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Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshatn, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Liudhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. Bezugspreis: Frei inS HauS durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich Frei ins Haus durch die Post Mk 1.30 vierteljährlich. Mit einem Illustrierten Sonntagsblatt und Landwirtschaftliche Beilage. Letztere aNe 1.4 Tage. Verlag und Druck: Gönz är Eule, Naunhof. Redaktion: Ang. Franz Hauschild, Nauuhof. Ankündigungen: Für Inserenten der Amtshauptmann schaft Grimma 10 Pfg. die fünsge» spaltene Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg. Bei Wiederholungen Rabatt. Die Naunho^r Rachnchkn erscheinen jeden Dienrwg, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Dalum des nachfolgenden Tages. Schluß der Auzeigcnanaabmc: Vormittags ll Uhr am Tage des ErlcheinenS. Nr. 3. Freitag, den 6. Januar 1905. 16. Jahrgang Bekanntmachung. Die ' in Naunhof wohnenden, iw Jahre 1885 geborenen Personen, sowie diejenigen Miltärpflichtigen, über deren Dienstverpflichtung endgültige Entscheidung noch nicht erfolgt ist, Huben sich in der Zeit vom 13. Januar bis 1. Februar 1SO5 in der hiesigen Ratserpedition zur Stammrolle anzumelden! Die ersteren haben, wenn sie nicht in Naunhof geboren sind, ein Geburtszeugnis, die letzteren ihren Losungsschein vorzulegen. Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militär pflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind. Die Anmeldung zeitig abwesender Militärpflichtiger liegt den Eltern, Vormündern, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren ob. Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 80 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Naunhof, am 3. Januar 1005. Der Bürgermeister. Willer. ,Wiemachtman das in Sachsens ii. Als einen weiteren nationalen Vorzug Sachsens führt der Verfasser die Gleichartig keit der sächsischen Bevölkerung an. Sachsen kennt keine Nationalitätenfrage, wie Preußen eine solche in der polnischen Frage besitzt. Zwar ist auch Sachsen nicht vollständig slawenrein, der slawische Stamm der Wenden ist vielmehr in der sächsischen Oberlausitz mit einer geschlossenen Siedelung von etwa 50 000 Köpfen vertreten. Die Wenden der sächsi schen Oberlausitz haben sich aber der slawi schen Propaganda bisher so wenig zugänglich gezeigt, daß von einer slawischen Frage in Sachsen nicht die Rede sein kann. Mit sehr tiefem und eingehendem, der Wichtigkeit des Gegenstandes angemessenem Verständnis behandelt der Verfasser die kon fessionelle Frage. Teilt Sachsen den Vorzug der Gleichartigkeit der Bevölkerung in na tionaler Hinsicht mit den übrigen größeren Staaten Deutschlands, außer Preußen, so steht es unter diesen in einer anderen Hin sicht, nämlich in der konfessionellen Einheit, sogar einzig da. Nicht weniger als 00 Pro zent der Bevölkerung gehören dem evangelisch lutherischen Bekenntnis an. Die evan gelische Bevölkerung Sachsens ist sich der be deutenden Vorteile, die sich aus der kon fessionellen Geschlossenheit für das Land er geben, wohl bewußt, ja sie ist es so sehr, daß es kaum etwas geben dürfte, worüber sie eifriger, fast kann man fagen mißtrauischer wachte, als über diese Geschlossenheit. Dieser Zug ist bei dem Sachsenvolke sogar so aus geprägt, daß „die konfessionellen Verhältnisse vielleicht der einzige Punkt sind, wo der sonst durchaus zur Objektivität und Gerechtigkeit neigende Charakter des Sachsen unter Um ständen auch der Unduldsamkeit und Härte fähig sein könnte". Der Verfasser verwahrt seine Landsleute indessen mit Nachdruck gegen die Annahme, daß hier etwa religiöser Fana tismus als eine der Triebfedern in Betracht zu ziehen wäre, und erläutert die wahren Gründe, von denen sich die evangelische säch sische Bevölkerung leiten läßt, in den nach stehenden gehaltvollen und überzeugenden Dar legungen: „Die Erscheinung rührt daher, daß sich die Lehren, die sich in der Geschichte des deutschen Volkes aus den Beziehungen der katholischen Kirche zum Staate ergeben, im Herzen des Sachsen tiefer eingeprägt, in ihm einen nachhaltigeren Eindruck zurückgelassen haben, als dies bei irgend einem der anderen deutschen Stämme der Fall ist. Wenn der Sachse an die Geschichte der katholischen Kirche und ihres Oberhaupts denkt, so kann er das nicht, ohne an die leibhaftigste Gegenwart zu denken, in der sich die Kämpfe des Deutschen Reiches mit der römischen Herr schaft, wenn auch in anderer Form als im Mittelalter, erneuert und dazu geführt haben, daß sich das in dem eisernen Recken Bismarck verkörperte Deutschtum von neuem vor der Papstherrschaft beugen mußte und in der Vertretung des deutschen Volkes im Reichs tage gegenwärtig die Partei den Ausschlag gibt, die mehr als einmal schon den Beweis geführt hat, daß ihr die Weltherrschaft des Papstes mehr gilt, als das Ansehen und die Größe des deutschen Vaterlandes. Das sind die Gedanken und Erwägungen, die den Sach sen im Hinblick auf die geschloßene kon fessionelle Einheit des Landes erfüllen. Es ist eine genügsam bekannte Tatsache, daß die Herrscher aus dem Sachsenthrone, namentlich aus dem letztvergangenen Jahrhundert, je mehr sie sich dieses Zuges ihrer Sachsen be wußt waren und je ernster und gewissen hafter sie ihre Regentenpflichten aufgefaßt haben, mit nm so ängstlicherer, ja geradezu peinlicher Gewissenhaftigkeit alles zu vermei den gesucht haben, was in diesem Punkte die Empfindungen ihrer Untertanen verletzen könnte. Alles das hat aber bisher weder vermocht, dem Sachsen die Besorgnis um sein Bekenntnis völlig zu nehmen, noch auch ihn mit dem Widerspruche auszuföhnen, den er darin findet, daß die Angehörigen seines Herrscherhauses einem anderen Glaubensbe kenntnisse zugetan sind als dem, worin 96 Prozent seiner Untertanen das Heil ihrer Seele zu finden hoffen. Und dieser Gedanke wird dem Sachsen noch weit schmerzlicher, insofern er sich sagt, daß das sächsische Herr scherhaus früher dem evangelischen Bekennt nisse angehörte und daß der Uebertritt unter den beiden sächsischen Polenkönigen nicht ein mal aus religiösen Beweggründen erfolgt, sondern auf politische Bestrebungen zurückzu führen ist. Es läßt sich vieles gegen diese Argumentation emwenden, vor allem die schon betonte unbedingte Loyalität der Mit glieder des sächsischen Herrscherhauses gegen über der evangelischen Kirche und die dieser eingeräumte volle Unabhängigkeit durch Ein führung des selbständigen Kollegiums der Minister in ovungoliow. Immerhin wird man zugeben müßen, daß der Wunsch, der sich in vielen Sachsenherzen so laut regt und nicht zum Schweigen kommen will, es möchte die machtvolle Organisation der evangelischen Kirche in Sachsen auch der persönlichen Spitze des Landesfürsten als eummus opmoopus nicht entbehren, mindestens erklärt ist". Wie wenig auch der Verfasser das häufig nicht sehr taktvolle Vorgehen gewißer evangelischer Heißsporne auf diesem Gebiet guthcißen will, dem ganzen Sachsenvolke möchte er doch aus seiner Haltung jedenfalls keinen Vorwurf und namentlich nicht vom Zentrum machen laßen: denn die Katholiken eines katholischen Staates mit protestantischem Oberhaupt würden sich nach seiner Ueberzeugung nicht bloß auf den Wunsch beschränken, von einem Fürsten ihres Bekenntnisses beherrscht zu werden, son dern von den erdrückenden Machtmitteln ihrer Kirche zu dein Zwecke Gebrauch machen, einen solchen Wunsch in die Tat zu über setzen. NinMt man zu alledem, wie der Ver fasser des geistvollen Essays weiter anführt, noch die hervorstechende Befähigung der Sach sen auf dem Gebiete des Rechts- und Ver- waltung^lebens, durch dessen zweckentsprechende Ausgestaltung unsere engere Heimat vielfach vorbildlich gewirkt hat, so für Preußen in der Besteuerung des Einkommens und für das Reich mit bezug auf das Bürgerliche Gesetzbuch, und bedenkt man ferner die Er rungenschaften, deren sich Sachsen im gesamten Erwerbsleben und vornehmlich im Handel und in der Industrie rühmen darf, dann kann der Sachse auf das Bild, das hier ein unparteiischer Landsmann von ihm gezeichnet, mit Fug nnd Recht stolz kein. Wir wollen nur noch den Wünschen anfügen, daß man die Stimme des „sächsischen Konservativen" weithin hören, und auch da, wo heute noch falsche und entstellte Begriffe von der sächsi schen Eigenart eingebürgert sind, in Zukunft sich die Frage vorlegen möge: „Wie macht man das in Sachsen?" Zur Kapitulation von Port Arthnr. Die Bedingungen der Kapitulation von Port Arthur die iu Tokio mit fieberhafter Spannung erwartet wurden, sind bekannt geworden. Sie tauten in de» wesentlichen Punkten wit folgt: 1. Alle Soldaten und Seelente, die sich in dem Bereich der Festung oder des Hafens befinden, werden Kriegsgefangene. 2. Die Befestiguugswerke, die Schiffe, die Waffen und die Munition werden in ihrem gegenwärtigem Zustande den Japanern übergebe». 3. Sämtliche Minen- und sonstige ge fährliche Sperranlagen werden den japau. Behörden genau bezeichnet. 4. Die russischen Offiziere dürfen ihre Waffen behalten und in die Heimat zu- ruckkehren, wenn sie sich verpflichten, während der Däner des Krieges sich in keiner Weise an seindseligen Handlungen gegen Japan zu beteiligen. Nach Aussagen der Mannschaften der aus Port Arthur in Tschifu eingelaufenen Torpedo boote zählte die Garnison der Festung bei Beginn der Belagerung 35 000 Mann. Davon wurden l 1 000 getötet, 16 000 wurden verwundet oder erkrankten, 8000 Mann waren ständig in den Forts; davon waren 2000 kampfunfähig. Während der Belagerung wurden 265 Prozent der Garnison Port Arthurs verwundet. Diese Zahl erklärt sich daraus, daß die Verwundeten auf ihren Posten zurückkehrten, einige bis zu sieben Malen. Aus Tschifu verlautet, daß Stößels Vor schlag, die Kranken und Verwundeten unter russischer ärztlicher Aufsicht zu belaßen, von den Japanern gebilligt sei, ebenso ein anderer Vorschlag betreffs der Fortsendung der Nicht- Kombattanten. Dagegen habe die Forderung, daß die russiche Garnison unter Waffen aus marschieren dürfe zu Widerspruch geführt. Ferner wird von ebenda der Birschewija Wjedomosti gemeldet, Port Arthur ist nur noch ein Trümmmerhaufen; in der Stadt ist kein einziges Haus unverletzt. — Die Schiffe sind amtlich vernichtet. Der Proviantvorrat würde nur noch einige Tage ausgereicht haben. In den letzten Tagen wurden bereits sehr be grenzte Rationen verteilt. Kein Platz blieb von den japanischen Geschützen verschont. Die Stadt wurde sozusagen quartierweise ver nichtet, sogar dort, wo der Stand der Hospitäler deutlich markiert war. Zuletzt bildete die Stadt ein furchtbares Flammen meer, und es gab nur 5000 Mann Ver teidiger. Die Reiterei im modernen Kriege. Nach den Reichstagsdebatten über den Wert der Kavallerie im modernen Kriege wird der im neuesten Beihefte zum „Militär- Wochenblatt" erhaltene Vortrag, den General leutnant z. D. von Pelet-Narbonne in der Militärischen Gesellschaft über das Thema „Die Vorbedingungen des Erfolges für die Reiterei im nächsten europäischen Kriege" ge halten hat, erhöhtes Jntereße erregen. Auf Grund der neuesten Kriegserfahrungen gelangt er zu dem Ergebnis, daß eine ausreichend starke Kavallerie notwendig sei. Von der Landwehrkavallerie könne wegen des Pferde mangels eine erfolgreiche Tätigkeit in der vor deren Linie nicht erwartet werden. Dasselbe gelte von der Linienkavallerie insoweit, als sie durch Einstellung von Ankaufspferden über ein gewißes Maß hinaus den Charakter von Landwehrkavallerie annehme. An zweiter Stelle steht die Forderung der Bewaffnung mit einem am Körper desReiterS zu tragenden, mindestens 18<>0 Meter weit und schnell schießenden Gewehrs. Denn das Feuergefecht der Kavallerie werde sich zu De monstrationen, Beunruhigungen usw. viel häu figer auf weiten als auf nahen Eutfernungen abspielen. Die Kavallerie müße daher vor nehmlich im Anschläge mit hohen Visierstel lungen geübt sein. Ferner sei auf Vertraut heit mit dem Schützengefecht Gewicht zu legen. Die Zeit zur gründlichen Ausbildung darin werde man aber nur finden, wenn man für die Ausbildung lediglich die Erfordernisse des Feldes im Auge habe. Dabei bleibe aber als Hauptgrundsatz, daß der Angriff zu Pferde mit der blanken Waffe die wesentlichste Kampf form der Kavallerie sei, daß das Fußgefecht nur da zur Anwendung gelange, wo die Auf gabe zu Pferde nicht lösbar wäre. Je we niger die Reiterei das Fußgefecht scheuen dürfe, um so wertvoller sei die Erhaltung kühnen Reitergeistes. Dem diene auch die Bewaffnung mit der Lanze, die ein Gefühl unbedingter Ueberlegenheit gegen den Säbel reiter verleihe, wenngleich sie für das Fuß gefecht Umbequemlichkeiten im Gefolge habe. Die Bekleidung des Reiters müsse namentlich im Punkte nicht zu schwerer Stiefel die Be dürfnisse des Fußgefechtes berücksichtigen. Uni formen von leuchtenden Farben sollten wegen der weitreichenden Wirkung der Feuerwaffen und wegen der Sichtbarkeit aus den Heeren verschwinden. Auf Traditionen dürfe ver- tändiger Weise nur insoweit Rücksicht ge nommen werden, als die Zwecke der Waffen verwendung nicht darunter litten. Für die wichtigste Forderung der Organi- ätion erklärt von Pelet-Narbonne den Kaval- erie-Divisionen durch ihre Zusammensetzung und Ausbildung den Charakter völlig selbst- tändiger Gefechtskörper zu verleihen, geeignet, allein den Kampf mit den aus drei Waffen bestehenden Truppenkörpern durchzuführen. Die Kavallerie-Division von 24 Schwadronen in 6 Regimentern habe eine angemessene Stärke. Rundschau — Ain 1. Januar ist im Großherzogtum Baden die Warenhaussteuer in Kraft ge treten. Wie in Preußen und Württemberg ist äe eine obligatorische Gemeindeabgabe. Steuer pflichtig sind alle Kleinhandelsbetriebe, die in Baden ihre Hauptniederlassung haben und oeren Jahresumsatz wenigstens 200 000 Mk. beträgt, sofern sie nach der Verschiedenheit der geführten Warengruppen, der Zahl der von