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Nachrichten fürNaunhof Amtlicher Anzeiger Sachs. Landeszeitung SLustr.Sonntagsbeilage Fernsprecher Nr.r für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Nhr. Bezugspreis otertellährlicb l Mark 65 Ptenntae austchlleklich des Postbestellgeldes. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Pfg. Amtlicher Teil sechsgespaltene Zeile 20 Pfg. Reklamezeile 30 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vormittags. Sonntag, 10. Juni 1917. Nr. 67. 28- Jahrgang. AmtNches. Brotzulagen fiir Schwerarbeiter. In Abänderung der Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 12. April 1917 werden nach Gehör des Ausschusses für Ge- Währung von Schwerarbeiterzulagen bis auf weiteres für die Brot zulage als Schwerarbeiter anerkannt: 1. Personen, die in Industrie, Gewerbe, Kandel, Verkehr, Berg bau, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gärtnereien oder im öffentlichen Dienste wöchentlich mindestens S4 Stunden beruflich körperlich schwer arbeiten. Nachtschicht, d. i. Arbeit in der Zeit zwischen abends 6 Uhr und früh 6 Uhr wird nach dem Durch schnitt eines Kalendermonals dabei I I', fach angerechnet. 2. Eisenbahn-, Post- und Telegrophenarbeiter, die nicht unter I fallen, soweit sie als Rüstungsarbeiter anerkannt sind. Selbständige Gewerbetreibende, selbständige Landwirte und Gärtner, sowie Meister, Aufseher, Vorarbeiter und bekriebsleikende Personen sind als Schwerarbeiter anzusehen, soweit die Voraus setzungen unter Ziffer l bei ihnen vorliegt. Weibliche Personen werden wie männliche behandelt. Körperlich schwere Arbeit in der Kauswirtschaft verschafft für sich allein Zulageberechttgung nicht, insbesondere können häusliche Dienstboten als Schwerarbeiter nicht anerkannt werden, auch wenn im übrigen die Bestimmungen unter Ziffer 1 erfüllt sein sollten. Ist durch gesetzliche oder sonstige behördliche Bestimmungen die Arbeitszeit für eine Person derart beschränkt, daß die Voraus setzung unter Ziffer 1 hinsichtlich der Arbeitszeit nicht erfüllt werden kann, so kann eine Arbeitszeit von wöchentlich mindestens 48 Stun den als genügend angesehen werden, falls die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gemeindebehörden dürfen eine Person als Schwerarbeiter nur anerkennen, wenn die Voraussetzungen ohne jeden Zweifel erfüllt sind. In Zweifelsfällen ist jedesmal dem Bezirksverbande zu berichten: es entscheidet dann eine beim Bezirksverbande gebildete besondere Kommission. 8. Damit Selbstversorger, die nach den Bestimmungen zu ä Schwerarbeiter sind, nicht schlechter gestellt sind, als versorgungs- berechtigte Schwerarbeiter, erhalten Selbstversorger, die die Voraus setzungen unter -V erfüllen, bis auf weiteres eine Mehlkarie, die zur Entnähme von 125 x! Mehl wöchentlich berechtigt. Brotkarten können Selbstversorger jedoch nach wie vor, auch wenn sie schwer arbeiten, nicht erhalten. c. Diese Bekanntmachung tritt am II. Juni INI? in Kraft. Mit dem gleichen Tage werden die Bestimmungen in Ziffer 2 Absatz 2 und 3 der Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 12. April 1917 (1. 1905 a) aufgehoben. Grimma, 6. Juni 1917 1. 3392. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft: Amtshauptmann v. Bose. Kartoffelablieferung. Alle Kartoffelerzeuger werden hierdurch aufgesorderl, die jenigen Kartoffeln, die sie nicht zur Fortführung ihrer Wirtschaft bis zur neuen Ernte selbst brauchen, ungesäumt restlos abzu liefern. Zu Speisezwecken dürfen sie vom 10. Juni ab für jeden ihrer Wirtschaftsongehörigen 40 Pfund Kartoffeln zurückbehatten. Zu sonstigen Zwecken dürfen nach nunmehr beendeter Aussaat überhaupt keine Kartoffeln mehr zurückbehalten werden, falls nicht für unge- nietzbare Kartoffeln ausdrücklich Genehmigung erteilt ist. Die Ueberschußmenge ist vom Kartoffelerzeuger sofort der Gemeindebehörde anzuzeigen. Die Gemeindebehörden haben diese Ileberschutzmengen - noch Befinden unter Kürzung der für die ört liche Versorgung benötigten Mengen — dem zuständigen Kommis sionär spätestens bis Ilt. dieses Monats zu melden. Selbständige Güter zeigen ihren Kartoffelüberschutz bis 13. dieses Monats unmittelbar dem Kommissionär an. Dieser wird siir schleunigste Abnahme bis spätestens den 18. dieses Monats Sorge tragen; seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Nach Ablaus dieser Frist werden durch besondere Deauf- lragle des Bezirksverbandes Nachprüfungen bei den Karloffel- Ergeugern vorgenommen werden. Ergeben sich hierbei verschwiegene Kartoffelmengen, so mutz gemätz der Verordnung des Reichskanzlers nom 1. Dezember 1916 (Reichsgesehblatt Seite 13141 zu strengster Bestrafung der Schuldigen verschritten werden. Außerdem werden die Kartoffeln zwangsweise zu erheblich vermindertem Preise obge- nommen werden. Grimma, 8. Juni 1917. tt 1033. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann v. Bose. Sitzungsbericht. In der gestrigen 10. diesjährigen Sitzung ist folgendes be raten und beschlossen worden. 1. Das Baugesuch der Frau Musikdirektor Blohm — Um bau des Hintergebäudes in dem Grundstück Weststrabe 8 zu Arbeits- und Wohnräumen für Gehilfen — wurde bedingungs- weise befürwortet. 2. Von dem Gesuch des Sächsischen Landesarbeitsaus- schusses für die U-Boot-Spende um Unterstützung nahm man Kenntnis. 3. Den abgegebenen Höchstgeboten bei Verpachtung der diesjährigen städtischen Grasnutzungen wurde der Zuschlag er teilt. 4. Das Abnehmen der Kirschen an den städtischen Bäumen übernimmt die Stadt selbst: die Kirschen sollen zu den Höchst preisen frei verkauft werden. 5. Von der erfolgten Unterbringung der Kleidersammel stelle in dem städtischen Grundstück Leipziger Straße 51 nahm man genehmigend Kenntnis. 6. Don dem Geschäftsbericht des Verschönerungsvereins nahm man Kenntnis. Dem Verein werden 242 Mk. 25 Pfg. von den im Jahre 1916 erhobenen Abgaben der Sommer frischler bewilligt. 7. Das Gesuch verschiedener Geschirrbefitzer um Erhöhung der Fahrpreise nach der Ordnung über das Lohnfuhrwesen wurde mit einigen Abänderungen der im Gesuch oorgeschiagenen Preise genehmigt. 8. Zu verschiedenen Lebensmittelfragen wurdeEntschließung gefaßt. 9. Die Beschlüsse des Beschleusungsausschusses voA 24. Mai und 7. Juni wurden genehmigt. Es handelte sich u. a. hierbei um Abrechnung mit der Firma Paul Schmidt Sohn, um die Bezahlung einer Klempnerrechnung über Ausbesserung der Wasserleitung, um die Herstellung der Heimschleuse vor Rachners Grundstück in der Gökhestratze. um die Herstellung der Verbindungs-Schleuse in der Körnerstraße mit der Schleuse in der Großsteinberger Straße und um die Entwässerung ver schiedener Privatgrundstücke. 10. Die Beschlüsse des Gasanstaltsausschusses vom 7. d. M. wurden genehmigt. Sie betrafen den Rechnungsabschluß auf das Jahr 1915 und die Erhöhung der Gas- und Koks preise vom 1. Juli 1917 ab. Der entworfene 5. Nachtrag — betr. Münzgasmesser — wurde gutgeheißen. Hierauf geheime Sitzung. Naunhof, am 9. Juni 1917. Der Bürgermeister. Butterverkauf. Der Verkauf für die Zeit vom 11. bis 17. Juni 1917 findet Montag, den II. Juni d. I. nach den auf den Speisefettkarten gedruckten Nummern statt bei Anna Laase, Langestraße 9 vorm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 1 bis 600 „ 11 „ 1 » » , - 601 „ 1100 Minna Schirach, Bahnhofstraße 16 vorm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 1101 bis 1700 „ 11 „ 1 „ „ „ ,, 1701 „ 2200 Bertha Wiegner, Langestraße 54 vorm. 9 bis 11 Uhr für Karten Nr. 2201 bis 2800 „ 11 „ 1 ,, ,, „ „ 2801 u. darüber. Abgegeben wird auf jede Karte '/« Pfund Butter für 32 Außerdem werden als Sonderzuweifung einmalig gewährt ent weder HO Gramm Feinkalg für 20 H oder 50 Gramm geräu cherter Auslandsspeck für 35 Naunhof, am 9. Juni 1917. Der Bürgermeister. Spargelverkauf. Der von der Stadt bezogene frische Spargel kommt in den Geschäften von Ida Friedrich, Gartenstraße 11, C. Hoffmann, Markt 2, Richard Kühne, Kaiser-Wtlhelm-Straße 24 je nach Eingang zu dem Tagespreise freihändig zum Verkauf. Naunhof, am 9. Juni 1917. Der Bürgermeister. Quarkverkauf. Der der Stadtgemeinde zugewiesene Quark wird bei Karl Bauling, Waldstraße 16 auf die Landessperrkarte zu dem gesetzlichen Höchstpreise (jetzt 60 H für das Pfund) je nach Ein gang sofort verkauft. Naunhof, am 9. Juni 1917. Der Bürgermeister. AMftM-MAlmmim-MZiWk-mMm. Aluminium- und Ztnngegenstände (Orgelpfeifen) wer den bei der Sammelstelle Naunhof Donnerstgg, den 14. Juni 1«I7 von S dtS 4 Uhr nachmittags und zwar im Rathanfe angenommen. Naunhof, am 9. Juni 1917. Der Bürgermeister. Gas und Koks-Preis. Dom 1. Juli d. I. ab gelten für die Lieferung aus der städt ischen Gasanstalt folgende Preise: Leucht-, Koch- und Heizgas 20 Pfg. je cbm, Kraft-(Motoren-)gas 18 Pfg. je cbm, Koks 1 M. 50 Pfg. je tü. Naunhof, am 9. Juni 1917. Der Bürgermeister. AllMkink Ortskrankenkasse Grimma-jand. Für die Ergänzungswahl des Ausschusses ist nur ein Wahloorschlag eingereicht worden. Es gelten deshalb die Dor- geschlagenen noch 8 9 der Wahlordnung als gewählt. Gewählt sind demnach als Mitglieder: 1. Arbeiter Hermann Richard Reinker, Naunhof, 2. Arbeiter Paul Wiegner, Naunhof, 3. Steinarbeiter Paul Möbius, Seelingstädt, 4. Steinbossterer Jakob Emmerich, Kohnstädt, 5. Fabrikarbeiter Heinrich Wilhelm Albert, Lostau, 6. Gemeindediener Theodor Oswald Dotgt, Pomßen, 7. Kutscher Kar! Meißner, Lindhardt, 8. Steinbruchsaufseher Paul Schatz, Grimma, 9. Steinbossterer Gustav Lorenz, Altenhain, 10. Fabrikarbeiter Kar! Wünsche, Zollwitz, 11. Gemeindediener Karl Oueitzsch, Köhra, 12. Zimmermann Otto Zesewih, Klinga, als Ersatzmänner: 1. Steinbossterer Otto Prengel, Lohnstädt, 2. Arbeiter Wilhelm Wadewitz, Seelingstädt, 3. Zimmermann Otto Oehme, Hausdorf, 4. Arbeiter Robert Dechert, Grimma, 5. Gemeindediener Hermann Händel, Fuchshain, 6. Arbeiter Hermann Weber, Beiersdorf, 7. Lagerhalter Ernst Meißner, Gölzern, 8. Arbeiter Traugott Müller, Maaschwih, 9. Werkführer Paul Kresse, Fuchshain, 10. Schachkmeister Karl Meißner, Naunhof, 11. Wiegemeister Karl Götze, Greschwitz, 12. Mühlenarbeiter Paul Strobel, Döben, 13. Maurer Ernst Schreiber, Groß-Sermulh, 14. Arbeiter Richard Thiergen, Pomßen, 15. Gartenarbeiter Karl Hermann Schenkel, Belgershain, 16. Steinarbeiter Wilhelm Petersohn, Böhlen, 17. Dreher Richard Schrey, Döben, 18. Arbeiter Moritz Schreiber, Commichau, 19. Arbeiter Adolf Thomas, Tanndorf, 20. Gemeindediener Rudolf Uhlisch, Ammelshain, 21. Dachdeckermeister Friedrich Oelsner, Naunhof, 22. Steinbossterer Heinrich Panitz, Pomßen, 23. Brenner Paul Dietze, Leisenau, 24. Steinbossierer Reinhold Gäbler, Ammelshain, 25. Gemeindediener Emil Thomas, Albrechtshain, 26. Schulhausmann Moritz Geisler, Lohnstädt, 27. Leimer Moritz Brause, Großbothen, 28. Arbeiter Karl Thieme, Naunhof, 29. Wtckelmeister Richard Pörschmann, Naunhof, 30. Plaharbeiter Georg Eichhorn, Köstern, 31. Arbeiter Robert Stur, Förstgen, 32. Steinbossterer Friedrich Thalmann, Ammelshain, 33. Steinbossterer Moritz Mäßer, Ammelshain, 34. Maurerpolier Lermann Diederich, Otterwisch, 35. Zimmergeselle Lermann Döge, Otterwisch, 36. Steinbrecher Lermann Jahn, Ammelshain, 37. Steinbrecher Moritz Grünig, Ammelshain, 38. Steinbossterer Friedrich Krause, Böhlen, 39. Steinbossterer Friedrich Lehmann, Böhlen, 40. Grasspinner Emil Mühlberg, Naunhof. Die für den 1. Juli d. I. angesetzte Wahl wird hierdurch abgesagt. Naunhof, am 5. Juni 1917. Der Bvrstaud. veneinsbank vaunkok 'n ttaunkof Kredik-Gewährung. Diskontierung und Einziehung von Wechseln und Schecks. Einlagen auf Sparbücher: Tägl. Verzinsung 4°/,. '/, jähr. Kündigung 4'/,"/». Größere Einlagen nach Vereinbarung. Srrnsprtchrr 44. »tMst-M: S-l Uhr. PoMchrMonw: Leipzig Nr. >0783.