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chen. Die t ermähnt ich auf die man sollte ^icht geben rd in der )rtschaft in nennt, ge- , die aus irr wissen, ordholland o-nan. Es die den reich, zwei r in der and. Das ist ebenso orte »aha" inalpolizei Spindler, carztes in l hat. ftcnlande. mit dein rivatpaket- a worden. Kilogramm lbestellung erkehr mit Einschreib- rnte. Die mährungs« denen den > 1917 zu- für jedes kilogramm »eblich ge- igung ye- em Urteil um die htig wirt- zen, ver- ngung für g ist, daß Men, ihre izuckerstelle m. Durch rte, soweit ,en haben, etliche Be im Inter» rgenwärtig unerhörte cden schon rhältnissen über die > nunmehr e in Aus- irjahr die r dauerte, September ondon zu- shire ei'-re ) nicht be- l. :richt oer- hls in drei betroteum- rrchtbare (Anmeldung Nhr: Tnuscn tki! a. ichestr.IZ," ttlv 8. r. 187«. Nachrichten fürNamchof Amtlicher Anzeiger Sachs. Landeszeitung ? Sllustr. Sonntagsbettag« Fernsprecher Nr. S für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomtzen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz, Threna re. Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vierteljährlich I Mark 50 Pfennige ausschließlich des Postbestellgeldes. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Dnonszeile 12 Pfg. An erster Stelle und siir außerhalb der Amtshauptm. Grimma 15 Psg. Reklamczeile 30 Pfg. Bet Wiederholung Ermäßigung. Beilagegebiihrcn nach Übereinkunft. Anzeigen-Annahme bis vorm. 10 Uhr. — »—-> Druck und Drrlay: Güiiz L (?»>« In Rauiihns. - -- > . .... ... Nr. 20. Sonntag, den 18. Februar 1917. 28. Jahrgang. Amtliches. Angefrorene Kartoffeln. Die starke Aalte läßt befürchten, daß Kartoffeln in Mieten und Kellern angesroren sind. Angesrorene Kartoffeln sind dem Ver derben ausgesetzt; sie können und müssen jedoch noch verwertet werden. Kleine Mengen müssen deswegen nach geeigneter Behandlung, für die die Tageszeitungen jetzt wiederholt gute Ratschläge gegeben haben, sofort zur menschlichen Ernährung verbraucht werden. Größere Mengen müssen sofort getrocknet oder in Brennereien verbrannt werden. Wer im Besitz größerer Mengen angefrorener Kartoffeln ist, die nicht sofort zur menschlichen Ernährung verwendet werden können, mutz Menge und Lagerort entweder seiner Gemeinde oder dem für seinen Ort zuständigen Kartvffelkommisstonär anzeiaen, da mit die nötigen Maßnahmen getroffen, gegebenenfalls ein Austausch vermittelt werden kann. Die Gemeindebehörden haben, wenn sie nicht selbst in der Lage sind, geeignete Vorkehrungen zu treffen, sofort den zuständigen Kommissionär zu benachrichtigen. Grimma, 14. Februar 1Sl7. 1dl. Der Bezirksverband der Königlichen Amlshauptmannschaft: Amtshauptmann v. Bose. Absatz 2 der Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 20. November 1916 - 1. 6476 — wird aufgehoben. Grimma, 14. Februar l917. 504 Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauvtmannschaft. Amtshauptmann o. Bose. Butterverkauf. Die Butter für die Zeit vom 19. bis 25. Februar wird Montag, den 19. Februar 1917 nach den auf den Speisefettkarten gedruckten Nummern ab gegeben bei Frau Minna Schirach, Bahnhofstraße 18 vormittags 8—10 Uhr für Karten Nr. 1—600 vormittags 10 -12 Uhr für Karten Nr. 601-1100 Frau Anna Kaase, Langestraße 9 vormittags 8 -10 Uhr für Karten Nr. 1101—1700 vormittags 10 - 12 Uhr für Karten Nr. 1701-2200 Frau Bertha Wiegner, Lange Straße 54 vormittags 8—10 Uhr für Karten Nr. 2201—2700 vormittags 10—12 Uhr für Karten Nr. 2701 und darüber. Abgegeben wird auf jede Spetsefettkarte '/^ Pfund Butter zum Preise von 2 55 H das Pfund. Es kostet '/« Pfund 82 2/8 64 H, '/, 96 4/» 1 28 H, 1 60 H, « . 1 92 H, 2 .-8 24 H2 55 H. Die jetzt geltenden Landesfettkarten haben keine Nummern. Es ist deshalb die Zuteilung der Verbraucher aus die einzelnen Verkaufsstellen unterblieben. Die Verbraucher haben sich an die jetzige Einrichtung, also an ihre letzte Verkaufsstelle zu halten. Naunhof, am 17. Februar 1917. Der Bürgermeister. Geflügel Verkauf In der Geflügelhandlung von Ströller, Oststraße 2 kommen von heute ab wieder gefrorene Holländer Enten und gefrorene Holländer Hühner zum Verkauf. Naunhof, am 17. Februar 1917. Der Bürgermeister. Schul Schluß. Die hiesige Bürger und Fortbildungsschule bleibt mit Rücksicht auf den Kohlenmangel bis auf weitere- geschloffen. Naunhof, am 17. Februar 1917. Der Schulvorstand. Heizmittel. Don den der Stadt überwiesenen Brikett- können aus die Kohlenmarken 1 je ein Zentner für 1 bei Hermann Geilsdorf, Johann Georg und Emil Kretzschmar von jetzt ab entnommen werden. Kok- wird in der Gasanstalt ebenfalls nur auf Kohlen morke 1 ein Hektoliter für 1 verkauft. Naunhof, am 17. Februar 1917. Der Bürgermeister. Das Königliche Ministerium des Innern hat in Ergänzung vom 8 48 der Verordnung vom 7. April 1912 zur Ausführung des Vieh- seuchengesetzes vom 26. Juni 1909 am 20. v. M. — Sächsische Staatszeitung Nr. 23 — zunächst versuchsweise die nachstehend auszugsweise ousgeführten Grundsätze für Schutzimpfungen gegen den Schweinerotlauf aufgestellt. In Gemeinden, oder in Orlsleilen größerer Gemeinden, wo der Schwoineroklaus eine größere Ausbreitung erlangt Halle, find, ohne Rücksicht auf während des Herrschens der Seuche etwa polizeilich bereits durchgeführte Schutzimpfungen, alle Schweinebeslünde in den Monaten März, April oder Mai des nächsten Kalenderjahres der Rotlaufschutztmpfung auf Staatskosten zu unterwerfen. Diese Impfungen werden von dem K. Bezirkstierarzte, erforderlichenfalls unter Heranziehung anderer Tierärzte, ausgeführt werden, k. Für Rotlaufschuhimpsungen, welche die Schweinebesiher in den Monaten März bis Juli jedes Jahres freiwillig durch Tierärzte aus- sühren lassen wollen, wird staatlicherseits der Impfstoff kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern mindestens der vierte Teil der Schweinebesitzer einer Gemeinde bis Ende Februar jedes Jahres die Vornahme der Impfung beantragt. Die Kosten für die Impfung selbst — vergl. Abschnitt 1) — sind von den Besitzern zu tragen. Sie haben den Antrag aus Impfung ihrer Bestände sofort bei ihrer Ortsbehörde zu stellen. Diese hat die Anmeldungen «ntgegenzunehmen, in ein Verzeichnis nach dem untenstehenden Muster s einzutragen und, wenn die Beteiligung mindestens ein Viertel aller Schweinebesiher des Ortes beträgt, das Verzeichnis in doppelter Ausfertigung dem K. Bezirks tierarzte bis Anfang März zu übersenden. Der K. Bezirkstierarzt wird dann den Gemeinden, in denen Schutzimpfungen nach staalswegen zu erfolgen haben, dies mitteilen, c. Für die Schutzimpfung von in den Monaten April bis September nach Sachsen eingeführten Jucht- und Mastschweinen, soweit sie nicht alsbald geschlachtet werden, werden Aotlaufimpfstoffe staaklicherseits ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt, vorausgesetzt, daß die Einführenden die Impfung vor Weitergabe oder Einstellung der Schweine in die eigenen Schwcinebcftändc durch einen Tierarzt ausführen lasten. Die übrigen Impfkoslen Hot der Besitzer der eingesührken Schweine zu tragen. v. Bei den nach 8 und 0 mit staalswegen gelieferten Impfstoffen vorgenommenen Schutzimpfungen können in Ermangelung einer Ver einbarung die Impfkosten (einschließlich Reisekosten und Tagegeld) nach folgenden Gebührenhochslsatzen berechnet werden: Für die Impfung von I— 10 Schweinen eines Gehöftes je l>— mindestens jedoch 3,— -F . . . . 11-100 . je 0,75 . . . . über 100 , je 0,50 G Schutzimpfungen gegen den Schweinerotlauf. Gemeinde Gesamtzahl der Schweine nach der Zahl der Gehöfte mti Schweine- letzten Viehzählung beständen Lfd. Vor- und Zuname Nr. der Besitzers i Iah Ortslisten-Nr. . , , ddeiSkroho S'^nnl« und Kons-No. 8 Wochen alt l der vorhandenen Läufer- j Schweine schweine bis über'/, Jahr ', Jahr alt alt Welcher Tier arzt soll die Impfungen ausführen? Wann ungefähr soll geimpft werden? Be merkungen. ! ! E 1 ! ! i ! ! ! i Grimma, Colditz und Wurzen, 8. Februar 1917. 6 217. Die Königliche Amt-Hauptmannschaft und die Gtadträte. HtMveMntttn - Stellvertreter - Wahl. Infolge militärischer Einziehung der Herren Stadtverord neten Arthur Willy Kerfurth, Baugewerksmeisteri — Friedrich Paul Seßler, Gastwirt l ' " ° Keinrich Wilhelm Mischkewitz, 1 Buchdruckereibesther, unansässtg. Friedrich Robert Scheffler, Maurer 1 sind gesetzlicher Bestimmung gemäß an deren Stelle 2 mit Gütern oder mit Wohnhäusern in Naunhof angesessene und 2 unangesessene Bürger, sämtlich in Naunhof wohnhaft, als einst- weilige Stellvertreter auf die Dauer der durch den Krieg herbei geführten Behinderung der 4 genannten Stadtverordneten zu wählen. Nach Beschluß der Gemeindevertretung ist von Aus stellung und Auslegung neuer Wahllisten Abstand zu nehmen; es gilt die bei der Stadtverordneten-Ergänzungswahl im Jahre 1913 ausgestellte Wahlliste. Die Wahl ist öffentlich und findet Tonnabend, den 3. März d. I. von 3 bi- 7 Uhr nachmittag- im Nebenzimmer der hiesigen Ratskellerwirtschaft statt. Die Wahl erfolgt durch Abgabe eines Stimmzettels. Jeder Stimmzettel ist von den Wählern in einem mit amtlichen Stempel versehenen Umschlag abzugeben. An der Wahlstelle wird durch ein Mitglied des Wahlausschusses jedem Wähler ein Umschlag ausgehändigt. In einem Nebenraum, der nur durch das Wahlzimmer betretbar ist, kann der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag legen. Die Stimmberechtigten werden aufgesordert, ihre Stimm zettel zur bestimmten Zeit im Wahlzimmer persönlich abzugeben. Die zu Wählenden sind auf dem Stimmzettel so genau zu be zeichnen, daß über die Person keine Zweifel entstehen. Inso weit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen, oder Namen nicht wählbarer Personen enthalten, sind sie ungültig. Stimm zettel, die nicht in dem abgestempelten Umschlag abgegeben werden, ebenso die Stimmzettel solcher Wähler, die sich nicht in den Nebenraum begeben haben, sind zurückzuweisen. Naunhof, am 14. Februar 1917. Der Bürgermeister. Das Verbot von Versammlungen, Theaterspielen, Vor trägen. Musik ist für den 17. und 18. Februar d. I. aufgehoben worden. Die Polizeistunde in Gast- und Schankwirtschaften (10 Uhr abends) bleibt auch für diese Tage bestehen. Naunhof, am 17. Februar 1917. Der Bürgermeister. Reinigung der Geschäftsräume. Die Geschäftsräume des Stadtrats und des Standesamts bleiben der Reinigung halber Montag, den 19. Februar d. I. nachmittags und Dienstag, den LV. Februar d. I. den ganzen Dag geschloffen. Dringliche Sachen und Standesamksfälle werden am Dienslag zwischen 10 und 11 Uhr vormittags im Rathause erledig!. Naunhof, am 15. Februar 1917. Der Bürgermeister. Kolz - Versteigerung auf Pomtzen-Belgershainer Revier. Es sollen unter den üblichen Bedingungen versteigert werden im Hotel zur Mühle in Lindhardt Sonnabend, den 24. Februar er. von Mittag 1L Uhr an 5 ficht. Stämme 1916 cm Mittenst., 8 km. Lbhlz. Scheite, 2 Um. Lbhlz. Rollen, 1 Um. Lbh. Jacken, 6 km. Lbhlz. Aefte, 22 km. Na. Scheite, 58 km. Na. Rollen, 25 km. Na. Aeste, 27 km. Na. Schneibel» reisig, ausbereitet im Bez. Lindhardt Abt. 3, 7, S, 14, 15, 17,18, 20, 22, Lerrenholz Abt. 23. Fürstliche Forstverwaltung Pomtzen Belgorshaiu.