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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sächs. Landeszeitung für die Gemeinden Albrechtshain, Athen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdors, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kletnsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz,Threna re. Srichelut wöchentlich dreimal: Dieastag, Donnerstag und Slmnabend, abends ü Uhr. Bezugspreis vtertetjährlich 3 MK.» monatlich ! Mk.» durch die Post bezogen inkl. der Postgebühren 3 Mk. 20 Pfg. Anzeigenpreis: die sechsgetpalkene Petitzeile 30 Pfg., auswärts 35 Pfg. Amtlicher Teil 60 Pfg. Reklamezeile 70 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vorm. -- Im Fall« höher«r »««all, Kri«g, Slretk, Au»sp«ming, Maschinrnbruch, Betrtkbsstömng lm Betrieb der Drucker«! oder unserer Liehraalen hat Ider Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Rückzahlung d«s Bezugspreises. Nr. 153. Mittwoch, den 24. Dezember 1919.30. Jahrgang. Amtliches. Polizeistunde. Mit Ermächtigung durch die Areishauptmannschast Leipzig wird für den »S., L«., »7., L8. und »l. D^emdev 1»lS uiw den 1. Januar >82o die Polizeistunde hiermit auf ,»2 Uhr abends festgesetzt. ' Grimma, 19. Dezember 1919. L tl 3014. Die Amtshauptmannschaft. Auf Anordnung der Londeskartoffelstelle wird die Belieferung der Landeskartoffelkarte wieder freigegeben. Die Bekanntmachung vom 9. Dezember wird aufgehoben. Grimma, 22. Dezember 1919. U 860 s. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschaft. ErMgtthW-reis für Kertssstlo. Nach den Bestimmungen der Reichskartoffelftelle kommen mit dem 1b. Dezember 1919 die bisherige SchnelligkeilMrümie von SO Pfg. für den Zentner und die Zusatzprämie von 2 Mk. für den Zentner in Fortfall. Dafür tritt eine Aufbewahrungsgebühr von 2,75 Mk. für de» Zentner in Kraft. Der Speisekartoffelhbchstpreis beträgt demnach 7,25 Mk. Grundpreis 2,75 . Ausbewahrungsgebühr also 10,00 Mk. Erzeugerhöchstpreis füt 1 Zentner. Dazu wird auch weiterhin die Anfuhrprämie von 5 Pfennig für den Kilometer bis zum Höchstsätze von 25 Pfg., (ausgenommen den 1. Kilometer) gezahlt. Grimma. 22. Dezember ISIS. u 895. Der Bezirksverband der Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung, betreffs»- bis Entrichtung der Umsatz-teuer für da- Kalenderjahr IVI». Auf Grund des 8 51 der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesehe werden die zur Entrichtung der Umsatzsteuer verpflichteten gewerbetreibenden Personen. Gesellschaften und sonsttgenPersonenvereinigungen ausgesorderi,die vorgeschriebenen Erklärungen über den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Ent gelte im Jahre 1919 bis spätestens Ende Januar 1920 bei dem zuständigen Umsatzsteueramt, bas ist die Gemeindebehörde — Stadtrat, Bürgermeisteramt oder Ortsbehörde —, in deren Bezirk das Unternehmen betrieben wird, schriftlich einzureichen, oder die erforderlichen Angaben an Amtsstelle mündlich zu machen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues, sowie der Bergwerkbetrieb. Die Abficht der Gewinnerzielung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs im Sinne desHmsahsteuergesetzes. Ange hörige freier Berufe (Aerzte, Rechtsanwälte, Künstler usw.) find nicht steuerpflichtig. Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch oder -verbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in letzterem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zeit der Entnahme von Wiederverkäusern gezahlt zu werden pflegt. Don der allgemeinen Umsatzsteuer nach dem Satze von 5 v. T. find diejenigen Personen usw. befreit, bei denen die Gesamtheit der Entgelte in einem Kalenderjahre nicht mehr als 3000 Mk. beträgt. Sie find daher zur Einreichung einer Er klärung nicht verpflichtet. Eine Mitteilung an kw Umsatz steueramt über die in Anspruch genommene Steuerfreiheit ist jedoch erwünscht. Für die Lieferung von Luxusgegenständen besteht keine derartige Befreiung. Die Mchieinretchung der Erklärung zieht eine Ordnungs strafe bis zu 150 Mk. nach sich. Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, der über den Betrag der Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht und vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen tlM nicht ge bührenden Steuervorteil erschleicht, mit einer Geldstrafe bis zum 20 fachen Betrage der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer. Kann dieser Steuerbetrag nicht festgestellt werden, so tritt Geld strafe von 100 Mk. bi- 100000 Mk. ein. Der Versuch ist strafbar. Zur Einreichung der schriftlichen Erklärung find Vordrucke zu verwenden. Sie können bet dem oben bezeichneten Umsatz steueramt kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige find zur Anmeldung der Entgelte ver pflichtet, auch wenn ihnen Vordruck« zu einer Erklärung nicht zugegangen find. Die Abgabe der Erklärung kann im übrigen durch nötigen falls zu wiederholende Geldstrafen erzwungen werden, unbe schadet der Befugnis des Umsatzsteueramts, die Veranlagung auf Grund schätzungsweiser Ermittlung vorzunehmen. Hauptzollamt tt. Polizeistunde. Die Polizeistunde für den 2/ 26., 27., 28. und 31. De zember 1919 und den 1. Januar 1920 ist bis auf ^/,12 Uhr abends verlängert worden. Naunhof, am 23. Dezember 1919. Der Bürgermeister. Der Arbeiter»«!. Willer. Thiemann. Gaspreis, Gasmeffermiete. Dom 1. Januar 1920 ab wird der Preis für Leuchtgas solgendermatzen berechnet: Es kostet die in einem Kalendermonat verbrauchte Menge Leuchtgas von 1 bis , 26 , , 51 , über 25 cbm - Mk. 75 Pfg. 50 , 1 , - . 100 , 1 . 50 , 100 , 2 , — , je cbm Diese Preise gelten auch für das von Gewerbetreibenden, z. B. Ladeninhabern, Gastwirten entnommene Leuchtgas. Kraftgas (Motorengas) wird mit 70 Pfg. je edm berechnet. Es wird wieder Gasmeffermiete erhoben. Sie beträgt monatlich für einen 3 flammigen Messer — Mk. 50 Pfg. 5 » » » 75 , 10 , , 1 , — , 2V , » 1 , 80 , 50 » » 2 » — Naunhof, am 22. Dezember 1919. Der Stadtgemeinderat. Vepeilisbankirarmkotia lraunliot Kredfl-GewShruag. Diskontierung und Einziehung vou Wechseln und Schecks. Scheck, und Gir»-Deckehr. Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren. genisprecher 44. LrschSskM: 10—I Uhr. PoBckecktonlo: Leipzig Rr. 10783. Fortsetzung des amtlichen Teils auf der zweiten Seile. lAsibnackt 1NS." sek. .Glocken, die nickt geläutet werden dürfen." Unter dieser Ueberschrist war jüngst zu lesen, wie .die neuerdings immer mehr einsetzende Kirchenfeindlichkeit" es in einer Gemeinde in der Nähe von Leipzig bewirkt hat, datz dos Geläut der Glocken eingestellt wurde. Will es uns nicht ähnlich anmuten, wenn das Wethnachtsfest kommt? Wir möchten am Fest der Liebe so gern die Glocke der Lied« läuten über alle Völker der Erde. Und die Rachgier unserer Feinde recht uns immer wieder den Glockenstrang aus der Sand. Die Glock« der Liebe über unser ganzes Volk, über all seine Par- teien und Volksschichten. Und sie suchen immer wieder die Kirche auszuschalten aus dem Volksleben, aus der Jugenderziehung, aus den Stätten, in denen dem Gemeindewohl gedient werden soll, und halten stch die Ohren zu, wenn der Klang christlicher Liede zu ihnen kom men will. — Ader können wir dann nicht wenigstens die Glocke der Hoffnung schwingen lasten? Und doch läßt die hoffnungsmüde Kand immer wieder den Strang dieser Glocke fahren, wenn so viele und schwere Drohungen über unser Volk und Vaterland doherkommen. Ein Kriegsgefangener in England, dem auch die Hoffnung genommen ward, Weihnachten daheim verbringen zu können, schreibt an seinen Vater: .Zu diesem Feste kann ich allerdings nicht mehr die sittliche Kraft aufbringen. Meine Geduld ist zu Ende, völlig." Wie flehss denn um die Glocke des Glaubens? Ach, so viele sind irre geworden in ihrem Glauben! Sie sagen, sie könnten nicht mehr glauben, nachdem ihnen Gott ihr« h«ib«n Bitten unerfüllt gelassen, ihnen dos Liebste genommen: und sie können stch nicht hinetnfinden in die unbegreiflichen Gotteswege. Aber wenn wir Menschen di« F«stzlvck«n nicht in Schwingung versetzen können, dann tun s die Engel, die seligen Geister, die himmlischen Heerscharen für das arme Volk der Erde. Sie gehen auch diese Weihnacht über deutsches Land und läuten den Verzagten, Verbitterten, Gebeugten und Trauernden di« Glocke des Glaubens. Also hat Gott die Welt ge- liebt, datz er seinen Sohn gab. Wenn die heilige Nacht sich her niedersenkt, und au» frohen Kinderherzen die trauten Weihnachls- lieber erklingen und hier und dort die Weihnachtskerzen ongezündet werden, dann kommt's wie ein seliges Ahnen in die krostbedürftigen Seelen. Sagt's den Kindern ollen, datz ein Vater ist! Und dann stehen wir vor der Kripo« zu Bethlehem und schauen das Christkind, da» Unterpfand des heiligen Gottes an einer aott- vergessenen, gottverlorenen Welk. Und über dem Christkind erwächst der Mann und Held, der Heiland und Lebensfürst. Und mächtig tönt diOMlvcke der Wethnachtshoffnung: Ich verkündig« onch grotze Ff«ud«, di« ollem Volk« widerfahren wird: Krippe, Kreuz und Krone. Der Ton Vieser Glocke dringt auch die andere in Mktfchwingung, die Glocke der Liede. Die Menschen mögen sonst taub durch die Wunder welt der Gottesliebe laufen, am heiligen Wethnachtsfest klingt fie ko mächtig, so rein, so herrlich, datz stch ihrem Klange kein Volk, kein Herz, das sie je gehört, ganz entziehen kann. Christus, der Retter ist da. Es mutz doch Friede werden, weil Jesu Liebe siegt. Wahr haftig, wenn Menschen versagen, dann müssen Engel die Weihnacht einläuten: Ehre sei Gott in Ser Höhe! Radeberg. GerhardFuchs. Ole Exekution des Friedensvertrages. Beschlagnahme der deutschen Ausländsguthaben. Der Pariser Oberste Rat hat einen neuen Schlag gegen Deutschland geführt durch folgenden Beschluß: Der Oberste Rat hat in seiner vorletzte» Sitzung auf Grund des Versailler FriedensvertrageS der Beschlagnahme der dcntschen Guthaben im neutralen AuSlande für die Zwecke der Wiedergutmachung zugesttmmt. Wenn stch die Neutralen diesem Beschluß fügen, ist der Ruin Deutschlands um einen weiteren Schritt ge« iördert worden und unsere Valuta wird bann einen überhaupt noch nicht dagewesenen Tiefstand erleben. Zölle und Einfuhrverbote. Der Oberste Nat bat ferner die Antwort entworfen, die der deutschen Regierung auf ihr Ersuchen um Ge nehmigung einer Revision der Zollgebühren zu geben ist. Diese Erlaubnis wird ihr erteilt werden in dem Maße, als die Wiedersutmachungskommijsion fie im Hinblick der Entwertung deS deutschen Geldes für gerechtfertigt halten wird. Zu gleicher Zeit wird eine Untersuchung angestellt werden in der Frage der Einfuhrverbote, die die deutsche Regierung erlassen hat, und die hauptsächlich den franzö sischen Handel treffen. Nas bedrohte Ostpreußen. Truppenansammlungen der Letten und Litauer. Vor einigen Tagen standen lettische Truppen in Stärke von etwa 4000 Mann vor Memel. Sie tragen sich offenbar mit der Absicht, die Stadt anzugrelfen. AuL bisher unbekannten Gründen erhielten sie aber Gegen befehl und rückten wieder ab. Starke Truppenansamm lungen werden bei Langscargen gemeldet. Es handelt sich um Litauer und Letten, die sofort nach der Ratifizie rung des Friedensvertrages in das abzutretende Gebiet eintreten sollen. Das Gebiet nördlich der Memel ist, wie bestimmt verlautet, von der Entente den Litauern ver sprochen worden. Es liegt die Möglichkeit vor, daß die lettischen und litauischen Truppen, die sich jetzt als Sieger betrachten, unter Verletzung des FriedensvertrageS in Tilsit einrücken werden. Das Tilsiter sozialdemo« kratische Organ, die Volksstimme, spricht von einer nahen Gefahr. Aus Kowno werden starke bolschewistische Um triebe gemeldet: Der bolschewistische Gedanke gewinnt in Litauen mehr und mehr die Oberhand. Viele Soldaten find bolschewistisch gesinnt. Der Rote Soldatenbund ge winnt täglich au Ausdehnung. Nas Sibirien unserer Gefangenen. Unmenschliche Härte. Das Schicksal der deutschen Gefangenen in Sibirien, das immer der Gegenstand der ernstesten Besorgnis ge wesen ist, hat eine weitere Verschlimmerung erfahren. Durch einen jetzt gefaßten Beschluß des Obersten Rates in Paris ist der deutschen Regierung jede Möglichkeit ge nommen worden, mit dem Abtransport zu beginnen, ob gleich eS gelungen war, japanische Tonnage für diesen Zweck zu beschaffen. Die ReichSzentralstelle für Kriegs- und Zivilgefangene teilt darüber mit: Der Oberste Rat hat augeordnet, daß die deutschen Krieg Sgefangrnen nicht eher auS Sibirien abtrausporttext werden dürfen, als bis sämtliche tu Sibirien befindlichen Tschecho-Slowaken heimgeschafft find. Die an die Entente gerichtete Bitte, zwei deutsche Dampfer, die bis Ende dieses MonatS feritggestellt find, für den Hetmtransport der deutschen Gefangenen auS Sibirien freizngebeu, ist ebenfalls abgelehnt worden, da diele Schiffe an die alliierten und assoziierten Regierungen ab elicfert werden müßtcn« Die Frage der Heimsenduug der deutschen Gefangenen soll der Gegenstand einer besonderen Vorlage bei der Entente sein, die bereits geäußert hat, datz sie in ihren diesbezüglichen Entschlüssen auf die große Zahl ihrer eigenen in jenen Gegenden weilenden Untertanen Rücksicht zu nehmen hat. Die deutsche Regierung hatte jeden nur möglichen Weg beschritten, um den HeimtranSport der Gefangenen auS Sibirien zu erwirken, doch alle Be mühungen sind an dem vom Obersten Rat festgehaltenen Standpunkte gescheitert. p-llilfche Rundschau. Deutsche- Reich. ck Geistlicher Trost für unsere Kriegsgefangene»,. Anläßlich deS Weihnachtsfestes hat die deutsche Regierung bet Ler französischen Regierung um die Erlaubnis nach gesucht, Laß katholische und protestantische Feldprediger die deutschen Gefangenenlager in Frankreich besuchen dürfen. Die französische Regierung bat diesem Gesuch entsprochen.