Es soll versucht werden, den Bedarf an Milchseihe tüchern, Käsetüchern und Quarksackstoff zu decken. Wünsche sind bis spätestens zum Sv.dieses Monats schriftlich bei der Königlichen Amtshanptmannschaft vorzubrin gen. Grimma, 25. Juni 1917. 3717 1.. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat o. Bose. Amtshauptmonn. Bekanntmachung. Z 1. Heu darf bis auf weiteres nur an Militärverwaltungen und an Sächsische Kommunolverbände abgesetzt werden. Die Eisen bahn darf Heu zur Beförderung nur annehmen, wenn der Frachtbrief auf einen Proviant oder einen sächsischen Kommunalverband als Emp fänger lautet. 8 2 Kaust die Militärverwaltung oder ein sächsischer Kom munalverband Heu. so ist der Erwerber verpflichtet, eine Bescheinigung auszustellen, aus der die Menge des erworbenen Heus und der Name des Veräußeres ersichtlich ist, und diese Bescheinigung demjenigen Kommunolverband einzusenden, aus dem das Heu stammt. 8 3. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für den Kleinverkaus von Heu in Mengen von täglich nicht mehr als 5 Zentnern, sofern cs unmittelbar an den Verbraucher obgesetzt und zur Beförderung bis zum Vcrbrauchsort weder Eisenbahn noch Wasserweg benutzt wird. Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 8 9 b des Preußi schen Gesetzes über den Belagerungszustand und des Reichsge setzes vom II. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder Hast oder Geldstrafe bis zu 1500 Mk. Dresden und Leipzig, am 26. Juni 1917. Stellv. Generalkommando Xli XIX. A.-K. Die kommandierenden Generäle v. Broizem. v. Schweinitz. Stadtgemeinderatsfitzimg Freitag, den 29. Juni LS17, abends /z8 Uhr. Tages-Ordnung: 1. Anderweile Verteilung der Waldwiesen-Flurstücke auf die einzelnen Gemeindebezirße. 2. Vergebung der freigewordenen Freistelle an der Fürsten-. schule Grimma. 3. Arbeitstosen-llnterstützung. 4. Gewährung des notdürftigen Unterhalts an die Hebamme. 5. Mitteilung des Wasseruntersuchungs-Ergebnisses. 6. Wasserversorgung der Stadt Naunhof. 7. Abgabe städtischen Landes zu Äriegeranstedlungen. 8. Lerstellung des Brandiser Weges. 9. Gesuche um Ueberlossung von Wohnungen in städtischen Gebäuden. 10. Beschleusungssachen. U. Entschließung über die Erhebung einer Abgabe für Be nutzung der Ortsbeschleusung. 12. Lebensmittelfragen. Herings-Verkauf. In sämtlichen hiesigen Handelsgeschäften kymmen von Freitag, den 29. d. M. ab Salzheringe für 45 Pfg. das Stück auf die noch nicht be lieferten Abschnitte 5 der Gemeindelebensmittelkarten zum Verkauf. Abgegeben werden aus die Karten 1 Stück, 6 2 Stück, L 3 Stück. Naunhof, am 28. Juni 1917. Der Bürgermeister. Allgemeine Ortskrankenkaffe Grimma-Land. Für die Ergänzungswahl des Vorstandes ist nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Es gelten des halb die Vorgeschlagenen nach 8 25 verbunden mit 8 9 der Wahlordnung als gewählt. Gewählt sind demnach: als Mitglieder: 1. Werkmeister August Quaas, Naunhof, 2. Unter müller Alexander Sturm, Dorna, 3. Steinbossierer Emil Schindler, Böhlen. alS Ersatzmänner: 1. Baggermeister Paul Morawe, Naunhof, 2. Steinbossierer Ernst Kunath, Lohnstädt, 3. Arbeiter Anton Golz, Naunhof, 4. Schlosser Anton Müller, Döben, 5. Maurer Robert Jünger, Fuchshain, 6. Arbeiter Emil Schaller, Thumirnicht, 7. Mühlen arbeiter August Köditz, Döben, 8. Maschinen wärter Richard Schneider, Ammelshain, 9. Ge meindevorstand Robert Kunath, Lohnstädt, 10. Kaufmann Richard Schuppa, Naunhof, 11. Zu schneider Gustav Berger, Kleinbothen, 12. Maurer Gustav Viehweg, Naunhof, 13. Former Hermann Bäurich, Pöhsig, 14. Zimmermann Wilhelm Wegel, Naunhof, 15. Streckenaufseher Anton Wermann Naunhof, 16. Steinbossierer Otto Krüger, Grimma. Die für den 22. Juli d. I. angesetzte Vorstandswahl und Ausschußsitzung wird hierdurch abgesagt. Naunhof, am 25. Juni 1917. Der Borstand. OeuNcke 8ckiffe für Ooüanct. Die deutsche und die holländische Regierung haben nach langwierigen und nichts weniger als einfachen Verhandlungen einen ernsten Zwischenfall aus der Welt geschafft, der die Beziehungen zwischen beiden benachbarten und stammverwandten Völkern vorübergehend empfindlich beeinträchtigte. Am 22. Februar d. Js. waren sechs nieder ländische Getreideschiffe aus englischen Häfen, wo sie wider rechtlich festgehalten worden waren, ausgelaufen, nachdem der deutsche Admiralstab zugesagt hatte, den im Sperrgebiete tätigen Unterseebooten die Sicherung dieser Dampfer zu befehlen, indessen ohne die Gewähr für das Nuffangen des Funkspruchs durch sämtliche beteiligte U-Boote übernommen zu haben. Er ließ die Reeder viel mehr ausdrücklich wissen, daß sie bis zum 17. März warten müßten, wenn sie jeder Gefahr unbedingt aus dem Wege gehen wollten. Die Fahrt wurde trotzdem unternommen, und das Unglück wollte es, daß die Schiffe gerade dem jenigen Unterseeboot vor das Rohr liefen, dessen Funk sprucheinrichtung in jenen Tagen gestört war und infolge dessen den Befehl aus Berlin nicht ausgenommen hatte. So verloren die Holländer sechs prächtige Dampfer mit samt der sehr beträchtlichen Getreideladung, die für die Ernährung des Landes schwer ins Gewicht fiel. Die Entrüstung über den Vorfall war natürlich groß. Der verschärfte Unterseebootkrieg war damals erst wenige Wochen im Gange, und unsere Gegner lechzten ordentlich nach „Beweisen" für ihre Behauptung, daß wir ihn gar nicht anders als in völlig regelloser oder, wie sie sich zu meist auszudrücken beliebten, in gesetzloser, ja verbreche rischer Weise zu führen imstande wären, daß unsere jungen Unterseebootskommandanten sich im Rausch ihrer Ber- nichtungsarbeit keine Rechenschaft über ihr Tun und Lassen abzulegen vermöchten, ja daß sie hohnlachend über ausdrückliche Weisungen des AdmiralstabeS hinweg schritten, nur um sich keinen neutralen Happen, der ihnen in den Weg liefe, entgehen zu lassen. Heute denkt man wohl auch im Ausland etwas anders über diese- aus erlesene Menschenmaterial, dem wir unsere jüngste See kriegswaffe anvertraut haben. Aber die deutsche Regierung wollte gern ihr möglichstes tun, um die unbeabsichtigte Schädigung der holländischen Handelsflotte wieder gut zu machen. So hat sie denn aus Teilnahme für das Mißgeschick und in freundnachbarlicher Gesinnung darein gewilligt, der niederländischen Regierung gleichwertige, in Niederländisch-Jndien liegende deutsche Schiffe zur Verfügung zu stellen, wogegen diese die für Lie versenkten Dampfer zu zahlenden Versicherungs summen an Deutschland herausgeben will. Die Ersatz schiffe sind für die Fahrten zwischen Holland und Amerika bestimmt, brauchen also das Sperrgebiet nicht zu passieren. Den Besatzungen der versenkten Schiffe, die durchweg ge rettet werden konnten, soll der etwa erlittene Schaden ersetzt werden; zur Feststellung der näheren Einzelheiten sind von beiden Seiten Bevollmächtigte ernannt worden. Die Eigen tumsübertragung an den abzutretenden Schiffen kann erst daun vollzogen werden, wenn der beabsichtigte Flaggenwechsel von den kriegführenden Mächten anerkannt ist. Da er aber nach den völkerrechtlichen Bestimmungen nur bean standet werden kann, falls er in der Absicht geschieht, auf diesem Wege die Gefahren und Nachteile der Kriegführung zu umschiffen, hier indessen lediglich holländische Interessen damit zu ihrem Rechte kommen sollen, so werden dem Besitzwechsel hoffentlich von keiner Seite Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden. So unangenehm es den Eng ländern auch sein mag, daß dieser Zwischenfall sich nicht zu einem regelrechten Zankapfel zwischen den beiden be teiligten Ländern hat auswachsen wollen. Die Holländer werden das Entgegenkommen, das ihnen hier von deutscher Seite bewiesen worden ist, sicher lich nach Gebühr zu würdigen wissen. Bei den unge heuren Verlusten unserer Handelsflotte in diesem alle Weltmeere umfassenden Kriege bedeutet es wahrlich kein geringes Opfer, wenn wir freiwillig schöne und, wie man ohne weiteres annehmen darf, moderne seetüchtige Dampfer aufgeben, nur um dem niederländischen Volk unseren aufrichtigen Willen zur unverminderten Auf rechterhaltung guter Beziehungen zu betätigen. Wie oft haben Engländer und Franzosen ihnen einreden wollen, daß wir darauf ausgingen, ihre staatliche Unab hängigkeit zu zerstören, sie wirtschaftlich auf Schritt und Tritt zu schädigen, nur um sie unserem Willen gefügig zu machen; und in ihrem eigenen Lande hat es uns an ähn lich gerichteten Gegnern leider auch nicht gefehlt. In Wahrheit hat das Verhalten Deutschlands niemals zu so unsinnigen Verdächtigungen Veranlassung gegeben, im Gegenteil, wir haben gerade Holland gegenüber mit be sonderer Vorsorge jede Rücksicht walten lassen, auf die es als ein ehrlich neutraler Staat Anspruch erheben dürfte. Jetzt sind wir dar über noch weit hinausgegangen. Damit ist von unserer Seite der Beweis geliefert, daß wir auch nach der Ver schärfung des U-Bootkrieges gern die Hand zur Verstän digung bieten, wo die Umstände des Falles danach ange tan sind. Ebenso hat die holländische Regierung der Welt gezeigt, daß man mit uns auskommen kann, sofern nur die Notwendigkeit vorhanden ist, der außergewöhn lichen Lage, in die das deutsche Land durch die britische Art der Seekriegsführung versetzt worden ist, Gerechtig keit widerfahren zu lassen. So ist hier ein wirklich gutes Werk vollbracht worden, und wir dürfen hoffen, daß betde Teile davon dauernden Nutzen haben werden. Politische Kunälchau. Heutiges Kelch. A Der Schles. Zeitung zufolge soll dem Reichstage wahr scheinlich als einzige Vorlage eine neue Kreditvorlage in Höhe von I» Milliarden zugehen. — Die nächste Voll sitzung des Reichstages findet am Donnerstag, den 5. Juli, nachmittags 3 Uhr statt. Aus der Tagesordnung steht die erste und event. zweite Beratung der Kreditvorloge. * Die Norddeutsche Allgemeine fZeltung schreibt: Das von der Entente im Interesse der Kriegsverlängerung in Umlauf gesetzte Schlagwort von der deutschen „Frie densintrige" wird jetzt durch Pariser Meldungen über eine deutsche pazifistische Kampagne unterstützt, über die der französische Ministerpräsident im Kammerausschuß Dokumente vorgelegt haben soll. Diese Dokumente sollen auf den Fall Grimm-Hoffmann Bezug haben. Nachdem durch die Erklärungen des Herrn Hoffmann völlig klar gestellt worden ist, daß sein Schritt aus privater Initiative heroorgegangen ist, können die Pariser Ausstreuungen nur den Zweck haben, neutrale Persönlichkeiten, die aus menschenfreundlichen Motiven auf Beendigung deS Krieges hinarbeiten, durch Terrorismus von solchen Bemühungen abzuhalten. Was die Pariser Meldungen über Agenten der deutschen Regierung erzählen, ist reine Erfindung. Offenbar will Herr Ribot durch Produzierung angeblicher Dokumente über deutsche Friedenspropaganda die Frage nach den geheimen Abmachungen über die Kriegsziele der Entente in den Hintergmnd schieben. 0 kterreick - Ungarn. x Nach längerer Debatte ist vom österreichischen Ab geordnetenhaus der vorläufige Haushaltsplan i« zweiter Lesung angenommen worden. DaS Stimmenverhältnis war 292 zu 150. Damit ist die wichtigste Aufgabe des Hauses erledigt. Die Obmännerkonferenz hat der Re gierung mitgeteilt, daß man es für zweckmäßig halte, die Delegationen für Mitte Juli einzuberufen. Dieser Beschluß begegnet sich mit dem dringenden Wunsche LeS Ministers des Äußern Grafen Czernin und der ungarischen Re gierung. Graf Czernin beabsichtigt, den Delegationen ein rebnmonatiges Budgetvrovisorium vorzuleaen.