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Uaunhofer Nachrichten ve»«gSprei». Frei inS Hau- durch Austräger Mk. 1.20 vierteljährlich. Frei inS HauS durch die Post Mk. 1.30 vierteljährlich. »nkü»»is»«se«: Für Inserenten der Amt-Hauptmann» schäft Grimma 10 Pfg. die fünfge» spalten« Zeile, an erster Stelle und für Auswärtige 12 Pfg Bet Wiederholungen Rabatt. Verlag und Druck: Gü«z L Eule, Naunhof. Redaktion: Aug. Frauz Hauschild, Nauuhof. Orts blatt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberg, Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. MU einem Illustrierten Sonntag-blatt und Landwirtschaftliche Beilage. Letzter« alle 1t Lag«. Die Naunhofer Nachrichten erscheinen jeden Dienstag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag 5 Uhr mit dem Datum des nachfolgenden Tages. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittags 11 Uhr ilM Tage des Erscheinens. Nr. 59.Mittwoch, den 17. Mai 1905.16. Jahrgang Pflichtfeuerwehr. Sonntag, den 21. Mai früh 7 Uhr Gesamtiivmlg. Ungerechtfertigte Versäumnis wird bestraft. Naunhof und die Leipziger Wasserversorgung. Wie wir bereits in der vorigen Nummer der Naunh. Nachr. sagten, gestalteten sich die Verhandlungen in der Generalversammlung der ZusammenlegungSgenofsenschaft am Freitag Abend, nicht allein zu einer Geltendmachung der unmittelbaren Genoffenschaftsangelegen- heiteu, sondern auch zu Kundgebungen über den zurückgehenden Nutzungswert des hiesigen Grund und Bodens seit Beginn der Wasser förderung für Leipzig. Der Wasserbedarf Leipzigs, der aus den Naunhofer Werken ge deckt wird beträgt gegenwärtig durchschnittlich 43000Kbm. täglich, die größte Menge welche z. Zt. gefördert werden kann ist 70 000 Kbm. aus 97 Brunnen; an den heißesten Tagen des Vorjahres wurden 53 000 Kbm. ver braucht. Leipzig will nun die Brunnen auf I7tz vermehren um einem täglichen Durch- schxittSbedarf von 70 000 Kubikmeter befrie digen zu können, 100 000 Kubikmeter soll als tägliche Höchstleistung angenommen werden. Behufs dieser beabsichtigten Erweiterung sollen nun östlich der Weststraße bis zur Parthe auf Grundstücken, welche der Stadt Leipzig bereits gehören, und westlich der bereits bestehenden Anlagen bis zum Threna-Fuchshainer Fahrwege neue Fassungen gemacht werden. Um zu dem östlichen Teile des in Aus sicht genommenen Gebietes zu gelangen, ist «s nötig die Weststraße, welche z. Zt. noch Genossenschafrsweg ist, zu kreuzen. Auf diesen Umstand wurde die Genossenschaft seitens der Stadt Leipzig bereis mit Schreiben vom 5. August aufmerksam gemacht und um Bekanntgabe der Bedingungen ersucht unter welchen die Kreuzung der Weststraße erfolgen könne. Die Genoffenschaft anwortete damals, daß sie die Durchquerung der Weststraße zu geben wolle, wenn sich die Stadt Leipzig dazu verstünde, den Communteich wieder aus reichend zu speisen, statt wie seit einiger Zeit, das abfließende Kondenswaffer in den Staats- forst zu leiten. Die Zusammenlegungsge noffenschaft erhielt hierauf untern, 24. August 1904 zur Antwort, daß der Rat der Stadt Leipzig mit der Staatsforstverwaltung ein Abkommen wegen Ableitung des KondenS- waffers nach dem Staatsforste getroffen habe und demnach den Bedingungen der Genoffen schaft bezüglich der Kreuzung der Weststraße nicht entsprechen könne. Man wolle aber die Hälfte des Kondenswaffers, soweit es nicht zum eignen Bedarf des Wasserwerkes not wendig sei, wieder dem Gemeindeleich zufließen lassen. Damit konnte und wollte sich aber die Genoffenschaft nicht beruhigen, sondern erbat unter dem 13. September 1904 die Gefüllthaltung des Teicher, gleichgiltig auf welche Weise, was jedoch bis jetzt nicht ge schehen ist. Folgerichtig konnte aber die Ge noffenschaft der Kreuzung der Weststraße nicht zustimmen, sie sah sich vielmehr veranlaßt noch weitere Bedingungen zu stellen, die sie in einer Vorbesprechung am 6. Mai 1905 in 4 Punkten formulierte und welche nun in der Versammlung vom 12. Mai genauer präzisiert wurden. Die ursprüngliche Fassung der Punkte und ihr schließlicher zur Einreichung an den Stadtrat zu Leipzig umgestalteter Wortlaut folgen weiter unten. Der Gang der Verhandlungen war ziem lich lebhaft, wenngleich dieselben auch ^ur die Eigenschaft von Vorberatungen hatten, da die Leipziger Herren zu bindenden Zu sagen nicht ermächtigt waren; (es ist hier noch richtig zu stellen, daß Herr Sekretär Krumbiegel vom Leipziger Rate mit abge ordnet war.) Herr Regierungsrat Dr. Dietrich belehrte, in welche rechtlich arme Lage Naun hof gegenüber Leipzig geraten ist, indem die ersten Erwerbungen Leipzigs in Naunhofer Flur ohne besondere Rücksicht auf die Zukunft Naunhofs abgeschloffen wurden. Da nun selbst billige Ansprüche Naunhofs nicht in allen Fällen die juristische Auslegung der Gesetz paragraphen unterstützt, so führten in überzeu gender Weise die Herren Sanitätsrat Dr. Barth-Lindhardt und Rittergutsbesitzer Wießner auf Grund ihrer Beobachtungen und Er fahrungen aus, wie arg die Vegetation der hiesigen Gegend durch die Wafferentziehung der Leipziger Werke beeinträchtigt wird. Wo der Rechtsschutz in juristischem Sinne nicht zulangt, dürfte dennoch Leipzig wohl Veran lassung haben, aus Gründen der Moral und Billigkeit Naunhof weit entgegenzukommen. Die Ansicht der Geologen, welche s. Zt. die hiesige Gegend beigutachteten geht dahin, wie Herr Dr. Bamberger erklärte, daß unterirdisches Zudringen von der Mulde aus, den Wassergehalt unterstütze. Herr Wießner und auch Herr Sanitätsrat Dr. Barth hin gegen meinten, daß eine Zuströmung von der Mulde nicht anzunehmen sei, sondern daß dar Gebiet ein Becken bilde, dessen Grund wasserspiegel, sich durch die Wafferentziehung auf 5 bis 7 und 8 Meter gesenkt habe. Dar bedeutet nun aber weiter, daß der Boden so durchlässig geworden ist, daß er nicht mehr ge nügend die Fähigkeit besitzt, die Regennieder schläge zur ausgiebigen Entwicklung der Pflanzen festzuhalten, sondern zu schnell und zu wenig ausgenutzt in die Tiefe eindringen läßt. Dadurch werde aber der Grund und Boden im Bereich der Wasserentnahme für manchen Anbau, z. B. Klee, fast ganz un brauchbar, für anderes aber bedeutend uner giebiger und damit minderwertiger, als er bei geringerer Erschöpfung des Bodens sein könnte. Durch die Senkung des Grundwasser spiegels sind die Poren des Erdreiches ge öffnet und zu feinen Kanälen geworden, ^durch welche nicht nur die Niederschlagsfeuchtig keit für die Vegetation, unvollständig aus genutzt, tiefer sinkt, sondern durch die auch das Parthenbett im Gebiet der Wafferent ziehung außer Stand gesetzt worden ist, Wasser zu halten, so daß bei der in Aussicht stehen den BeschleusungSanlagen Naunhofs, mit der Parthe als Vorflut nicht mehr zu rechnen ist. Diese Aeußerungen gründen sich auf greifbare Erfahrungen, auf jetzt vorliegende Verhältnisse, sind aber auch, wie einer der Herren bemerkte, vor Anlage der Leipziger Werke von einem Freiberger Professor der Geologie vorausge deutet worden. Die unerquicklichen Verhält nisse Naunhofs in die es durch die Wasser versorgung Leipzigs geraten ist, dürften doch wohl die moralische Pflicht für Leipzig folgern, unserm Gemeinwesen wohlwollend aus freien Stücken zu gewähren, wozu durch frühere Kurzsichtigkeit vielleicht die Handgabe verloren gegangen ist. Die vier Punkte, welche die Zusammen legungsgenoffenschaft aufgestellt hatte, lauteten ursprünglich: Bedingungen. 1. Den Kommunteich bis zum Grenzstein an den Wegweiser mit Wasser dauernd vol zu halten. 2. Enthaltung von Widersprüchen gegen gewerbliche Anlagen, bau- oder gewerbepoli zeilich genehmigungspflichtige Bauten und Bebauungspläne. 3. Lieferung genügend geklärten Wassers für Naunhof, namentlich sofort für die noch nicht versorgten Straßen: Weststraße, Klingaer- und Bismarckstraße. Entschädigung der durch Trockenlegung der Parthe geschädigten Werkbesitzer und der Stadtgemeinde Naunhof sowie der Besitzer, der durch die Wafferentziehung geschädigten Grundstücke. An jeden dieser Punkte knüpften sich leb« hafte Meinungsäußerungen namentlich seilens der Naunhofer Herren. Herr Regierungsrat Dr. Dietrich, der bekanntlich die Verhandlungen leitete, war aber von dem festen Willen be seelt, die Parteien auf gütlichem Wege zu einem brauchbaren Ergebnis zu bringen. Auf der einen Seite die menschlich verständlichen, juristisch aber nicht in allen Teilen unter stützbaren Bedingungen der Naunhofer, auf der anderen Seite die juristisch kaum an greifbare Stellung Leipzigs, die jedoch moralische Verpflichtungen gegen Naunhof nicht auszu- schließen braucht. Beides derart zu vereinigen, daß beide Teile zufrieden sein möchten, war Herr Regierungsrat Dr. Dietrich redlich bemüht. Hier etwas Nachlassen, dort etwas entgegenkommen, hier die mißliche Lage des schwächeren Gemeinwesens, dort der Wasser bedarf für beinahe den achten Teil der Ein wohnerschaft des ganzen Königreichs, alles dies wußte der Herr Regicrungsrat in geeigneter Weise zum Verständnis zu bringen, so daß schließlich die 4 Beratungspunkte folgenden Wortlaut erhalten konnten: Punkt I. „Der Kommunteich ist bis zu einer noch zu bestimmenden Höhe mit Wasser unentgeltlich voll zu halten, das wie, ist der Genossenschaft gleich." Punkt 2. „Möglichste Enthaltung von Widersprüchen gegen Bebauungspläne und Beschleusungspläne, eher Förderung solcher Pläne." Punkt 3. Sofortige Lieferung von Wasser für die nochnicht versorgten Straßen, das sind Weststraße, Klingaerstraße, Wiesen straße, Bismarckstraße, und außerdem für den neuen Gottes-Acker; im übrigen binnen 3 Jahren Anlegung einer Enteisnungsan- lage, nach Einvernehmen mit dem Stadt gemeinderat zu Naunhof Aufschlag auf das cbm. nur der Selbstkostenpreis. Für die übrige Wasserversorgung gellen die Bestim mungen für die Waffcrordnung der Stadt Leipzig. Sollte der mit der Stadtgemeinde Naunhof noch abzuschließende Vertrag in einigen Punkten ungünstiger ausfallen, so behält sich die Zusammenlegungsgenoffenschaft vor, einige Abänderungen zu fordern. Punkt 4. Da die Vorflut für die Be- schleusung infolge Trockenlegung der Parthe weggefallen ist, hat die Stadtgemeinde Leipzig die Kosten einer Kläranlage für die Beschleusung zu tragen, nötigenfalls für Abführung der Abwässer der Kläranlage im Parthenbett auf eigene Kosten Sorge zu tragen. Die Vertreter der Stadt Leipzig behalten sich zu allen Punkten ihre Entschließung vor. Mitternacht war beinahe herangekommen, als das Sitzungsprotokoll zur Unterschrift fertig war. Möge das Ergebnis der Ver handlungen, wenn es ausgeführt wird, beiden Gemeinwesen zum Segen ausfallen. Stehendes Heer oder Miliz? Die Sozialdemokraten wollen das stehende Heer abschaffen und, wie aus früheren Reichs tagsverhandlungen hervorgeht, durch ein Miliz heer ersetzen. Vielleicht ist mancher versucht, in diesem Falle mit den Sozialdemokraten zu stimmen, oder wenn eine innere Stimme ihn vor solchem Gedanken warnt, weil er aus unlauterer Quelle kommt, so weiß er doch nicht, weshalb diese Einrichtung von der Hand gewiesen wird, und vermag darum auch nicht, das stehende Heer gegen die Miliz zu ver teidigen. Was hat das stehende Heer vor der Miliz voraus? Nur in einem einzigen Punkte sehen wir das stehende Heer und das Milizheer auf demselben Boden; beide sind Volksheere, sind das Volk in Waffen. Im übrigen aber sind sie grundverschieden. Während das stehende Heer in zwei- bis dreijähriger Dienstzeit in den Waffen gründlich geschult wird, und während bei uns dauernd eine halbe Million der waffenfähigen männlichen Jugend seiner aktiven Dienstpflicht genügt, ist das Milizheer für ge wöhnlich nicht unter der Fahne vereinigt, sondem wird — abgesehen von einem kleinen Berufsheere, — nur nach Bedarf zu Uebungen oder zum Kriege versammelt. Bei einem Milizsoldaten tritt der Soldat — wir meinen das soldatische — zurück, der Bürger, d. h. die Ausübung seines bürgerlichen Berufes steht im Vordergründe. Der Milizsoldat ist in erster Linie Bürger und nur nebenbei Soldat, während der im stehenden Heere geschulte Mann auch als Bürger zu allererst Soldat ist. Unsere Reservisten und Landwehrmänner sind nur bis zu einem gewissen Grade mit Milizsoldaten zu vergleichen; sie haben eine gründliche militärische Schulung und Ausbildun erfahren, sie waren als Soldaten ganze Sol daten, durchdrungen von dem Bewußtsein, daß sie eine Aufgabe haben, die höher steht, als das persönliche Interesse, nämlich Gut und Blut in freudigem Opfermute herzugeben für König und Vaterland. Ob sie gleich, wenn sie nicht unter den Waffen stehen, Bürger sind und ihrem Berufe nachgehen, so hört doch der Soldat in ihnen nimmer auf, und jederzeit sind sie bereit des Königs Ruf zu folgen. In dem Wesen der Milizheere ist es be gründet, daß sie nicht für den Angriff geeignet sind. Die Hauptsache für ihre Mitglieder ist der persönliche Erwerb, und jede Störung hierin wird als lästig empfunden. Das ist durchaus natürlich, denn der Bürger, der nicht durch und durch Soldat ist, richtet den Blick mehr nach innen, als nach außen, mehr auf das kleine und eng heimatliche, als auf das Große und Ganze; er wird selbstsüchtig, aber nicht opferwillig, er verfolgt seinen persönlichen Nutzen, aber nicht das Wohl seines Volkes und seines Vaterlandes. So kommt selbst verständlich der kriegerische Geist weder zum Keimen, noch zur Entwicklung und zum Wachs tum; so wird der Milizsoldat nicht für sein Vaterland, sondern nur für sich selbst, für seine Familie und seinen Besitz kämpfen, d. h. er beschränkt sich gewollt oder ungewollt auf die Abwehr. Aber auch die ganze Organisation drängt auf die Verteidigung hin, denn ehe ein Miliz heer, dessen Angehörige bei drohender Gefahr noch friedlich ihrem bürgerlichen Berufe nach gehen, marschbereit und an den Grenzen ver sammelt ist, um in Feindesland einzubrechen, hat der Feind schon die Grenze überschritten, und »s ist nun unmöglich, den Kriegsschauplatz auf das fremde Gebiet zu verlegen. Unsere Erfolge von 1870/71 verdanken wir nicht zum geringsten der fabelhaften Schnelligkeit unserer Mobilmachung und der Heeresbewe gungen. Das haben auch alle europäischen Völker erkannt und, soweit es nicht schon