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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Illuftr. Sonntagsbeilage Sächs. Landeszeitung Fernsprecher Nr. 2 für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß-und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt,Pomßen, Seisertshain, Sommerfeld, Staudtnitz,Threna re. Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vierteljährlich l Mark 50 Pfennige ausschließlich des Postbestellgeldes. Anzeigenpreis: die sünfgespaltene Korpuszeile 12 Pfg. An erster Stelle und für außerhalb der Amtshauptm. Grimma 15 Pfg. Reklamezeile 30 Pfg. Bei Wiederholung Ermäßigung. Beilagegcbührm nach Übereinkunft. Anzeigen-Annahme bis vorm. 10Uhr. —— — - ' - - - —— Druck und Verlag: Günz » Eule In Naunhof. — . Nr. 24. Amtliches. Bekanntmachung über de« Berkehr mit Bruteier». Auf Grund von 8 15 der Verordnung des Reichskanzlers über Eier vom 12. August 1915 (Reichsgesetzblakt Seite 927) wird mit sofortiger Wirksamkeit folgendes bestimmt: 8 1. Der Verkehr mit Bruteiern wird unter folgenden Be stimmungen gestattet: Wer gewerbsmäßig oder als Züchter sich mit der Abgabe von Eiern zu Brutzwecken besaßt, bedarf hierzu der besonderen schrist- lichen Erlaubnis des zuständigen Kommunalverbandes oder einer von diesem zu bestimmenden Stelle. Die Erlaubnis ist jederzeit wider ruflich. Z 2. Die Abgabe darf nur von Geflügelhaltern unmittelbar an Geflügelhalter erfolgen. Es dürfen nur die Eier des dem Ver sender gehörigen Geflügels versendet werden. 8 3. Das Gesuch muß Namen und Wohnort des Versenders und des Empfängers sowie Zahl und Preis der Brukeier enthalten. Eine Erklärung der Ortspolizeibehörde des Empfängers da rüber ist beizusügen, ob dieser Gewähr dafür bietet, daß die Eier für Brut verwendet werden. Der Kommunalverband des Bestimmungsortes ist von -er erteilten Erlaubnis durch Zufertigung einer Abschrift in Kenntnis zu sehen. 8 4. Wer Eier zu Brutzwecken verkauft, hat hierüber Aus- Zeichnungen zu führen, aus denen hervorgeht: Name und Wohnort des Käufers, Stückzahl und Art der Brut- eier, Tag des Versandes. Die Aufzeichnungen sind dem Kommunalverband oder einer von diesem zu bestimmenden Stelle auf Erfordern vorzulegen. 8 5. Eier, die als Bruteier gekauft sind, dürfen nur zur Brut verwendet werden. 8 6. Die Bruteiersendungen müssen deutlich als solche gekenn zeichnet sein. 8 7. Die untere Verwaltungsbehörde darf die nach 8 11 Ab satz 1 der Verordnung über Eier vom 12. August 1916 (Reichsgesetz blatt Seile 927) erforderliche Dersendungsbescheinigung für Bruteier nur dann ausstellen, wenn der Versender die noch 8 1 erforderliche Erlaubnis besitzt. Die untere Verwaltungsbehörde kann die Ausstellung der Be scheinigung durch eine von ihr zu bestimmende Stelle bewirken lassen. 8 8. Die vorstehenden Bestimmungen gehen etwa entgegen stehenden Vorschriften der Ausführungsverordnung zu der Verord nung des Reichskanzlers über Eier vom 26. August 1916 (Nr. 199 der Sächsischen Staalszeitung vom 20. August 1916) vor. 8 9. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften Ler 88 1—6 fallen unter die Strafbestimmungen der Verordnung über Eier vom 12. August 1916 (Reichsgesetzblalt Seite 927). Dresden, 21. Februar 1917. Ministerium des Innern. Aus Warenbezugsmarke c No. 3. werden vom 1. bis mit 5. März 100 gr Weizengrieß für 6 Pfg. abgegeben. Wird aus 5 Karlen aus einmal 1 Pfund abgegeben, so kostet das Pfund 28 Pfg. Abgabe an Kändler bei den Warenoerteilungsstellen: 28.Februar. Grimma, 26. Februar 1917. 1001 l.. Für den Bezirksverbaud der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann v. Bose. Die Lammt««« von vbstker«en, Kastanie«, Eichet«, Weißdornfriichtc«, Kürviskerne« usw., die nunmehr rechnerisch abgeschlossen ist, hat dank der estrigen Betätigung besonders der Schulen in vielen Gemeinden des Dezirksverbandes ein sehr erfreu liches Ergebnis gezeigt. Allen, die hierzu beigekragen haben, den Gemeinden, Lehrern und Schülern und sonstigen Ablieferern sowie besonders auch den Sammelstellen Rudolph Künnert in Wurzen, C. A. Rost jun. in Grimma und C. Schindler in Colditz sei hierdurch Da«k gesagt. Die Herren Lehrer werden ersucht, diesen Dank zur Kenntnis der Schüler zu bringen. Tine große Anzahl von Sammlern hat sich den ausgesetzten Preis nicht auszohlen losten. Soweit hieraus von einzelnen etwa noch Anspruch erhoben werden sollte, wird ersucht, dies bis spätestens zum I. Mär- unter Beibringung eines Beleges beim Bezirksver- bande unmittelbar zu tun. Die bis dahin nicht verlangten Beträge wird der Bezirks- verband für Zwecke der Mildtätigkeit oder der Volksernährung ver wenden. Er behält sich vor, sie auf die Gemeinden, in denen die Sammeltätigkeit besonders rege gewesen ist, zur Verfügung der Ge meindebehörden zu verteilen. ' Wenn in diesem Jahre wiederum Ler Aufruf ergehen sollte, so soll es die Ehrenpflicht des Bezirksverbandes sein, wieder recht große Mengen zur Ablieferung zu bringen. Grimma, 22. Februar 1917, 893 I. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann v. Bose. . l!l> ! ! 1 -> m» —« — Die Mitglieder der Landwirtschaftlichen Vereine und der dem Kreisvereine angeschlossenen Sondervereine mit ihren Frauen werden ebenso, wie alle Aausfrauen von Land und Stadt, die der Lurch die Verhältnisse aebotenen Gründung von landwirtschaftlichen Kausfrauenoereinen Teilnahme entgegenbringen, zu einer Freitag, deu 2 März LSI7, nachmittags 4 Uhr (pünktlich) im Schützenhause in Grimma slattfinbendcn Bezirksversammlung des Landwirtschaftlichen Kreisveretns Leipzig kingeladen. Mittwoch, den 28. Februar 1917. - -- ' — - - —- " — ' —— In dieser Versammlung wird die Vorsitzende des Reichsver bandes der Kaussrauenvereine, Frau Böhm-Lamgarben, über das Thema: .Die landwirtschaftlichen Kaussrauenoereine und ihre Be deutung für die Sicherung unserer Volksernährung" sprechen. Dem Vortrage wird eine Aussprache und nach Befinden die Gründung yon Kausfrauenvereinen für den Bezirk Grimma folgen. Grimma und Leipzig, 24. Februar 1917. Der Vorsitzende des Der Amtshauptmann. Landwirtschaft!. Kreisvereins. v. Bose. Oekonomierat Froebel. Viehzählung. Am 1. März 1917 hat nach der Verordnung des Bundes rates vom 30. Januar 1917 für den Umfang des Deutschen Reiches eine kleine Viehzählung stattzufinden. Gezählt werden Pferde Rinder, Schafe und Schweine. Die Zählung wird durch Umfrage erfolgen. Die Viehbesther werden ersucht, den mit der Zählung be trauten Personen die gestellten Fragen genau zu beantworten. Naunhof, am 26. Februar 1917. Der Bürgermeister. Erhebung der Kartoffelvorräte. Am R März LV17 findet eine Erhebung'der Vor räte an Kartoffeln statt. Anzuzeigen find sämtliche Kartpfselvorräte mit Ausnahme der Vorräte, die zum Verbrauch im eigenen Kaushalt bestimm! sind, wenn diese am Zähltage 20 Pfund oder weniger betragen. Betragen sie mehr als 20 Pfund, so ist der ganze Vorrat an- zugeben. Vordrucke werden von heute an den Kaushaltungsvor ständen zugestellt. Die gehörig ausgefüllten Vordrucke werden am I. März von 2 Uhr nachmittags an wieder abgeholt. Wer vorsätzlich die Angaben, zu denen er auf Grund der Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erstattet oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mß. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Naunhof, am 27. Februar 1917. Der Bürgermeister. Onsere „Seeräuberei". Sie ist ein einträgliches Geschäft, das mutz man sagen, und nichts ist begreiflicher als der giftgeschwollene Neid, mit dem die lieben Engländer über unsere V-Boote herfallen, die sie mit oft bewährter Hartnäckigkeit als Piratenschiffe vor der ganzen Welt verächtlich machen möchten. Diese Seeräuberhaben,als sie noch den ihrerNatur widersprechenden Oberwasserkrieg nach den Regeln des Kreuzerkampfes führen mußten, im September vorigen Jahres 254 600, im Oktober 393 500, im November 408 500, im Dezember 415 500 und im Januar diefes Jahres gar 439 500 Brutto- Registertonnen feindlichen und neutralen Schiffsraum für immer unschädlich gemacht. Nun find sie in ihrer Uner sättlichkeit zum ungehemmten Unterwasserkrieg über gegangen, und die Zahlen, die wir daraufhin zu erwarten haben, werden noch ganz anders fluschen, wie man zu sagen pflegt. Deshalb soll unseren Feinden, wenn sie von „Seeräuberei' reden, manches zugute ge halten werden — nur das eine sollen sie nickt glauben, datz sie mit solchen Schimpfworten schwarz in weiß, Recht in Unrecht verwandeln können. Ach nein, wir wissen uns von Seeräuberei so weit entfernt, daß wir vielmehr gerade die Befreiung der Meere von jeder unrechtmäßigen Gewaltherrschaft als das eigentliche Ziel unserer Seekriegführung bezeichnen können und bezeichnen. Und in der Tat: es mag nicht überflüssig sein immer wieder daran zu erinnern, daß das Verlassen des völker rechtlichen Bodens durch England den ersten und letzten, aber auch den ganz und gar unvermeidlichen Anlatz zu den Formen des Seekrieges gegeben hat, die sich jetzt sozusagen eingebürgert haben; England ist von vornherein in den Krieg gezogen mit dem festen Entschluß, ihn nickt nur gegen die bewaffnete Macht des Feindes, sondern auch gegen sein ganzes Volk, gegen feine Greise, Frauen und Kinder durchzuführen. Die teuren Bundesgenossen sollten ihr rotes Blut m Strömen hergeben, um uns zu Lande wehrlos zu knacken, und die britische Flotte sollte uns durch Absperrung aller Zufahrtswege den berühmten Knebel ansetzen, der unseren Herzschlag langsam, aber sicher zum Versagen bringen mußte. Deshalb flog einmal die Lon» doner Deklaration zum alten Eisen, und Wilsons schüchterner Versuch, sie wieder wenigstens in den Hauptpunkten zu Ehren zu bringen, begegnete bei der Beherrscherin der Meere kühler Abweisung. Deshalb wurde dann auch die Pariser Deklaration wie ein „Fetzen Papier" behanbett, den man mit verächtlicher Gebärde über Bord wirft. Deshalb bekamen dann endlich auch die Neutralen Daumschrauben über Damysch?aub«n angesetzt, und wenn sie der Meinung 28. Jahrgang. § waren, daß ihnen damit schnödes Unrecht geschah, w wurden sie mit der ständig wiederkehrenden Redensart „beruhigt", daß es ihnen doch im Grunde eine Ehre sein müßte, im Kampf um die Freiheit der Welt auch einige Opfer bringen zu dürfen. Dille« et äeeorum 68t pro pauia mori sagte der edle Römer des Altertums: süß und ehrenvoll ist es fürs Vaterland zu sterben — der moderne Engländer setzt für das Vaterland Großbritannien, und damit ist seine ganze Friedens- und Kriegsmoral auf die denkbar ein fachste Formel gebracht. Aber — um noch einmal die alten Römer zu bemühen, es ist erlaubt, Gewalt mit Gewalt zu bekämpfen, pflegten sie zu sagen. Und nichts anderes tun wir, wenn wir gegen Englands Macht überschreitungen, gegen seine rücksichtslose Verhöhnung alles dessen, was bislang als anerkanntes Völker recht gegolten hat, mit den Abwehrmitteln vor gehen, die uns glücklicherweise zur Verfügung stehen. Angefangen von der britischen Erklärung der ganzen Nordsee zum Kriegsgebiet, datiert vom 3. No vember 1914, über die willkürliche Erweiterung der Bannwarenlisten, die Ächtung deutschen Eigentums auf neutralen Schiffen, die Beschlagnahme der Post- und Paketsendungen, die Verhinderung jeden Seeverkehrs von und mit neutralen Ländern, die schamlose Blockierung Griechenlands; die Erpressung neutralen Schiffsraumes, die Schwarzen Listen bis zu der Ende Januar 1917 er folgten Auslegung einer Minensperre in der Bucht von Helgoland unter Einschluß von Teilen der holländischen und der dänischen Küstengebiete — eine fortlaufende Kette von Rechtsbrüchen schwerster Art, von Rechts brüchen gegen uns wie gegen die Neutralen. Und wenn diese dabeistehen und es bei erfolglosen Protesten be wenden lassen, so können wir doch erst vor dieser Nieder- trampelung aller internationalen Abmachungen die Segel streichen, wenn uns gar nichts anderes mehr übrig bleibt. Aber daß ein Abwehrmittel, dessen wir uns bedienen können, in den von England als Luft be handelten Völkerrechtskonoentionen noch keine Stelle gefunden hat, weil es eben erst als ein Kind der aller neuesten technischen Fortschritte uns in den Schoß gefallen ist, das wäre wahrhaftig ein Grund, es unbenutzt z« lassen! Man denke nUr, daß die Lage umgekehrt wäre, daß England sich nicht anders zu helfen wüßte als durch Anwendung eines unterseeischen Kampfmittels von der wunderbaren Durchschlagskraft unserer Tauchboote: ein höllisches Gelächter erfüllte das ganze Jnselreich, wenn ihnen jemand ernstlich zumuten wollte, es aus Rechts gründen in ihren Werften vermodern zu lassen. Und dabei sind wir in der Abwehr, wie immer wieder betont werden muß! Es geht um unser Leben, und England ist es gewesen, das die Kriegführung nach den vorher ver einbarten Rechtsregeln von sich aus einseitig abgelehnt hat. Wenn also von Seeräuberei gesprochen werden soll, dann kann gar kein Zweifel sein, auf welch er Seite sie zu finden ist. Eine weltgeschichtliche Mission ist unseren U-Booten zugefallen, und sie werden sie restlos zu erfüllen wissen. Dann wird es mit der Seeräuberei ein für allemal vor bei sein, und die „Beherrscherin der Meere" wird schon »usehen müssen, ohne sie fürderhin ihr Dasein zu fristen. Politische Kunäschau. Deutsches Keich. * Der Bundesrat hat sich zur Einsetzung eines Reichs kohlenamts veranlaßt gesehen, das die gesamten im Deutschen Reiche vorhandenen Kohlen (Steinkohlen, Braun kohlen, Briketts und Koks) erfassen soll, ohne den Handel gänzlich auszuschalten. Das Reichskohlenamt soll lediglich ergänzend dort für rasche und ausreichende Bedarfsdeckung sorgen, wo diese kriegswirtschaftlich nötig ist und auf dem gewöhnlichen Wege nicht in genügendem Ausmaße oder nicht schnell genug erfolgen kann. Zu diesem Zwecke wird die vom Reichskanzler zu errichtende Stelle, soweit erfor derlich, gewisse Mengen der genannten Brennstoffe be schlagnahmen und sie bestimmten Empfängern zuteilen. Die Teilbeschlagnahme kann die völlige od er teilweise Auf hebung oder Änderung bestehender Lieferungsverpflichtungen notwendig machen. Darüber, sowie im Streitfälle über die Übernahmepreise entscheidet ein Schiedsgericht, dessen Zusammensetzung und Verfahren vom Reichskanzler ge regelt wird. Die unter der allgemeinen Dienstaufsicht des Reichskanzlers stehende, im übrigen aber selbständige Zentralstelle, die die Verordnung durchzuführen hat, wird dem Kriegsamte mrgegliedert, um in steter Fühlung mit den militärischen Stellen zu bleiben. In den wichtigsten Erzeugungsgebieten sollen Nebenstellen errichtet werden. -s Mit Rücksicht auf die Teuerungsoerhältnisse wird auch den hilfsbedürftigen Heeresbeamten im Ruhestande und den oersorgungsberechtigten Witwen von Heeres beamten eine einmalige KriegsunterMtzuna im Höchst betrage von 100 Mark gewährt, wenn das Gesamt einkommen des Beamten weniger als 2500 Mark, das der Witwe weniger als 1200 Mark — und zwar ohne etwaiges Waisengeld — beträgt. Dasselbe gilt für pensionierte Offiziere und die gesetzliche Versorgung beziehenden Offi- zierswitwen, wenn die gleichen Einkommensoerbältnisse vorliegen.