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« r«« r- r, ? -i Si; s-? s-^ 3 3 8-L7 3 SrrS L s? ? 7 L Z? 2 3k; L3 8V 7Ls-.?Z»?ZZ.^A^T Wir geben hierdurch bekannt, bah die seit dem 1. April 1904 gilligcn 8s- «limmungsn, die Aufnahme von Kranke» in das städtische Kranken- Hans zn Schandan betr., in folgender Weise abgsÄnüIvnt worden sind: 8 2. Einteilung der Kranken, Leistungen nnd Zahlungsbedingungen. Die im Krankenhause Aufnahme findenden Kranken zerfallen in 4 Klassen. Nach der Zugehörigkeit zu diesen Klassen bestimmen sich die Leistungen und Verpflegsätze. n. Die Klasse I besteht aus den Kranken, für welche ein besonderes Zimmer beansprucht wird. Der tägliche Verpflcgsatz in dieser Klaffe beträgt für hiesige er wachsene Kranke 5 M., für auswärtige erwachsene Kranke 9 M., für hiesme erkrankte Kinder unter 14 Jahren 4 M., für auswärtige erkrankte Kinder unter 14 Jahren 6 M., wofür Wohnung, Kost, Heizung, Brleuchtung, Wartung und Pflege, sowie Bettwäsche und deren Reinigung gewährt werden. Unter hiesigen Kranken Im Sinne dieser Bestimmung sind solche zu verstehen, die in Schandau dauernd wohnen oder die sich daselbst nicht bloß vorübergehend aushaltcn oder die hier den Unterstützungs- wohnsitz haben; alle anberen Kranken, insbesondere also auch solche, die sich in Schandau bloß vorübergehend aufhalten, gelten als auswärtige Kranke. Es ist jedoch den Kranken nachgelassen, sich auch selbst zu beköstigen. Wird von dieser Füglichkeit Gebrauch gemacht, so tritt eine entsprechende Ermäßigung des Verpflegsatzes ein, über deren Umfang der KrankenhauS- Ausschuß, in dringlichen Fällen aber der Vorsitzende desselben befindet. Für ärztliche Behandlung, Medikamente und Verbandmittel haben diese Kranken ebenfalls auf eigene Kosten, jedoch unter Beobachtung der Bestimmungen des 8 4 Sorge zu tragen. Angehörige von Kranken der Klaffe I können mit ärztlicher Ge- , nehmigung in demselben Zimmer gegen eine besondere Entschädigung von 8—4 M. täglich, worin natürlich Beköstigung nicht inbegriffen ist, unter gebracht werden. Die Kosten sind, soweit möglich, im voraus, bei länger andauernden Krankheiten von Woche zu Woche pränumerando zu bezahlen. Fernsprechstelle Nr. 22. Die „Sächsische Elbzeitung" erscheint DienStag, Donners« tag und Sonnabend. Die Ausgabe des ViatteS erfolgt TagS vorher nachm. -t Uhr. AbonnementS-Prei» viertel jährlich 1 Mk. 5« Psg., zwei- ckonatliih I Äk., «lnmonai- lich M Psg. Einzelne Nummern tO Ps. Alle kaiserl. Postanstalten. Postboten, sowie die ZeitungSträger nehmen stets Bestellungen auf die „Sächsische Elbzeitung" an. Sönnabendk. „Miflr. tliUkrhallnngMatt". MW ÄptWi«. Amtsblatt sSl W MMt MWA, bas AchWt ßWtMmt Nb Stil Skbtrat ja S-Nb», same s» da NMMicknt za WM. DniÄ lind Vrtlag: Legler K Zeuner Nachf. — Verantwortlicher Redakteur: Paul Runge, Schandau. Tel.-Adr.: Elbzeitung. Inserate, bei der weiten Verbreitung d.Bl. von großer Wirkung, sind Montag», MittwochSundFreitag» biS spätestens vormittag» 9 Uhr aufzugeben. Preis für die gespaltene CorpuSzeile oder dereti Raum 15 Ps. stabellarische und komplizierte nach Übereinkunft.) AuSwärt. Inserate 20 Pfg. „Eingesandt" ü. „Reklame" 80 Pf. die Zeile. Bei Wiederholungen ent sprechender Rabatt. Alle vierzehn Tage „ieandwIrlschafUichc aellage« Inserate n-Annabmestellen: In Schandau: Expedition Zaukenstraße 184; in Dresden und Leipzig: die Annoncen - BureauS von Haasenstein s-Vogler, Invalidendank und Rudolf Moste : in Frankfurt a. M.: G. L. Daube L Co. ' Schandau. Sonnabend den «>. April 1909 >i . 53. Jahrgang. bei lhm sicher ruhn; ist dein Stachel nun, ist dein Sieg, o Hölle? Seht welch ein König! Er zerbrach Des Todes dunkle Pforten. Das stille Lamm, voll Schmerz und Schmach, Es ist zum Löwen morden. Und doch ist noch die weite Welt Voll Sünde, Not sind schreckest, Noch ist die Erd eist Todeüfclb, Trägt Dornen nur und Hecken. Herr, gieße Ströme stuf das Land, Laß Cedcrn blühen aus dem Sand Und Palmen in der Wüste! Wir werden O, Tod, wo Wo Macht weit die Tore in der Welt, Und hoch der Tempel Türen! Aus heißem Streite kommt der Held Mit großem Triumphieren. Sein Hleid strahlt wie der Sonne Glanz, Er trägt nicht mehr den Dornenkranz, Er trägt die Siegeskrone. Nun singet man von Sieg und Heil In der Gerechten Hütten. Denn Reich und Kron ist unser Teil, Das er am Kreuz erstritten. Der Herr ist unser, mir sind sein, In ihm stnd wir geschloffen ein, Mit ihm sind wir erstanden. Halleluja, mit uns ist Gott! Wer will uns noch verdammen? Ist auch die Sünde blutigrot, Und dröhn des Zornes Flammen, Hier ist der Mittler „Jesus Christ", Der für uns all gestorben ist, Ja, der auch aufcrstanden. Laß rauschen in des Geistes Wehn Erstorbene Gebeine, Und aus den Gräbern auferstehn Dir eine Heilsgemeine! Und führ der Völker vollen Chor Zur hcilgen Tempclstadt empor, Wo Licht und ewig Loben. Müller, l'k. /u ktlMiIsu. Geöffnet für Einzahlungen an jedem Werktage vorm von 9—12 Uhr und nachmittags von 2—4 Uhr, für Rückzahlungen an jedem Werktage vormittags von 9—12 Uhr. Linasua» Z^o/g. Amtlicher Teil. Herr Rentier Oskar Karl Kämpfer hier hat die Geschäfte des Friedens richters für die Orte Schandan, Rathmannsdorf und Wendischfähre wieder übernommen. Schandau, am 8. April 1909. Königliches Amtsgericht. Folgende im Grundbuchc auf den Namen des Mühleubesitzers August LmU IVIittLWvksnIing eingetragenen Grundstücke sollen am 8. Juni IW, mmillags 1v Ahr an der Gertchtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Blatt 37 des Grundbuchs für Waltersdorf, nach dem Flurbuche 31,5 Ar groß, bestehend aus der Mahl- und Schneidemühle Nr. 35 des Brandkatasters für Waltersdorf, nebst Hofraum Nr. 168 des Flurbuchs und dem Kiefernhochwald Nr. 167». des Flurbuchs, einschließlich 2571 M. 50 Pf. für Inventar auf 61571 M. 50 Pf. geschätzt, mit 230,01 Steuereinheiten belegt. 2. Blatt 107 des Grundbuchs für Porschdorf nach dem Flurbuche 90,2 Ar groß, auf 3400 M. geschätzt, bestehend aus einer Wiese und einer unter Nr. des BrandversicherungskatastcrS für Waltersdorf mit eingetragenen Scheune, 30,66 Steuereinheiten belegt. Gebäude Nr. 40 des Brandkatasters sind zur Brandkassc mit 6440 M. cingeschätzt, Nr. 83», 836, 179 bis 183 des Flurbuchs. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 28. August 1908 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigcrungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe von Geboten anzumclden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigcrungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgcsetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens hcrbei- führen, widrigenfalls für das Recht der Verstcigerungscrlös an die Stelle des ver steigerten Gegenstandes tritt. Schandau, den 4. April 1909. Königliches Amtsgericht. 3. Blatt 109 des Grundbuchs für Porschdorf, Wiese, nach dem Flurbuche 51,5 Ar groß, auf 1500 M. geschätzt mit 26,88 Steuereinheiten belegt; alle drei Grundstücke als Gesamtheit einschließlich Inventar ans «SvvO M. geschätzt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 27. Juli 1908 bczw. 26. Februar 1909 verlautbarten Ver steigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Ver steigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nach- llesctzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung cntgegeüstehendes Recht haben, werden ausgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Clnstcllung des Verfahrens herbcizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigc- rungserlös cm die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Schandau, den 4. April 1909. Königliches Amtsgericht Da^ im Grundbuchc für Schöna Blatt 35 auf den Namen Kuala v Lauana 8sSunIiü,g eingetragene Grundstück soll am 2. Vllloher 1W, mMogs lü Ahr an der Gertchtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück — Bauergut — ist nach dem Flurbuche 12 Hektar 4,5 Ar groß und auf 17005 M. geschätzt, mit 312,75 Steuereinheiten belegt, die zugehörigen