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für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga,Köhra, Lindhardt,Pomßen, Seisertshain, Sommerfeld, Staudtnitz,Threna re. Amtlicher Anzeiger Illustr. Sonntagsbeilage Sachs. Landeszeitung Fernsprecher Nr. L Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 tthr. Bezugspreis vterteljShrlich l Mark 50 Pfennige ausschließlich des Postbestellgeldes. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile l5 Pfg. Amtlicher Teil sechsgespaltene Zeile 20 Pfg. Aeklamezeile 30 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend l0 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vormittags. Nr. 63. Donnerstag, 31. Mai 1917. 28 Jahrgang. — >"!- M-! .. >> . — - Amtliches. Auf Warenbezugskarte v No. 4 werden vom 3t. Mai bis mit 5 Juni 150 Ar Graupen oder Grütze für 9 Pfg. abgegeben. Gleichzeitig kommen gegen Durchkreuzung (nicht Ab schneiden) der Brotausstrich-Bezugsmarke No. 5 100 Ar Zuck-rhonig für 11 Pfg. zur Ausgabe, Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsstellen: Mittwoch, 30. Mai. Grimma, 26. Mai 1917. 3148 U Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft: Amtshauptmann v. Bose. Für den Bezirk der Königlichen Amtshauptmannschaft und der Städte mit rev. Städteordnung werden folgende Höchstpreise festgesetzt: I. Rindfleisch. 1. Bralfleisch von der Keule (Oberschale, Schwanzstück, Blume) sowie Gehacktes und Zunge . . 2.20 2. Kochfleisch vom Vorderoiertel (Schuller oder Bug) sowie Leber und Kerz 2.10^ 3. Kochfleisch vom Bauche (Dünnung) 2.00 4. Kaldaunen und Lunge 0 90^ 3. Knochen 0.35^ II. Kalbfleisch. l. Bratfleisch (Keule) sowie Niere, Zunge, Leber und Bröschen l .65 2. Kochfleisch (Schulter und Bug) . . . ... . . . 1.50^ III. Hammelfleisch. l. Bralfleisch (Keule i 2. Kochfleisch (Schulter und Bugl IV. Schweinefleisch. 1. Schweinefleisch ohne Knochen (auch Gewiegtes) . . . 1,68^ 2. Schweinefleisch mit Knochen, roher Speck, Schmer, und Fettbackcn 1,44^ 3. Kopf ohne Fettbacke 0,60 4. Dickbein 0.80 5. Spitzbein und rohe Schweinsknochen 0,30 Falls das Fleisch gepökelt verkauft wird, dürfen 10 Pfg. für das Pfund zugeschlagen werden (bei Kopf, Spitz- und Dickbein 5 Pfg.). Für geräuchertes Schweinefleisch ist ein weiterer Zuschlag von 15 Pfg. für das Pfund zum Preise des gepökelten Fleisches zugelaffen. V. Wurst. l. Blut- und Leberwurst, 1.80^ 2. Brüh- und Knoblauchwurst 2.00^ 3. Rohwurst (von rohem Fleisch hergestellt) 2.20 4. Sülzwurst und Sülze 120-^ Diese Preise sind die höchsten Preise, die für l Pfund bei Abgabe an den Verbraucher gefordert werden dürfen. Es bleibt selbstverständlich unbenommen, die Verkaufspreise niedriger zu halten und es bedarf hierzu keiner Genehmigung. Pfennigbruchteile können nach oben abgerundet werden. Bei dem unter I, l, 2 und 3 genannten Stiudfleisch darf, so fern nicht dos Fleisch schon '/, seines Gewichts oder mehr an singe- wachsenen Knochen enthält, eine Beilage von Rinderknochen gegeben werden, die in dem Betrieb des Verkäufers gewonnen worden sind. Wird eine Knochenbeilage gegeben, so darf das Gewicht der singe- wachsenen und deigelegten Rinderknvchen zusammen nicht mehr als ', des Gesamtgewichts betragen. Im übrigen find Knochenzu- lagen unzulässig. Die Preise gelten nicht für Konservenfleisch und sonstige vom Bezirksverbande oder vom Stadtrat« mit besonderer Preisbestimmung zugewiesene Fleischwaren. Fleisch, Fett oder Wurst, die nachweislich von Schweinen ge wonnen wurden, die vor dem l. Mai 19l7 geschlachtet sind, dürfen mit besonders einzuholender Genehmigung der Königlichen Amts- hauptmannschast oder des Stadtrats innerhalb der nächsten l4 Tage noch zu den alten Preisen (Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 15. Januar I9l7) verkauft werden. Wer diese Höchstpreise überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu l0000 Mk. bestraft. Neben der Geldstrafe kann angeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffenllich bekannt zu machen ist. Auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte er kannt werden. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Die Bekannt machung des Bezirksverbandes vom 15. Januar 1917 wird auf- gehoben. Grimma, Colditz, Wurzen, 26. Mai 1917. ist. 602. Die Königliche Amtshauptmannschast. Amtshauptmann v. Bose. Die Bürgermeister zu: Colditz Grimma Wurzen. I. V. : Stadtrat ZesewIH. Lobeck. Dr. Seetzen Viehzählung. Nach der Verordnung des Bundesrates vom 30. Januar d.I. hat am 1. Juni eine Zählung der Pferde, Rinder, Schafe und Schweine stattzufinden. Die Aufnahme wird durch Um frage erfolgen. Dis Diehbesiher werden ersucht, den mit der Zählung be- trauten Personen die gestellten Fragen genau zu beantworten. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund oben erwähnter Verordnung aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, besten Vorhanden sein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staat verfallen erklär! werden. Naun'hof, am 29. Mai 1917. Der Bürgermeister. Grasverpachtuug. Die Verpachtung der diesjährigenGrasnutzung der Straßen gräben und sonstigen Rasenflächen soll Do««erstag, de« SI. Mai d. I. nachmittags 6 Ahr im Ratskeller hier stattfinden. Naunhof, am 26. Mat 1917. Der Bürgermeister. Warnung! Fast täglich und gerade jetzt zur Setz- und Brutzeit des Wildes werden im hiesigen Staatswalde revierende oder wildernde Lunde angetroffen. Derartige Lunde werden im Interesse des Schutzes der Jagd und somit der Dolksemährung rücksichtslos erschossen. Königliche Forstrevierverwaltnng Naunhof am 29. Mai 1917. WM UMM WM It WM. läglick Lin- und küokraklungen: Verrinsung 4°/„. Lei V,Mrlicker ftüncUgungskrisl 4'/,"/,. SroLsro LinlnAon bet 1»«^. KunUigune Koboro AnttLtro. aesedSUsrelt: y—I vdr. vostsokeekkonto: I^eiprlx Ar. 10783. Innere Gefahren im Metten. Wir sind der Anfänge einer Ausstandsbewegung in der Rüstungsindustrie, die sich im April in verschiedenen Teilen des Reiches zu entwickeln drohte, durch rasches Zugreifen Herr geworden, wobei uns die nüchterne Sinnes- richtung der deutschen Arbeiterschaft neben ihrer vater ländischen Hingabe an die unbedingten Notwendigkeiten gemeinsamer Volksverteidigung wirksam zustatten kamen. In England und Frankreich scheint es damit schwerer zu halten. Trotz aller großen Worte, die auch die Arbeiterführer in diesen Ländern gegen jeden Versuch einer Kriegsbeendigung auf dem Wege des Verhandelns mit den Mittelmächten stets bereit haben, nehmen dort die Störungen und Schwierigkeiten im Wirtschaftsleben fortgesetzt an Aus dehnung zu. In England handelt es sich dabei nicht mehr um örtliche Vorgänge; mußte doch der Premier minister am Pfingstsonnabend im Unterhause mitteilen, daß die Regierung einen Ausschuß zur Untersuchung der Arbeitsverhältnifse ernennen werde. Sie habe ihre eigene Meinung über die Art und Weise, wie diese Schwierigkeiten entstanden und gefördert worden seien. Ernste Beschwerden, die vorhanden waren, seien .von gewissen Leuten" in übler Absicht ausgenutzt worden. Der neue Ausschuß solle über die Wirkungen sämtlicher Ausnahmegesetze berichten, die während des Krieges für die Industrie erlassen wurden, besonders im Schiffbau und in der Metallindustrie. Man werde viel leicht daS Land in sechs bis sieben industrielle Kreise ein teilen und für jeden von ihnen Sonderausschüsse bilden, die den Ursachen der Unzufriedenheit nachzugehen hätten. Dabei sollen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer zur Mit wirkung herangezogen werden und unter unparteiischer Leitung beraten. Man sieht, Lloyd George, der Vielbeschäftigte, will auch diesem überraschend aufgetauchten Problem gründlich zu Leibe gehen. Er ist gewiß alles andere eher als leicht herzig und kurzsichtig, aber es fragt sich doch, ob sein Kredit bei der Arbeiterschaft, die ihn in besseren Tagen vergötterte, noch groß genug ist, um ihm auch unsichtbaren und unfaß baren Mächten gegenüber den Sieg zu verschaffen. Die .gewissen Leute" wollen mit der jetzigen Regierung nicht an einem Tische zusammensitzen und verhandeln, weil sie ausgesprochen kapitalistischen Interessen dient, weil sie erobern und unterdrücken will und um dieser Ziele willen die wohlerworbenen Rechte und Freiheiten des eng lischen Volkes mit Füßen tritt. Einer anderen Lage sieht die französische Regierung sich gegenüber. Wer dort die treibende Kraft der Bewegung ist, scheint einstweilen noch in Dunkel gehüllt zu sein. Tatsache ist jedoch, daß sie in der Hauptsache den weiblichen Teil der inneren Front, der Arbeiterschaft und des Angestelltenheeres erfaßt hat und auf immer neue Zweige der Produktion über greift. In den Zivil- und Militärbekletdungswerk- stätten fing eS an. dehnte sich darin auf die Patronen- Herstellung auS, die Elektrizitätswerke; danach kamen die großen Bankhäuser an die Reihe, die Kolonialwaren geschäfte und Gasthäuser, die Modewarenhäuser und Schuh geschäfte, die Leder- und Knopffabriken, und den vor läufigen Beschluß bilden die Pariser Wasserversorgung s- werke. Die Damen veranstalten Umzüge und öffentliche Kundgebungen, bei denen bereits Dampffpritzen zu ihrer Vertreibung in Anwendung kamen, finden aber im übrigen die wohlwollende Unterstützung der Allgemeinheit, die den ganzen .Rummel" zunächst noch mehr von der heiteren Seite zu nehmen scheint. Anders natürlich die Regierung. Sie kann dieser Bewegung nicht mit den Kriegs- oder Militärgesetzen beikommen, denn es handelt sich eben um weibliche Arbeiter, ein Schachzug, für den die Gesetzgebung der Republik noch nicht vorgesorgt hat. Also muß verhandelt und ver mittelt werden, und in mehreren Geschäftszweigen sind auch bereits Vergleiche zustande gekommen. Das Feuer bricht dann aber sofort wieder an anderen Stellen aus, und es hat ganz den Anschein, als ob auch hier ge heime Kräfte an der Arbeit wären, um den leitenden Machthabern immer neue Verlegenheiten zu bereiten. Den äußeren Anstoß zu den Arbeitseinstellungen bietet die Teuerung; man verlangt höhere Löhne, Gehaltszulagen, bessere Verpflegung, und da die Preise von gestern schon nicht mehr die Preise von heute sind, um morgen wiederum höheren Sätzen Platz zu machen, läßt sich diese Schraube mühelos jeden Tag von neuem andrehen. Die Regierung aber stellt sich so, als glaubte sie die hier drohenden Gefahren durch guten Eifer i berwinden zu können — bis sie wohl durch die Verhältnisse gezwungen werden wird, nach dem Beispiel des ungleich offenherzigeren britischen Ministerpräsidenten den Stier bei den Hörnern zu packen. Doch im übrigen: sie hat jetzt so viel zu vertuschen und zu verkleistern, daß es auf ein bißchen mehr oder weniger bei diesem Geschäft schon nicht mehr ankommt. Bei alledem wollen wir eins nicht vergessen. Auch hier treten Wirkungen zutage, die wir unserer Untersee kriegsführung zu danken haben. Sie werden sich steigern und vertiefen, je länger er dauert. Und auch hier kommen wir mehr und mehr in die erfreuliche Lage, unsere Feinde mit den Waffen schlagen und strafen zu können, Lie ste gegen uns zu schwingen gedachten. Politische R,unäkkau. Veurlckes Keick. * Mit der Aufhebung der Strafe de- AnLindens in der Armee, die der Kaiser durch Befehl vom 18. Mai verfügt hat, ist einem einstimmigen Beschluß des Reichs tags die Erfüllung geworden. Der Wortlaut deS Befehls lautet: .In Abänderung meines Armeebefehls vom 1. August 1914 bestimme ich: Die Vollstreckung des strengen Arrestes durch Anbinden kommt in Fortfall. Liegen die im'Absatztz des Armeebefehls angegebenen Verhältnisse vor, so ist die Strafe in der gleichen Weise, wie für mittleren Arrest vorgesehen, zu vollstrecken. Fallen während der Vollstreckung die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Befehlsmaßnahme fort, so ist zu der sonst vor geschriebenen Vollstreckungsart überzugehen oder die Strafe zu unterbrechen." Die im Absatz 2 des Armeebefehls an gegebenen Verhältnisse beziehen sich auf das Fehlen eines Ortsgefängnisses oder eines anderen zur Strafvollstreckung geeigneten Raumes. * über die Entlohnung der Reklamierte« erläßt das KriegSamt folgende Erklärung: Es werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Reklamierte bei gleichen Leistungen schlechter entlohnt werden als Hilfsdienstpflichtige oder Nichtwehrpfltchtige. Das Departement weist demgegenüber darauf hin, daß Reklamierte freie Arbeiter sind, und daß die Tatsache der Reklamation unter keinen Umständen den Anlaß geben darf, besondere, von dem üblichen abweichende Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. * Über die Behandlung der i» Deutschland lebenden Amerikaner erfährt man, daß bei Ausbruch des Krieges mit den Vereinigten Staaten von Amerika die militärischen Kommandostellen angewiesen wurden, die in Deutschland befindlichen Amerikaner als feindliche Ausländer zu be trachten, aber von einer allgemeinen Internierung ist ab gesehen worden. Mit Rücksicht auf die Gegenseitigkeit schweben gegenwärtig Erwägungen, den in Deutschland zurückgebliebenen Amerikanern auch weiterhin gewisse Er leichterungen gegenüber den übrigen feindlichen Ausländern einzuräumen. Kulllancl. X Der an die Front gereiste Kriegsminister gibt sich alle Mühe^ die Macht der jetzigen Regierung zu befestigen. Er halt überall an der Front eine Rede von der Not wendigkeit der eisernen Disziplin und der Unmöglichkeit der Veröffentlichung der Verträge Rußlands mit den Ver bündeten. Wegen seines herrischen Auftretens wird er be reits der Diktator genannt. Er unterläßt eS jedoch, von der Notwendigkeit der großen Offensive zu sprechen. Da- gegen hat der Petersburger Arbeiter- und Soldatenrat mit 840 gegen 46 Stimmen einen Antrag angenommen, die Regierung solle die Geheimverträge mit den Alliierten veröffentlichen. Der neue Außenminister Terestschenko hat bekanntlich die Veröffentlichung mit der Begründung ab gelehnt, fie bedeute den Bruch der mit Rußland- Verbün deten geschloffenen Verträge.