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Nachrichten für Naunhof Sächs. Landeszeitung Amtlicher Anzeiger Fernsprecher Nr. L Illustr. Sonntagsbellage Mittwoch, 13. Juni 1917 28- Jahrgang :>;r. 68 Amtliches l. 3449. 3459 l.. Grimma, 9. Juni 1917. 85 sortiert 1 6. u. 0. 4t5. 3489 I.. Grimma, 11. Juni 1917. Grimma, 2. Juni 1917. 2973 1.. ß, Du hast Dir jehalte es zum l bie Mehrzahl Ser t Inkrafttreten deS Es ist deshalb be- 4 der gewohnten Im Auftrage der i Genf der aus erpe de Mendoca ierung beauftragt rischen Staat An- hm, für 121'2 Mil- ' sich heraus, daß lefälschte an deren „tja danach und enstaiid. Dann m Anu, wollte n Lehrer zurück- ",' a .nnt- Di-nstaa Donnerslaa und Sonnabend, abends 6 Mir. Bezugspreis merteltahriich ' Mort? 65 Pienntan .u-<-.^iu'ßl!ch PaUkesleUgeldes. Anzeigenpreis: die fünfgespaitene Erscheint ""^r^eile ,5 Pfg. Amtlicher Teil sechsgespaltene Zeile 20 Pfg. Reklamezeile 30 Pfg. Beilagegebiihr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vormittags. ; können sicher ätzen weiß. Ich Und er drückte 231,20 legen den Düffel- idorf ist ein Ber stet worden. Er tft verhaftet, dann m zwei Millionen rndelt sich um ein ionen holländischer Im Anschluß an die Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 7. Juni 1917 werden folgende Handelshöchstpreise 1917 — 259 1. wird aufgehoben. Grimma, 8. Juni 1917. «gene. In einer Blättermeldungen igene unter dem 'gebäude in Brand wurde vollständig arbeiten auf der gegen die beiden Kaufmann Theodor ;r Strafkammer zu : Karbid mit 11000 e Strafkammer in ivirt Martin Stiels d 1380 Pfund Ge- zatte, zu 3000 Mork wr der Bayreuther Schmiedel zu 2900 gericht in Ludwigs- ls Herxheim wegen aschmitteln zu 1250 ängnis. Blum hat Kleinhandel 105 Pfg. für dos Pfund 75 „ „ . 70 „ . . . 40 „ » » « „ II und Hl 60 unsortiert 55 Suppensporgel 25 Grimma, 9. Juni 1917. mi vor kurzem die ter Metallbeschlag- lus dem bekannten Zylinderhüte der al eingezogen und den. So schwindet tchen „Poesie"! besonderer Ab- e nach ungarischen hat der ungarische üs zum 1. August Krönungsmarken, weldruck versehen ungsgebühren, die werden wohltätigen Meldorf. Durch neten von Düssel- ndorff zum Ehren- cal war bis kurz Füsilier-Regiments ünen Armee-Erlaß worden ist. ws. Die Stamm- cht verfügen darf, ch mitgeteilt wird, radurch ist nament- Handwerkern und eckverkehr sehr er- en auf Eröffnung tanstalt zu haben. Siener Blätter be- hafenbauten. Der teten Pläne besteht s-Gesellschaft auf Praterspitz einen oberdeutsche und ch dem Orient be ll zweite Plan be erbauenden neuen Der Bezirksoerband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amtshouptmann v. Bose. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast: Amtshauptmann v. Bose. für Spargel festgesetzt: Großhandel ' unterbrach ihn eit Ihr erlöst." eso endlos lang n und schmerz- tens ebenso er- m erlaubte, die Trennung, selbst -lichen Schüler, Herz. wrte Manja sich r Uhrkette einen Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Amtshouptmann v. Bose. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Amtshauptmann v. Bose. Uttberg und be- >e„, „für Dich :brett eine wett- . „Dies möchte Deine Ausmerk- etwas größere )erk seit vielen Gemeinschaft cler Völker? Es klingt merkwürdig, aber es ist doch Tatsache: trotz fast vollendeter 'dreier Kriegsjahre erscheint wohl immer noch einem großen Teiledes deutschen Volke- dieser Krieg als etwas, das wir -wär in berechtigter Notwehr durchfechten müssen und unbedingt durchfechten werden, das aber im Grunde genommen und von dem Standpunkte einer höheren sittlichen Weltordnung aus, wenn nur die Völker verständiger wären, nicht hätte Vorkommen dürfen. Und wir hören ja auch Stimmen, daß, wenn nur erst einmal dieser Krieg sein Ende gefunden haben werde, dann wieder mit Nach druck auf eine solche höhere, friedliche Ordnung des Ver hältnisses der Völker untereinander hinzuarbeiten sei, daß dann die „Solidarität der Völker" wieder in ihre Rechte treten müsse und daß deshalb bei dem Friedensschlüsse keinem Volke „demütigende" Bedingungen auferlegt werden dürsten. Unleugbar ist viel Verbindendes zwischen den Völkern vorhanden und unleugbar sind die Völker aufeinander an gewiesen. Selbst nach dem gegenwärtigen großen Kampfe wird keines der beteiligten großen Völker in seiner wirt schaftlichen Erzeugung und seinem wirtschaftlichen Ver brauche von der Gegenseite wirklich unabhängig sein, und ebenso wird es auch mit dem Austausch und der gegenseitigen Einwirkung auf kulturellem Gebiete, in Technik und Industrie, in Erziehung und Unterricht, in Wissenschaft, Religion, Kunst usw. stehen. Ja, man wird noch weiter gehen müssen und sagen, daß das allgemeine Gebot der Menschenliebe und der gegenseitigen Hilfsbereitschaft nicht nur für die einzelnen Menschen, sondern an und für sich auch für die Völker untereinander gilt, wenn auch unter diesen letzteren gewaltig eingeschränkt durch andere zwingende Gebote. Aber all dies Ver bindende darf doch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Völker gleichzeitig doch auch noch in einem anderen Ver hältnisse, nämlich in dem des Gegensatzes, der Konkurrenz des Kampfe- untereinander stehen. Im Grunde ist das doch auch nur dieselbe Erscheinung und dasselbe Gesetz, das wir in der ganzen belebten Welt beobachten können: Im Pflanzenreich, im Tierreich, ja auch im Verhältnis der einzelnen Menschen zueinander herrscht neben und zugleich mit dem Gesetz der Sympathie und der gegenseitigen Hilfe doch auch grundlegend das Gesetz der Konkurrenz und des gegenseitigen Kampfes. Diese Erkenntnis ist nicht ohne Schmerz, das ist richtig, aber der Kampf hat doch auch sein Gutes. Lasten wir da- Verhältnis zwischen Kampf und Fortschritt im Tier- und Pflanzenreich hier ununtersucht: in der Menschenwelt ist jedenfalls Fortschritt ohne Kampf im allgemeinen nicht denkbar. Und daS gilt auch von dem Verhältnis der Völker untereinander. Aber wenn so der Völkerkampf an sich notwendig und stuchtbar ist, ist er eS denn gerade auch in der Form des Kriege-? Lasten sich nicht minder schmerzliche und opfer reiche Formen der letzten Entscheidung finden? Uns scheint: nein! Und -war nicht einmal in erster Linie wegen der Unvollkommenheit der menschlichen Natur, die mit ihren Leidenschaften, ihrer Verkennung und Verletzung der Wahrheit «sw. immer wieder -u dem kriegerischen lt und laugwei« kostbaren Legi- iuer Brieftasche, en ihren Lehrer Herr Rittberg?" tlich auf die Mi- MitfttWmAluminium-undZinnMMndk^ Aluminium- und Zinngegenstände (Orgelpfeifen) wer den bei der Sammelstelle Naunhof Donnerstag, den 14. Juni ISI7 von S bis 4 Uhr nachmittags und zwar im Rathanse angenommen. Naunhof, am 9. Juni 1917. Der Bürgermeister. für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast: Amtshouptmann v. Bose. . abgegeben. i auf einmal abgegeben, so kostet das Pfund 45 Pfg. . .. . Gleichzeitig komme,: gegen Abschneiden der zweiten Hälfte der Brotaufstrich-Bezugsmarke No. 5 150 Marmelade für 18 Pfg. zur Ausgabe. Abgabe an Händler bei den Warenverteilungsstellen: Mitt woch, 13. Juni. Gefäße sind mitzubringen. Freiwillige Haferavliefernng. Diejenigen Landwirte, die freiwillig Käfer abliefern, erholten auf Antrag vom Proviantamte die gleiche Menge Kleie, wie sie Safer obgeliefert haben. Die Kleieabgabe erfolgt gegen Vorzeigung der Empfangsbescheinigung eines Kaferkommissionärs. WiM Kl WuKM UsM III»mR Tägliok km- unü ftüekrsklungen: Verrinsung 4° „. 8ei V,jährlicher flünMunLsfrist 4' LröSero klnlsxoa dsl lsnx. flllnaiAunA Köbers Änssstrs. : 4—I vdr. Nostsokeekkonto: ^elprle ^r. 10783. Milchkarten. Die Bekanntmachung des Dezirksverkandes vom 7. November 1916 wird nach Verstärkung der Milcherzeugung wie folgt ergänzt: „Eine Familie erhält bis auf weiteres ohne Rücksicht auf die Zahl ihrer Kaushaltsangehörigen für olle Kaushalksangehörigen zu sammen nicht mehr Milchkarten und Milchvorzugskarten, als zu einem Bezüge von zwei Liter Vollmilch berechtigen. Dabei werden nicht eingerechnet diejenigen Karten, die an Kranke, und schwangere oder stillende Frauen ausgegeben werden." Die Bestimmungen darüber, unter welchen Voraussetzungen Personen überhaupt zum Empfange von Milchkarten berechtigt sind, bleiben unberührt. Die Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 18. Januar Wegen Schreibfehler wiederholt. sibkusmitttlmsNMg bei Achmchstl. Aus Anordnung des Kerrn Präsidenten des Kriegsernährungs amtes wird folgendes bestimmt. 1. Anspruch auf Lebensmittelkarten haben alle Personen, die ihren regelmäßigen Aufenthalt in der Gemeinde haben. Andersge artete Bestimmungen des Bezirksverbandes werden aufgehoben. 2. Bei dauerndem Wechsel des Aufenthaltsorts (Umzug) stellt die Gemeinde nach v-^geschriebenem Vordrucke eine Abmeldebefcheinigunq aus. Dabei werden die Reichsfleischkarte, die Seifenkorte und die Zuckerkarke für die laufende Periode belassen. Die Abmeldebe- scheinioung ist bei der Inanspruchnahme der Versorgung am neuen Aufenthaltsorte obzuliefern. Wird kein ordnungsmäßig ausge- süllter Abmeldeschein vorgelegk, so kann die Versorgung am neuen Aufenthaltsorte nicht eintreten. 3. Bei Reisen von längerer Dauer als 14 Tagen ist nach Ziffer 2 zu verfahren: jedoch erhält der Reisende keine Abmesdebescheinigung sür Brot: er Ist vielmehr für die Reisedauer mit Reisebrotheften zu versehen. Es soll auch bis auf weiteres nachgelassen werden, daß die Fleischzusahkarten In die entsprechende Menge Reichsfleischkarten um- gekauscht werden, falls der Reisende auf den Geldzuschuh verzichtet. Dies gilt auch für di« „Stadtkinder auf dem Lande." Bei kürzeren Reisen wird eine Abmeldedescheinigunq nicht ausgestellt. Es werden nur di« Bezirksverbandsbrotmarken in Reisebrotmarken umgetauscht. Auch in diesem Falle soll dis aus weiteres nichts dagegen eingewendel werden, wenn die Fleischzusatz- karken in die entsprechende Menge Reschsfleischkarten umgekauscht werden, falls der Reisende auf den Geldzuschuß verzichtet. Besitzt der Reisende Vorräte, so soll es ihm unbenommen sein, iich diese am einheimischen Versorgungsbezirke auf eine längere Zeit als ursprünglich geboten, nach der Reise anrechnen zu losten, damit er während der Abwesenheit die"Ware oder Karte erhalten kann. Als Reiseverkehr gilt jeder Verkehr, bei dem der ursprüngliche Aufenthaltsort nicht endgültig aufgegeben wird. 4. Für Militärurlauber, die durch die Kommandanturen ver sorgt werden, verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen. 5. Personen, die weder einen Wohnsitz noch einen regelmäßigen Aufenthaltsort haben, müssen sich bei jedem Wechsel des Aufenthalts ortes die Abmeldebescheinigung ausskellen lasten und sie am neuen Aufenthaltsort vorlegen. Ausgange drängen wirb, sondern vor allem aus inneren, sachlichen Gründen. Ein Krieg unter großen, modernen Völkern stellt ein Examen auf die Tüchtigkeit eines Volkes dar, wie es schärfer kaum gedacht uno durch etwas anderes jedenfalls nicht ersetzt werden kann. Was ist für ein Volk nicht alles erforderlich, um einen solchen modernen Krieg günstig zu bestehen! Körperliche Tüchtigkeit und Gesundheit, Intelligenz und Bildung, Hin gabe und Aufopferungsfähigkeit, beruhend im Grunde auf einer idealistischen, religiösen Gesinnung; eine hochent wickelte Technik, eine innere und Sozialpolitik, die das Verhältnis der einzelnen Volksklassen unter einander wenigstens einigermaßen erträglich gestaltet hat; gute Finanzen, die ihrerseits wieder eine blühende Volkswirtschaft voraussetzen; weiter eine Art der politischen Führung und Stellenbesetzung in der betreffenden Natton, die wenigstens sehr grobe Mißbräuche des Kliquenwesens ausschließt, und endlich eine lange, opfer bereite Vorbereitung für den Kriegsfall, die nur bei entsprechenden politischen Fähigkeiten des betreffenden Volkes möglich ist. Ein Versagen auch nur in ein oder zwei dieser Richtungen gefährdet den ganzen Erfolg aufs schwerste. Wäre es wirklich möglich, diese gewaltige Kriegsprüfung durch den Spruch von Schiedsgerichten zu ersetzen? Ist es denkbar, daß irgendeine Kommission in der ganzen Welt, und sei sie aus den weisesten und einsichtigsten Persönlich keiten zusammengesetzt, alle diese Bedingungen der Tüchtig keit und des Erfolges der Nationen untereinander richtig erkennen und abwägen und danach jedem der streitenden Parteien den richtigen und gebührenden Teil von dem Streitobjekte zumessen könnte? Wir meinen natürlich in großen Lebensiragen der Völker, nicht in unwichtigen Streitigkeiten, wo selbstverständlich Schiedsgerichte mög lich sind. Gesetzt aber, ein solches in sich unmögliches Unternehmen würde doch ins Werk gesetzt: würde es praktisch nicht sehr leicht darauf hinauslaufen, diejenigen, die im Besitze sind, in der Hauptsache in ihm zu bestätigen, den noch unbekannten Tüchtigen aber am Aufkommen zu verhindern und somit also fortschrittsfeindlich in hohem Grade zu wirken? Es ergibt sich nach alledem der Schluß, daß der Krieg an und für sich ein notwendiges und berechtigtes Mittel ist, um in dem nun einmal naturgegebenen Kampf- verhältnifse der Völker untereinander den Tüchtigen zu seinem Rechte und auf diese Weise der Welt vorwärts zu helfen. Daß damit freilich längst nicht jeder Krieg gerecht fertigt ist, daß Leichtsinn, Raubsucht, Ruhmsucht usw. die Welt nur zu oft in ungerechtfertigte blutige Opfer gestürzt haben, ist freilich richtig, kann aber andererseits doch die Notwendigkeit und Berechtigung des Krieges an sich nicht widerlegen. Gerade unter den angeführten Gesichtspunkten aber erweist sich vom deutschen Standpunkt aus der gegen wärtige Krieg als durchaus gerechtfertigt und notwendig. Das Deutschtum hatte vor dem Kriege in der Welt durch aus nicht die seiner Tüchtigkeit entsprechende Stellung und eS vermochte daher auch nicht entsprechend auf die Welt einzuwirken. Dieser Krieg wird, so hoffen wir weiter, das Deutschtum gewaltig auf der Bahn der Sclbsterziehung und der eigenen Vervollkommnung fördern. 7(2/7 po/r Politische Kunälckau. veutkckes Kelek. * Nach der Bundesratsverordnung vom 16. Januar 1917 über die Regelung der Einfuhr (R. G. B. S. 41) ist die Einfuhr aller Waren über die Grenze des Deut schen Reiches nur mit Bewilligung der zuständigen Be hörde gestattet. Auf Grund dieser Bestimmungen ist die Einfuhr für gewisse Waren und aus gewissen Ländern in einzelnen Fällen oder allgemein freigegeben worden. Diese Freigaben haben verschiedentlich in Handelskreisen die Auffassung hervorgeruien, daß die einfuhrberechtigtcn Waren beim Grenzübergang nicht der Beschlagnahme unterliegen können. Das ist jedoch, wie uns von zu ständiger Seite mitgeteilt wird, keineswegs der Fall. Vielmehr bleiben die gesetzlichen Bestimmungen, wonach eingeführte Waren der Meldepflicht, der Beschlagnahme oder sonstigen Verordnungen und Verfügungsbeschränkungen zugunsten bestimmter Kriegsstellen oder Kriegsgesellschaften unterliegen, bestehen, auch wenn eine Einfuhrbewilligung erteilt oder die Einfuhr allgemein freigegeben ist. Dies gilt insbesondere auch für die Einfuhr von Fischen aus Holland. Es empfiehlt sich, im Einzelfalle bei den zu ständigen Kriegsgesellschaften Auskunft einzuholen. * Wie aus Berlin gemeldet wird, hat sich der bul garische Ministerpräsident Dr. Radoslawow ins deutsche Große Hauptquartier begeben. Seine Besprechungen mit den deutschen zuständigen Stellen über die laufenden und sonst vorliegenden politischen und finanziellen Fragen haben ein günstiges Ergebnis gehabt. Die Übereinstimmung in der gemeinsamen Arbeit der verbündeten Länder ist dadurch auch ferner gesichert. * In einer Versammlung in seinem Wahlkreise Trebnitz gab der Abg. v. Heydebrand der festen Zuversicht Aus druck, daß England in längstens zwei Monaten z« Ende sein werde. Das sei die Ansicht eine- deutschen Admirals, den er über die Aussichten des U-Boot-Krieges und des deutschen vollen Sieges befragt habe. Auf einen Sonder frieden mit Rußland könne man nickt mit Sickerbeit Auf Warenbezugsmarke l) No. 6 werden vom 14. bis mit 18. Juni 150 M„isgriest fgx ) 4 Pfg.