Volltext Seite (XML)
Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sächs. Landeszeitung Älluftr. Son«1ag«beUag< Fernsprecher Nr.» für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshatn, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz,Threna rc. Erscheint wöchentlich dreimal: Dienstas, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis Vierteljahr!. 1 Mk. 75 Psg., monatl. 60 Pjg., durch die Pvst bezogen inkl. der Postgebühren 2 Mk. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene Korpuszeile 15 Pfg., auswärts 20 Pfg. Amtlicher Teil 40 Psg. Reklamezeile 40 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vorm. Nr. 145. Amtliches. Höchstpreise für Gemüse. I. Nachstehend werden sämtliche für das Königreich Sachsen geltenden Erzeugerhöchstpreise für Gemüse zur Kenntnis gebracht: Der Erzeugerhöchstpreis beträgt für: 1. Strunk-Kohlrabi Kohlrabi 12 Pfg. je Pfund 14 - - - 2. Spinal (nicht Spinakersatz) 33 - - - 3. Kürbis 4. Sellerie bis 31. 12. 17 10 - ohne Kraul - vom I. 1. bis 14. 2. 18 35 - - ohne Kraul 40 später 5. Meerrettich: a) wenn 100 Stangen mindestens 60 Pfd. 45 - - wiegen, bis 31. 12. 17 40 s * « vom 1. 1. bis 28. 2. 18 45 - 1. 3. bis 30. 4. 18 50 später d) wenn 100 Stangen mindesten« 40 Pfd. 55 - - wiegen, bis 31. 12. 17 30 vom 1. 1. bis 28. 2. 18 35 - 1.3. bis 30. 4. 18 40 später c) für leichtere Ware 45 - - - dis 81. 12. 17 20 « - später 6. Rote Rüben (Rots Beete) 25 - - bis 31. 12. 17 12 später 14 - « 7. Schwarzwurzeln bis 31. 12. 17 40 » « später 50 - » - Mittwoch, den 12. Dezember 1917. 8. Weißkohl 6.— M. je Zentner 9. Rotkohl 10.— 10. Wirsingkohl 9.50 » - 11. Rote Speifemöhren und längl. Karollen 7.75 - » - 12. Gelbe Speisemöhren 5.75 13. Kleine runde Karotten 12.75 - 14. Zwiebeln, lose, bis 31. 12. 17 12.- - » - vom 1. Ian. 1918 ab 13.- vom 1. Febr. 1918 ab 15.- » - vom 1. März 1918 ab 17- 15. Grünkohl bis 1. 12. 17 8.50 später 10 — IS « - 16. Futterrüben 1.50 » - 17. Wruken (Kohlrüben, Bodenkohlrabi, Steckrüben) 1.75 M » 18. Futtermöhren 2.50 a 19. Stoppelrüben (Kerbslrüben, Wasserrllben, Mairüben) 1.50 - - Die unter 1) und 2) genannten Erzeugerhöchstpreisegelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, die übrigen beruhen auf An» ordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst und gelte« für das Gebiet des Deutschen Reiches. Die Preise gelten, soweit nicht aus« drücklich ein Termin bestimmt ist, bis aus weiteres. In den unter 8 bis 13 genannten Preisen sind die Zuschläge für das Einmieten enthalten. Es ist verboten, neben diesen Preisen irgendwelche Beträge für das Slnmielen oder die damit zusammenhängenden Arbeiten zu berechnen. Nach wie vor »erboten bleibt der Verkauf von Mühren und Karotten mit Kraut (Verordnung des Ministeriums des Innern vom 1. August 1917 — Sächs. Staatszeitung vom 2. August 1917 Nr. 177 -). N. Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 30. Ok tober 1917 (Nr. 253 der Sächs. Staakszeitung vom so. Oktober) erhält folgende Fassung: Nach Anhörung der Kreishauptmannschaften und Kommunal» verbände wird angeordnet: Für die nachstehend genannten Gemüse gelten im Gebiet -er Kreishauptmannschafte« Bautzen, Chemnitz, Dresden und Leip^g die folgenden Höchstpreise: 28. Jahrgang. Großhandels- Kleinhandels preis: preis: je^tr. je Pfd- Weißkohl M. 9.50 Wirsingkohl 14.50 20 Rotkohl 14.50 20 Grünkohl 15.- 20 Rote Speisemöhren und > langt. Karotten 11.75 17 Gelbe Speisemöhren 9.25 14 Kleine runde Karollen 17.75 25 Zwiebeln 18.- 25 Gelbe Kohlrüben 4.50 S Weiße Kohlrüben 3.50 7 Strunk-Kohlrabi 18.— 25 Kohlrabi 20- 27 Spinat (nicht Spinakersatz) 44.- 55 Kürbis 15.- 20 Futterrüben 3.50 6 Futkermöhren 4.50 7 Stoppelrüben (Herbstrübe», Wasserrüben, Mairübe«) 3.50 » Die Großhandelshbchstpreise «erden im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Gemüse und Obst nur für die durch den freien Kandel in Verkehr gebrachte Ware festgesetzt. Die Kommunalverbände sind hinsichtlich der von ihnen dem Markte zugesührten Ware an die Grotzhandelshöchstpreise nicht gebunden. Die Kleinhaadelshvchst» preise müssen jedoch unter allen Umständen eingehakten »erden. Die Höchstpreise gelten für sämtlich« -um Verkauf gelangenden inländischen Waren, auch für die von außerhalb Sachsens bezogenen. UI. Die Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 2. Ok tober 1917 (Nr. 229 der Sächs. Staatszeituna vom 2. Oktober 1917), vom 17. November 1917 (Nr. 270 der Sachs. Staakszeitung vom 20. November 1917) und vom 27. November 1917 (Nr. 276 der Sächs. Staakszeitung vom 28. November 1917) werden aufgehoben. Diese Verordnung tritt am 10. Dezember 1917 in Kraft. . Dresden, am 7. Dezember 1917. 2815 » v VN Ministerium des Innern Also Amckmg -er WWknftMtigen. 1. Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 werden die nachstehend aufgeführken Personen ausge fordert, sich bis zum 12. Dezember 1917 bei ihrer Orksbehörde zu melden: 1. alle männlichen Deutschen, die nach dem 31. März 1858 geboren find und das siebzehnte Lebensjahr vollendet ha- den, soweit sie nicht a) zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören oder d) auf Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder in der Marine zurückgestellt sind, 2. alle männlichen Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie, die nach dem 31. März 1858 geboren sind und das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben, soweit sie im Gebiete des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz oder gewöhn lichen Aufenthalt haben und nicht zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören. Die Meldung erfolgt entweder persönlich oder schriftlich un ter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen, bei der Orks- behörde zu entnehmenden Meldekarten. Für die in öffentlichen oder privaten Anstalten (Straf-, Besserungs-, Heilanstalten u. dergleichen untergcbrachken Meldepflichtigen hat der Anstaltsleiter oder der von ihm dazu bestellte Vertreter die Meldung zu erstatten. Von der Anmeldung befreit sind diejenigen Ktlfsdienstpflichki- gen, die sich bereits früher zum Hilfsdienste gemeldet und dies durch Vorlegung des Abreihslreifens der Meldekarte -er Ortsbehörde nach weisen können. 2. Jeder männliche Deutsche oder Angehörige der österreichisch ungarischen Monarchie, der künftig dos 17. Lebensjahr vollendet, hat sich spätestens 2 Wochen noch seinem Geburtstage bei dem Ein- derufungsausschusse Wurzen, Bezirkskommando, zum Einträgen in die Liste der Hilfsdienslpslichtigen persönlich oder schriftlich zu melden. 3. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 10 000 M. wird bestraft, wer in der Meldung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Wer die Meldung schuldhaft unterläßt, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 100 M. oder mit Haft bis zu 3 Togen bestraft werden. 4. ' Alle Ortsbehörden können über Zeit und den Ort der Mel dung nähere Bestimmungen erlösten. Grimma, 4. Dezember 1917. 173 c kti. Die Königliche Amtshauptmannschaft. I. A.: Assessor vr. Benecke. Die Raupen des SoldafterS haben sich so stark vermehrt, daß sie eine «rnfte Gefahr für -le nächste Obsternte werden. Mit Zustimmung des Bezirksausschusses wird deshalb ihre Vertilgung ungeordnet: Unterlassung wird mit Geldstrafe bis zu 60 M. oder Haftstrafe dis zu 14 Tagen geahndet werden. Di« Raupen find in weihen gespinstartigen Knäueln bis zur Gröhe eines Hühnereies eingesponnen und in den Gabeln von Zwei gen der Obstbäume, des Weißdorns, der Birken. Eschen, Ulmen, Hainbuchen, Ebereschen und Weiden leicht zu finden. Die befallenen Zweige und Aestchen find abzuschneiden und zu »erbrennen. Grimma, 6. Dezember l917. Die Königliche Amtshanptmannfchaft. Auf Warenbezugsmarke L Nr. 14 der roten Karte werden vom 13. bis mit 17. Dezember V, Pfd. Gemüsekonserven oder Maisgrieß abgegeben. Anspruch auf eine bestimmte Sorte besteht nicht. Haus haltungen mit mehreren Personen können nicht für alle Kaushal tungsangehörigen nur Gemüsekonserven oder nur Maihgrich ver langen. Die Kändler sind vielmehr angewiesen, den Matsgrieh eint- germahen gleichmähig den Haushaltungen mit zuzuteilen. Gleichzeitig kommen auf Nr. 11 der Brotaufstrich-Bezugsmark« 250 Ar Zuckerhonig für 28 Psg. zur Ausgabe. — Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungs- stellen:' 12. Dezember. Gefähe sind mitzubringen. Die Kändler werden erneut darauf hingewiesen, dotz sie (auch bei früherer Ausgabe durch die Warenverteilungsskellen) keinesfalls vor d«n amtlich bekannt gemachten Tagen verkaufen dürfen. Zu widerhandlungen werden mit Entziehung der Bezirksoerbandswaren geahndet. Grimma, 8. Dezember 1917. Der Bezirksoerband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Warcnobervcrteilungsstette: E. A. Rost.' Entrichtung drs WnrrnnmsWeniptls für -ns Kalenderjahr 1917. Auf Grund des 8 161 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesehe werden die zur Entrichtung der Abgabe vom Warenumsätze verpflichteten gewerbetreibenden Personen und Gesellschaften in Naunhof aufgefordert, den steuerpflichtigen Iahresbetrag ihres Warenumsatzes für das Kalenderjahr 1917 bis spätestens zum Ende des Monats Januar 1918 der unter zeichneten Skeuerstelle schriftlich oder mündlich anzumelden und die Abgabe gleichzeitig mit der Anmeldung einzuzahlen. Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht, der Fischerei und des Gartenbaues sowie der Bergwerkbetrieb. Beläuft sich der Jahresumsatz auf nicht mehr als 3000 Mark, so besteht eine Verpflichtung zur Anmeldung und eine Abgabepflichk nicht. Wer der ihm obliegenden Anmeldungsoerpflichtung zu widerhandelt oder Über die empfangenen Zahlungen oder Lie ferungen wissentlich unrichtige Angaben macht, hat eine Geld strafe verwirkt, welche dem zwanzigfachen Betrage der hinter zogenen Abgabe gleichkommt. Kann der Betrag der hinter zogenen Abgabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von 150 Mk. bis 30000 Mk. ein. Zur Erstattung der schriftlichen Anmeldung find Vordrucke zu verwenden. Sie können bei der unterzeichneten Steuerstelle kostenlos entnommen werden. Steuerpflichtige sind zur Anmeldung ihres Um satzes verpflichtet, auch wenn ihnen Anmeldungsvordrucke nicht zugegangen find. Naunhof, am 11. Dezember 1917, Der Bürgermeister. Attes umsonst! Der Tiefpunkt der Verzweiflung scheint in Italien unter dem niederschmetternden Eindruck der November- ereig^iste erreicht — und vorläufig noch nicht wieder über wunden zu sein. In Rußland zeigen sich wenigstens dank dem tatkräftigen Eingreifen der Maximalisten bereits An sätze neuen Lebens, die Entschlossenheit der Führung reißt mehr und mehr auch die einsichtigeren Elemente des Volkes mit sich fort. In Italien dagegen mutz die allgemeine Mutlosigkeit einen so bedenklich hohen Grad erreicht haben, daß selbst den lautesten Kriegsschreiern der Herzschlag zu versagen beginnt. WaS der .Matin" für Paris und die Republik, das bedeutet der »Corner« della Sera" für Mailand und das Königreich: ohne das unverantwortliche Treiben dieser Hetzblätter wäre weder Frankreich in den Krieg hinein- gestotzen noch Italien zum Verrat am Dreibunde verführt worden. Beide Blätter haben ihren Willen durchgesetzt — und würden wahrscheinlich, wenn sie sich jetzt noch einmal zu entscheiden hätten, ob sie ihr Land den gleichen Weg führen sollten oder nicht, trotz der schlimmen Erlebnisse dreier Kriegsjahre von ihrem schändlichen Gewerbe nicht lasten. Aber für den Augenblick läßt uns wenigstens das Mailänder Blatt einmal einen tiefen Blick in die italienischen Seelen stimmungen dieser Tage tun. Wie schon kürzlich der Schatz minister Nitti die Fortsetzung des Krieges als eine wirt schaftliche Notwendigkeit für Italien bezeichnete, weil, nun weil das Land, sich selbst überlasten, sterben und verderben müßte, so bestätigt jetzt auch der.Corriere della Sera": ohnedie Einfuhr aus den verbündeten Ländern würde das Land in einen so tiefen Abgrund stürzen, wie es sich keine Phantasie oorstellen könne. Allerdings, in wenigen Tagen haben wir alles verloren, was wir in 2^ Jahren auf gebaut hatten, auch die Hoffnung auf Gebiete, in dekten wir unsere Fahnen aufpflanzen wollten. Alles Blut ist umsonst vergossen worden, und alles deutet auf einen Zusammenbruch hin. Aber soll die italienische Nation untergeben? Darum handelt es sich jetzt. Unser Herz ist so schwer, daß wir keine Worte finden, um es auS- zudrücken; nur das eine sei gesagt, daß jetzt keine Zeit ist, an unsere Schwächen, Fehler und Irrtümer zu denken; später werden wir Italien neu aufbauen. Und nun kommt das schöne Versprechen, daß man später an Schulen für die Unwissenden und an Brot für die Armen denken wolle, überhaupt den Staat nach neuen Grundsätzen der Liebe und Großmut aufbauen werde — jetzt aber solle man nicht diejenigen anklagen, die den Krieg gewollt haben, sondern nur helfen, die schreckliche Krisis zu überwinden; sonst wäre alles umsonst. . . Ach ja, wir glauben gern, daß dieser Notschrei des Blattes aus tiefstem Herzensgrund emporgestiegen ist, den« die Dinge stehen schlimm für Italien, sehr schlimm. Mit Rußland und Rumänien brechen alle seine Absichten auf eine grundlegende Umgestaltung des europäischen Ostens schmählich zusammen, Görz und Triest, Bozen und Trient sind ihm unerreichbarer als je, und eS gilt jetzt nur noch da» nackte Leben zu retten, nicht mehr. Dabei da» schimpflich« Bewußtsein, in seinen Entschließungen u» Sein oder Nichtsein gänzlich unfrei geworden -u sein, angewiesen auf Gnade und Ungnade der neuen