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Nachrichten für Naunhof Amtlicher Anzeiger Iflustr. Sonntagsbettag» Sachs. Landeszeitung Fernsprecher Nr. 2 für die Gemeinden Albrechtshain, Althen, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Engelsdorf, Erdmannshain, Fuchshain, Groß- und Kleinstetnberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Seifertshain, Sommerfeld, Staudtnitz,Threna re. Erscheint wöchentlich 3 mal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, abends 6 Uhr. Bezugspreis vierteljährlich 1 Mark 50 Pfennige ausschließlich des Postbestellgeldes. Anzeigenpreis: die fünfgespaltene ^orpuszcile 12Pfg. An erster Stelle und für außerhalb der Amtshauptm. Grimma 15Psg. Reklamezeile 30 Pfg. Bei Wiederholung Ermäßigung. Beilagegebiihren nach Übereinkunft. Anzeigen-Annahme bis vorm. 10 Uhr. —- - - > ' - Druck und Verlag: GünzLEglciu Naunhof. Mittwoch, den 21. Februar 1917. Nr. 21. 28. Jahrgang. Amtliches. Schlachtverbot für Schaflämmer. Im Interesse der zukünftigen Wolloersorgung wird die Ab schlachtung aller Schaslämmer bis zu 6 Monaten verboten, soweit sie nicht durch Krankheit oder andere ungewöhnliche Umstände notwendig und ihre gewerbliche oder Kausschlachtung deshalb ausnahmsweise vom Kommunalverdand genehmigt wird. Diese Verordnung tritt sosort in Kraft. Dresden, den l6. Februar 1917. Ministerium des Innern. Auf Warenbezugsmarke L No. 2 werden vom 22. bis mit 26. Februar NX) g Graupen oder Gerstengrütze für 6 Pfg. abgegeben. Anspruch aus eine bestimmte Sorte besteht nicht. Außerdem sind die Kändler noch mit deutschem Perlsago beliefert worden. Es ist jedermann berechtigt, aus dieselbe Warenbe- zugsmarko noch 25 davon sür 5 Pfennige zu entnehmen. Abgabe an Kändler bet den Warenverteilungsstellen: Mittwoch, den 21. Februar. Grimma, 19. Februar 1917. 859 N. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann o. Bose. Es ist möglich geworden, für die nächsten Wochen eine um 25 g erhöhte Wochenkopfmenge anFleisch sicherzustellen. Es können dem nach bis auf weiteres als Wochenbedarf 178 x Fleisch oder 'Wurst oder Speck oder Rohfett auf jeden Kopf, für jedes Kind unter 6 Fahren IVO x, betm Fleischer angemeldet und entnommen werden. Diese Bekanntmachung tritt am 19. Februar dieses Jahres derart in Kraft, daß in der mit diesem Tage beginnenden Woche schon die erhöhte Menge entnommen werden darf, Grimma, 16. Februar 1917. 22t ffl. Der Bezirksoerband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann v. Bose. Gersteablieferung. Nach einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern — Landesledensmittelamt haben diejenigen Landwirte, die bis Ende Februar die abzuliefernden " ihrer Gerstenernte nicht abgeltesert haben, Enteignung zu gewärtigen. Der Bezirksverband empfiehlt daher dringend, die Gerste so- sort den Kommissionären der Reichsgerstengesellschoft anzubieten, die in den nächsten Tagen, voraussichtlich bis zum 25. Februar noch 32 Mk., später aber nur 30 Mk. für den Doppelzentner bezahlen. Im Falle der Enteignung beträgt der Preis keinesfalls mehr als 25 Mk. sür den Doppelzentner. Eine Befreiung von der Ablieferungspflicht kann bei dem dringenden Bedarfs an Gerste zur menschlichen Ernährung in keinem Falle gewährt werden. Grimma, 16. Februar 1917. 823 1.. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannfchaft: Amtshauptmann v. Bose. Milchtransportkanne«. Der Bezirksverband ist in der Lage, die Lieferung von Milch- lransportkannen zu vermitteln. Etwaige Bestellungen müssen bis zum 23. dieses Monats beim Bezirksverbande eingehen. Die näheren Bedingungen können in der Kanzlei der Königlichen Amtshauptmann- schäft, Zimmer 7, eingesehen werden. Auch wird kurze schriftliche Auskunft erteilt. ! ! Grimma, 16. Februar 1917. 760 l.. Der Bezirksoerband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann v. Bose. Zinn-Gegenstände betr. Durch die Bekanntmachung des stellv. Generalkommandos XIX. Armeekorps sind die Bestimmungen über die Beschlagnahme von zinnernen Bicrglas- und Bierkrugdeckeln ausgedehnt worden aus sämt liche Kandlungen, Laden- und InstaUationsgeschäfte, Fabriken und Privatpersonen - ausgenommen Althündler —. die aus reinem Zinn oder aus Legierungen mit einem Zinngehalte von 75 v. K. und mehr bestehende Decke» von BieralSsern und Bierkrügen, einschließ lich der dazugehörigen Scharniere erzeugen oder verkaufen oder zum Zwecke des Verkaufs in Besitz oder Gewahrsam haben. Die Gegen stände sind 1. aus besonderen bei der Königlichen Amtshauplmannschasl zu.entnehmenden Vordrucken hier zu m-lden und 2. bis zum 28 Februar 1817 bei einer der Metallsammel- stellen in den 8 Städten des Bezirks oder der Landgemeinde Borsdorf abzuttesern. Von der Verpflichtung zur Meldung und Ablieferung ausge nommen sind Deckel und Scharniere von zinnernen Krügen und Po- Kalen, sowie Deckel-Ränder, -Einfassungen und -Scharniere aus Zinn, sofern die dazugehörigen Deckel nicht aus Zinn bestehen. Welche Zinn-Gegcnstände freiwillig abgeltesert werden können, ohne der Beschlagnahme pp. zu unterliegen, kann bei den Gemeinde- behörden oder Metallsammelftellen erfragt werden. Aus die mit dem 28. Februar 18! 7 sHttekWde Ablieferungs frist wird, auch soweit die fraglichen Gegenstände aus «ostwirtschasts- und Schankbetrieben pp. schon enteignet worden sind, noch besonders hingewiesen. Die mittels Bekanntmachung vom 4. Oktober 1916 — LII 1521 — erlassenen Ausführungsbestimmungen bleiben in Kraft. Grimma, 17. Februar 1917. L II 375. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Amtshauptmann v. Bose. Geflügel Verkauf In der Geflügelhandlung von Ströller, Oststrabe 2 kommen von heule ab wieder gefrorene Holländer Enten und gefrorene Holländer Hühner zum Verkauf. Naunhof, am 20. Februar 1917. Der Bürgermeister. WM llii WiÄM »MW II »Mills. Lin- unä stückratilungen: Verzinsung 4"„. Lei '/rjäkrlictier ^Ünäißunß8tri8t 4' OröLere kinlaxen del lang. flunUixunx dotiere 2!ns«Zt^o. : y—1 vkr. Noslscveokkonto: relprlx ktr. 10783. Vie Deckung. In wenigen Tagen tritt der Reichstag wieder zu sammen, um diesmal bis zur Osterpause ohne größere Unterbrechungen durchzuarbeiten und die notwendigen parlamentarischen Kriegsgeschäfte zu erledigen. Das Pro gramm wird umfänglicher sein als je zuvor seit Ausbruch des Krieges, und es wird weiser Selbstbeschränkung be dürfen, wenn alles zur rechten Zeit in Ordnung kommen soll: aber da der gute Wille vorhanden ist, wird auch der Weg zum Ziele sich finden. Daß es jetzt nicht so sehr aufs Reden ankommt wie auf rasches Handeln, braucht unserer Volksvertretung nicht erst besonders gesagt zu werden. Im Vordergründe ihrer Arbeit wird die Deckung des Kriegsbedarfs stehen. Eine neue Kreditforderung von 15 Milliarden soll die für die Fortführung des Krieges nötigen Mittel sicherstellen, und der Fehlbetrag von rund zwölfhundert Millionen, die durch den vermehrten Zinsen dienst des Reiches im Haushalt für 1917 offen bleibt, soll durch neue Steuern aufgebracht werden. Hier wird einmal eine Kohlenabgabe vorgeschlagen, die vom Wert — also nicht vom Gewicht — der geförderten Kohle erhoben werden soll und von den Gruben vermutlich auf die Ver braucher abgewälzt werden wird: dann eine Besteuerung des Personen- und Güterverkehrs, worüber ja der preußische Eisenbahnminister vor einigen Wochen schon Andeutungen machte; und endlich ein Zuschlag zur Kriegs steuer, die eben jetzt zum überhaupt erstenmal veranlagt wird und danach nicht zu den ursprünglich vom Reichs tage festgelegten Steuersätzen, sondern von vornherein gleich mit höheren Beträgen umgelegt werden soll. Man weiß, daß es sich hier eigentlich um die Erfassung der wirklichen Kriegsgewinne gehandelt hat, daß dieser Gedanke aber unter den Händen des Reichstags so umgestaltet wurde, daß schließlich eine nahezu allgemeine Vermögenssteuer dabei herauskam, die neben der schon 1914 beschlossenen Besitz steuer zur Hebung kommt. Wir haben also diesmal wieder die übliche Mischung: eine direkte Steuer mit einer in direkten und einer Verkehrsabgabe im holden Verein, also für jeden Geschmack etwas, und niemand kann sich be klagen, daß gerade seine Lieblingsspeise etwa ver schmäht werden solle. Im übrigen wird aber gar kein Hehl daraus gemacht, daß man weniger auf ideale Schönheit des Steuersystems als auf rasche Ergiebigkeit und auf möglichst einfache Handhabung der Steuerveranlagung Bedacht genommen hat: zu grund legenden Neubauten auf diesem Gebiete fehlt jetzt ebenso die Zeit wie zu umständlichen Erhebungsarten das er forderliche Beamtenmaterial. Der Reichstag wird sich diesen Gesichtspunkten ganz gewiß nicht entziehen wollen, darüber hinaus aber selbstverständlich alle Einzelheiten der Vorlagen und die von ihnen zu erwartenden Wirkungen auf unser Wirtschaftsleben mit bekannter Gewissenhaftigkeit nachprüfen. Im übrigen ist der Haushaltsentwurf für 1917 nicht viel mehr als eine Wiederholung seines Vorgängers. Auch er mußte noch mit der Unsicherheit der Kriegsdauer rechnen und sich infolgedessen im allgemeinen darauf be schränken, die Ansätze des letzten Friedensetats abermals zu übernehmen. Für Verzinsung und Tilgung der Reichs schuld sind diesmal schon etwas mehr als 3^2 Milliarden Mark erforderlich, der Schatzanweisungskredit soll, um der Finanzverwaltung bei der Flüssigmachung der neuen Kriegskredite einen größeren Spielraum zu geben, auf drei Milliarden erhöht werden. Neue Etatsstellen werden nicht beliebt, bis auf wenige Ausnahmen. So soll im Reichsamt des Innern wegen der stark angewachsenen Geschäfte ein neuer Unterstaatssekretär geschaffen, und bei der Reichspost- und Telegraphenverwaltung sollen 325 höhere, 4045 mittlere, 3000 weibliche und 7120 untere Beamtenstcllen neu bewilligt werden. Daneben ist aber eine Prüfung der Frage eingeleitet, in welcher Weise die Zahl der im Reichsdienst beschäftigten Beamten und der fortgesetzt wachsende Aufwand an Beamtengehältern herab gemindert werden kann. Auch bei den einmaligen Aus gaben hat man sich wieder die größte Zurückhaltung auf erlegt, doch soll für die Beamten im Ruhestand nach wie vor durch Unterstützungen gesorgt werden, und daß für die Kriegsbeschädigten und die Witwen der im Kriege Gefallenen nach Kräften getan wird, was die Sicherung ihrer Zukunft, ihres Wohnungsbedürfnisses usw. erfordert, versteht sich von selbst. Die Grundlagen unserer Finanzwirtschaft sind gesund, und sie gesund zu erhalten, ist die Aufgabe des neuen Haushaltsentwurfs, der daran fest hält, daß die Zinsen lasten der Kriegsschulden nicht aus Krediten, sondern aus neuen Einnahmen gedeckt werden müssen. Wie gute Er fahrungen wir mit diesem System bisher gemacht haben, ergibt insbesondere ein Vergleich mit Frankreich, dessen Staatsnoten Ende Januar nur zu 19°/» mit Gold gedeckt waren, während die Noten unserer Reichsbank zu 32,1 o» Metalldeckung hinter sich hatten. Trotzdem brüstet man sich natürlich in Paris mit der eigenen Finanzlage und sucht die Welt glauben zu machen, daß wir bald am Ende unserer Kraft angelangt sein würden. Lassen wir die gallischen Prahlhänse ruhig ihr Gewerbe fortsetzen und geben wir stach wie vor dem Reiche, was des Reiches ist. Das wird die beste Antwort sein, die wir erteilen können. Politische Kunälcbau. Deutsches Keich. * Halbamtlich schreibt die Nordd. Allgem. Zeitung: Gegenüber den immer wieder in einzelnen Zeitungen ver öffentlichten Nachrichten über den Inhalt einer künftigen Reform des preußischen Wahlrechts stellen wir aus drücklich fest, daß k-ine Stelle in der Lage ist oder sein kann, zutreffende Nachrichten zu verbreiten. Wir verweisen auf die vom Minister des Irmern wiederholt im preußischen Abgeordnetenhaus abgegebenen Erklärungen, bei denen es sein Bewenden haben muß. 4- Dem am 22. Februar zusammentretenden Reichstag liegt eine gemeinsame Bitte sämtlicher in unseren Kolonien wirtschaftlich tätigen Unternehmen vor, die die Schaffung eines kolonialen Entschädigungsgesetzcs zum Gegenstand hat. Seit langer Zeit schon hofften die Unternehmen, daß die Regierung ihnen grundsätzlich denselben Anspruch auf Entschädigung gewähren werde, wie den Ostpreußen und Elsässern. 4 Nachdem die französische Agence Havas bereits die spanische ^-Boot-Note an Deutschland mitgeteilt hatte, wird jetzt ihr Wortlaut auch deutscherseits veröffentlicht. Er stimmt im großen Ganzen mit dem französischen Text überein, lautet an einzelnen Stellen aber nicht so schroff wie dieser. Spanien hält den ungehemmten U-Boot-Krieg besonders wegen der Ausdehnung des angeblichen Zer störungsrechtes auch auf die Vernichtung neutraler Nicht kämpfer für unvereinbar mit dem Völkerrecht. Zugleich erklärt die spanische Regierung, daß sie bereit ist, zu einem geeigneten Zeitpunkte die Initiative zu ergreifen und ihre Stütze jeder Bestrebung zu leihen, die zu einem tagtäglich sehnsuchtsvoller herbeigemünschten Frieden führen kann. Sie bezweifele nicht, daß die deutsche Regierung sich von den Gefühlen der Freundschaft, die beide Länder verbinden, leiten lassen, und daß sie ferner innerhalb der harten Not wendigkeiten des schrecklichen modernen Krieges Mittel 4 In einem Gespräch mit einem Münchener Schrift steller hat sich der bayerische Ministerpräsident Graf Hertling über die Notwendigkeit des lll-Boot-Krieges ausgesprochen. Der Krieg müsse jetzt unter allen Um ständen und mit allen Mitteln zum Abschluß gebracht werden. Der Zweck unseres Krieges war die Verteidigung gegen die feindlichen Angriffe. Diesen Zweck haben wir vollständig erreicht, und können jetzt unseren Verteidigungs zustand unbegrenzt lange aufrechterhalten. Aber auch unsere Gegner können theoretisch den Krieg ins Endlose fortsetzen, vorausgesetzt, daß sie die Zufuhr von Kriegs material über See aufrechterhalten können. Wenn wir also den Krieg jetzt endlich zum Abschluß bringen wollen, müssen wir diese Zufuhren abschneiden. Das Mittel hierzu gibt uns unsere Unterseeflotte. Der Krieg geht seinem Abschlusse zu, der Endkampf wird von unerhörter Furchtbarkeit sein, aber er muß ausgekämpst werden. Unsere Feinde wollen es so, nicht wir, wir wissen, daß wir auf unsere Kraft vertrauen können und wir werden die letzte Phase des Krieges durchkämpfen bis zum Ende <»„8 MS Osrerreicft-QngLrn. x Der stets umfangreicher werdende Wirkungskreis ließ eine Trennung der Ämter des Chefs des Krtegsmini- steriums (Marinesektion) und des Rottenkommandanten als zweckmäßig erscheinen. Der Chef des Kriegsmini steriums (Marinesektion) mit dem Amtssitz in Wien leitet dieses Amt selbständig, das wie bisher die höchste Behörde für alle die maritime Wehrkraft der Monarchie angehenden Angelegenheiten bleibt. Der dem Armeeoberkommando unmittelbar unterstellte Flottenkommandant übt das Be- fehlSrecht in strategisch-taktischer Hinsicht auS.