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, - r^. Vütttlünrlsche Beitrüge j 4Z. Nr o 1) Die ächte Augustura-Rinde, welche aus Süd-Amerika kommt und erst seit dem Jahre, >790 in Deutschland als Arzneymittel eingeführt worden ist, zeigt sich in flachen dünnen, wenig zu sammengerollten, auf dem Splinte, oder der in wendigen Seite blaßgelbigten, zerbrechlichen Stü rken, welche auf der äußern Fläche runzlicht und mit guerlanfenden Furchen besetzt, feinfaserige, und auf dem Bruche etwas glänzend, daselbst dunkel brauner und harzigt sind. Der Geruch derselben ist unangenehm, der Geschmack gleicht der Columbowurzel, ist gewürz- Haft, pikant, nicht unangenehm bitter, und die Rinde färbt sich beim Kauen dunkelbraun, welche Farbe auch das davon bereitete Pulver hat. Bei chemischer Behandlung giebt sie einen wäßrtchten Absud von hellrothbrauner Farbe, wel cher die Leinwand färbt und beim Erkalten durch kohlensaures Kali einen gelblichten und mit einer Lösung des schwefelsauren Eisens einen röthlichen Niederschlag fallen läßet. Die salzfnwe Elsenlö- sung fällt aus dem farbigten Aufgüsse einen röche« Bodensatz. Der weingeistige, schön braune, angenehm btt- «erschmeckende Auszug läßt bei der Verdünnung mit Warnung für ein sehr verdächtiges und gefährliches Arznei)-Mittel, die Augustura-Rinde, und Bemerkungen über die beraubenden Zusätze bei Bereitung spirituöser Getränke. Äbenn aus der Quelle, woraus der leidende Kranke Hülfe und Herstellung seiner verlornen Ge sundheit >u schöpfen hoffet, ihm Tod und Ver nichtung fließet, ja solches auch sogar dann möglich ist, wenn sein bewahrter Arzt ihm nach reiflicher Ueberlegung das zweckdienlichste Mittel verordnet und der Apotheker, der ärztlichen Vorschrift pünkt lich und gewissenhaft nachlebend, die ausgesuchteste Medizin zu liefern glaubt, so ist solches Ereigntß ein Gegenstand, welcher die vorzüglichste Rücksicht der medicinischen Polizei verdienet. Da nun dieses Unglück den neuern Erfahrun gen nach beim Gebrauche der Augustura - Rinde sich rm Auslande ereignet hat, so halte ich mich auf Veranlassung des Könrgl. Sanitatscollcgii für ver pflichtet, in diesem Volksblatte über die Unterschei dungszeichen der ächten heilsamen und unachten