Volltext Seite (XML)
Nachrichten für Naunhof Mittwoch, den 21. März 1917. 28. Jahrgang Nr. 33. Rechnungs-Abschlutz Naunhof, am 8. März 1917. Ramm, Kassierer. Grimma, 15. März 1917. l. 1370. für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Verbot der Kartoffel-Fütterung Es wird wiederholt darauf hingewiesen, daß das Verfüttern von Kartoffeln durch Aeichsvorschrift allgemein verboten ist. Lassen sich Kartoffeln, die weder zur Menschennahrung noch zur Verarbeitung in einer Trockenanlage oder einem Fabrikbetriebe (z. B. Brennerei) geeignet sind, nicht anders verwerten, so ist beim Die Sparkassen-Verwaltung Willer, Bürgermeister. Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vierteljährlich l Mark 50 Pfennige ausschließlich des Postbestellgeldes. Anzeigenpreis: die fünfgespMene Korpuszeile 12 Pfg. An erster Stelle und für außerhalb der Amtshauptm. Grimma 15 Pfg. Reklamezeile 30 Pfg. Bei Wiederholung Ermäßigung. Beilagegebühren nach Übereinkunft. Anzeigen-Annahme bis vorm. 10Uhr. - ' - ' Druck und Verlag: Gunz L Eule in Naunhof. — - — — > > — u - — — öösMK-llebeiWl 9 er lMMen 5psrküffe zu ttgunkof M gas Mr 1916. Sachs. Landeszettung Fernsprecher Nr. L Amtlicher Anzeiger Slluftr. Sonntagsbeilage Einzig die Abgabe an solche andere Kändler oder Einkäufer bleibt bis aus weiteres zugelassen, die einen besonderen Ausweis des Bezirksverbandes vorlegen. Auch dürfen Mitglieder landwirtschaft- liche Kausfrauenvereine Eier unmittelbar an die Verkaufsstelle dieser Vereine gegen schriftliche Empfangsbescheinigung abliefern. 8 2. Die Butterauskäufer liefern die Sier an Dullersammel- stellen innerhalb des Bezirksverbandes ab. Sie dürfen sie nicht unmittelbar an Verbraucher verkaufe«. Sie führen Bücher und erstatten Wochenanzeigen nach besonderer Anweisung. 8 3. Die Abgabe von Eiern durch die Sammelstellen an Verbrau cher darf ausschließlich nur gegen Eierkarle erfolgen. 8 4. Für ein gutes Ei im Gewichte von mindestens 50 g zahlt zur Zeit der Aufkäufer dem Erzeuger höchstens 28 Pfg. die Sammelftelle dem Aufkäufer höchstens 30 Pfg. der Verbraucher der Sammelftelle höchstens 32 Pfg. Bei Steigen der Erzeugung wird dieser Preis herabgesetzt werden. Kleinere Eier sind entsprechend niedriger zu bewerten. 85. Nichtlandwirtschaftliche Eiererzeuger, die bei den Kühner- futkerverkaufsstellen in den Städten Kühnerfutter entnehmen wollen miiffen sich vom zuständigen Eieraufkänfer die Zahl der abgegebenen Eier bestätigen lassen. Die Empfangsbestätigung ist beim Futterein kaufe vorzulegen. Einen Anspruch auf das Futter gibt die Quit tung nicht. 8 6. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Zahre und mit Geldstrafe bis zn 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 7. Diese Bekanntmachung tritt am 2S. März 1917 in Kraft. Die 88 2 und 4 der Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 14. September 1916 (4289 L) werden ausgehoben. Eieraufkauf. 8 l. Erzeuger dürfen vom 26. Mürz >917 ab Sier nur noch an den zuständigen Butteraufkäufer abgeben. Anmeldebe- schrinigungen für den unmittelbaren Dernaus an Verbraucher ver lieren ihre Gültigkeit. Neue Einlaaebücher wurden 530 ausgestellt, erloschen sind 535. Die Zahl der am Schlüsse des Rechnungsjahre überhaupt ausgegebenen Einlagebücher beträgt 31 644, der noch im Umlauf befindlichen 9794. Die Einlagen werden mit 3' 2 Prozent verzinst und zwar vom ersten Tage nach der Einzahlung bis zum letzten Tage vor der Rückzahlung. Geschäftszeit: Jeden Werktag von vormittags 8 bis 12 Uhr und nachmittagsvon 2 bis4Uhr, Sonnabends durchgehend von vormittags 8 bis nachmittags 1 Uhr. Gemeindeverbands-Gtrokonto 1. Postscheckkonto Leipzig S80S. Fernsprecher 1. Auf Warenbezugsmarke C Nr. 6 werden vom 22. bis mit 26. März 150 g Teigwaren für 15 und 21 Pfg abge geben. Gleichzeitig kommen auf Nr 2 der Brotausstrich-Bezugs- marke 250 g Einheits-Marmelade für 30 Pfg. zur Aus gabe. Abgabe an Kändler bet den WarenoerteUungsstellen: 21. März. Grimma, 17. März 1917. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschast. Amtshauptmann v. Bose. Der Bezirksoerband der Königlichen Amtshauptmannschast. Amtshauptmann v. Bose. 93 504 1250213 781 905 403 313 761000 634 777 938 4089 05 91 80 59 20 80 32 Einnahme. Kasfenbestand am 1. Januar 1916. Spareinlagen in 6323 Poften. Zurückgezahlte Kapitale. Zinsen von Wertpapieren und ausgeliehenen Kapitalen. Aufgenommene Darlehne. Zurückerhaltene Gerichts- und andere Kosten. ! Ankauf der Wertpapiere der Kriegsanleihe. Verschiedene andere Einnahmen. 1 596 522 5 364 909562 301000 15 975 683 83549 979834 102884 77222 63 49 88 15 36 95 48 73 Ausgabe. Rückzahlungen auf Spareinlagen in 6394 Posten. Zinsen auf zurückgezahlte Spareinlagen. Ausgeliehene Kapitale. Zurückgezahlte Darlehne. Verwaltungsaufwand, Steuern und Abgaben. Gerichts- und andere Kosten. Verwendeter Ueberschuß. Ankauf der Wertpaviere der Kriegsanleihe. Kassenbestand am 31. Dezember 1916. Verschiedene andere Ausgaben. 4072599 67 Summe. 4072599 67 Summe. Vermögens -Ueberffcht. 8028480 2400 ! I I ! Guthaben. i Hypotheken. Bürgschafts-Darlehne. ! Pfanddarlehne. ! Darlehne an Gemeinden. 7126854 4 77 D erbindlichkeiten. Guthaben der Einleger am 31. Dezember 1916: 7234868 60 H Bestand am 1. Januar 1916, 1250213 „ 91 , Einlagen, 238294 „ 89 „ gutgeschriebene Zinsen, 5000 1 104305 85 Bankeinlagen. Wertpapiere nach dem Kurs vom 31. Dezember 1915 Nennwert: 1200000 Werl des Mobiliars, der Einlagebücher usw. Gerichtskostenvorschub. Zinsreste. Kassenbestand. 8723377 40 davon: 1 596522 „ 63 „ Rückzahlungen, 2333 53 15399 102884 88 60 98 48 1598000 460000 10000 66003 02 7 126 854 77 L, Bestand wie oben. Zurückzuzahlendes Darlehn. Satzungsgemäße Rücklagen. Rücklage für Kursverluste. lleberschuß des Rechnungsjahres, davon: 10000 H Rücklage für Kursverluste, 56003 „ 02 „ zu wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken verwendbar. 66003 02 9260857 79 Summe. 9260857 79 ! Summe.