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schrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Sachs. Landeszeitung Lllustr. Sonntagsbeilage Sernfprecher Re. I für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz,Threna re. Erichelnl wöchentlich dreimal: Dienslag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vierleljährl. l Mk. 75 Pfg., monail. 60 Pfg., durch die Posl bezogen inkl. der Postgebühren 2 Mk Anzeigenpreis: die fünsgespaltene Korpuszeile l5 Psg., auswärts 20 Pfg. Amtlicher Teil 40 Psg. Reklamezeile 40 Pfg. Beilagegebühr pro Tausend 10 Mk. Annahme der Anzeigen bis 10 Uhr vorm. Nr. 1l6. Dienstag, den 2. Oktober 1917. 28 Jahrgang. Amtliches. Verkehr mit Spanferkel. Zur Behebung von Zweifeln und Unklarheiten wird auf fol gendes hingewiesen: l. Nach der Verordnung vom 25. Mai l9l6 über den Kandel mit Ferkeln und Läuferschweinen (Sächs. Staatszeitung Nr. l24) ist im Königreich Sachsen der Aufkauf von Ferkeln und Läufer- schweinen nur den mit Ausweiskarte versehenen Mitgliedern des Viehhandelsverbandes gestattet. Lediglich der nicht gewerbs mäßige Aufkauf von Ferkeln zur Mast steht Personen, die die zu erwerbenden Tiere selbst mästen wollen, frei. 2. Mit Ermächtigung des Kriegsernährungsamts sind die Kom munalverbände angewiesen worden, Kausschlachtungen von Ferkeln zu genehmigen und hierbei ausnahmsweise nur '/. des Schlachtgewichts anzurechnen. Diese Anweisung schließt eine Be freiung von der Vorschrift über die Kaltefrist von 6 Wochen in sich, sie bezieht sich jedoch nur auf solche Fälle, in denen der Be sitzer das zu schlachtende Ferkel seil der Geburt selbst gehalten, also nicht erst erworben hat. 3. Im übrigen bestehen sür Spanferkel und Spanferkelfleisch keine Sonderbestimmungen in Sachsen: letzteres unterliegt also nach wie vor dem Fleischmarkenzwange. Dresden, am 27. September 1917. Ministerium des Innern. Auf Brotaufstrichbezugsmarke Nr. 5 werden vom 4. bis mit 8. Oktober 125 § Zuckerhonig sür 14 Pfg. abgegeben. Abgabe an Kändler bei den Warenverteilungsstellen: 3. Oktober. Gefäße sind mitzubringen. Grimma, 29. September 1917. 4588 c l.. Der Bezirksverband der König!. Amtshanptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. Kartoffel-Ernte. (Fortsetzung). Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 14. Sep- tember 1917 — 1358 — wird folgendes bestimmt: Die Kartoffelerntelisten sind von den zur Führung ver pflichteten Erzeugern aufzurechnen. Die aufgerechnete Gesaml- kartoffelmenge ist unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen. Die erstmalige Aufrechnung hat am 5. Oktober zu ge schehen, die geerntete Menge ist bis 6. Oktober der Gemeinde anzuzeigen. Von da ab müssen die Listen wöchentlich — jeweils am Freitag — ausgerechnet und die geernteten Mengen der Gemeinde spätestens am Sonnabend mikgeleilt werden. Selbständige Gutsbezirke machen die Anzeigen in derselben Frist beim Bezirksverbande. Die Gemeinden zeigen die Gesamtmengen der in den einzelnen Zeiträumen geernteten Kartoffeln jeweils bis zum darauffolgenden Dienstag, erstmalig also zum 9. Oktober 1917 dem Bezirksverbande an. Am 10. November 1917 sind die Kartoffelerntelisten von den Erzeugern bis zu diesem Tage weiter aufgerechnet bei der Gemeinde abzugeben; diese hat die Listen der zum Dienstag, den 13. November 1917 fälligen Anzeige beizufügen. Im übrigen bleibt die Bekanntmachung vom 14. dieses Monats — tt 1358 — in Kraft, Ziffer l Absatz 3 dieser Bekanntmachung erledigt sich vorläufig. Grimma, 26. Eepiember 1917. 1358 c. Der Beztrksverband der Königlichen Amtshanptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amtshauptmann. Die Reichsbekleidungsstelle hat den Bezirksoerbänden zur Deckung des dringendsten Bedarfs der bedürftigen Bevölkerung einen Posten Männersocken, Frauen- und Kindersirümpfe angeboten. Der Verkauf soll durch Vermittelung von Kleinhändlern und Gewerbetreibenden des hiesigen Bezirks, die schon vor dem Kriege Kleinhandel mit diesen Gegenständen betrieben haben, ersolgen. Die Preise sind niedrig. Sie können bei der unterzeichneten Bckleidungsslelle erfragt werden. Die Fracht geht zu Lasten des Bestellers. Dieser darf zur Deckung seiner Unkosten und für Nutzen einen Aufschlag bis zu 15°/» des von ihm gezahlten Preises berechnen. Bestellungen von Klein händlern und Gewerbetreibenden können nur bis zum 5. Oktober 1917 angenommen werden. Grimma, 27. September 1917. 251 kekl. Die Kriegswirtschaftsstelle im Bezirksverbande der Kgl. Amtshanptmannschaft. I. V.: Assessor Dr. Benecke. Die gewerblichen Betriebe, die monatlich mehr als 10 t Kohlen verbrauchen, hoben ihren Bedarf für Monat November in der Zeit vom 1.—5. Oktober 1917 anzumelden. Für die Meldung sind neue Vordrucke, die unter anderem vom Bezirksverbande der Königlichen Amtshauptmannschaft bezogen werden können, zu verwenden. Grimma, 1. Oktober 1917. ko. 653. Der Bezirksoerband der Königlichen Amtshanptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amlshauptmann. . WW kl MM Mil II Mil. Iäß1ick km- uns kückraklungen: Verringung 4^^. Kei ' »jäkrlicker ^üncltgungskrlst 4'/, OroLors kinlsgon dst lang. KLncklgung koNoro NnvrZtre. OesekLklsreK: 2—1 Vtu. poslsekeekkonto: l.elpr>8 ^i-, I07SZ. Mk» reichvel striegtSNleibe bei jeser Lank, Zp-lk-tre, ifreaitgek-tte«»an, cede«rverticher«»g5 - Serelltchalt, portmrtsli. 1 .) Zum gewerbsmäßigen An- und Verkaufe von Wild nach 8 13 der Ausführungsverordnung des Königlichen Ministeriums des Innern über den Verkehr mit Wild vom 4. September 1917 — SSchs. Staatszeitung vom 8. September 1917 — find zugelassen worden: Robert Müller Josef Seidel Bernhard Florenz Eckardt Kulda Martha vhl. Nebe Otto Weck Otto Dünnebier Otto Kagelweid Carl Sander Earl Richard Schroth Clara vhl. Thiele Elise ver«, Werner Kulda vhl. Ströller Wilhelmine veno. Commichau- Kohnbach. Die Ländler haben den Anweisungen des Bezirksverbandes hinsichtlich des Weiterverkaufs des angekausten Wildes Folge zu leisten 2 .) Muskelfleisch von Rot». Da«», Schwarz» und Rehwild unterliegt dem Fleischmarkenzwange (V,„ Anteil — 50 gr). Lasen unterliegen dem Fleischmarkenzwang« nicht, dagegen dürfen sie nur auf Kafenkarten abgegeben werden. 3 .) Die Lasenkarten geben keinen Anspruch auf Belieferung. Sie werden aus Antrag von der Ortsbehörde ausgegeben. 4 .) Jeder Laushalt erhält für 1 bis 3 ihm angehörende Per- sonen 1 Kasenkarte. Kinder unter 6 Jahren werden nur zur Kälfte gerechnet. Personen ohne selbständigen Kaushalt (Untermieter) er- ! halten keine Kasenkarte. Krankenhäuser, Gastwirtschaften und dgl. (Großverbraucher) dürfen sür je 1 bis 4 ständige Derpflegsgäste 1 Karte erhalten Als ! stündiger Verpflegsgast gilt, wer regelmäßig mindestens eine Kaupt- § Mahlzeit in dem Betriebe einnimmt. > Iagdberechtigke erhalten keine Kasenkarte. Jäger können gegen Vorweisung ihrer Jagdkarte eine be sondere Kasenkarte erhalten. 5 .) Zuwiderhandlungen werden nach 8 6 der Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 12. Juli 1917 bestraft. Grimma, 27. September 1917. 40 6S. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Geh. Reg.-Rat v. Bose, Amishauptmann. Heil Hindenburg! Lum 2, Oktober 1917. Siebzis Jahre zählt mit diesem Tage der Leben-» lauf Le- Mmme-, den da- Schicksal dem deutschen Bölke bestimmt und vorbehalten hat für Lie letzte Ent scheidung der — ach schon so ost gestellten — Frage, ob es wert und ob es fähig ist, eine führende Rolle in der Geschichte der Menschheit zu spielen. Ein Riesenmaß von Kräften hat dazu gehört, um den Preußenstaat der Hohenzollern allen inneren und äußeren Widerständen rum Trotz zum macht vollen Kaisertum LeS deutschen Rei che- zu erweitern: der rechte Bau herr und der rechte Baumeister waren zur Stelle, als die Stunde für diese schwer« Arbeit ge kommen war. Für Jahrzehnte mochte ihr stolze- Werk sich selbst und denAnforderungen unseres VolkStumS genügen, nicht sür die Ewigkeit. Der Zeitpunkt mußte kommen, da wir über die Grenzen eine- europäischen Kontinentalstaates hinau-wuchsen, da die Früchte unseres Fleißes, unserer geistigen Regsamkeit, unserer industriellen Anstrengungen auch jenseits der Meere Aufnahmeund Anerkennung suchten und wir damit in wirtschafttpolitischenWettbewerb mit den alten großen Nationen treten mußten, denen schon lange vor unS die Möglichkeit geboten war, mit gesammelter Krast sich in der Welt zu betätigen. Die Hoffnung und der Wunsch, in friedlichem Nebeneinander mit ihnen unserer Bestimmung weiter nachgehen zu können, sollten sich nicht erfüllen. Wieder stellten sich Haß und Neid unS gebieterisch in den Weg, wieder mußten wir zu den Waffen greifen, um unser angeborenes Recht auf freie Entwickelung und Ausbreitung über die Erde zu verteidigen. ES ist — wir wollen es wenigsten- glauben — der lebte Krieg, den wir führen müssen; aber gerade darum sollen wir unter allen Umständen daran verhindert werden, ihn zu gewinnen. So istesgekommen baß England ein Volk nach dem andern in den feindlichen Ring hineinzog, der uns zerdrücken soll, und daß wir trotz glänzendster Waffentaten nach mehr als dreijährigem schweren Ringen noch immer nicht wieder zu friedlicher Arbeit zurüÄehren können. Aber da- Schicksal hat eS auch diesmal gut mit unS gemeint. E» hat unS in Hindenburg den Mann gegeben, den wir brauchten, um*unier von allen Setten bedrohtes Dasein zu behaupten, - Colditz, - Grimma, - Wurzens - Naunhof, Kugfüßrung «l!vr bankmässig«!, KssolEs. Mn nvkmvn 2sieknungvn sufüiv neue VII. 0sut8vkvKpivg8SnIvike (4Vs°/o 8vkLtrsntzvei8Ungen u.5"/o/Lnlvihe) ru äsn Onigmsldsümgung. 8p68enff-ei entgegen. M MW« «M RMl , '1'eleKrsmw-^äresse: kt«» Leipzig. t'ervsprvok-^vsoiUüssv 4001 u. 19154. kvstsekvok-ltvvto 50355. M U « vrimwLkeke 8trLS8v LS, r (LiogLoe:N1kolLl8trL88v2.)