Volltext Seite (XML)
Ort'sbla-tt für Albrechtshain, Ammelshain, Belgershain, Beucha, Borsdorf, Eicha, Erdmannshain, Fuchshain, Großsteinberz, Bet«g-prei» r Frei inS Hau« durch Austräger Mk. 1.20 vierteljShrl ch- Frei stnS HauS durch die Post Ml. 1.30 vierteljäh'.ich. Kleinsteinberg, Klinga, Köhra, Lindhardt, Pomßen, Staudnitz, Threna und Umgegend. Mit z»ei BeiblStte«: eo««tag-blatt und Landwirtschaftliche BeUage. Sr»t«re ,0« It La,«. A«k««dtg«nge«r fBtrIag Mtd Drack r > Für Inserenten der Amtshauptmann- Günz är Gnle, Naunhof. j schäft Grimma 10 Pfg. die'fünfge- ? spalten« Zeile, an erster Stelle und Redaktio«: für Auswärtige 12 Pfg. Robert OüNß, Nannhof. i Bei Wiederholungen Rabatt. Die Naunhofer Nachrichten erscheine. jeden DienStag, Donnerstag und Sonnabend Nachmittag L Uhr mit dem Datum de« nachfolgenden Tage«. Schluß der Anzeigenannahme: Vormittag« 11 Uhr am Tage deS Erscheinens Nr. 98. Sonntag, den 16. August 1903. 14. Jahrgang. Bekanntmachung. In der gestritten Jitzaaa ist Fola nSes beraten und beschlossen worden: 1 ., Von den Kiesfuhrenangeboten erhält Herr Böhme als der Mindestfordernde den Zuschlag 2 ., Von der Konzessionserteilung an Herrn Huke nur für das Sommerhalbjahr wird Kenntnis genommen. 3 ., Dem Reichskomitee für die Linderung der Not in dem überschwemm Len Gebiete in Schlesien werden 20 Mark überwiesen. 4 ., Gegen einen säumigen Steuerzahler ist das Wirtshausverbot zu verhängen. 5 ., Gegen die Bauvorhaben der Herren Söllner, Wehrerneuerung am Stauteich, Dr. Götze, Errichtung einer Nervenheilstätte an der Götzestraße, Klempnermeister Golzsch, Landhausneubau an der Hainstraße, Kaufmann Schneevoigt aus Leipzig, Landhausneubau an der König Albert-Straße, und Schriftsetzer Richter, Wohnhausneubau an der Lutherstraße, sind keine Einwendungen zu machen, nur ist im letzteren Falle das Areal sofort abzutreten und unbebaut liegen zu lassen, nicht minder auch die Straße einzubauen. 6 . Die Lieferung von 5 Doppelwagen Offegger Kohlen von der Sorte Fortschritt, Mittel II, ist auszuschreiben. 7 ., Wegen der Bepflanzung des 2. Teiches lind der freibleibenden Hälfte der Gas- anfta ltswiese sollen eingehende Offerten eingefordert werden. 8 ., Von der erfolgten Unterbringung eines Schulmädchens in der Landesanstalt Hoch- weitzschen wird Kenntnis genommen. 9 ., Weiter wird Kenntnis genommen von der Vollziehung des Wasservertragsnachtrags und des Steuervergleichs, ferner davon, daß mit den Rohrlegungen auf der Wurzener Straße jenseits der Bahn, auf der Leipziger Straße jenseits der Parthe und auf dem Gasanstalts weg sofort begonnen wird, sobald von der Generaldirektion die Genehmigung zur Unter führung der Eisenbahn eingegangen ist. l0 ., In Sachen der Gasanstalt wird davon Kenntnis genommen, daß von der Firma Neider in Döbeln weitere 27 Uhren gesetzt worden sind und daß das Setzen von etwa 15 Uhren noch aussteht. Die Laternenwärter erhalten monatlich je 20 Mk. 11 ., Die Anlieger des Francke'schen Bebauungsplanes sind anzuhalten, den Graswuchs zu beseitigen. Naunhof, am 15. August 1903. Der Stadtgemeinderat. Igel, Bürgermeister. Warum wir die Reichsfinanz reform brauchen. Ein recht wenig erfreuliches und zur Kritik gegen die Reichsfinanzoerwaltung herausforderndes Bild wird in dem in der Bearbeitung befindlichen II. Etat der Zu« schösse des ordentlichen Staatshaushaltsetats für die Finanzperiodc 1904/1905 das Kapitel 104 bieten, betreffend das finanzielle Ver hältnis Sachsens zum Reiche. Während im Jahre 1898 der Anteil Sachsens am Ertrage der den Bundesregierungen zu überweisenden Reichseinnahmen die Matrikularbeiträge von 32 510 597 Mk. noch um 1209837 Mk. überstieg und der Ueberschuß dem hierfür bestehenden Reservefonds überwiesen werden konnte, ist nunmehr jener Reservefonds von ca. (U/z Millionen Mark von den Beiträgen zu Reichslasten aufgezehrt worden, ja es ist sogar soweit, daß bereits jetzt erhebliche Summen aus den laufenden Staatseinnahmen gedeckt werden müssen. Diese große Be- lastung durch das Reich, die nicht nur von unserem Londe, sondern auch von anderen kleineren Bundesstaaten schwer empfunden wird und eine Rerchsfinanzreform unbedingt herausfordert, wird sich oller Voraussicht nach für die Zukunft noch steigern. Den Beweis hierfür liefern folgende Zahlen: 1899 überstiegen die von Sachsen zu leisten den Matrikularbeiträge in Höhe von 34874425 Mk. die Reichssteuerertragsanteile erstmalig um 1209837 Mk., die dem sogenannten Ueberweisungssteuerfonds, der auS dem Ueber- schuß der Reichssteuerertragsanteile über die Matrikularbeiträge gebildet worden war. entnommen wurden. Dadurch sank dieser Fonds auf 4 307 937 Mark. 1900 mußte an das Reich ein Zuschuß von 2230000 Mark geleistet werden, 1901 betrug er 3122 000 Mk. und 1902 ist er auf 1500000 Mk. geschätzt. Dazu kam noch für 1901 eine Nachforderung von 3 600115 Mk. zur Deckung de« Reichsdefizit». Rechnet man die für die Jahre 1902 und 1903 nötige Zuschußzahlung auf Gcund de» Etats für diese Zeit auf 3000000 Mk. und nimmt man hierzu noch die obengenannten Zuschüsse für 1900 una 1901, so ergibt sich in vier Jahren eine Zuschußleistunj, zum Reich von 11852115 Mark. Zieht man hieraus Schlüffe, so ergibt sich für Sie Zukunft eine Mehrbelastung de» sächsischen Etat» von jährlich mehreren Millionen Mark. Zur Katastrophe auf der Pariser Untergrundbahn. Zu dem Eisenbahnunglück in Paris wird der „Frankf. Ztg." geschrieben: Es ist festgestellt, daß das Unglück weit aus keine so großen Verhältnisse angenommen hätte, wenn das Publikum an den Stationen Couronnes und Belleville sich nicht so roh und jeder vernünftigen Vorstellung unzu gänglich gezeigt hätte. Vergeblich mußte man nämlich mehrere kostbare Minuten lang die Htnunterstürmenden bitten, doch zurückzugehen, da ein ungeheures Unglück pasfirt sei; man lachte und drängte die vom Rauche Ver folgten, die emporeilen wollten, rücksichts los wieder hinunter. Als man dann end lich doch zum Bewußtsein des Ernstes der Lage kam, verlangte das rohe Volk an den Billetschaltern sein Geld zurück und ver stopfte somit wiederum die Ausgänge. Daher erklärt es sich, daß viele Personen auf dem Bahnsteige von CouronneS nahe bei derNuf- gangstüre und sogar auf dem ersten Treppen absatze erstickten und daß ferner auf den eigentlich gar nicht betroffenen Stationen Menilmontant und Belleville sieben bezw. zwei Personen ihren Tod fanden. Die Pariser haben dabei ihre sonstige Weltstadt geschmeidigkeit und ihren natürlichen Ordnungs sinn bei Katastrophen und Ansammlungen ganz verleugnet. Die unglücklichen Opfer der Pariser Eisenbahntatastrophe sind indessen bestattet worden, an gewaltigem Zulaufe hat es ihnen nicht gefehlt, es sind auch zahlreiche schöne Reden gehalten worden, aber bei der vom Staatsanwalt eingeleiteten Untersuchung wird sicher nicht viel herauskommen. Beilei dSkundaebungen. Kaiser Wilhelm beauftragte den deutschen Geschäftsträger in Pari», der französischen Regierung anläßlich des Unfalls auf der Stadtbahn seine Teilnahme auszudrücken. Nach einer halbamtlichen Darstellung glaubt man, daß der Brand dadurch ver ursacht worden sei, daß sich ein Metallbe- standteil von dem Motorwagen gelöst habe und auf die Schienen gefallen sei, wodurch Kurzschluß entstanden sei. Wie nunwehr festgestellt ist, beträgt die Zahl der bei dem Unglück umgekommenen Personen 85. Die entsetzlichsten Szenen spielten sich in der Morgue ab, wo die Leichen aufgebahrt wurden Eine seit 14 Tagen verheiratete jun;e Frau erkannte ihren Gatten, sie stürzt sich auf seine Leiche und muß mit Gewalt fortgeführt werden. Ein seit drei Monaten verheirateter Mann erkannte seine Frau, seine Schwester und seine Mutter. Eine Frau findet ihren Gatten und ihr einziges Kind, sie fällt in eine Neroenkrise. Hier erkennt, bleich wie der Tod, ein Handwerker in der Sargreihe seine Frau, er reißt sich den Kragen los, das Töchterchen hat er noch nicht gefunden! Dort drüben diese Kohlen reste müssen es sein.Die meisten Körper zeigten keine Brandwunden, sie wiesen nur die Anzeichen des furchtbarsten Todeskampfes auf. Die Glieder waren verzerrt, der Leib meist hoch gewölbt, Kopf und Hände kupferrot, geröstet in der Gluthitze, welche den Tunnel erfüllte. Hat man doch einige der Unglücklichen von den Wänden losreißen müssen, da sie ihre Hände in die Zementwände und die Kacheln gebohrt hatten, um sich einen Ausweg aus der Enge zu schossen. — Paris. Bei der Trauerfeier für die Opfer der Katastrophe auf der Stadt bahn hielt der Ministerpräsidcnl Combes eine Rede, in der er sagte er emtuete den Toten, an deren Geschick ganz Frankreich Anteil nehme, den letzten Gruß der Regierung. Redner wie» darauf hin, daß bei ähnlichen Unglücksfällen oft gerade die Armen betroffen würden. Es sei möglich, daß in diesem Falle nicht alle Vorsichtsmaßregeln beachtet worden seien, aber man müsse das Ergebnis der eingeleiteten Untersuchung abwarten. Es stehe zu hoffen, daß die grausame Lehre gute Früchte trage. Jedenfalls bemühe sich die Regierung, nur alle möglichen Maß nahmen zu treffen, um das Menschenleben gegen die Gefahren die der Beruf mit sich bringe, zu schützen. Zum Tubmisstonswesen. Städtische Submissionen bilden bekanntlich ost einen Streitpunkt in gewerblichen Kreisen. E» ist daher von Interesse zu hören, wie die Stadt Charlottenburg dies Verfahren neu regelt und entnehmen wir darüber der „Voss. Ztg." folgendes: Zu Grunde liegen folgende drei Gesichtspunkte. Kleine Aufträge werden freihändig vergeben, bei mittleren sind keine Grenzen gezogen Nur bei der beschränkten Submission erhält grundsätzlich der Mindest fordernde den Zuschlag, weil die Aufforderung zum Angebot nur an solche Personen oder Firmen erfolgt, die als völlig leistungSsähig von vornherein bekannt sind. Bei allen an deren Submissionen gilt nicht der Grundsatz, daß der Mindestfordernde den Zuschlag er halten muß, sondern der Magistrat prüft die Angebote von Fall zu Fall, und zwar nicht nur mit Rücksicht auf den zahlengemäßen Preis, sondern auch mit Rücksicht auf ihren inneren Wert. So kommt es beispielsweise im Krankenhause nicht allein auf den Preis, sondern vielmehr auf die Beschaffenheit der zu liefernden Waren an. Auch kommt die Leistungsfähigkeit de- Anbieters in Frage. E» liegt bei dieser Handhabung des Sub- miffionswesen» die Gefahr der Beförderung einer unmoralischen Geschäftspraxi» nicht vor. Immerhin aber muß eS erwünscht sein, daß allgemeine Grundsätze aufgestellt werden, nach welchen sich die entscheidenden Faktoren zu richten haben. Der Charlottenburger Magist rat ist daher in eine eingehende Beratung des einschlägigen Materials eingetreten, aus welcher eine spezielle Vorlage an die Stadt verordnetenversammlung gelangen wird. Der sozialdemokratische Vizepräsident wird im Hinblick auf die Herbsttagung des neuen Reichtages noch lebhafte Diskussionen Hervorrufen, — er wird aber nach den aus Berlin gewordenen Mitteilungen verläufig nicht Fleisch und Blut annehmen. Es gilt in den Kreisen des Vorstandes der sozial demokratischen Partei und Fraktion nunmehr als ausgemacht, daß trotz der Stellungnahme des Herrn von Vollmar zur Bernsteinschen Anregung auf keinen Fall von der Fraktion Anspruch auf einen der Präfidentenposten erhoben werden soll. — Die Bebelsche Auf fassung, wonach die Uebernahme präsidentieller Pflichten der Sozialdemokratie die parla mentarische Aktionsfreiheit rauben würde, hat schon heute gesiegt und Bernstein-Vollmar werden, das ist feste Ueberzeugung der führenden „Genossen" an entscheidender Stelle, in der Minderheit bleiben. — Damit wäre das praktische Interesse an der sozial demokratischen „Präfidentenfrage" vorläufig erschöpft und die sensationslüsterne Mitwelt ist einstweilen um den Genuß gekommen, Herrn Paul Singer als Ablösung des Präsidenten Grafen Ballestrem den Präsi- dentensitz im Reichstage besteigen zu sehen. Ehescheidung wegen Bestrafung. Nach tz 1568 des Bürgerlichen Gesetz buches kann der eine Ehegatte auf Scheidung klagen, wenn der andere Ehegatle durch schwere Verletzung der durch die Ehe be gründeten Pflichten oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses verschuldet hat, daß dem Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann. Es ist nun außer Zweifel, daß eine Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens oder Vergehen den Tatbestand des „ehrlosen" Verhaltens enthalten und dem anderen Ehegatten als Ehescheidungsgrund dienen kann. Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts muß aber sowohl die Tat, wegen deren die Verurteilung erfolgt, als auch die Verurteilung selbst nach Eingehung der Ehe erfolgt sein. In dem fraglichen Falle war der Mann nach Ab schluß der Ehe wegen einer vorher begangenen schweren Urkundenfälschung und Betruges zu einer Zuchthausstrafe von 1 Jahr 3 Monaten verurteilt worden. Die hierauf gestützte Ehescheidungsklage der Frau wurde indessen in allen Instanzen abgewiesen. Das Ober- landeSgericht hatte ausgeführt, daß nicht durch die unabhängig von seinem Willen eintretende Verurteilung, sondern nur durch die Begehung der strafbaren Handlung der verheiratete Täter gegen die durch die Ehe begründeten Pflichten verstoße. Liege aber die betreffende Tat vor der Eheschließung, so sei es begriff lich ausgeschlossen, daß die erst mit der später eingegangenen Ehe übernommenen Pflichten durch seine früher verübte Handlung verletzt sein könnten. Dem trat das Reichs gericht bei, indem es noch weiter ausführte, daß eine tiefe Zerrüttung des ehelichen Ver hältnisses durch ehrloses und unsittliches Verhalten ein solches Verhalten des anderen Ehegatten, mithin eine Verfehlung nach geschloffener! Ehe voraussetze. UeberdieS sei in der Kommission für die zweite Lesung des Bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich her vorgehoben worden, daß jedenfalls als ScheidungSgrund solche Straftaten nicht in