Volltext Seite (XML)
WrM DD, Zikbenlchn und die UmgeMden. Imlsblull für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Psg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger IN Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger dafelbst. Ns. 108 Sonnabend, den 12. September 1886. BekarmLmachrmg, den Betrieb von Bäckereien und Conditoreien betr. Mit dem 1. Juli ds. I. sind die durch Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 4. März dss. Js. (Ncichsgesetz Seite 55) veröffentlichten, auf Grund des H l20s der Reichsgewerbeordnung vom Bundesrathe erlassenen Vorschriften über den Betrieb von Bäckereien und Conditoreien in Kraft getreten. Diese Vorschriften regeln die Arbeitszeiten der in Bäckereien und solchen Conditoreien, in denen auch Bäckerwaaren hergestellt werden, beschäftigten Gehülfen, Lehr linge und sonstigen den Gehülfen gleichzuachtenden gewerblichen Arbeiter, welche mit der Bedienung von Hilfsvorrichtungen (Kraftmaschinen, Beleuchtungsanlagen und dergl.) betraut sind, finden jedoch kein- Anwendung: 1 ., auf Gehilfen und Lehrlinge" die zur Nachtzeit, d. h. zwischen 8V2 Uhr Abends umd 0V2 Uhr Morgens, überhaupt nicht oder doch nur mit der Herstellung - oder Herrichtung leicht verderblicher Waaren, die unmittelbar vor dem Genüsse hergestellt oder hergerichtet werden müssen, (Eis, Cremes und dergl.) be schäftigt werden; 2 ., auf Betriebe, in denen regelmäßig nicht mehr als dreimal wöchentlich gebacken wird; 3 ., auf Betriebe, in denen eine Beschäftigung von Gehülfen oder Lehrlingen zur Nachtzeit lediglich iu einzelnen Fällen zur Befriedigung eines bei Festen oder sonstigen besonderen Gelegenheiten hervortretenden Bedürfnisses mit Genehmigung der unterzeichneten Behörde stattfindet. In jeder Betriebsstätte, auf welche die obengedachten Vorschriften Anwendung zu finden haben, sind an einer in die Augen fallenden Stelle eine den Wortlaut der Bundesrathsbestimmungen enthaltende Tafel, sowie eine mit dem pslizeilicheu Stempel versehene Kalendertafel auszuhängen. Beide Tafel sind in vorschriftsmäßiger Form in der Buchdruckerei von Krauße in Meißen zu haben. Die Abstempelung der Kalendertafel ist von den Ortsbehörden (Bürgermeister, bez. Gemeindevorstand «n-ntgelLlick vorzunehmen. Rät Rücksicht darauf, daß diejenigen Bäckereien und Conditoreien, welche von den obenerwähnten Vorschriften betroffen werden, mindestens ein Mal jährlich zu revi- birm sind, ergeht an die Ortsbehörden hierdurch Veranlassung binnen Tagen die Namen der in ihren betreffenden Ortschaften vorhandenen und hier in Betracht kommenden Bäcker und Conditoren anher anzuzeigen. Uebertretungen der obengedachten Vorschriften sind mit Geldstrafen bis zu 300 M., eventuell mit Haft zu ahnden. M eißen, den 28. August 1896. Königliche Amtshauptmannschaft. »Sil Schrseter. Bekanntmachung. Die Lieferung von etwa 4300 cdm. birk. Besenreisist vom bevorstehenden WnterWagc soll demnächst unter den in der städtischen Arbeits-Anstalt Köuigsbrückerstraße 117, ausliegenden Bedingungen vergeben werden. Preisangebote haben bis »UM 15. Oktober 1896 einzugehen. Städtische MheitSKUstaLt Dresden, am 7. September 18Y6. Der Verwalter. -—- Ker Gesetzentwurf über die Mänderung der Arbeitervertzcherungsgesl tze. .Der kürzlich im „Reichsanzeiger" veröffentlichte Ent ers ester Novelle zu den bestehenden sozialpolitischen ^rsicherungsgesetzen hat in der Presse fast aller Parteien fine weit überwiegend ungünstige Aufnahme gefunden, und , EE zwar mit Recht, wie wohl auch der aufrichtigste Freuud ""Km Sozialreform zugeben muß. Denn von einer zcit- Wäßen gründlichen Umgestaltung unseres gesammten ^weistr-Versicheruugswescns, wie sie nun schon wiederholt scheißen worden ist, kann bei diesem Stück- und Flick- verk keine Rede sein, dessen Inhalt selbst hinter den be- Midensten Erwartungen noch zurückbleibt. Die Novelle W auf die vielerörterte Frage einer einheitlicheren Ge ltung unseres sozialpolitischen Versicherungswesens eben- Mnig ein, wie auf die oft erhohene Forderung einer Zutreffenden Reform der Leistungen der Versicherung d». !> 5"^ die so wünschmswerthe Reform des Princips " Mittelbeschaffung läßt sie sich nicht weiter ein. Überhaupt ist das, was sie an Veränderungen und Jpcktive Verbesserungen vorschlägt, eigentlich nur auf das unserer großen sozialpolitischen Gesetze, auf die ^.wauditäts- und Altersversicherung, gemünzt. Aber auch kn Archen Abänderungen letzteren Gesetzes, welche der „gliche Entwurf formnlirt, stellen im Grunde genommen, h l m manchen Punkten wirkliche, anzuerkcunende, Ver- w a "M dar. Dies gilt namentlich von den Bestimm- siw? wwmch künftig die Altersrente nach denselben Grund- Mfegelt werden soll, wie die Invalidenrente, und Cmer die Reute in der untersten wie in der stiw, Lohnklasse erhöht werden soll. Weiter ist es zu- äu begrüßen, daß die Novelle überall eine Herab- dix 8 der Wartezeit vorschlägt, und daß sie weiter durch der ^Fassung des 8 151 die vielfach beklagten Härten ww N^vorschrift bezüglich der unzulässigen Eintragungen ^ine R ^rke in den Quittungskarten beseitigen will. i>ez FFM anderer Veränderungen von Bestimmungen und Altersversicherungsgesetzes, welche M Entwurf vorschlägt, sind jedoch ziemlich belanglos Otto und bedeuten höchstens kleine Verbesserungen. Allerdings enthält die Novelle dann noch eine recht wichtige Ver änderung, welche sich in der Bestimmung ansdrückt, wonach künftig jeder Versicherungsanstalt für ihren Bezirk ein Viertel der Kosten und Rentenlasten vorweg zur Last ge- fchrieben werden soll, während die drei anderen Viertel als gemeinsame Last der Versicherungsanstalten zu be trachten sein würden. Es wird demnach ein Ausgleich in den Vermögensverhältnifsen der verschiedenen Versicherungs anstalten bezweckt, welche Neuerung im Princip gewiß bei fällig zu begrüßen wäre; ob sie aber bei der Umsetzung in die Praxis den gehegten Erwartungen entsprechen würde, das erscheint ziemlich zweifelhaft. Im Sonstigen jedoch läßt die Novelle gerade die hauptsächlichsten Klagen über die bisherige praktifche Hand habung des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes völlig unberücksichtigt, diejenigen über die hervorgetretenen Uebelstände des Markensystems, der Quittungskarten, über den umständlichen bureaukratischen Apparat, den die Durch führung des ganzen Gesetzes erfordert, u. s. w. Ebenso verhält sie sich gegenüber den vielfach geäußerten und auch gerechtfertigter: Wmffch, die Krankenfürsorge gesetzlich sich ans 26, anstatt wie bisher auf 13 Woche», erstrecken, und dann die Jnvalidenfürforge mit der 27. Woche anstatt nach einem Jahr beginnen zu lassen. Es ist daher kaum zweifelhaft, daß auch der Reichstag, falls ihm die neue sozialpolitische Vorlage wirklich im kommenden Herbste unterbreitet werden sollte, zu derselben ebensowenig wie jetzt die von der öffentlichen Meinung ausgeübte Kritik, eine freundliche Stellung einnehmen wird. Vermuthlich dürfte die Novelle zu deu Arbeiterversicherungsgesetzen ein „stilles Begräbnis;" in der Commission, welche sich nnt ihr zu beschäftigen habe» wird, finden, falls regierungs seitig nicht vorher noch eine gründliche und wirkliche nam hafte Verbesserungen aufweisende Umarbeitung des Ent- wurfes beliebt werden sollte. — Tagesgeschichte. Die Begegnung zwischen Kaiser Wilhelm und dem Czaren hat durch den bedeutungsvollen Trinkspruch des deutschen Herrschers beim Paradediner in Görlitz eine überaus freundliche und verheißungsvolle Schlußbeleuchtung erfahren. In dieser Kundgebung, welche äußerlich dem 5. Armeekorps galt, ist von Kaiser Wilhelm offen die Ver sicherung ausgesprochen worden, daß Kaiser Nicolaus, „der Kriegsherr über das gewaltigste Heer", von den friedlichsten Gesinnungen beseelt sei, daß er seine Truppen nur znm Schutze der Kultur und des Friedens verwendet wissen wolle. Man irrt wohl nicht, wenn inan annimmt, unser Kaiser habe den Ausdruck dieser friedfertigen Gesinnungen seines gewesenen kaiserlichen Gastes aus dessen eigenem Munde bei dem intimen dreitägigen Zusammensein beider Monarchen auf schlesischen: Boden empfangen, was natür lich den Werth der Friedenskundgebungen von Görlitz nur erhöhen kann. Dann reihte Kaiser Wilhelm noch die weitere Versicherung an, daß der Czar mit ihm völlig übereinstimme in dem Streben, „die gesammten Völker Europas zusammenzuführen, um sie auf der Grundlage gemeinsamer Interessen zu sammel:: zum Schutze unserer heiligsten Güter". Dies ist ein erhebendes Friedenspro gramm, welches verdeutsche Kaiser im unmittelbaren: An schlusse an seine Zusammenkunft mit dem Czaren Europa verkündet hat, es bestätigt vollauf die Erwartungen, welche man von Anfang an ans die nun wieder beendigte Be gegnung der beiden mächtigen Monarchen setzen durfte. Im Ucbrigen allerdings steht wohl fest, daß die Aussprache zwischen den zwei Kaisern selbst wie die Konferenzen zwischen den in ihrem Gefolge in Breslau zusammcuge- troffenen deutschen und russischen Staatsmännern und die lange Audienz des Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe beim Czaren zu keinerlei besonderen Abmachungen geführt haben, deren es jedoch auch gewiß nicht bedurfte, da ebei: die Breslauer Entrevue das bestehende volle Einvernehmen Deutschlands und Rußlands in allen schwebenden Fragen der internationalen Politik klar ergeben hat. Die Kaisermanöver zwischen dem 5. und 6. Armee korps einerseits, den: 12. (sächsischen) Armeekorps und der 8. preußischen Division, welch' letztere mit der 3. sächstschen Division zu einen: besonderen (18.) Armeekorps sür die